Der Volksentscheid über die Schulreform in Hamburg wurde am 18. Juli 2010 in Hamburg abgehalten. Er kam aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens „Wir wollen lernen!“ (amtlich: „Wir wollen lernen! – für den Erhalt der Hamburger Gymnasien ab Klasse 5“) zustande.

Das Ziel des Volksbegehrens war es, die vom Hamburger Senat geplante und von der Bürgerschaft bereits beschlossene Schulreform, insbesondere die Ablösung der vierjährigen Grundschulen durch sechsjährige Primarschulen, zu verhindern. Die Bürgerschaft stellte im Volksentscheid eine Gegenvorlage zur Abstimmung, die auf die Beibehaltung der Schulreform abstellte. Beide Vorlagen hatten kein Gesetz zum Gegenstand, sondern wurden als „andere Vorlage“ in die Abstimmung gebracht.

Im Volksentscheid wurden beide Vorlagen getrennt voneinander abgestimmt. Dabei sprachen sich 58 % der gültig Abstimmenden für die Vorlage des Volksbegehrens aus, die Gegenvorlage der Bürgerschaft wurde hingegen von 54,5 % der gültig Abstimmenden abgelehnt. Da die „Ja“-Stimmen für die volksbegehrte Vorlage zugleich das geforderte 20-%-Zustimmungsquorum überschritt (konkret: 22,35 % der Stimmberechtigten) erlangte das Plebiszit Gültigkeit.

Seit einer Reform der direkten Demokratie im Jahr 2008 sind auch „andere Vorlagen“ verbindlich, sodass Bürgerschaft und Senat die geplante Einführung der Primarschulen in Hamburg abbrechen und den Weiterbetrieb der vierjährigen Grundschulen vornehmen mussten.

Hintergrund

Nach der Bürgerschaftswahl 2008 bildeten CDU und GAL eine Koalition. Im Wahlkampf, nicht zuletzt aufgrund des sogenannten PISA-Schocks, hatte die Frage einer Schulreform eine wichtige Rolle gespielt. Während die CDU die Beibehaltung des achtjährigen Gymnasiums herausstellte, hatten die GAL die Einführung einer neunjährigen Gemeinschaftsschule gefordert. In den Koalitionsverhandlungen einigten sich beide Parteien auf den Kompromiss der Einführung einer allgemeinen sechsjährigen Primarschule unter Beibehaltung der dann lediglich um zwei Jahre verkürzten Gymnasien. Neben umfangreichen weiteren Anpassungen des Hamburger Schulwesens, war auch vorgesehen, das Elternwahlrecht bei der Schulwahl durch eine Empfehlung der Lehrkräfte zu ersetzen. Der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf wurde am 7. Oktober 2009 in der Bürgerschaft mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen CDU und GAL sowie einer Stimme aus der SPD, bei Gegenstimmen der SPD und Enthaltung der Fraktion Die Linke sowie je einer Enthaltung aus CDU und SPD angenommen.

Gegen diese Pläne bildete sich zunächst aus der Elternschaft Gymnasium Hochrad eine Bürgerinitiative. Schnell entstand der Gedanke, mittels einer Volksinitiative die geplante Hamburger Schulreform aufzuhalten.

Der Weg zum Volksentscheid Volksinitiative Am 21. Mai 2008 begann die Sammlung von Unterstützungsbekundungen für die Volksinitiative „Wir wollen lernen! – für den Erhalt der Hamburger Gymnasien ab Klasse 5“. Als Vertrauenspersonen wirkten die Rechtsanwälte Walter Scheuerl, Ulf André Bertheau sowie der Versicherungskaufmann Ralf Sielmann.

Die Volksinitiative hatte kein Gesetz, sondern eine „andere Vorlage“ zum Gegenstand. Konkret sollten Gymnasien und andere weiterführende Schulen weiterhin ab der Klassenstufe 5 unterrichten und nicht, wie vom Senat geplant, erst ab Klassenstufe 7. Weiterhin sollte das Elternwahlrecht bei der Schulwahl erhalten bleiben und nicht, wie vom Senat beabsichtigt, durch eine Empfehlung der Lehrkräfte ersetzt werden.

Am 19. November 2008 wurden beim Senat 20.937 Unterstützungsbekundungen eingereicht, das geforderte Quorum wurde überschritten.

Volksbegehren „Wir wollen lernen!“ Die dreiwöchige Sammlungsfrist wurde vom Senat auf die Zeit vom 18. Oktober bis 27. November 2009 festgelegt. Die Eintragung war sowohl in freier Sammlung, in den amtlich ausgewiesenen Eintragungsstellen sowie per Brief möglich. Bis zum Ende der Sammlungsfrist wurden 182.122 von den Initiatoren gesammelte Unterstützungsbekundungen eingereicht, hinzu kamen 1467 gültige Unterstützungen die auf den Ämtern, sowie weitere 911 die per Brief geleistet wurden. Der Senat stellte am 15. Dezember 2009 fest, dass das geforderte Unterschriftenquorum von 5 % der Stimmberechtigten, das waren 61.834 Personen, überschritten wurde.

Behandlung des Volksbegehrens in der Bürgerschaft Die Bürgerschaft setzte sich auf verschiedene Weise mit dem Volksbegehren auseinander. Zum Einen, änderte die Bürgerschaft Anfang März 2010 das erst im Oktober 2009 beschlossene Hamburger Schulgesetz. So wurde eine der beiden Forderungen des Volksbegehrens, nämlich das Elternwahlrecht bei der Wahl der weiterführenden Schule, in einem Gesetzentwurf des Senats aufgegriffen und verankert. Die andere Forderung, anstatt der vom Senat geforderten bis zur 6. Jahrgangsstufe dauernden Primarschule, bei der nur bis zur 4. Jahrgangsstufe dauernden Grundschule zu bleiben, wurde jedoch ausdrücklich verworfen. Die Bürgerschaft beschloss den Gesetzentwurf des Senats am 3. März 2010 einstimmig.

Weiterhin wurde die Bürgerinitiative „Wir wollen lernen!“ am 5. März 2010 im Schulausschuss öffentlich angehört. Die Initiative stellte noch einmal ihr Anliegen vor. Da die vorher geführten Kompromissverhandlungen zu diesem Zeitpunkt bereits ergebnislos beendet, und die Bürgerschaft eine einseitige Änderung des Schulgesetzes vorgenommen hatte, ohne die Forderung nach Erhalt der vierjährigen Grundschule des Volksbegehrens aufzugreifen, hatte die Anhörung nur noch informatorischen Charakter. Eine Entscheidungsempfehlung sprach der Ausschuss jedenfalls nicht aus.

Am 5. Mai 2010 beschloss die Bürgerschaft, im Volksentscheid eine Gegenvorlage unter der Bezeichnung „Für eine bessere Schule“ zur Abstimmung zu stellen. Wie die Vorlage aus dem Volksbegehren auch, handelte es sich um eine „andere Vorlage“, also keinen Gesetzentwurf. Die Vorlage „Für eine bessere Schule“ wiederholte lediglich die bereits geltende, zuletzt März 2010 geänderte Schulreform. Faktisch wurde damit der Status quo noch einmal ausdrücklich als Vorlage zur Abstimmung gestellt, obgleich eine mehrheitliche Ablehnung des Volksbegehrens den gleichen Effekt gehabt hätte.

Volksentscheid Der Volksentscheid wurde am Sonntag, den 18. Juli 2010, abgehalten, er war mit keiner anderen Wahl oder Abstimmung zusammengelegt. Die beiden Vorlagen wurden getrennt voneinander abgestimmt. Wenngleich beide Vorlagen kein Gesetz, sondern eine „andere Vorlage“ zum Gegenstand hatten, entfalteten sie seit dem Kompromiss zur Volksinitiative „Für faire und verbindliche Volksentscheide – Mehr Demokratie“ Verbindlichkeit für Bürgerschaft und Senat.

Stimmbeteiligung Von den gut 1,2 Millionen Stimmberechtigten nahmen 492.094 (= 39,3 %) am Volksentscheid teil. Im Volksentscheid wurde die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen für die beiden zur Abstimmung gestellten Vorlagen getrennt erfasst. Die Zahl der ungültigen Stimmen war bei beiden Vorlagen etwas erhöht (3,17 % beziehungsweise 2,65 %), lag gleichwohl aber deutlich unter dem Anteil an ungültigen, die es bei den beiden vorherigen Plebisziten (1998 und 2004) mit mehr als einer Vorlage gegeben hatte.

Amtliche Stimmbeteiligung am Volksentscheid über die Schulreform vom 18. Juli 2010 in HamburgStatistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Volksentscheid über die Schulreform am 18. Juli 2010. Bezirk Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) Vorlage des Volksbegehrens Gegenvorlage der Bürgerschaft gültigeStimmen ungültigeStimmen gültigeStimmen ungültigeStimmen Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) 168.554 48.950 28,90 % 47.311 96,65 % 1.639 3,35 % 47.644 97,33 % 1.306 2,67 % 175.633 78.867 43,84 % 76.270 96,71 % 2.597 3,29 % 77.024 97,66 % 1.843 2,34 % 182.222 78.991 42,69 % 76.210 96,48 % 2.781 3,52 % 76.867 97,31 % 2.124 2,69 % 212.594 92.792 41,55 % 89.754 96,73 % 3.038 3,27 % 90.304 97,32 % 2.488 2,68 % 306.337 124.345 41,34 % 120.914 97,24 % 3.431 2,76 % 120.932 97,26 % 3.413 2,74 % 86.567 32.125 36,50 % 31.108 96,83 % 1.017 3,17 % 31.262 97,31 % 863 2,69 % 104.741 36.024 34,24 % 34.925 96,95 % 1.099 3,05 % 35.042 97,27 % 982 2,73 % 1.236.648 492.094 39,31 % 476.492 96,83 % 15.602 3,17 % 479.075 97,35 % 13.019 2,65 %

Abstimmungsergebnis Beim Volksentscheid über die Schulreform erhielt nur die Vorlage des Volksbegehrens eine Mehrheit an „Ja“-Stimmen (58 % der gültig abgegebenen Stimmen), während die Gegenvorlage der Bürgerschaft von einer Mehrheit abgelehnt wurde (54,5 % „Nein“-Stimmen). Die begehrte Vorlage überwand zudem das 20-%-Zustimmungsquorum, da die „Ja“-Stimmen 22,35 % der bei der Bürgerschaftswahl 2008 Stimmberechtigten entsprach. Im Ergebnis wurde das Volksbegehren „Wir wollen lernen!“ im Volksentscheid damit angenommen.

Die begehrte Vorlage erhielt in allen Bezirken mehrheitlich Zustimmung, mit der höchsten Unterstützung in den Bezirken Wandsbek (64,3 %) und Harburg (62,4 %). Die geringste Zustimmung war in den Bezirken Altona (51,6 %) und Eimsbüttel (53,85 %) zu verzeichnen. Das Zustimmungsquorum wurde nur im Bezirk Hamburg-Mitte verfehlt, dort jedoch relativ deutlich – die „Ja“-Stimmen entsprachen nur 15,5 % der Stimmberechtigten im Bezirk. Die Gegenvorlage der Bürgerschaft wurde lediglich im Bezirk Altona überwiegend befürwortet (51,3 %) unterlag dabei jedoch im direkten Vergleich der volksbegehrten Vorlage. In allen anderen Bezirken überwog die Ablehnung, mit dem höchsten Anteil „Nein“-Stimmen in den Bezirken Wandsbek (61,05 %) und Harburg (58,6 %).

Amtliches Endergebnis des Volksentscheids über die Schulreform vom 18. Juli 2010 in HamburgStatistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Volksentscheid über die Schulreform am 18. Juli 2010; die Zahl der Stimmberechtigten der Bürgerschaftswahl 2008 ist entnommen aus: Statistisches Landesamt Hamburg (Hrsg.): Bürgerschaftswahl 2008 in Hamburg. Gebiet Stimmberechtigte Bürgerschaftswahl 2008 (a)In Hamburg wird das Zustimmungsquorum eines Volksentscheids an der Zahl der Stimmberechtigten bei der vorangegangenen Bürgerschaftswahl berechnet. Vorlage des Volksbegehrens Vorlage der Bürgerschaft gültige Stimmen (b) Ja Anteil (an b) Anteil (an a) Nein Anteil (an b) gültige Stimmen (c) Ja Anteil (an c) Anteil (an a) Nein Anteil (an c) 168.554 47.311 26.105 55,18 % 15,49 % 21.206 44,82 % 47.644 23.332 48,97 % 13,84 % 24.312 51,03 % 175.633 76.270 39.384 51,64 % 22,42 % 36.886 48,36 % 77.024 39.518 51,31 % 22,50 % 37.506 48,69 % 182.222 76.210 41.037 53,85 % 22,52 % 35.173 46,15 % 76.867 38.029 49,47 % 20,87 % 38.838 50,53 % 212.594 89.754 51.106 56,94 % 24,04 % 38.648 43,06 % 90.304 42.347 46,89 % 19,92 % 47.957 53,11 % 306.337 120.914 77.705 64,26 % 25,37 % 43.209 35,74 % 120.932 47.103 38,95 % 15,38 % 73.829 61,05 % 86.567 31.108 19.274 61,96 % 22,26 % 11.834 38,04 % 31.262 13.125 41,98 % 15,16 % 18.137 58,02 % 104.741 34.925 21.805 62,43 % 20,82 % 13.120 37,57 % 35.042 14.515 41,42 % 13,86 % 20.527 58,58 % 1.236.648 476.492 276.416 58,01 % 22,35 % 200.076 41,99 % 479.075 217.969 45,50 % 17,63 % 261.106 54,50 %

Folgen Folgen für die Schulreform Der Volksentscheid und die teilweise Niederlage des schwarz-grünen Senats mit der Schulreform erhielt bundesweit Aufmerksamkeit in der Presse. Hierzu trug auch bei, dass der Erste Bürgermeister Ole von Beust am Tag des Volksentscheids, etwa eine halbe Stunde vor Schließung der Stimmlokale, zusammen mit der Kultursenatorin Karin von Welck seinen Rücktritt erklärte, wenngleich dies ausdrücklich nicht in direktem Zusammenhang mit dem Volksentscheid stand.

Die Initiatoren zeigten sich sehr zufrieden mit dem Ergebnis. So sagte Walter Scheuerl, einer der drei Vertrauenspersonen: . Ole von Beust und Bildungssenatorin Christa Goetsch zeigten sich hingegen sehr enttäuscht: . , so weiter, . Auch die Oppositions-Fraktionen in der Bürgerschaft, die die Schulreform ebenfalls mitgetragen hatten, zeigten sich enttäuscht vom Ergebnis.