Grünthal war eine mittelalterliche Siedlung, die in der Feldmark von Bochow aufging und heute im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg liegt."Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 184.

Geografische Lage In einer Reinkarte der Feldmark Bochow erscheint der Flurname Grünsehe Höfe, der auf eine Lage östlich von Bochow hinweist. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang mit einem im Visitationsprotokoll von 1562 erwähnten Morgen Land, der als Dorfstätte bei Bochow bezeichnet wurde.

Geschichte und Etymologie Etymologie Belege für den Ortsnamen bzw. die Wüstung sind seit dem 14. Jahrhundert überliefert. Um 1325/1339 wurde Elyzabet filia Henrici Grunendal in Jüterbog genannt, im Jahr 1373 ein Martinus Grunendal in Treuenbrietzen erwähnt. Aus dem Jahr 1384 findet sich die Bezeichnung et in campis ville deserte Grundal sowie 1466 vff dem velde czu Bochow gnant grunentals hufen. In der Neuzeit erschienen die Formen Grüno im Jahr 1804 und Grünthal im Jahr 1861. Der Name bedeutet „Dorf in einem grünen Tal“Reinhard E. Fischer: Die Ortsnamen der Länder Brandenburg und Berlin, Band 13 der Brandenburgischen Historischen Studien im Auftrag der Brandenburgischen Historischen Kommission, be.bra wissenschaft verlag, Berlin-Brandenburg 2005, S. 71, ISBN 3-937233-17-2..

Landesherrschaft Bis 1566 gehörte das Gebiet zum Erzstift Magdeburg; von 1566 bis 1635 stand es unter der Verwaltung des Administrators des Erzstifts. Zwischen 1635 und 1656 unterstand es dem Kurfürstentum Sachsen. Von 1657 bis 1746 lag die Zuständigkeit beim Herzogtum Sachsen-Weißenfels. Anschließend gehörte das Gebiet von 1746 bis 1806 erneut zum Kurfürstentum Sachsen und von 1806 bis 1815 zum Königreich Sachsen.

Grundherrschaft Die Flur bzw. Wüstung mit allem Recht gehörte vor 1368 bis 1817 dem Amt Jüterbog. Von 1817 bis 1872 unterstand sie dem Amt Zinna. Daneben gab es 15 weitere Anteile, die nach und nach an den Landesherren bzw. das Amt fielen. Der zweite Anteil war von vor 1368 bis nach 1383 im Besitz der Familie Bochow. Er handelte sich um den Hebesatz aus einer Hufe und erbrachte 1368 insgesamt je sechs Scheffel Roggen und Hafer. Von vor 1368 bis nach 1381 verfügten die von Heinrichsdorf über eine Hufe auf der wüsten Feldmark (1368). Die Familie von Ihlow hielt von vor 1368 bis nach 1383 den Hebesatz aus zwei Hufen, die zusammen 20 Scheffel Roggen und 20 Scheffel Hafer gaben (1368, 1383). Den vierten Anteil besaß von vor 1368 bis nach 1414 die Jüterboger Familie Römer. Es handelte sich um den Hebesatz von drei Hufen, die je sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer gaben (1368), sowie später auch den Hebesatz von einer Hufe (1414). Von vor 1368 verfügte die Familie Wittenberg über zwei Hufen (1368). Der Jüterboger Richter bzw. Familie von Zeuden besaß vor 1368 bis nach 1383 den Hebesatz von sechs Hufen, die je sechs Scheffel Roggen und Scheffel Hafer erbrachten (1368) bzw. später von zwei Hufen, die je acht Scheffel Roggen und Scheffel Hafer erbrachten (1383). Bis 1371 hielt der Jüterboger Bürger Rohrbeck den Hebesatz von fünf Hufen (wohl je sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer). Im genannten Jahr trat er diesen Anteil an einen Altar der Kirche St. Nikolai in Jüterbog ab, wo er noch im 16. Jahrhundert bezeugt ist. Bis 1478 war der Anteil ein Afterlehen der von Torgau, Herren zu Zossen. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit dem unter Nr. 13 genannten Anteil. Vor 1383 verfügten die von Brietzen, Bürger aus Jüterbog, über eine Hufe (1383). Vor 1383 hielten die von Ottersleben den Hebesatz von zwei Hufen, die je sechs Scheffel Roggen und Scheffel Hafer gaben (1383). Bis 1384 befand sich ein Anteil im unmittelbaren Besitz des Erzbischofs. 1384 bis vor 1530 gehörte er dem Elendenaltar der Kirche St. Nikolai; er betrug zwei Hufen (1384). Vor (?) 1400 besaß die Familie Kalow die Pacht von einer Hufe (1400). Vor 1446 bis 1478 hielten die von Torgau, Herren zu Zossen, den Hebesatz von einer Hufe mit einem Ertrag von je sechs Scheffel Roggen und Hafer sowie den Hebesatz von fünf Hufen mit einem Ertrag von je sechs Scheffel Roggen und Hafer (1446). Offenbar wurde der Anteil weiterverliehen: der erste Teil an die Familie Herbart, der zweite an Heinemann Ebil. Dieser war nahe verwandt mit der Familie Rohrbeck, so dass möglicherweise ein Zusammenhang mit dem achten Anteil besteht. Ein weiterer Anteil war bis 1464 im Besitz der von Aken aus Berlin, der von 1464 bis 1467 im Besitz der Familie von der Zauche war und von 1467 bis nach 1808 der Jüterboger Familie Wilmersdorf gehörte. Der Anteil umfasste den Hebesatz von zwei Hufen, die je sechs Scheffel Roggen und sieben Scheffel Hafer erbrachten (1464). Vor (?) 1466 bis nach 1573 besaß der Jüterboger Bürger Puhlmann den Hebesatz von zwei Hufen. Sie gaben eine Wispel (halb Roggen, halb Hafer; 1466). Vor 1467 bis 1482 gehörte ein Anteil dem Jüterboger Bürger Künecke. Der Anteil kam von 1482 bis 1611 in den Besitz der Jüterboger Familie Jungermann und umfasste vier Hufen, die je sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer gaben (1467). Dieser Anteil wurde geteilt. In den Jahren 1611 bis 1658 besaßen die von Hagen den Hebesatz von vier Hufen und erzielten daraus je sechs Scheffel Hafer (1611). Den anderen Anteil besaß von 1611 bis 1613 die Familie Jungermann. Er kam von 1613 bis 1615 in den unmittelbaren Besitz des Administrators und von dort von 1615 bis 1654 zur Familie von Löben. Von 1654 bis 1769 war der kurfürstlich brandenburgische Hof- und Konsistorialrat Reinhardt und seine Erben Eigentümer, danach von 1770 bis nach 1815 die Familie Balzer aus Jüterbog. Der Anteil umfasste den Hebesatz von vier Hufen, die je sechs Scheffel Roggen gaben (1615)."Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 185. Der letzte Anteil war von vor 1470 bis 1655 im Besitz des Treuenbrietzener Bürgers Heinrichsdorf, der später in Jüterbog wohnte und zuletzt als Perlen- und Seidensticker in Berlin tätig war. Es handelte sich um Hebesatz von einer Hufe, die sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer gab (1470). Der Anteil war von 1655 bis 1691 im Besitz des Rittmeisters Junack bzw. seiner Erben. Weitere Besitzer waren von 1691 bis 1742 die Familie Wollersheim und von 1742 bis nach 1813 die Familie Flemming. Der Anteil war vor 1800 teilweise im Besitz der Familie Michaelis, seit 1800 der Geschwister Michaelis und Einhorn."Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 186.

13. bis 16. Jahrhundert Grünthal wurde bereits 1368 als Wüstung bezeichnet. Im Jahr 1466 erschien sie ausdrücklich als wüste Feldmark zu Bochow. Im Jahr 1648 besaßen zwei Zweihufner aus Bochow jeweils zwei wüste Hufen in Grünthal; weitere Hufen waren in den Hufen von Bochow enthalten. Im Jahr 1658 wurde die Fläche vollständig in den Hufen von Bochow geführt. Detaillierte Angaben liegen aus dem Jahr 1661 vor. Demzufolge war die Feldmark insgesamt 33 Hufen groß. Ein Dreihufner nutzte eine wüste Hufe, 15 Zweihufner nutzen einmal drei, elfmal zwei und einmal eine wüste Hufe. Hinzu kam ein Einhufner mit drei wüsten Hufen. Ein Kossät bewirtschaftete eine wüste Hufe. Im Jahr 1699 wurden erneut 33 Hufen genannt, auf denen üblicherweise eine Aussaat von acht bzw. zehn bis elf Scheffeln pro Hufe ausgebracht wurden. Der Pfarrer aus Bochow erhielt den dreißigsten Garbenzehnten von der wüsten Feldmark.

18. und 19. Jahrhundert In den Jahren 1704/1706 war die Fläche weiterhin in den Hufen von Bochow enthalten. Eine detaillierte Statistik liegt aus dem Jahr 1721 vor. Der Schulze besaß einen Grünischen Hof mit 1½ Scheffel Aussaat, ein Dreihufner verfügte über drei wüste Hufen zu Grünthal und vier Grünische Höfe mit sechs Scheffel Aussaat, zwei Dreihufner besaßen je eine wüste Hufe zu Grünthal und einen Grünischen Hof mit 1½ Scheffel Aussaat. Ein Zweihufner besaß vier Grünische Höfe mit sechs Scheffel Aussaat, ein weiterer Zweihufner besaß drei Grünische Höfe mit 4½ Scheffel Aussaat. Acht Zweihufner verfügen über je zwei wüste Hufen zu Grünthal und zwei Grünische Höfe mit drei Scheffel Aussaat. Fünf Zweihufner besaßen je eine wüste Hufe zu Grünthal, drei davon zusätzlich einen Grünischen Hof mit 1½ Scheffel Aussaat. Der Kossät bewirtschaftete eine wüste Hufe zu Grünthal und drei Grünische Höfe mit 4½ Scheffel Aussaat, ein weiterer Kossät besaß ein Gehöft im Grünischen Feld zu 1½ Scheffel Aussaat. Im Jahr 1747 wurden 34 Hufen unter Bochow genannt. 1760 blieb die Fläche in den Hufen von Bochow enthalten.

Im Jahr 1858 wurde die Feldmark als wüste Feldmark zu Bochow geführt. Anschließend ging sie vollständig in der Feldmark von Bochow auf und wurde nicht wieder besiedelt.

Literatur Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 184–186.

Einzelnachweise

Kategorie:Wüstung im Landkreis Teltow-Fläming Kategorie:Ersterwähnung 1325 Kategorie:Geographie (Niedergörsdorf)