mini|Kardinal Parolin im Clergyman Als Clergyman wird ein modernes Outfit christlicher Geistlicher bezeichnet.für die Verwendung im Deutschen s. z. B.: Kath.ch: „Vatikan: Kuriale müssen Priesterkleidung tragen“, 17.11.2012, https://www.kath.ch/newsd/vatikan-kuriale-muessen-priesterkleidung-tragen/ (Zugriff: 05.07.2026).

Beschreibung und Gebrauch Als Clergyman wird im Allgemeinen ein schwarzer Anzug (schwarze Hose, schwarzes, manchmal auch andersfarbiges, Sakko) mit schwarzen (Leder-)Schuhen und einem (schwarzen, manchmal auch andersfarbigem) Priesterhemd mit römischem Kollar verstanden. Bischöfe und Kardinäle tragen ihr Pektorale zum Clergyman, nicht aber den Pileolus.

Für Deutschland ist das Tragen des Clergyman in der "Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC "Kirchliche Kleidung der Geistlichen"" geregelt. Da diese Partikularnorm auch den Oratorianerkragen für deutsche Geistliche erlaubt, kann in Deutschland gegebenenfalls auch schwarzer Anzug mit Oratorianerkragen als Clergyman bezeichnet werden.Deutsche Bischofskonferenz, Partikularnorm Nr. 5 zu c. 284 CIC – Kirchliche Kleidung der Geistlichen, beschlossen am 22. September 1992, 23. September 1993 und 26. September 1995, rechtskräftig seit 1. Januar 1996, https://recht.drs.de/fileadmin/user_files/117/Dokumente/Rechtsdokumentation/2/1/3/3/95_23_05.pdf (Zugriff: 05.07.2026).

Geschichte

Ursprung Der Clergyman entstammt ursprünglich einer presbyterianischen Tradition, daher auch der englische Name. Im weiteren Verlauf der Geschichte wurde er auch von anderen protestantischen Konfession übernommen.Istituto della Enciclopedia Italiana Treccani, „Clergyman“, Vocabolario Treccani, https://www.treccani.it/vocabolario/clergyman/ (Zugriff: 05.07.2026).

Römisch-katholische Kirche Im Einklang mit der allgemeinen, reformfordernden gesellschaftlichen Stimmung Ende der 1950er Jahre wurde die Soutane, zu deren Tragen katholische Priester damals verpflichtet waren, zunehmend in Frage gestellt. Die allgemein diskutierte Alternative war hierbei oft der Clergyman. Verschiedene Diözesen, v. a. in Deutschland und Frankreich, begannen daraufhin, Überlegungen in diese Richtung anzustellen.Jean Mercier, „L'habit de lumière“, La Vie, 29. Juni 2012, archiviert bei Wikiwix, https://archive.wikiwix.com/cache/?url=http%3A%2F%2Fwww.lavie.fr%2Fsso%2Fblogs%2Fpost.php%3Fid_post%3D1899%26id_blog%3D71 (Zugriff: 05.07.2026).

Die Pflicht zum Tragen der Soutane erhitzte dabei die Gemüter. In Frankreich beispielsweise waren noch im März 1962 die Erzbischöfe in dieser Frage gespalten. Der Erzbischof von Paris, Kardinal Maurice Feltin, erlaubte am 29. Juni 1962 seinen Klerikern zum ersten Mal "das Tragen von Clergyman mit römischem Kollar" (gültig ab 1. Juli 1962), hielt aber fest, dass das Tragen der Soutane in der Kirche und bei allen Gottesdiensten obligatorisch bleibe und weltliche Kleidung für Kleriker weiterhin streng verboten sei, es sei denn, es liegt eine Erlaubnis sowohl des Heimatbischofs als auch des Ortsordinarius des Aufenthaltsorts vor. Der Großteil der französischen Diözesen übernahm diese Regelung im Laufe des Jahres 1962. Auch in Deutschland wurden zeitgleich ähnliche Regelungen eingeführt.für die aktuelle Regelung siehe: Deutsche Bischofskonferenz, Partikularnorm Nr. 5 zu c. 284 CIC – Kirchliche Kleidung der Geistlichen, beschlossen am 22. September 1992, 23. September 1993 und 26. September 1995, rechtskräftig seit 1. Januar 1996, https://recht.drs.de/fileadmin/user_files/117/Dokumente/Rechtsdokumentation/2/1/3/3/95_23_05.pdf (Zugriff: 05.07.2026).

In Italien ist das Tragen des Clergyman seit 1964 erlaubt.

In den 1970er Jahren geriet der Clergyman zuweilen in den Hintergrund und wurde durch den Zivilanzug (mit Krawatte) mit Kreuz am Revers ersetzt, diese Variante ist heute aber nur noch in Ausnahmefällen gestattet und unüblich.

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Amtstracht (christliche Geistliche)