thumb|Amtsgerichtsgebäude, heute Rathaus Das Amtsgericht Münstermaifeld war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Münstermaifeld.
Geschichte Nach der Annexion des Linken Rheinufers 1794 durch Frankreich wurde die Gerichtsorganisation des linken Rheinufers neu geordnet und es entstand das Friedensgericht Münstermaifeld, welches dem Tribunal erster Instanz Koblenz zugeordnet war. Durch den Wiener Kongress 1815 wurde die Stadt preußisch. Die französische Gerichtsstruktur blieb zunächst bestehen und das Friedensgericht Münstermaifeld war dem Landgericht Koblenz zugeordnet.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Münstermaifeld. Das Amtsgericht Münstermaifeld war für die Bürgermeistereien Münstermaifeld und Polch aus dem Landkreis Mayen zuständig.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 558, Digitalisat. Am Amtsgericht Münstermaifeld bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 413 online.
1966 wurde das Amtsgericht Münstermaifeld mit dem Ersten Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Mayen zugeteilt.GVBl. Rheinland-Pfalz 1966 S. 203.
Amtsgerichtsgebäude Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude (Martinstraße 1) ist ein Putzbau mit Kreuzstockfenstern, bezeichnet 1575. Erweiterungen stammen aus dem 18. oder 19. Jahrhundert. Das Gebäude wird heute als Rathaus genutzt und steht unter Denkmalschutz.
Siehe auch Gerichte in der Rheinprovinz Liste der Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz Liste der Kulturdenkmäler in Münstermaifeld
Weblinks
Einzelnachweise
Munstermaifeld Munstermaifeld Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1966 Kategorie:Kulturdenkmal in Münstermaifeld Kategorie:Münstermaifeld