Ehre bedeutet in etwa Achtungswürdigkeit oder „verdienter Achtungsanspruch“.Thomas Fischer: Fischer im Recht – Beleidigung: Ehre, Würde und Integration. In: Zeit Online. 21. April 2015, abgerufen am 2. Juni 2020. Ehre kann einer Person als Mitglied eines Kollektivs oder Standes zuerkannt werden (etwa Ehre eines unbescholtenen Bürgers, eines guten Handwerkers oder eines Adeligen), sie kann aber auch jemandem (etwa durch die Nobilitierung oder Verleihung eines Verdienstordens) von einem dazu Berechtigten zugesprochen werden. Gegenüber einer Person, der man sich hinsichtlich des Ranges oder der Würde unterlegen fühlt, ist ehrerbietiges Verhalten angebracht. Eine Person zu ehren bedeutet, ihr eine neue Ehre zuzuerkennen. Ehre (etwa die Kaufmannsehre) ist auch als ein sozialer Zwang unter freien Bürgern zu begreifen. Sie wird als Bestandteil der eigenen Persönlichkeit verstanden und muss erhalten und verteidigt werden. Eine freie Person muss nicht gezwungen werden, sie zwingt sich selbst.Ricarda Huch: Im alten Reich: Lebensbilder deutscher Städte. Berlin 1967, ISBN 3-548-37008-X, S. 84–85 (über das Wappen von Münster mit dem Spruch Ehr is Dwang gnog „Ehre ist Zwng genug“).

Begriffsgeschichte Das deutsche Wort Ehre geht auf mittelhochdeutsch êre (unter Einfluss von lateinisch honestas „Ehre, Ansehen" (als der herrschende ritterliche Wert), honestus "ehrenvoll, -haft") und althochdeutsch ëra („Gnade, Gabe, Ehre“, kultisch-religiös „Lob, Würde, Vorrecht“) zurück, was sich von einer indogermanischen Wurzel ais- („ehrfürchtig sein, verehren“) ableiten lässt.Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage, hrsg. von Walther Mitzka, De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 153. Der Begriff der Ehre wurde geistesgeschichtlich durch die altgriechischen Wörter τιμή („Anerkennung, Ansehen“) und εὐδοκία („Wohlgefallen, guter Ruf“) sowie die lateinische Bezeichnung honor („Anerkennung, Würdigung, [offizielle] Ehrung“) mitbestimmt.Hans Reiner: Ehre. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 2. S. 319 ff. Bereits in der Islandsaga und der Ilias kennzeichnet die Bezeichnung eine Lebensbedeutung oder ein Lebensgefühl, das – wenn es verletzt wird – zu erbitterten Fehden führt. In der Antike lag Ehre in der Regel materiell als „Ehrengabe“ vor. Theoretisch wurde der Ehrbegriff zuerst von Aristoteles in der Nikomachischen Ethik 335/34–322 v. Chr. entwickelt; demnach sei es „doch eigentlich (die Ehre), die das Ziel des in den Geschäften aufgehenden Lebens bildet“,Aristoteles: , S. 2. wobei das persönliche Streben nach Vortrefflichkeit das ausschlaggebende Motiv sei. Auch in der germanischen Vorstellungswelt ist der Erhalt der Ehre an gewisse sittliche Mindestanforderungen gebunden (vor allem an die persönliche Tapferkeit).

Erst Thomas Hobbes bricht mit diesen antiken und altgermanischen Vorstellungen und ersetzt sie durch eine radikal-amoralische Sichtweise, indem er Ehre als die rein äußerliche Anerkennung der Macht durch andere definiert.Thomas Hobbes: Leviathan, Teil 1, Kap. X. Dieser Betrachtungsweise schließen sich andere Autoren an, wobei die Bewertung dieser Form von Ehre in jüngerer Zeit immer negativer ausfällt. So kritisiert Arthur Schopenhauer die übertriebene Bedeutung, die wir oft der Meinung anderer beimessen.Arthur Schopenhauer: Aphorismen zur Lebensweisheit, Kap. 4, Stuttgart: Kröner-Verlag 1990

In der Diskussion des 20. Jahrhunderts unterscheidet Hans Reiner zwischen einem Handeln, das durch das Ehrgefühl im Sinn einer unmittelbaren Bezugnahme auf eigene Werte und Unwerte bestimmt ist, und einem Verhalten, das durch die vom Handelnden bewirkten Werte und Unwerte bestimmt ist (Verantwortungsgefühl).Hans Reiner: Gesinnungsethik. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Bd. 3, S. 539 f. Datum ?

Gesellschaftliche Bedeutung Durch Missachtung seines Kollektivs wird der Einzelne, durch Missachtung des Einzelnen wird sein Kollektiv gedemütigt (vergleiche Ehrverletzung) – anders als etwa beim Ruhm. Beim „Verlust der Ehre“ ist auch von „Gesichtsverlust“ die Rede, was sich auf den Verlust von Ansehen innerhalb des Kollektivs bezieht.

„Verletzte Ehre“ wurde und wird in Gesellschaften/Kulturkreisen, in denen das Ansehen eines familiären, ethnischen oder religiösen Kollektivs über das Wertesystem des Individualismus gestellt wird, unter offener Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien (Gewaltmonopol des Staats) auf gewaltsame Weise „wiederhergestellt“ (vergleiche Rache, Duell, Ehrenmord). Andere Interpretationen gehen davon aus, dass die gewaltsame Wiederherstellung der Ehre als rechtsstaatliches Prinzip im heutigen Sinn zu deuten wäre.

In mittelalterlicher Literatur galt ere als ein zentraler Begriff der Handlungsmotivation von Personen und literarischen Figuren. Diese „nach außen kundgetane Wertschätzung“Otfrid Ehrismann: Ehre und Mut, Âventiure und Minne: höfische Wortgeschichten aus dem Mittelalter. München 1995, S. 65 ff. besteht im Ansehen, das eine Person genießt. Durch triuwe (Loyalität), milte (Gebefreudigkeit), list (Klugheit), maze (Maßhaltenkönnen), stete (Beständigkeit) und tugent (Tugendhaftigkeit) kann die ere vergrößert werden. Wird die ere verletzt, besteht eine Rache- oder Sühnepflicht für die Angehörigen. Nur Männer können (in mittelalterlichen Romanen) ihre ere erwerben, vergrößern, mindern oder zurückgewinnen. Frauen blieb in diesem Kontext als einzige ere-Option die Tugendhaftigkeit. Mit dem Verlust ihrer Tugend verlieren sie ihre ere, können sie nicht zurückerwerben und gelten dann als ehrlos.

Die Ehre war im mittelalterlichen und neuzeitlichen Europa auch ein Medium, um Konflikte zwischen Personen und/oder Institutionen auszutragen. Bei der Lösung und Austragung von Streitfällen wurde darauf geachtet, offene Konflikte möglichst zu vermeiden oder zu verschleiern, weil ein offener Streit einen Ehrverlust des Widerparts zur Folge haben könnte. Weil das Eskalationspotenzials von Ehrverletzungen durchaus bewusst war, wurde es für beide Seiten erforderlich, den Konflikt dergestalt auszutragen, dass beider Ehre keinen Schaden nahm. Insofern befriedet die Wahrung der Ehre auf Kosten der persönlichen Freiheit und bei festen, etwa ständisch differenzierten Ehrvorstellungen auch auf Kosten der Gleichheit.

Für Montesquieu war der Wettstreit um Rangfolgen, Beförderungen und Auszeichnungen, die das Streben nach Ehre mit sich bringt, ein wichtiges Prinzip der Monarchie, das die Regierung belebt. Die Ehre setze alle Glieder des Staatskörpers um den Monarchen herum in Bewegung, und zwar in seiner Weise, dass jeder zum Gemeinwohl beiträgt, auch wenn er glaubt, nur seine Sonderinteressen zu verfolgen. Philosophisch sei dies eine falsche, jedoch nützliche Ehre. Der Ehrgeiz könne auch jederzeit unterdrückt werden, wenn er gefährlich werde.Montesquieu: De l’esprit des lois. (Im Original: loix.) Genf 1748, III, 5–7. Der Wettstreit um die Ehre spielt also eine ähnliche Rolle wie die Konkurrenz, die nach Montesquieu für gerechte Preise sorgt.

Die jüngere historische Forschung weist darauf hin, dass die Ehre der vormodernen Zeit vom Recht als solchem kaum zu trennen ist, da die Gewährleistung des Rechts aufgrund nicht vorhandener staatlicher Institutionen erst verteidigt oder erstritten werden musste. Eine Beeinträchtigung der Ehre ging meist mit Rang- und Rechtsfragen einher, die nicht zwingend gewaltsam geregelt werden mussten, aber mit Gewaltanwendung (Fehden) verbunden sein konnten. Dies galt auch für Schwurgemeinschaften wie Städte und Ständevereinigungen („Länder“), die sich dezidiert als Ehrgemeinschaften empfanden.

Pierre Bourdieu untersucht in seiner Feldforschung die unbewusste Inkorporation der symbolischen Gewalt der Erziehung, die im Habitus, also in einem stets vorhandenen, doch unbewussten körperlichen Zustand eingeschrieben ist. Als Beispiel wählt er die Manifestation der männlichen Dominanz bei den Kabylen, die sich im Ehrbegriff ausdrückt, welcher sich in der heraufkommenden Geldwirtschaft zwar als dysfunktional erwies, aber weiter hochgehalten wurde.Pierre Bourdieu: Entwurf einer Theorie der Praxis auf der ethnologischen Grundlage der kabylischen Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1976. Das Spiel um Ehre und Ehrverletzung in der Kabylei analysiert er als einen Tauschmechanismus. Der in seiner Ehre Herausgeforderte hat die Wahl, den Austausch weiterzuführen oder abzubrechen. Bricht er ab, erscheint die Herausforderung als aggressives Verhalten. Wählt er den Austausch, ist er bereit, das Spiel mitzuspielen. Die Wahl eines geeigneten Zeitpunkts und einer bestimmten Strategie der Erwiderung geben der Herausforderung ihren spezifischen Charakter und prägen den weiteren Verlauf. Zeitpunkt und Strategie werden ihrerseits beeinflusst vom Druck der Gruppe.Bourdieu: Entwurf einer Theorie der Praxis. 1. Kap.

Thorstein Veblen geht in seiner Theorie des Friedens davon aus, dass der common man Angriffe auf die Ehre seiner Bezugsgruppe, etwa seiner Nation gar nicht mehr zu erkennen vermag und so lange darüber moralisch nicht indigniert ist, bis ihm Experten die Art der Ehrverletzung genauestens erklären. Die keepers of the code mobilisieren so die Massen manipulativ by force of interpretation.T. Veblen: An Inquiry into the Nature of Peace and the Terms of its Perpetuation. B. W. Huebsch, New York 1919, S. 30.

Gemäß Ruth Benedicts Unterscheidung zwischen Scham- und Schuldkultur ist der Komplex der Ehre und Ehrverletzung eindeutig in einem schamkulturellen Zusammenhang zu verorten, das heißt, Ehre resultiert aus der Meinung der Anderen, nicht aus eigenem ethischen Verhalten.

Ehre im Nationalsozialismus Im Wertesystem der NS-Ideologie nahm die Ehre eine beherrschende Stellung ein, was sich etwa aus dem Leitspruch der SS „Meine Ehre heißt Treue“ ablesen lässt. Der NS-Ideologe Alfred Rosenberg erklärte: „Die Idee der Ehre … wird für uns Anfang und Ende unseres ganzen Denkens und Handelns.“ (Alfred Rosenberg: Der Mythus des 20. Jahrhunderts).Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, ISBN 978-3-423-34408-1, S. 437 f.Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus. Walter de Gruyter, Berlin 1998, ISBN 3-11-013379-2, S. 163 f.

Als ausschlaggebendes Kriterium für die Ehre des Individuums galt die Rassenzugehörigkeit: „Ehre ist bedingt durch die Art, durch das Blut“. (Meyers Lexikon, 1937). Diese Auffassung der Ehre spiegelte sich in der nationalsozialistischen Gesetzgebung und Rechtsprechung wider. So trug eines der Nürnberger Gesetze von 1935 den Titel Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Der Volksgerichtshof gelangte am 18. März 1942 in einer Urteilsbegründung zu dem Schluss: „Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nach § 3 StGB könnte nur dann einen Sinn und Zweck haben, wenn der Angeklagte die … Rechte tatsächlich besitzen würde. Dies ist aber bei einem Juden nicht der Fall. … Ein Jude … besitzt nach der Überzeugung des ganzen deutschen Volkes überhaupt keine Ehre“.

Doch es existierten auch Ausnahmen. So genannte „Mischlinge“, die sich besondere Verdienste um „die Bewegung“ erworben hatten, konnten vom Führer zu „Ehrenariern“ erklärt werden und waren somit „Deutschblütigen“ weitgehend gleichgestellt. Etwa 260 Offiziere oder deren Ehefrauen bekamen eine solche Statusänderung.

Ehre in der Türkei