mini|Wappen derer von Schwarzenfels mit dem schwarzburgischen Löwen und schwarzem Felsen
Anton Gerlach von Schwarzenfels (auch: „Schwartzenfels“, * 3. Juli 1712 in Gotha; † 22. April 1752 in Wetzlar) war von 1745 bis zu seinem Tod Assessor (Richter) am Reichskammergericht.Jahns, S. 269.
Herkunft und Familie Sein Vater war Anton Ludwig von Schwartzenfels, sachsen-gothaischer Geheimer Rat, Kammerdirektor und Kreishauptmann zu Altenburg. Die Mutter war dessen Ehefrau, Dorothea, geborene von Münchhausen.Jahns, S. 269. Sie war eine Schwester des kurfürstlich-hannoverschen Premierministers Gerlach Adolph Freiherr von Münchhausen (1688–1770) und des Philipp Adolph von Münchhausen (1694–1762), hannoverscher Staatsminister und Chef der Deutschen Kanzlei in London.Jahns, S. 272. Die Familie war evangelisch.Wegmann, S. 224.
1742 heirateten Anton Gerlach von Schwarzenfels und Charlotte Friederike von Uffeln (auch: Uffel).Jahns, S. 270. Als Kinder gingen aus dieser Ehe hervor.Jahns, S. 271.: Wilhelmine Friederike Sophie (* 1744) Karl Christian Anton (* 1748), herzoglich-gothaischer Vizekanzler in Altenburg
Ausbildung Anton Gerlach von Schwarzenfels erhielt zunächst Privatunterricht. Ab 1726 studierte er in Jena Philosophie und Rechtswissenschaft, ab 1730 Rechtswissenschaft an der Universität Halle, was er 1732 ohne formalen Abschluss beendete. 1735, schon nach Aufnahme des Dienstes im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, folgte noch ein Praktikum am Reichskammergericht.Jahns, S. 273.
Wirken 1733 nahm er eine Tätigkeit in der Regierung des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt auf, eine Position, die er aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen erhielt. 1735 – nach dem Praktikum am Reichskammergericht – wurde er „Königlich großbritannischer und kurbraunschweigischer Hof- und Justizrat“ der Herzogtümer Bremen und Verden in Stade unter seinem Onkel, Philipp Adolph von Münchhausen, der damals die Verwaltung der Herzogtümer leitete.Jahns, S. 273.
Nach dem Amtsverzicht des Reichskammergerichtsassessors Karl Gottlob von Burgsdorff 1742, der die von Kursachsen zu besetzende Richterstelle dort innegehabt hatte, präsentierte Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen dem Gericht Anton Gerlach von Schwarzenfels als Nachfolger. Dies beruhte wieder auf Beziehungen zu Mitgliedern der kursächsischen Regierung und im weiteren Sinn war Anton Gerlach von Schwarzenfels auch „Landeskind“. Das Akkreditierungsverfahren zog sich drei Jahre hin. Am 31. Mai 1745 leistete er seinen Amtseid.
Anton Gerlach von Schwarzenfels starb am 22. April 1752 in Wetzlar. Die Hinterbliebenen errichteten ihm ein Epitaph im Wetzlarer Dom, das erhalten ist.Wegmann, S. 225.
Literatur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X Jürgen Wegmann: Der Wetzlarer Dom – Epitaphien und Grabplatten. Tectum, Baden-Baden 2018. ISBN 978-3-8288-4142-0
Einzelnachweise
Kategorie:Richter (Reichskammergericht) Kategorie:Person (Kursachsen) Kategorie:Person (Stade) Kategorie:Person (Wetzlar) Anton Gerlach Kategorie:Familienmitglied einer unebenbürtigen Linie eines Adelsgeschlechts Kategorie:Geboren 1712 Kategorie:Gestorben 1752 Kategorie:Mann