Das Referendum über die doppelte Staatsangehörigkeit in Litauen fand am 12. Mai 2019 statt. Angestoßen wurde das Plebiszit durch einen Beschluss des Seimas, des litauischen Parlaments, der eine Änderung des Artikels 12 der Verfassung erreichen wollte, um doppelte Staatsangehörigkeiten zu erleichtern. Die Verfassung sieht für Änderungen dieses Artikels zwingend ein Referendum vor.
Das Referendum unterlag einem sehr hohen 50-%-Zustimmungsquorum. Bei der Abstimmung, die zusammen mit der ersten Runde der Präsidentschaftswahl und einem weiteren Referendum stattfand, sprachen sich 73,9 % der gültig Abstimmenden für die erleichterte Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft aus. Allerdings machten diese nur 38,5 % aller Stimmberechtigten aus, womit das Zustimmungsquorum verfehlt wurde und die Vorlage unecht scheiterte.
Im Jahr 2024 kam es in der gleichen Frage zu einem weiteren Referendum, wobei der Vorschlag erneut trotz großer Zustimmung an dem geforderten 50-%-Zustimmungsquorum unecht scheiterte.
Hintergrund Den Hintergrund für die politische Debatte in Litauen über die Erleichterung doppelter Staatsangehörigkeiten bildete der demographische Wandel. So hat das Land nach dem Beitritt zur EU etwa 900.000 Menschen durch Auswanderung verloren. Viele diese ausgewanderten Litauerinnen und Litauer haben dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt in einem anderen Land und entsprechend ein Interesse an der Annahme der dortigen Staatsangehörigkeit. Die litauische Verfassung sieht jedoch in Artikel 12 eine doppelte Staatsangehörigkeit nur in absoluten Ausnahmefällen vor. Im Ergebnis sehen sich die Ausgewanderten vor die Wahl gestellt, entweder in der neuen Heimat auf volle staatsbürgerliche Teilhabe zu verzichten oder dauerhaft ihre litauische Staatsangehörigkeit zu verlieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Debatte waren die noch aus sowjetischer Zeit in Litauen lebenden etwa 140.000 russisch-stämmigen Menschen im Land. Etwa neun von zehn Personen dieser Gruppe hatte bis 2019 die litauische Staatsangehörigkeit erworben und dadurch keine russische Staatsangehörigkeit mehr. Aufgrund der politischen Spannungen zwischen Litauen und Russland gab es jedoch vielfach die Sorge, dass die russische Regierung bei einer Erleichterung der Doppelstaatsangehörigkeit in Litauen versucht sein könnte, über diesen Weg Einfluss auf Litauen zu nehmen.
Der Weg zum Referendum Der Anstoß, die doppelte Staatsangehörigkeit in Litauen zu erleichtern, ging zunächst von der Organisation , der „Weltweiten Litauischen Gemeinschaft“ aus, die sich als Interessenvertretung aller Auslandslitauerinnen und -litauer versteht. Nachdem es zunächst Überlegungen gegeben hatte, die Regelungen für die doppelte Staatsangehörigkeit auf einfachgesetzlichen Weg zu erleichtern, stellte das Litauische Verfassungsgericht klar, dass dies nur auf dem Weg einer Verfassungsänderung geschehen könne, die einem obligatorischem Referendum unterliegt.
Im Seimas griffen dann Abgeordnete aus allen Parteien das Anliegen auf und formulierten einen parteiübergreifenden, interfraktionellen Antrag für eine entsprechende Änderung von Artikel 12 der Verfassung. Dieser sieht vor, dass die doppelte Staatsangehörigkeit nur bei Vorliegen möglich ist. Konkret bedeutet dies, dass nur Litauerinnen und Litauer die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten können, die in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der NATO oder der OECD leben. Ausdrücklich ausgeschlossen sind hingegen Mitgliedsstaaten der GUS, der OVKS und der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Neben der inhaltlichen Verständigung auf eine geänderte Bestimmung zur doppelten Staatsangehörigkeit, versuchte der Seimas auch die Abstimmungsbedingungen für eine solche Verfassungsänderung anzupassen. Da klar war, dass das geltende 50-%-Zustimmungsquorum kaum zu überwindbar sein würde, sollte für Änderungen an Artikel 12 stattdessen das gleiche doppelte Quorum zur Anwendung kommen, dass auch für andere Verfassungsänderungen außerhalb der Kapitel I und XIV gilt: ein 50-%-Beteiligungsquorum in Verbindung mit einem 33,3-%-Zustimmungsquorum. Allerdings machte Staatspräsidentin Dalia Grybauskaitė von ihrem Veto-Recht Gebrauch und verhinderte den am 9. Juli 2018 getroffenen Beschluss des Seimas. Im nächsten Schritt versuchte der Seimas am 13. September 2018 das Zustimmungsquorum von 50 % auf 40 % abzusenken, jedoch legte die Staatspräsidentin auch hiergegen ihr Veto ein.
In einem letzten Versuch eine möglichst große Teilnahme am Referendum zu ermöglichen, beschloss der Seimas, das Referendum zweitägig abzuhalten, sowohl am Tag der ersten Runde der Präsidentschaftswahl 2019, als auch am Tag der Stichwahl. Diesmal rief der Seimas selbst sogleich das Verfassungsgericht mit der Bitte um Prüfung der Zulässigkeit eines solchen Abstimmungsverfahrens an. Das Gericht verneinte dies jedoch mit Urteil vom 15. Februar 2019.
Nachdem alle Versuche des Seimas zur Erleichterung der Abstimmungsbedingungen gescheitert waren, legte er das Plebiszit auf den ersten Tag der Präsidentschaftswahl 2019 fest.
Ergebnis Das obligatorische Referendum über die Änderung des Artikels 12 der Verfassung wurde am Samstag, den 12. Mai 2019, zusammen mit der ersten Runde der Präsidentschaftswahl und einem weiteren Referendum abgehalten. Die Stimmlokale waren von 7 Uhr bis 20 Uhr geöffnet, wobei eine vorzeitige Stimmabgabe bereits ab Montag, dem 6. Mai 2019, möglich war.
Die Abstimmung unterlag einem 50-%-Zustimmungsquorum. Statt einer Abstimmungsfrage wurden auf dem Stimmzettel der textliche Änderungsvorschlag für Verfassungsartikel 12 dargestellt. Die neue Fassung sollte lauten:
Von den knapp 2,5 Millionen Stimmberechtigten nahmen 1.322.135 (= 53,2 %) an dem Plebiszit teil. Das waren etwas weniger als bei der gleichzeitig laufenden Präsidentschaftswahl (dort: 57,4 %) und mehr als bei dem anderen Referendum (dort: 47,8 %).
Von den gültig Abstimmenden sprach sich eine große Mehrheit von 956.564 (= 73,9 %) für die vorgeschlagene Verfassungsänderung aus. Das waren jedoch gemessen an der Zahl der Stimmberechtigten nur 38,5 % der Stimmberechtigten, womit das 50-%-Zustimmungsquorum klar verfehlt wurde. Mit „Nein“ stimmten hingegen 337.504 (= 26,1 %) Personen.
Der Anteil an ungültigen Stimmen war mit 2,1 % unauffällig.
Endergebnis des Referendums über die Erleichterung der doppelten Staatsangehörigkeit in Litauen vom 12. Mai 2019Database and Search Engine for Direct Democracy: Litauen, 12. Mai 2019 : Doppelte Staatsangehörigkeit. Gebiet Stimmberechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) 2.486.915 1.322.135 53,16 % 1.294.068 97,88 % 28.067 2,12 % 956.564 73,92 % 38,46 % 337.504 26,08 %
Folgen Aufgrund des unechten Scheiterns der Vorlage blieb der Verfassungsartikel 12 unverändert und die doppelte Staatsangehörigkeit blieb weiterhin auf bestimmte Ausnahmefälle beschränkt. Angesichts der hohen Unzufriedenheit mit der Situation wurde im Jahr 2024 ein weiteres Referendum mit einem weitgehend identischen Vorschlag unternommen, dessen Annahme erneut am Zustimmungsquorum scheiterte.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Litauen #2019 Kategorie:Litauische Geschichte (21. Jahrhundert) Litauen 2019 Litauen 2019