Strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren in Deutschland (kurz: SmED) ist eine Software zur standardisierten Einschätzung der medizinischen Behandlungsdringlichkeit und des geeigneten Behandlungsortes in der Humanmedizin. Sie wird vor allem in der telefonischen und persönlichen Patientensteuerung eingesetzt, etwa im ärztlichen Bereitschaftsdienst (SmED Telefon), in den Einsatzleitstellen, zur Selbsteinschätzung von Patienten (SmED Patient), von Notdiensten (116 117) oder von Kassenärztlichen Vereinigungen (SmED Kontakt+) oder von anderen Bereichen der GesundheitsversorgungDominik Graf von Stillfried, Thomas Czihal, Andreas Meer: Sachstandsbericht: Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED). In: Notfall + Rettungsmedizin. Jahrgang 22 (2019), S. 578–588. DOI:10.1007/s10049-019-0627-8.Sebastian Hild, Frank Antwerpes: Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland. In: DocCheck, Flexikon. zur digitalen Erstentscheidung.Nantke Garrelts: KV Niedersachsen setzt auf straffe Steuerung. In: Tagesspiegel vom 11. August 2025.

Grundlage Seit 2025 ist nach dem Bundesmantelvertrag (BMV-Ä Anlage 31c) für viele Videosprechstunden eine strukturierte Ersteinschätzung verpflichtend. Bei der KV-gesteuerten Telemedizin (zum Beispiel Weiterleitung über 11 6 11 7) wird SmED verwendet, bevor der Patient überhaupt zur Videosprechstunde gelangt. Andere Anbieter von Videosprechstunden verwenden für die Dringlichkeitseinschätzung vor einer Telekonsultation nicht SmED als Gatekeeper, sondern ähnliche eigene oder externe Symptom-Checker beziehungsweise KI-gestützte Anamnese-Systeme.

Anwendungsbereiche SmED ist vom TÜV Rheinland als Medizinprodukt der Klasse IIb nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) klassifiziert. SmED wurde in Deutschland vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung der Bundesrepublik Deutschland (Zi) entwickelt und unter dem Handelsnamen „SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland)“ bereitgestellt. Ziel der Anwendung ist es, durch eine strukturierte Ersteinschätzung Fehlsteuerungen im Gesundheitssystem zu reduzieren und eine bedarfsgerechte Nutzung von Notaufnahmen, vom Rettungsdienst und von der ambulanten Versorgung zu unterstützen. Gleichzeitig ermöglicht die softwaregestützte Dokumentation eine standardisierte und nachvollziehbare Entscheidungsfindung. So soll SmED in der Strategie zur Notfallreform eingesetzt werden; unnötige Besuche in der Notaufnahme von Krankenhäusern sollen so vermieden werden.Anna Slagman, Anne Bremicker, Martin Möckel, Larissa Eienbröker, Antje Fischer-Rosinský, André Gries: Evaluation eines Assistenzsystems zur Patientensteuerung in der Notaufnahme – eine prospektive Kohortenstudie. In: Deutsches Ärzteblatt International, Nummer 39 vom 27. September 2024, 121. Jahrgang, S. 703–709. doi:10.3238/arztebl.m2024.0191.Daniel Brammen, Thomas Schlechtriemen, Heinz Dormann, Peter Henschke, Dirk Häske: Ersteinschätzungstool entlastet Notaufnahmen. In: Deutsches Ärzteblatt, 121. Jahrgang, Nummer 3 vom 19. Januar 2024, S. A-96 beziehungsweise B-80.

SmED wird insbesondere im ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie in Leitstellenstrukturen eingesetzt. Die Anwendung erfolgt durch medizinisch geschultes (nichtärztliches) Personal im Rahmen strukturierter Abfrageprozesse, häufig telefonisch oder digital unterstützt.

Zahnkrankheiten SmED kann auch zahnmedizinische Beschwerdebilder im Rahmen der Ersteinschätzung berücksichtigen, sofern diese in den strukturierten Abfragekatalog integriert sind. Die Bewertung erfolgt analog zu anderen medizinischen Krankheiten anhand von Dringlichkeitskriterien. Gegebenenfalls erfolgt eine Weiterleitung. Denn für akute Zahnkrankheiten gibt es einen Zahnärztlichen Notdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Zahnärztekammern. Ausnahmen seiner Zuständigkeit sind zum Beispiel Kieferabszesse mit Fieber, Gesichtsverletzungen und starke Blutungen nach Zahnextraktionen. Hier sind wiederum die Ärzte und nicht die Zahnärzte zuständig. In lebensbedrohlichen und dringlichen Situationen ist der Notruf des Rettungsdienstes (Euronotruf mit der Rufnummer 112) zu kontaktieren.

Kritik Wie bei allen strukturierten Ersteinschätzungsverfahren hängt die Ergebnisqualität wesentlich von der Genauigkeit der erhobenen Angaben ab. Eine abschließende ärztliche Diagnosestellung wird durch das Verfahren nicht ersetzt.

Triage SmED ist von klassischen Triage-Systemen abzugrenzen, die primär in Notaufnahmen zur Priorisierung bereits anwesender Patienten eingesetzt werden. Während diese Systeme eine unmittelbare Behandlungsreihenfolge festlegen, dient SmED primär der vorgelagerten Steuerung von Patientenkontakten in geeignete Versorgungsstrukturen.

Notfallreform Die Bundesregierung (Koalition, Bundeskabinett) plant im April 2026 eine Notfallreform. Zum Beispiel sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, eine rund um die Uhr erreichbare telemedizinische und aufsuchende Versorgung sicherzustellen. Die Notfallnummer 116 117 soll in eine Terminservice- und in eine Akutleitstelle aufgeteilt werden. Dort soll die Vermittlung der Patienten auf die angemessene Versorgungsebene stattfinden. In digital vernetzten Integrierten Notfallzentren (INZ) soll flächendeckend die ambulante Erstversorgung gewährleistet sein. Die INZ sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, aus einer KV-Notarztpraxis und aus einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen.Ärzte-Zeitung: Ärzteverbände warnen: Notdienstangebote rund um die Uhr werden scheitern. Springer Medizin, Meldung vom 22. April 2026.Deutsches Ärzteblatt: Kritik an geplanter Notfallreform reißt nicht ab. Meldung vom 23. April 2026.

Siehe auch Priorisierung medizinischer Leistungen

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Einzelnachweise

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