400px|mini|Die am 16. Mai 1940 deportierten Sinti- und Roma-Familien werden am 22. Mai 1940 von Asperg aus nach Polen in Vernichtungs- oder Arbeitslager weiterdeportiert.|alternativtext=Man sieht auf dem Bild eine sonnenbeschienene Straße in der kleinen Ortschaft Asperg in Württemberg. Im Hintergrund ist eine größere landschaftliche Erhebung zu sehen auf deren Spitze ein großes Gebäude steht. Das ist das Zuchthaus Hohenasperg. Auf der linken Straßenseite kommt dem Fotografierenden eine Gruppe Menschen, Sinti- und Roma-Familien, entgegen. Diese werden am 22. Mai 1942 weiter nach Polen in Vernichtungs- oder Arbeitslager deportiert. Auf der rechten Bürgersteigseite schauen einige Bewohner Aspergs zu. Die Deportation der Sinti aus Mainz war eine systematische Verschleppung der in Mainz lebenden Sintizze und Sinti in Arbeitslager zur Zeit des Nationalsozialismus. Die in der Literatur auch als „Mai-Deportation“Holocaust-Überlebende gedenken „Mai-Deportation“Romani Rose: Der Abtransport ging glatt vonstatten. S. 1. bezeichnete Deportation fand am 16. Mai 1940 zeitgleich in unterschiedlichen Reichsgebieten statt, wobei circa 2500 Sinti und Roma deportiert wurden. In Mainz betraf diese Deportation insgesamt 97 Personen. Wer nach der Deportation nicht bereits in einem Arbeitslager eines der Ghettos gestorben oder ab 1942 von einem der Exekutionskommandos erschossen worden war, starb in den Gaskammern des sogenannten „Zigeunerlagers Auschwitz“ im KZ Auschwitz-Birkenau. Die Deportation aller Mainzer Sintizze und Sinti – Mainz wurde anschließend als „Zigeunerfrei“ bezeichnet – und deren Ermordung waren Teil des Völkermords an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus.

Vorgeschichte Die Volksgruppen der Sinti und Roma waren als „Zigeuner“ bereits in der wilhelminischen Kaiserzeit und damit lange vor dem Aufkommen des Nationalsozialismus der Ächtung, Ausgrenzung und Verfolgung ausgesetzt. Im Kaiserreich und auch in der anschließenden Weimarer Republik wurden sie von den Polizeibehörden erfasst und alle Informationen in einer „Zigeunerzentrale“ in München zusammengeführt. 1929 führte der Volksstaat Hessen – auf Initiative des hessischen Innenministers Wilhelm Leuschner (SPD)SiRo-App - Sinti & Roma in Hessen. und einem bayerischen Vorbild folgend – das „Gesetz zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ Hessisches Regierungsblatt, Nr. 9, 6. Mai 1929, S. 66 f. („Hessisches Zigeunergesetz“) ein, das die hier lebenden Sinti und Roma erfassen, in ihrer Bewegungsfreiheit beschränken und zur behördlichen Kennzeichnung auch Fingerabdrücke sammeln sollte. Damit wurden die bereits seit 1927 laufenden Maßnahmen nachträglich legalisiert. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten konnten diese damit für ihre antiziganistischen Aktionen auf eine bereits bestehende und umfangreiche Datenlage zurückgreifen. Bereits im Juni 1938 wurden aus Mainz mindestens elf Sinti, die als „arbeitsscheu“ galten, im Rahmen einer Sonderaktion von der Geheimen Staatspolizei in das KZ Sachsenhausen verschleppt.Hedwig Brüchert: Nationalsozialistischer Rassenwahn: Entrechtung, Verschleppung und Ermordung der Mainzer Juden, Sinti und geistig behinderten Menschen. S. 10.

Sinti in Mainz Sinti lebten schon seit langer Zeit in Mainz, möglicherweise bereits seit der Mitte des 15. Jahrhunderts.Herbert Heuß: Die Verfolgung der Sinti in Mainz und Rheinhessen 1933-1945. S. 46. Angehörige der Roma gab es indes zum Zeitpunkt der Deportation kaum in der Stadt. Die Familien unterschieden sich in ihrer Lebensweise nicht wesentlich von der übrigen Bevölkerung in Mainz und waren gut in den Mainzer Alltag integriert.Herbert Heuß: Die Verfolgung der Sinti in Mainz und Rheinhessen 1933-1945. S. 48. Zum Zeitpunkt der Deportation wohnten sie vor allem in der Mainzer Altstadt: Kirschgarten, Welschnonnengasse, Fischergasse oder Birnbaumgasse, einige wenige Familien in der Neustadt oder in Mainz-Kostheim. Es waren meistens Arbeiterfamilien. Die Männer gingen ihrer Arbeit in Handwerksberufen, als Fabrikarbeiter oder in anderen Berufen nach. Ein traditioneller Erwerbszweig war das Musizieren. Ganze Familien stellten so genannte „Zigeuner-Kapellen“, die auf privaten Festen und Veranstaltungen in der Region und weit darüber hinaus Engagements hatten.Herbert Heuß: Die Verfolgung der Sinti in Mainz und Rheinhessen 1933-1945. S. 48. Fast alle Familien waren katholisch und in die katholische Kirche integriert. Allerdings waren sie zu Beginn des Jahres 1940 vollständig in der „Zigeunerkartei“ erfasst und durften bereits seit dem Festsetzungserlass vom 17. Oktober 1939 ihren Wohnsitz nicht mehr verlassen.

Rechtliche Grundlage der Deportation Heinrich Himmler, Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern ordnete in der ersten Oktoberhälfte 1939 an, binnen kurzem im gesamten Reichsgebiet die Zigeunerfrage im Reichsmaßstab grundsätzlich zu regeln. Am 17. Oktober wurde auf seine Anweisung hin der so genannte Festsetzungserlass in Form eines Schnellbriefs vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) an alle Kriminalpolizeileitstellen verschickt. Im Gegensatz zu den Deportationen jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger war für alle Deportationen von Sinti und Roma die Kriminalpolizei und nicht die Geheime Staatspolizei zuständig. Der Erlass legte fest, dass die später festzunehmenden Zigeuner bis zu ihrem endgültigen Abtransport in besonderen Sammellagern festzuhalten seien. Im Fall der Mainzer Sintizze und Sinti, die zu einem rund 500 Personen starken Deportationskontingent aus dem Raum Frankfurt/Stuttgart gehörten, war das Zuchthaus Hohenasperg bei Stuttgart als Sammellager vorgesehen. Neben den Deportierten aus Mainz gehörten weitere aus Ingelheim, Worms und verschiedenen pfälzischen Städten dazu.

Festnahme der Mainzer Sintizze und Sinti Zur Festnahme am 16. Mai 1940 fuhr der Darmstädter Kriminalinspektor Friedrich Feik mit sieben weiteren Kripobeamten in den frühen Nachtstunden des 16. Mai von Darmstadt nach Mainz. Er kam von der „Nachrichtenzentralstelle für Zigeuner in Hessen“ an seinem Arbeitsplatz, welche die Deportation der Sintizze und Sinti für Rheinhessen vorbereitete und durchführte. Die bereits im letzten Herbst fertiggestellten Listen umfassten insgesamt 107 festzunehmende Sintizze und Sinti.

Die Festnahmen erfolgten in den frühen Morgenstunden. Die meist ahnungslosen Menschen wurden gegen fünf Uhr von kleineren Trupps der Kriminal- und Schutzpolizei geweckt und mussten innerhalb kurzer Zeit abmarschbereit sein. Lediglich 50 kg Handgepäck pro Person durfte mitgenommen werden, alles andere wie beispielsweise das Mobiliar musste zurückgelassen werden. Bereits um 7:00 Uhr waren im Polizeipräsidium Mainz im Dalberger Hof, der Zentrale für diese Aktion, 97 von ursprünglich 107 gelisteten Personen aus Mainz versammelt. Die fehlenden zehn Personen wurden allerdings nicht an ihrem Wohnort angetroffen oder waren vorher geflüchtet, wurden aber relativ schnell aufgespürt und später ebenfalls festgenommen. Die Vorgaben sahen ausdrücklich vor, ganze Familien, in der rasseideologischen NS-Sprache als „Sippen“ bezeichnet, festzunehmen. Die ältesten verhafteten Personen waren Anna und Friedrich Lehmann, 68 und 69 Jahre alt. Unter den über 18-Jährigen waren 22 Frauen und 23 Männer. Entsprechend den Weisungen wurden auch zahlreiche ältere und jüngere Kinder sowie Säuglinge festgenommen und deportiert. 25 Kinder waren im Alter von elf bis 17, 16 Kinder im Alter von drei bis zehn Jahren und neun Kleinkinder noch unter drei Jahre alt. Auch zwei Säuglinge befanden sich unter den Gefangenen: der elf Tage alte Herbert Klin und die 24 Tage alte Magdalena Wagner.

Im Polizeipräsidium „begrüßte“ man die festgenommenen Sintizze und Sinti mit einem Kaffee(ersatz) und ließ sie über mehrere Stunden festhalten. Zunächst wurden alle Personen über 14 Jahre fotografiert, danach mussten sie ihre Ausweise und persönliche Gegenstände abgeben. Man stempelte allen Inhaftierten, die älter als 14 Jahre waren, eine Kenn-Nummer auf den linken Unterarm, die mit einer entsprechenden Nummer in einem danach ausgehändigten „Zigeunerausweis“ identisch war. Allen Anwesenden ab sechs Jahren wurden zudem Fingerabdrücke abgenommen.Romani Rose: Der Abtransport ging glatt vonstatten S. 3 Danach führte man sie gegen 9:00 Uhr morgens durch die Mainzer Innenstadt zum Güterbahnhof in Mainz-Mombach, wo ein Sonderzug der Deutschen Reichsbahn auf sie wartete. Eine Gruppe von 18 Sintizze und Sinti aus Ingelheim, die ebenfalls deportiert werden sollten, war bereits am frühen Morgen zu der Mainzer Gruppe gebracht worden. Der Zug fuhr planmäßig um 10:49 Uhr am Mombacher Güterbahnhof ab.

Die Mainzer Bevölkerung nahm von dem Verschwinden der Sintizze und Sinti aus Mainz keine Notiz, wusste aber offenbar, dass sie nicht wiederkommen würden. Bereits drei Tage nach dem öffentlichen Abtransport erschienen Annoncen in den Mainzer Tageszeitungen, welche die durch die Mai-Deportation freigewordenen Wohnungen und Zimmer zur Vermietung anboten.Herbert Heuß: Die Verfolgung der Sinti in Mainz und Rheinhessen 1933-1945. S. 56.

Transport nach Hohenasperg Der Sonderzug mit den 115 Personen hielt in Worms und in Ludwigshafen, wo weitere Deportationsgruppen (71 Personen in WormsWorms Ideenwettbewerb Gedenkort Deportationen in der NS-Zeit, unbekannte Zahl in Ludwigshafen) aus diesen Städten und ihrem Umland dazukamen. Dafür wurden an beiden Stationen weitere Wagen an den Zug angekoppelt. Am späten Nachmittag des 16. Mai erreichte er fahrplanmäßig die Stadt Asperg. Dort mussten alle Deportierten einen 30-minütigen Fußmarsch zum Zuchthaus Hohenasperg (mit 30%iger Straßensteigung, wie der Deportationsbericht später penibel vermerken sollte) hinter sich bringen.

Wieder wurden Kenndaten erhoben und eine Hauptliste in 3-facher Ausfertigung erstellt, ganz wie in Himmlers ausführlicher (7-seitiger) Anweisung vorgeschrieben. Alle Deportierten mussten persönliche Papiere, Bargeld, Schmuck, wenn nicht bereits geschehen, abgeben und bekamen eine Bescheinigung mit Lichtbild und ihrer persönlichen Kenn-Nummer. Der extra aus Berlin von der Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens angereiste Kriminalinspektor Josef Eichberger überwachte die Maßnahmen.

„Rassebiologische Begutachtung“ An einer Dienstbesprechung der Beamten vor Ort am Abend des 16. Mai zeigte sich unerwartet ein Problem. Die Kripoleitstelle Darmstadt hatte für ihre über 500 deportierten Sintizze und Sinti vergessen, „rassebiologische Untersuchungsergebnisse“ als Grundlage für die Verhaftung und Deportation vorzulegen. Da die Mai-Deportation alleine aus rasseideologischen Gründen stattfand, musste eine „Rassediagnose“ als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischling“ vorliegen. Man meldete also ein dringendes Staatsgespräch nach Berlin zum Reichskriminalpolizeiamt an und bat um Entsendung von Sachverständigen. In den frühen Morgenstunden des 18. Mai traf Karl Würth ein, Mitarbeiter der in Berlin angesiedelten „Rassenhygienischen und bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle“ des Reichsgesundheitsamtes. Würth führte unter höchstem Zeitdruck eine „rassebiologische Begutachtung“ durch (beispielsweise anthropologische Vermessungen und Fotografien, Blut- und Haarprobenuntersuchungen und Befragungen zur Familiengeschichte usw.Totale Erfassung: die „Rassenhygienische Forschungsstelle“ - sintiundroma.org) und erklärte insgesamt 22 Personen als „Nicht-Zigeuner“, die von der Deportation ausgenommen und wieder nach Hause geschickt wurden.

Deportation in das Generalgouvernement