thumb|Schloss Kleinlaupheim, Sitz des Amtsgerichts Das Amtsgericht Laupheim war ein württembergisches Amtsgericht mit Sitz in Laupheim.

Geschichte Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Laupheim Sitz des Oberamtes Laupheim für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Laupheim für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Laupheim wurde aufgehoben und das Amtsgericht Laupheim neu gebildet. Es war dem Landgericht Ulm zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 25.248 Gerichtseingesessene und zwei Richterstellen.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1880, S. 468, Digitalisat.

Zum 1. Juli 1974 wurde das Amtsgericht Laupheim aufgehoben und der größte Teil des Amtsgerichtsbezirkes Laupheim dem Amtsgerichtsbezirk Biberach zugeschlagen, wobei in Laupheim eine Außenstelle eingerichtet wurde. Diese wurde zum 1. April 2004 geschlossen.

Sitz des Amtsgerichts war Schloss Kleinlaupheim, das unter Denkmalschutz steht.

Siehe auch Liste der Kulturdenkmale in Laupheim

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Laupheim) Laupheim Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1974