Die eidgenössische Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» war eine Volksinitiative in der Schweiz, die von der Schweizerischen Volkspartei lanciert wurde.
Die Initiative zielte darauf ab, die Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf unter zehn Millionen zu begrenzen, um eine «nachhaltige» Entwicklung der Schweiz zu gewährleisten. Ab 2050 sollte der Grenzwert durch den Bundesrat an einen Geburtenüberschuss angepasst werden können, was laut NZZ unwahrscheinlich wäre, womit der Grenzwert weiter bestehen würde.Streit um die 10-Millionen-Initiative: Führt sie zwingend zur Kündigung der Personenfreizügigkeit?, NZZ, 30. Mai 2026 Die Initiative verlangte zwingend Massnahmen ab einer Wohnbevölkerung von 9,5 Millionen und als ultima ratio die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union, sofern die Bevölkerung nicht mit diesen Massnahmen auf zehn Millionen begrenzt werden kann. Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 von Volk und Ständen abgelehnt.
Vorgeschichte Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU wurde am 21. Juni 1999 als Teil der Bilateralen Verträge I abgeschlossen. Es ist mit sechs weiteren sektoriellen Abkommen (zu technischen Handelshemmnissen, öffentlichen Aufträgen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr und Forschung) durch eine Guillotine-Klausel verknüpft; im Falle einer Kündigung eines der Abkommen würden alle sieben Abkommen hinfällig. Die Bundesversammlung genehmigte die Verträge am 8. Oktober 1999. Gegen diesen Bundesbeschluss wurde das Staatsvertragsreferendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 wurde die Vorlage mit 67,2 % Ja-Stimmen angenommen. Die Bilateralen I traten am 1. Juni 2002 für die Schweiz und die damals 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Kraft.
Nach der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 wurde das FZA ergänzt und damit die Personenfreizügigkeit für die zehn neu der EU beigetretenen Staaten eingeführt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen; in der Volksabstimmung vom 25. September 2005 stimmte das Schweizer Stimmvolk dieser Erweiterung mit 56 % der Stimmen zu. In der erneuten Referendumsabstimmung vom 8. Februar 2009 sprachen sich 59,6 % der Stimmberechtigten für die Weiterführung des FZA und dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien aus. Kroatien wurde am 1. Juli 2013 Mitglied der EU. Am 17. Juni 2016 genehmigte die Bundesversammlung die Erweiterung des FZA auf Kroatien; dagegen wurde das Referendum nicht ergriffen.
Die am 9. Februar 2014 von 50,3 % der Stimmenden angenommene eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» forderte, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder durch Höchstzahlen und Kontingente steuern und begrenzen soll. Völkerrechtliche Verträge, die diesem Ziel widersprechen, sollten nicht mehr abgeschlossen werden dürfen. Zudem sollten bestehende Verträge innerhalb von drei Jahren entsprechend nachverhandelt werden. Der durch die Initiative eingeführte BV verstösst direkt gegen das Freizügigkeitsabkommen und steht im Spannungsverhältnis zu Abs. 4 BV, der eine völkerrechtsfreundliche Auslegung der Bundesverfassung postuliert; wo immer möglich soll durch eine harmonisierende Auslegung ein Konflikt zwischen Verfassungsrecht und völkerrechtlichen Verpflichtungen vermieden werden. Die Bundesversammlung, die Art. 121a BV auf Gesetzesstufe konkretisieren musste, stand vor der Aufgabe, den Widerspruch zwischen Völker- und Landesrecht aufzulösen. Weil das Bundesgericht in Urteilen festgehalten hatte, dass das Freizügigkeitsabkommen den Bundesgesetzen vorgeht,BGE 142 II 35 E. 3.3, S. 40; BGE 148 II 169 E. 5.2 S. 178. legte die Bundesversammlung keine Höchstzahlen und Kontingente fest, um den Verpflichtungen aus dem FZA Rechnung zu tragen.
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) unternahm darauf einen Versuch für eine Aufhebung des Widerspruchs zwischen der Bundesverfassung und dem FZA mit der Lancierung der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)», welche im Unterschied zur «Masseneinwanderungsinitiative» ausdrücklich die Kündigung des FZA verlangte, falls Verhandlungen mit der EU nicht fristgemäss zu einem Erfolg führen. Das Schweizer Volk lehnte die Initiative in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 61,7 % Nein-Stimmen und 19,5 gegen 3,5 Standesstimmen ab.
Volksinitiative
Initiativtext Die Volksinitiative lautet:
Initiativkomitee Dem Initiativkomitee gehören 25 Personen an, 24 Mitglieder der SVP und der parteilose Thomas Minder. Das Co-Präsidium setzt sich aus den SVP-Parlamentariern Thomas Matter, Thomas Aeschi, Marco Chiesa, Mike Egger und Manuel Strupler zusammen.
Begründung des Initiativkomitees Zum Argumentarium der Unterschriftensammlung gehörte, dass die Zuwanderung die Infrastruktur überfordere, die Gesundheitsversorgung und Sozialversicherungen überlaste, die Natur zerstöre und die Mieten in die Höhe treibe. Die Initiative richte sich gegen eine ungebremste Zuwanderung und sage JA zum Schutz der Umwelt und der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen., Unterschriftenbogen der Initiative Keine 10-Millionen-Schweiz!
Dazu beschrieben die Initianten, das brennendste Problem der Schweiz sei die Bevölkerungsexplosion. Die Schweiz sei in wenigen Jahren um beinahe 2 Millionen Menschen gewachsen. Sie könne nicht jedes Jahr 100’000 Personen zusätzlich aufnehmen. Hauptgründe für die Bevölkerungsexplosion seien eine Masseneinwanderung aus der EU als Folge der Personenfreizügigkeit, jährlich zehntausende Asylmigranten vor allem aus Afrika und muslimischen Ländern, die Einwanderung aus Drittstaaten und der grosszügige Familiennachzug. Während 2024 seien nur 56 Prozent auf Grund der Arbeitsmigration als Erwerbstätige zugezogen, während 28 Prozent Familiennachzug und 18 Prozent Asylanten gewesen seien.4.15: Kommen nur Arbeitskräfte in die Schweiz? nachhaltigkeitsinitiative.ch, abgerufen am 20. April 2026.
Die Masseneinwanderung führe zu einer Zubetonierung der Natur; weite Teile des Landes seien «einer Überbauungsorgie zum Opfer gefallen». Obwohl immer mehr Wohnungen gebaut würden, führe die Masseneinwanderung zu Wohnungsknappheit und steigenden Mieten. Man hole Zuwanderer in die Schweiz, um Wohnungen für die Zugewanderten zu bauen.
Die Schweiz stehe im Stau, die Züge seien überfüllt. Hauptgrund für den Verkehrskollaps sei die ungebremste Zuwanderung.
Auch von Kultur und Identität war die Rede: Man fühle sich bald fremd im eigenen Land angesichts sexueller Übergriffe in Badeanstalten, schleichender Islamisierung, immer weniger Schweizer Kinder an den Schulen. Ein Viertel der Schulabgänger könne nicht mehr richtig lesen. Je mehr fremdsprachige Kinder, desto geringer das durchschnittliche Bildungsniveau.
Die Schweiz sei nicht mehr sicher. Straftaten hätten zugenommen, insbesondere die Kriminalität von Asylmigranten und Illegalen sei explodiert.
Die unkontrollierte Massenzuwanderung schade den Schweizer Sozialwerken. Über 40 Prozent aller Sozialhilfebezüger in der Schweiz seien Asylanten, nur jeder Dritte sei Schweizer.11.2. Sozialhilfequote von Asyl-Migranten: Über 80 Prozent! Schweizer 1,8 Prozent! nachhaltigkeitsinitiative.ch, abgerufen am 20. April 2026.
Behandlung der Volksinitiative
Einreichung Die Volksinitiative wurde am 20. Juni 2023 von der Bundeskanzlei vorgeprüft und am 3. April 2024 mit den nötigen Unterschriften eingereicht. Mit Verfügung vom 8. Mai 2024 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative mit 114'430 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.
Stellungnahme des Bundesrats Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 19. Juni 2024 der Bundesversammlung beantragt, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Initiative explizit die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) mit der Europäischen Union (EU) verlangt, sofern die Bevölkerung nicht mit anderen Massnahmen auf zehn Millionen begrenzt werden kann. Eine Annahme der Initiative hätte eine grundlegende Neuausrichtung der schweizerischen Migrationspolitik und der Beziehungen Schweiz-EU mit weitreichenden Konsequenzen zur Folge.
Mit der Kündigung des FZA würde der bilaterale Weg grundsätzlich in Frage gestellt. Aufgrund der Guillotine-Klausel würden bei einer Kündigung des FZA die anderen Binnenmarktabkommen der Bilateralen I ebenfalls wegfallen, also die Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, den Abbau technischer Handelshemmnisse, den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie den Land- und Luftverkehr. Die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf die Schweiz wären sehr gross. Zudem würden die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen in Frage gestellt. Als Teil des europäischen Sicherheitsraums profitiere die Schweiz von der gegenseitigen Vernetzung der Schengen-Staaten, dem automatischen Austausch von Daten und der Integration in den europäischen Fahndungsraum. Das schweizerische Asylwesen müsste ausgebaut werden und würde teurer, weil die Schweiz keine Dublin-Rücküberstellungen mehr vornehmen könnte und folglich mit einer beträchtlichen Anzahl von Asylgesuchen gerechnet werden müsste, die vorher bereits in anderen europäischen Staaten gestellt worden waren.
Ein Wegfall des FZA brächte grosse Nachteile für jene Schweizer, die in der EU eine Arbeitsstelle antreten oder ein Studium absolvieren möchten.
Der Bundesrat wolle mit den Bilateralen III den bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln. Im Zuwanderungsbereich wurde neben mehreren Absicherungen und Ausnahmen die Konkretisierung der Schutzklausel im FZA ausgehandelt. Eine vollständige Neuverhandlung des FZA mit zahlenmässigen Beschränkungen ist aus Sicht des Bundesrates unrealistisch.
Die Zuwanderung in die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz erfolgt mehrheitlich aus dem EU/EFTA-Raum und im Rahmen des FZA. Die Ursache dafür sei in erster Linie die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach Arbeitskräften. Das FZA ermögliche den Unternehmen, flexibel und unbürokratisch auf einen grossen Arbeitskräftepool in der EU zurückzugreifen; es habe damit in der Vergangenheit zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zu einer gesamthaft günstigen wirtschaftlichen Entwicklung beigetragen. Aufgrund der fortschreitenden demografischen Alterung, die zu einem Ersatzbedarf auf dem Arbeitsmarkt führe, werde die Schweiz auch zukünftig auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein. Eine bedarfsgerechte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt bleibe deshalb zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft oder zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens notwendig.
Die Personenfreizügigkeit habe insgesamt nicht zu einer stärkeren Inanspruchnahme von Sozialleistungen geführt. Arbeitnehmende aus EU/EFTA-Staaten würden heute deutlich mehr Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlen, als sie daraus bezögen.
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass Zuwanderung und Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden seien. Anstatt aber die stabilen Beziehungen der Schweiz zu ihrer wichtigsten Partnerin, der EU, in Frage zu stellen und Arbeitsplätze, Wohlstand und Sicherheit aufs Spiel zu setzen, wolle der Bundesrat mit gezielten Massnahmen die Herausforderungen der Zuwanderung bewältigen, insbesondere im Asylbereich, bei der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und im Wohnungswesen.
Ende Mai 2026 ergänzte Bundesrat Ignazio Cassis, «zu glauben, man könne mit einem Ja ein Signal senden und jemand anderes werde das Problem lösen», sei naiv. Gemeinden, Kantone und Bund würden viel Arbeit, Energie und Geld aufwenden müssen, um «ein Problem zu lösen, das wir selbst geschaffen haben».«Wir können nicht über Nacht die Züge und die Strassen leeren», Tages-Anzeiger, 30. Mai 2026.
Beratungen des Parlaments