300px|Logo der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Karte 300px|Karte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Basisdaten Fläche: 38.617 km² geistliche Leitung: LandesbischofRalf Meister Präsident der Landessynode: Wencke Breyer Präsident des Landeskirchenamtes: Jens Lehmann Mitgliedschaft: EKD, VELKD,Konf. ev. Kirchen in Nds.,LWB, ÖRK Sprengel: 6 Kirchenkreise: 48 (Mai 2018) Kirchenkreisverbände: 12 (Mai 2018) Gesamtverbände: 3 (Mai 2018) Kirchengemeindeverbände: 58 (Mai 2018) Kirchengemeinden: 1.248 (Mai 2018) Kapellengemeinden: 111 (Mai 2018) Anstaltsgemeinden: 9 (Mai 2018) Gemeindeglieder: 2.163.815 (31. Dezember 2024) Anteil an derGesamtbevölkerung: 37,9 % (31. Dezember 2024) Offizielle Website: www.landeskirche-hannovers.de

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Hannover. Mit 2.163.815 Gemeindegliedern (Dezember 2024)Kirchenmitgliedszahlen für das Jahr 2024, abgerufen am 31. Oktober 2025 ist sie die größte Landeskirche Deutschlands. Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, verlor rund 67.000 Mitglieder im Jahr 2025.

Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD, Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), des Ökumenischen Rates der Kirchen und des Lutherischen Weltbundes. Ferner gehört sie zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Predigtkirche des Landesbischofs der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist seit 1925 die Marktkirche in Hannover. mini|Marktkirche, seit 1925 Predigtstätte des Landesbischofs

Gebiet der Landeskirche Das Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers umfasst im Wesentlichen das ehemalige Königreich Hannover. Nach dessen Annexion durch Preußen nach dem Deutschen Krieg 1866 bestanden auf dem Gebiet der bis 1946 existierenden preußischen Provinz Hannover zwei unabhängige evangelische Landeskirchen, die hier behandelte lutherische und die Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover, die beide nicht zur altpreußischen Union gehörten. Nach Auflösung Preußens wurde vom August bis zum November 1946 das Land Hannover gegründet, das sich mit geringen Abweichungen auf dem Gebiet des früheren Königreiches Hannover befand und sich auch in dessen Tradition sah. Am 23. November 1946 wurde das Gebiet Bestandteil des Landes Niedersachsen.

Die Änderungen der Provinz- bzw. Landesgrenzen mit dem Freistaat Braunschweig, Hamburg, Hessen-Nassau, der Provinz Sachsen und dem Freistaat Waldeck in den 1920er, 1930er und 1940er Jahren wurden bei der Zuordnung von Gebieten zur lutherischen Landeskirche Hannover nur teilweise berücksichtigt. 1934 kamen die lutherischen Kirchengemeinden im Alt-Kreis Pyrmont (1921 von Waldeck zur Provinz Hannover) und im Kreis Grafschaft Schaumburg (1932 von Hessen-Nassau) an die Landeskirche. Direkt von den Landeskirchen übernommen wurde hingegen der Gebietsaustausch 1941 zwischen Preußen und Braunschweig, der der Bildung der Stadt Salzgitter 1942 voranging. Deswegen gehört heute Holzminden zur hannoverschen, Goslar hingegen zur braunschweigischen Landeskirche. Erst 1974 wurde der damals in der DDR gelegene Konsistorialbezirk Ilfeld, dessen Gebiet bereits 1932 an die Provinz Sachsen umgegliedert worden war, von der hannoverschen Landeskirche abgetrennt. 1977 wurde das durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 an Hamburg gelangte Gebiet mit geringen Abweichungen in die Nordelbische Kirche umgegliedert (zu beidem vgl. u. unter Geschichte).

Der größte Teil Niedersachsens gehört heute zum Gebiet der Landeskirche Hannover. Von den heute niedersächsischen Gebieten gehören nicht zur Landeskirche Hannover: das ehemalige Land Oldenburg (Gebiet der Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg) das ehemalige Land Braunschweig (Gebiet der Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig) mit Ausnahme der Exklave Thedinghausen und das ehemalige Land Schaumburg-Lippe (Gebiet der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe) in den Grenzen von 1946.

Die folgenden Gebiete außerhalb des heutigen Landes Niedersachsen gehören zur Landeskirche Hannover: von der Freien Hansestadt Bremen die Stadt Bremerhaven (mit Ausnahme der Vereinigten Evangelisch-Protestantischen Gemeinde zur Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche), von der Freien und Hansestadt Hamburg die Insel Neuwerk und der Stadtteil Hamburg-Cranz, vom Land Hessen die Gemeinde Nieste sowie vom Land Nordrhein-Westfalen Teile der Gemeinde Borgholzhausen.

Die folgenden Gebietsänderungen zwischen den ehemaligen Ländern Oldenburg und Hannover fanden bei der Zuordnung zu den Landeskirchen keine Berücksichtigung: Der heutige Ortsteil Vörden (Landeskirche Hannover) der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden liegt im Landkreis Vechta. Der heutige Ortsteil Idafehn (Landeskirche Oldenburg) der Gemeinde Ostrhauderfehn liegt im Landkreis Leer. Die Samtgemeinde Harpstedt (Landeskirche Hannover) liegt heute im Landkreis Oldenburg. Der heutige Ortsteil Dedesdorf (Landeskirche Oldenburg) der Gemeinde Loxstedt liegt im Landkreis Cuxhaven. Der heutige Ortsteil Gödens (Landeskirche Hannover) der Gemeinde Sande (Friesland) liegt im Landkreis Friesland. Der heutige Ortsteil Varrel (Landeskirche Oldenburg) der Gemeinde Stuhr liegt im Landkreis Diepholz.

Gliederung Die Kirchengemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Kirchenvorstehern“ und den Pastoren. Die Kirchenvorstände werden alle sechs Jahre neu gebildet, dabei werden mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Kirchenvorstandes unmittelbar von den Gemeindegliedern gewählt. Die letzte Kirchenvorstandswahl erfolgte im März 2024.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (etwa einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent (in den Kirchenkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg Propst genannt) steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Organe die Kirchenkreissynode (bis 2019 Kirchenkreistag) mit dem Kirchenkreissynodenvorstand und den Kirchenkreisvorstand. Die Kirchenkreissynode wird innerhalb von sechs Monaten nach Neubildung der Kirchenvorstände gebildet, sie setzte sich bis 2012 aus Vertretern der Kirchengemeinden, vom Kirchenkreisvorstand Berufenen, dem Superintendenten und seinem Stellvertreter und den Landessynodalen aus dem Kirchenkreis zusammen. Seit der Neubildung zum 1. Januar 2013 werden statt der Vertreter der Kirchengemeinden ordinierte und nichtordinierte Gemeindeglieder in Wahlbezirken von den Mitgliedern der Kirchenvorstände gewählt. Die Kirchenkreise sind zu Sprengeln (etwa einem Regierungsbezirk vergleichbar) zusammengefasst, mit einem Regionalbischof (bis 2019 Landessuperintendent) an der Spitze, der vom Personalausschuss für zehn Jahre gewählt wird, eine Verlängerung bis zum Ruhestand ist möglich. Die Regionalbischöfe tragen ein Amtskreuz. Bis in die 1930er-Jahre bestanden Generaldiözesen als Untergliederungen, geleitet von Generalsuperintendenten, die schon vor der formellen Gründung der heutigen Landeskirche 1866 gebildet worden waren.Diese waren die Generaldiözesen Alfeld, Bockenem, Bremen-Verden, Calenberg, Göttingen, Grubenhagen und auf dem Harz, Harburg, Hildesheim, Hoya-Diepholz, Lüneburg-Celle. Der Regionalbischof wird durch den Ephorenkonvent unterstützt. Dem Ephorenkonvent gehören alle Superintendenten des Sprengels an. Im Gegensatz zu Kirchengemeinde und Kirchenkreis hat der Sprengel keinen Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist keine eigene juristische Person, kann somit kein eigenes Eigentum haben oder Personal beschäftigen. Personen, die für den Sprengel arbeiten, sind unmittelbar bei der Landeskirche beschäftigt.

Bis zum 30. Juni 2007 gab es acht Sprengel. Die Anzahl wurde am 1. Juli 2007 auf sechs reduziert; dabei wurde der Sprengel Calenberg-Hoya aufgelöst, die Sprengel Hildesheim und Göttingen zusammengefasst und mehrere Kirchenkreise anderen Sprengeln zugeordnet.

Sprengel mit ihren Kirchenkreisen Hannover Kirchenkreis Hannover (bis 2022 Stadtkirchenverband Hannover) Burgdorf Burgwedel-Langenhagen (Sitz Langenhagen) Grafschaft Schaumburg (Sitz Rinteln) Laatzen-Springe (Sitz Pattensen) Neustadt-Wunstorf (Sitz Wunstorf) Nienburg Ronnenberg Stolzenau-Loccum (Sitz Stolzenau) Hildesheim-Göttingen Göttingen-Münden (bis 31. Dezember 2022: Göttingen und Münden) Hameln-Pyrmont (Sitz Hameln) Harzer Land (Sitz Osterode), bis 31. Dezember 2012: Clausthal-Zellerfeld, Herzberg und Osterode Hildesheimer Land-Alfeld (Sitz Alfeld und Elze) Hildesheim-Sarstedt (Sitz Hildesheim) Holzminden-Bodenwerder (Sitz Holzminden) Leine-Solling (Sitz Northeim) Peine Lüneburg Celle Gifhorn Hittfeld Lüchow-Dannenberg Lüneburg, bis 31. Dezember 2016: Bleckede und Lüneburg Soltau Uelzen Walsrode Winsen (Luhe) Wolfsburg-Wittingen (Sitz Wolfsburg), bis 31. Dezember 2012: Wittingen und Wolfsburg Osnabrück Bramsche Grafschaft Diepholz (Sitz Diepholz) Melle-Georgsmarienhütte (Sitz Melle), bis 31. Dezember 2012: Georgsmarienhütte und Melle (teilweise) Osnabrück Syke-Hoya (Sitz Syke) Ostfriesland-Ems (Sitz Emden) Aurich Emden-Leer, bis 31. Dezember 2012: Emden und Leer Emsland-Bentheim (Sitz Meppen) Harlingerland (Sitz Esens) Norden Rhauderfehn (Sitz Westrhauderfehn) Stade Cuxhaven-Hadeln, bis 31. Dezember 2012: Cuxhaven und Land Hadeln (Sitz Otterndorf) Bremerhaven Bremervörde-Zeven Buxtehude Osterholz-Scharmbeck Rotenburg (Wümme) Stade Verden (Aller) Wesermünde, bis 31. Dezember 2012: Wesermünde-Nord (Sitz Dorum) und Wesermünde-Süd (Sitz Beverstedt)

Kirchengemeinden In den 48 Kirchenkreisen gibt es 1.248 Kirchengemeinden, 111 Kapellengemeinden und 9 Anstaltsgemeinden (2002: 59 Kirchenkreise und 1.384 Kirchengemeinden, 1986 76 Kirchenkreise und 1.550 Kirchen-, Kapellen- und Anstaltsgemeinden). Im 20. Jahrhundert hatte sich die Zahl der Gemeinden erhöht, indem vor allem in Städten große Kirchengemeinden geteilt wurden. Seit 1990 schließen sich diese teilweise wieder zusammen. Kleineren Kirchen- und Kapellengemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern wurde in den 2010er-Jahren eine Prämie zugesprochen, wenn sie sich mit einer größeren Gemeinde zusammenschließen oder eine enge Kooperation in einer Arbeitsgemeinschaft eingehen.

Geschichte Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Hannover verbunden, das sich im 19. Jahrhundert aus folgenden Staaten und Gebieten zusammensetzte: Fürstentum Lüneburg, Fürstentum Calenberg (aus dem später das Kurfürstentum Hannover hervorging), Fürstentum Grubenhagen, Land Hadeln und Amt Neuhaus (beide zu Sachsen-Lauenburg gehörig), Grafschaften Diepholz, Hoya, Lingen, Bentheim, Ostfriesland und Hohnstein, Herrschaften Spiegelberg und Plesse, Freie Reichsstadt Goslar sowie Territorien der säkularisierten Hochstifte Bremen, Verden, Hildesheim, Münster und Osnabrück, das Untereichsfeld (zu Kurmainz gehörig) und das Territorium der Reichsabtei Loccum.

In nahezu allen Teilen wurde ab 1527 die Reformation meist nach lutherischem Vorbild eingeführt; besondere Bedeutung kam dabei dem Wittenberger Reformator Johannes Bugenhagen zu, von dem die erste Kirchenordnung in den welfischen Landen stammte. Lediglich die geistlichen Territorien Hildesheim, Münster, Osnabrück-Land und das Eichsfeld blieben katholisch. Weiterhin existierten einige reformierte Gemeinden.