Als Hauptsacheverfahren bezeichnet man im deutschen Zivilprozessrecht, Verwaltungsprozessrecht und Verfassungsprozessrecht das eigentliche (Klage-)Verfahren.

Inhalt Von einer Hauptsache bzw. einem Hauptsacheverfahren wird nur dann gesprochen, wenn Nebenverfahren im Rahmen des selbständigen BeweisverfahrensZ. B. OLG Hamm, Beschluss vom 28. September 2023 – 25 W 234/23 –, dejure.org. oder des vorläufigen Rechtsschutzes stattfinden. Letztere werden im Eilverfahren behandelt. Das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens oder des Eilverfahrens entscheidet auch darüber, ob überhaupt ein Hauptsacheverfahren stattfindet.

Das Hauptsacheverfahren darf nicht mit dem strafprozessrechtlichen Hauptverfahren verwechselt werden.

Siehe auch

Hauptsache (Sachenrecht)

Einzelnachweise

Kategorie:Zivilprozessrecht (Deutschland) Kategorie:Verwaltungsprozessrecht (Deutschland) Kategorie:Verfassungsprozessrecht (Deutschland)