Der Weltpostkongress 1979 war der 18. ordentliche Weltpostkongress des Weltpostvereins. Er fand in Rio de Janeiro, Brasilien, statt. Auf dem Kongress wurden die Verträge des Weltpostvereins revidiert und neu beschlossen; eine Änderung der Satzung des Weltpostvereins erfolgte nicht. Die in Rio de Janeiro beschlossenen Akte traten am 1. Juli 1981 in Kraft.
Verlauf Der Kongress folgte auf den Weltpostkongress 1974 in Lausanne. Nach einem Rückblick der Zeitschrift Union Postale dauerte der Kongress 45 Tage und hatte 824 Teilnehmer. Die Akte des Kongresses wurden am 26. Oktober 1979 in Rio de Janeiro geschlossen.
Der Weltpostkongress war als oberstes gesetzgebendes Organ des Weltpostvereins für die Prüfung und Revision der Akte des Vereins zuständig. Grundlage der Beratungen waren Vorschläge der Mitgliedsländer, des Exekutivrats und des Konsultativrats für Poststudien.
Beschlüsse Im Mittelpunkt des Kongresses stand die Revision der Verträge des Weltpostvereins. Für die Bundesrepublik Deutschland wurden am 26. Oktober 1979 die Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins, der Weltpostvertrag, das Postpaketabkommen, das Postanweisungs- und Postreisescheckabkommen, das Postscheckabkommen, das Postnachnahmeabkommen, das Postauftragsabkommen, das Postsparkassenabkommen und das Postzeitungsabkommen unterzeichnet.
Eine wesentliche organisatorische Änderung betraf das Finanzsystem des Weltpostvereins. Die Ausgaben des Vereins waren zuvor zunächst von der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgelegt und später von den Mitgliedsländern erstattet worden. Künftig sollten die Mitgliedsländer ihre Beiträge im Voraus entrichten.
Außerdem wurden die Zuständigkeiten des Generaldirektors und des Vizegeneraldirektors des Internationalen Büros neu geregelt. Für die Veröffentlichung von Dokumenten des Weltpostvereins wurden neben Französisch, Englisch, Spanisch und Arabisch künftig auch Deutsch, Chinesisch, Portugiesisch und Russisch zugelassen; Französisch blieb jedoch offizielle Sprache des Weltpostvereins.
Im Bereich des internationalen Briefpostdienstes wurden unter anderem Vorschriften für Standardbriefe im Hinblick auf die automatische Briefpostbearbeitung weiterentwickelt. Die Endvergütungen im Briefpostdienst wurden erhöht; sie sollten einen Ausgleich für Postverwaltungen schaffen, die im Austausch mit einer anderen Verwaltung mehr Briefpost erhielten, als sie dorthin absandten.
Politische Entscheidungen Der Kongress schloss die Republik Südafrika wegen ihrer Apartheidpolitik aus dem Weltpostverein aus. Dadurch verringerte sich die Zahl der Mitgliedstaaten des Weltpostvereins im Jahr 1979 von 159 auf 158. Außerdem erhielt die Liga der Arabischen Staaten Beobachterstatus bei den Sitzungen der Organe des Weltpostvereins.
Der Kongress befasste sich auch mit Briefmarkenausgaben der sogenannten „Turkish Cypriot Postal Administration“ des sogenannten „Turkish Federated State of Cyprus“ und erklärte diese für illegal und ungültig.
Philatelistische Bedeutung Für die Philatelie relevant waren mehrere Entscheidungen zu Briefmarken. Mit Resolution C 5/1979 erklärte der Kongress bestimmte türkisch-zyprische Briefmarkenausgaben für ungültig. Mit Empfehlung C 85/1979 empfahl der Kongress, dass eine Postverwaltung vor der Wiedergabe einer bereits von einer anderen Verwaltung herausgegebenen Briefmarke deren Zustimmung einholen solle.
Akte Die vom Kongress beschlossenen internationalen Instrumente wurden in der United Nations Treaty Series veröffentlicht. Der Band enthält die englische Übersetzung der am 26. Oktober 1979 in Rio de Janeiro angenommenen Akte; der authentische französische Text erschien in Band 1238 der Vertragssammlung.
Einzelnachweise
#1979 Kategorie:Veranstaltung in Rio de Janeiro Kategorie:Veranstaltung 1979