Ein Rettungswagen (RTW), auch Ambulanz, ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Entsprechend der personellen Besatzung und medizinisch-technischen Ausstattung sind Rettungswagen für die Versorgung, Überwachung und den Transport von Notfallpatienten ausgelegt. Notfallpatienten sind der Definition nach Patienten mit einer bereits bestehenden, zu erwartenden oder nicht auszuschließenden Lebensgefahr. Umgangssprachliche, aber unpräzise Bezeichnungen sind die Abkürzungen Sanka oder Sankra für Sanitätskraftwagen.

Vom RTW zu unterscheiden sind der Krankentransportwagen (KTW), der für den notfallmedizinisch in der Regel nicht eilbedürftigen Krankentransport eingesetzt wird, ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), das im Gegensatz zum Rettungswagen zum Transport des Notarztes dient, nicht zu verwechseln mit dem Notarztwagen (NAW), der ein Rettungswagen ist, zusätzlich besetzt mit einem Notarzt, sowie ein Intensivtransportwagen (ITW), der hauptsächlich zur Verlegung von Patienten mit kritischem Gesundheitsstatus in ein anderes Krankenhaus gedacht ist.

In Österreich sind Notfallkrankentransportwagen (NKTW) weit verbreitet, die sowohl in der Notfallrettung als auch im Krankentransport eingesetzt werden. Sie entsprechen meist der DIN EN 1789 Typ B (Emergency Ambulance) und sind daher nicht so umfangreich für den Notfalleinsatz ausgerüstet wie ein RTW (DIN EN 1789 Typ C: Mobile Intensive Care Unit).

In Deutschland werden ebenfalls Notfallkrankenwagen eingesetzt, die am ehesten einem RTW mit Zusatzausstattung für den Krankentransport und dabei meist geringeren Innenmaßen entsprechen. Da diese Fahrzeuge im Mehrzweckfahrzeugsystem eingesetzt werden, werden sie oft einfach auch als Mehrzweckfahrzeug bezeichnet. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine offizielle Bezeichnung, sondern um einen umgangssprachlichen Begriff. Nähere Informationen hierzu liefert der Artikel Notfallkrankenwagen.

Geschichte mini|Räderbahre aus dem Jahre 1900 mini|Ambulanzwagen um 1900 mini|Phänomen Granit 30 als Sanitätskraftwagen der Wehrmacht Der Rettungswagen in seiner heutigen Form ist eine Fahrzeugart, deren Ursprünge in der späten zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu finden sind. Nach der Gründung ziviler Samaritervereine, die auf Anregung von Friedrich von Esmarch ab 1882 entstanden, von Sanitätskolonnen des Roten Kreuzes und anderer karitativer Vereine sowie der Übernahme von Krankenbeförderungen durch Feuerwehren kam es vermehrt dazu, dass Rädertragen, Kutschen und andere Gefährte planmäßig zum eiligen Transport verletzter oder schwer erkrankter Personen in Hospitäler oder zum Arzt genutzt wurden. Ende des 19. Jahrhunderts waren in allen deutschen Großstädten planmäßige Krankenbeförderungsdienste eingerichtet. Maßgebliche Aufgabe war dabei der Transport, nicht jedoch die heute selbstverständliche medizinische Hilfeleistung vor Ort zur Stabilisierung des Zustands vor dem Transport. Bereits aber auf dem 1. Internationalen Kongress für Rettungswesen 1908 in Frankfurt am Main formulierte der Leipziger Arzt Paul Streffer die Forderung nach einer allgemeinen ärztlichen Begleitung bei Krankentransporten und des Einsatzes von „Rettungsärzten“ zur medizinischen Erstversorgung vor Ort und während des Transportes.

Die weitreichende Etablierung motorisierter Kraftfahrzeuge vor allem nach Ende des Ersten Weltkrieges führte einerseits zur Indienststellung vieler motorisierter „Krankenkraftwagen“ in den Städten und schließlich auch auf dem flachen Land, andererseits auch zu den ersten schweren Verkehrsunfällen. An der Maxime des schnellen Patiententransports zum (Unfall-)Arzt änderte sich bis weit in die 1960er Jahre nichts.

1938 vertrat der Heidelberger Chirurgie-Professor Martin Kirschner in seinem Aufsatz „Die fahrbare chirurgische Klinik“Kirschner, Martin: Die fahrbare chirurgische Klinik: Röntgen-, Operations- und Schwerverletztenabteilung. Sonderdruck aus: Der Chirurg 10, 20 (1938), Identifikator-PPN: 263274993, S. 713–715. die Auffassung, dass durch präklinische ärztliche Behandlung mehr Patienten gerettet werden könnten.Bettina Wagner: Der Hamburger Rettungsdienst und seine Geschichte: 160 Jahre zwischen Behörde und Ehrenamt, S. 61, Diplomica Verlag; 2014, ISBN 978-3-8428-8680-3 Dieses Prinzip wurde ab 1954 von Kirschners Nachfolger auf dem Heidelberger Lehrstuhl, Karl Heinrich Bauer, wieder aufgegriffen, als er 1957 sein „Klinomobil“ in einem Heidelberger Modellversuch auf die Straße brachte. Es wird dabei vermutet, dass die zu dieser Zeit steigende Zahl der Personen, die im Straßenverkehr tödlich verunglückten, eine Rolle gespielt haben könnte. Dieses schwerfällige Omnibusgefährt war allerdings für eine großstädtische Unfallversorgung auf Dauer zu kostspielig. Ein zeitgleich von dem Kölner Chirurgen Engelbert Friedhoff entwickeltes Modell, der „Notfallarztwagen“, konnte sich dagegen besser durchsetzen. Da gesetzliche Regelungen fehlten, blieb der Rettungsdienst aber noch bis in die 1970er Jahre von reiner Transporttätigkeit geprägt.Nils Kessel: Geschichte des Rettungsdienstes 1945–1990. Vom „Volk von Lebensrettern“ zum Berufsbild „Rettungsassistent/in“, Peter Lang Verlag, Frankfurt 2008, ISBN 978-3-631-56910-8, S. 65–72.

Entsprechend blieb es auch in dem nicht ärztlich unterstützten üblichen Krankentransportwesen bei der „Rückspiegelrettung“: Diese umgangssprachliche Bezeichnung bedeutet die Beobachtung des Zustands des Patienten im hinteren Fahrzeugteil mittels des Rückspiegels durch den Fahrer des Krankenwagens – weil niemand sonst zur Besatzung zählte. Eine eventuell für den Fahrer sichtbare Verschlechterung des Zustandes führte denn auch nicht zu einer sofortigen Behandlung, sondern vielmehr zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit, um die Klinik schnell zu erreichen.

Die modernen Vordenker des heutigen präklinischen Rettungswesens kamen aus den Hilfsorganisationen, Kliniken und auch sich bildenden Organisationen wie etwa der Björn-Steiger-Stiftung. Bei dem Versuch, eine bessere Ausrüstung der Krankenkraftfahrzeuge zu erreichen, stießen sie zunächst vielerorts auf taube Ohren.

mini|VW Typ 2 T2b Krankenwagen Die ersten Innovationen, darunter die Einführung von Fahrzeugfunk, einer Zwei-Mann-Besatzung mit Sanitäter-Ausbildung, die Möglichkeit der Heranziehung eines Notarztes zur Einsatzstelle und die Maxime der Erstversorgung zur Herstellung einer sicheren Transportfähigkeit fielen zumeist in die 1970er Jahre.

Die einsetzende rapide Entwicklung der Notfallmedizin beschleunigte die großen Erfolge in der Verringerung der Patientenletalität vor allem bis zum Eintreffen im Krankenhaus. In diesem Zuge wurden dann auch die Standards der Ausrüstung entwickelt, mit denen unter Berücksichtigung des begrenzten Platzangebots im Fahrzeug bestmögliche Erstversorgungen durchführbar waren. Insbesondere die Möglichkeit der Mitführung und Applikation von Medikamenten, die Ausstattung mit EKG und externen Defibrillatoren, die Möglichkeit der differenzierten und hygienischen Beatmung durch Beatmungsgeräte sowie die Ausrichtung der Fahrzeuge auf möglichst schonenden Patiententransport sind als Meilensteine in der Entwicklung heutiger Rettungswagen-Standards zu nennen.

An der Entwicklung der technischen Auslegung und Ausstattung dieser Fahrzeugart zum Transport von Notfallpatienten lässt sich so erkennen, welche bedeutsamen Entwicklungen der Notfallmedizin zu grundlegenden taktischen Änderungen im präklinischen Rettungsdienst geführt haben.

Im Jahre 2006 wurden in Deutschland allein für gesetzlich krankenversicherte Patienten 8.656.294 Rettungs- bzw. Krankentransportfahrten unternommen. Davon entfällt ein Großteil der Transporte in Deutschland auf Krankentransportwagen (4.333.093 Fälle), Rettungswagen (2.689.601 Fälle) und Notarztwagen (1.570.190 Fälle).

Aufgaben mini|RTW und NEF Aufgabe des Rettungswagens ist die Notfallversorgung eines Verletzten/Erkrankten: Heranführen von medizinischem Material und Personal zum Einschätzen, Wiederherstellen oder Aufrechterhalten der Vitalfunktionen. Weiterführende notfallmedizinische Behandelung, insbesondere Analagesie/Analgosedierung & Antiemetika Gabe. ggf. Transport des Patienten Sekundärtransporte zwischen Krankenhäusern, falls der Patientenzustand einen RTW erfordert.

Der Rettungswagen kommt bei allen Notfällen zum Einsatz, um Rettungsfachpersonal vor Ort zu bringen, das mit der Ausstattung aus dem Fahrzeug und seinen Fachkenntnissen schwere gesundheitliche Schäden abwenden oder lebensnotwendige Funktionen wiederherstellen bzw. aufrechterhalten soll. Dabei ist die Ausrichtung auf Kinder ebenso wichtig wie auf Erwachsene.Süddeutsche Zeitung Magazin zur Notfallversorgung von Kindern

Für Rückholdienste kommt er zum Einsatz, wenn der Transport die Ausstattung eines RTW erfordert; üblicherweise wird diese Art von Transporten durch KTWs abgedeckt.

Besatzung Deutschland Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist im Landesrettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Sie besteht immer aus mindestens zwei Personen, davon als medizinisch Verantwortlichem (Transportführer) in jedem Bundesland einem Notfallsanitäter oder in der Übergangszeit noch Rettungsassistenten, in Zukunft dann ausschließlich Notfallsanitäter und als zweite Person/Fahrer in den meisten Bundesländern einem Rettungssanitäter, in Niedersachsen sind auch noch Rettungshelfer als zweite Person zulässig. Häufig befindet sich noch zusätzlich ein Auszubildender zum Notfallsanitäter oder zum Rettungssanitäter als drittes Besatzungsmitglied auf dem Fahrzeug.

Kosten Die Kosten für einen RTW Einsatz (inkl. Transport) in Deutschland variieren von Ort zu Ort. In der Regel werden dafür durch die zuständige Behörde einheitliche Gebühren festgesetzt, in der Regel durch kommunale Krankentransportgebührensatzung im Rahmen des Ortsrechtes.

So werden in der Stadt Ahlen nach der entsprechenden Satzung folgende Gebühren festgesetzt: Rettungswagen (RTW) 1.022.- €

Österreich Ein Rettungswagen in Österreich muss mit mindestens zwei Rettungssanitätern besetzt werden, wobei immer häufiger zumindest ein Besatzungsmitglied die erweiterte Ausbildung zum Notfallsanitäter abgeschlossen hat. In einigen Bundesländern wie Wien oder Vorarlberg ist die Ausbildung zum Notfallsanitäter mit Notfallkompetenz Arzneimittel (NKA) oder Venenzugang (NKV) Kriterium für berufliche Mitarbeiter.

Schweiz In der Schweiz besteht die Besatzung aus mindestens einem diplomierten Rettungssanitäter sowie einem weiteren Mitarbeiter mit einer Rettungsdienst-Zusatzausbildung.

Technik Rettungswagen nehmen in Deutschland, wenn es der Zustand des Patienten verlangt, für ihre Einsätze häufig Sonderrechte und das sogenannte Wegerechte nach §§ 35 und 38 Straßenverkehrsordnung in Anspruch und sind entsprechend mit Sondersignalanlagen (blaue Rundumkennleuchte und Folgetonhorn) ausgestattet.

Aufgrund des hohen Stromverbrauchs des Ausbaus – Blaulicht, Innenbeleuchtung, Arbeitsscheinwerfer, Rückwarnsystem, Temperaturmanagement und Ladung der medizinischen Ausstattung – benötigen die Fahrzeuge eine möglichst ununterbrochene Stromversorgung. Dies erfolgt entweder durch ein außen angeschlossenes Ladekabel oder den Fahrzeugmotor. Durch die Motorweiterlaufschaltung (MWS) ist es möglich, das Fahrzeug mit laufendem Motor abzuschließen und gegen Diebstahl zu sichern.

Verwendete Fahrzeugtypen