Der Angriff am Welfen-Gymnasium Schongau war eine mutmaßlich rechtsextrem und antisemitisch motivierte Gewalttat am 8. Juli 2026 in Schongau. Ein 16-jähriger ehemaliger Schüler verletzte zwei 13-jährige Mädchen mit einem Messer schwer, nachdem eine mitgeführte Schusswaffe versagt hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Verdachts des zweifachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; es bestehen Anhaltspunkte für ein extremistisches Tatmotiv.

Tatablauf Gegen 12:50 Uhr betrat der Täter das Gelände des Welfen-Gymnasiums in Schongau, das von rund 800 Schülerinnen und Schülern besucht wird, ein erster abgefeuerte Schuss in die Luft aus einer mit einem 3D-Drucker gedruckten Schusswaffe verletzt niemanden. Bei einem zweiten, gezielten Schuss versagte die Waffe. Anschließend zog er ein Messer – laut Ermittlern kein gewöhnliches Haushaltsmesser – und griff zwei 13-jährige Schülerinnen an, die er am Oberkörper schwer verletzte; eine der beiden musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden, beide befanden sich jedoch außer Lebensgefahr. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt gerieten die beiden Mädchen offenbar zufällig in die „Schreckensbahn“ des Angreifers. Er deponierte die Waffe anschließend in einem Rucksack auf dem Schulhof und wies die Polizei nach seiner Festnahme selbst darauf hin; die Ermittler stellten eine vergleichsweise geringe Anzahl an Patronen sicher. 17 Minuten nach der ersten Alarmierung wurde der Täter von herbeigeeilten Lehrkräften und der Polizei überwältigt. Die Ermittler gehen nach bisherigem Stand von einem Einzeltäter aus.

Tatverdächtiger Der Tatverdächtige ist ein kroatischer Staatsangehöriger und ehemaliger Schüler des Welfen-Gymnasiums, der zuvor bereits zweimal kurzzeitig und befristet vom Unterricht ausgeschlossen worden war. Wegen Bedrohung von Mitschülern und Verherrlichung von Amokläufen in sozialen Netzwerken ermittelte die Staatsanwaltschaft München II bereits seit zwei Vorfällen aus dem Jahr 2025 gegen ihn. Bei einer Durchsuchung im September 2025 wurden unter anderem eine Sturmhaube, eine Schutzweste und mehrere Messer sichergestellt. Die Ergebnisse der Ermittlungen wurden am 23. Juni 2026 an die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) übermittelt; das Justizministerium erhielt den Bericht jedoch erst am 8. Juli nach dem Angriff. Der Jugendliche wurde zuvor nicht als Risikoperson eingestuft; Haftgründe hätten in dem Verfahren „zu keinem Zeitpunkt“ vorgelegen. Nach Angaben von Bundesinnenminister Dobrindt habe sich der Jugendliche zum Tatzeitpunkt wohl in einer psychischen Ausnahmesituation befunden und sei zuvor zeitweise in psychiatrischer Behandlung gewesen; nähere Angaben machte er dazu nicht. Der Tatverdächtige kam zunächst dennoch in Untersuchungshaft und nicht in eine psychiatrische Einrichtung; entsprechende Begutachtungsverfahren liefen an. Am 9. Juli 2026 erließ das Amtsgericht München Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes.

Tatwaffen Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur prüften die Ermittler, ob es sich bei der verwendeten Schusswaffe um eine mittels 3D-Drucker hergestellte Waffe handelte; der Tatverdächtige habe angegeben, sich die Waffe im Darknet beschafft zu haben. Die Journalistin Veronika Kracher bezeichnete die Waffe in der taz unter Berufung auf eigene Recherchen als selbstgedruckte Schrotflinte, während frühere Polizeimeldungen von einer Pistole sprachen; eine abschließende technische Einordnung stand zunächst aus.

Manifest und Motiv Ein dem Täter zugeschriebenes, auf Englisch verfasstes und rund 19-seitiges Manifest, das nach der Tat in einem einschlägigen Onlineforum veröffentlicht wurde, kennzeichnet ihn als „rechtsgerichtet“ und als „faschistischen Akzelerationisten“. Es äußert Hass gegen Frauen, Musliminnen und Muslime, Jüdinnen und Juden, Menschen mit Behinderungen sowie queere Menschen, lobt den Attentäter von Christchurch und enthält Incel-Motive. Der Journalistin Kracher zufolge weist der Text enge Bezüge zu menschenfeindlichen Onlinecommunitys auf, neben Incel- und Akzelerationismus-Milieus auch zur gewaltverherrlichenden „No Lives Matter“-Szene.

Im Manifest verwendet der Täter incel-typische Begriffe wie „Foids“ (abwertend für Frauen) und wirft Frauen „Hypergamie“ vor; eine explizite Selbstidentifikation als Incel bestreitet er im Text zugleich. Er bezieht sich auf den Amoklauf von Isla Vista sowie den Messerangriff von Sagamihara und beschreibt, ursprünglich Anschläge auf zwei nicht namentlich genannte Moscheen in Schongau und Umgebung sowie auf eine Flüchtlingsunterkunft erwogen zu haben. Nach Krachers Analyse schildert der Täter im Manifest zudem einen gewalttätigen Vater, wirft dabei aber zugleich seiner Mutter, die von häuslicher Gewalt betroffen gewesen sei, vor, eine „Narzisstin“ zu sein, die von ihm Schulerfolg am Gymnasium eingefordert habe.

Als eigentliches Ziel benannte der Täter im Manifest nicht die verletzten Schülerinnen, sondern Lehrkräfte: Nach seiner darin ausgebreiteten Weltsicht kontrolliere eine „verjudete“, von einer angeblich zionistisch besetzten Regierung („ZOG“) gelenkte Gesellschaft das Leben der Menschen – als eigentliches Ziel benannte er den „mit Abstand jüdischsten Ort in Europa“, wollte direkte „ZOG-Institutionen“ jedoch nicht angreifen, sondern stattdessen, wie er schrieb, „die Schafe schlachten“, die diese Strukturen aufrechterhielten; gemeint waren Lehrerinnen und Lehrer der Schule. Laut Manifest wollte er vier Menschen töten, um einen höheren „Score“ zu erreichen als der Täter des Anschlags auf das Islamic Center of San Diego; Beobachter sprechen in diesem Zusammenhang von „Gamification“ der Gewalttat.„Trieb den Schongau-Täter Hass auf Mädchen an?“ spiegel.de, 16. Juli 2026, abgerufen am 15. August 2026.

Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS) stufte das im einschlägigen Forum veröffentlichte Manifest nach eigener Prüfung als authentisch und als antisemitisch ein. RIAS-Bayern-Leiterin Annette Seidel-Arpacı erklärte, Antisemitismus fungiere in dem Text als umfassende Welterklärung, die dem Autor negativ erlebte Ereignisse seines Lebens einordne; der ideologische Hintergrund des Verfassers sei insgesamt schwer in feste Kategorien zu fassen und von einem nihilistischen, gewaltbereiten Extremismus einer transnationalen Online-Szene geprägt.

Ermittlungen Nach Bekanntwerden des Manifests übernahm die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen wegen des Verdachts des zweifachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; es bestünden Anhaltspunkte für ein extremistisches Tatmotiv. Offen blieb zunächst die genaue Herkunft und Bauweise der Schusswaffe.

Reaktionen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Ministerpräsident Markus Söder äußerten sich vor Ort betroffen und dankten den Einsatzkräften. Der Unterricht an der Schule wurde am Folgetag fortgesetzt; Kriseninterventionsteams betreuten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bei der Verarbeitung des Geschehens. Der zuständige Landkreis erklärte, man wolle trotz der Wiederaufnahme des Unterrichts „nicht zur Tagesordnung übergehen“.

Einzelnachweise

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