Die Verordnung (EU) 2023/2675 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer, nicht amtlich Anti Coercion Instrument (ACI), dt. Anti-Zwangs-Instrument, auch „Handels-Bazooka“ genannt, ist ein geoökonomisches Instrument der Europäischen Union, um die Mitgliedstaaten vor einer wirtschaftlichen Erpressung durch Drittstaaten zu schützen.

Mit dem ACI wird ein Rahmen aus Prüfung, Dialog und der Ergreifung von Gegenmaßnahmen geschaffen. Die Verordnung wurde im Dezember 2021 vorgeschlagen, im November 2023 verabschiedet und ist am 27. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Zielsetzung Mit der Verordnung wird erstmals die in der Sicherheits- und Außenpolitik übliche Praxis der Zwangsausübung auf Drittstaaten in die ökonomische Sphäre der Handelspolitik transferiert.Sandra Eckert: Europäische Wirtschaftspolitik in der geopolitischen Ära: Eine geoökonomische Wende? integration 2025, S. 6 ff., S. 11 f.

Das Ziel dabei ist, durch eine Gegendrohung den betreffenden Staat von seiner wirtschaftlichen Zwangsmaßnahme abzuhalten. Das Verfahren ist grundsätzlich mehrstufig. Zunächst beschließt der Rat der Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit, dass ein Staat wirtschaftlichen Zwang ausübt. Auf dieser Basis kann die Europäische Kommission im Komitologieverfahren Gegenmaßnahmen ergreifen, die sich neben dem Warenhandel zum Beispiel auf die Besteuerung digitaler Dienstleistungen,Samina Sultan, Henrik Förster: Digitalsteuern als Gegenmaßnahme im US-Handelsstreit? IW-Kurzbericht 47/2025, 23. Mai 2025. öffentliche Beschaffung und geistige Eigentumsrechte erstrecken könnenGalina Kolev-Schaefer, Jürgen Matthes, Samina Sultan: Trumps Liberation Day: Eine kurze ökonomische und handelspolitische Bewertung. Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln 2025, S-. 14. sowie auf Gegenzölle,Vgl. Handelsstreit USA-EU und USA-China: Zusatzzölle und Gegenmaßnahmen. IHK Pfalz, 14. Januar 2026. den Ausschluss bestimmter Unternehmen von Aufträgen sowie Exportbeschränkungen.

Die EU wird damit in die Lage versetzt, zeitnah und gezielt auf wirtschaftliche Erpressung zu reagieren. Der Europäischen Kommission wird eine zeitliche Frist zur Untersuchung eines Falls gegeben, ebenso dem Rat für einen anschließenden Beschluss. Handelsbeschränkende Maßnahmen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die sonst übliche Notwendigkeit der Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedstaaten entfällt in diesem Fall.

Das ACI ist bis zum Jahr 2026 nicht zum Einsatz gekommen.

Im Rahmen der Grönlandkrise wird es nun als Mittel gegen die Vereinigten Staaten, einen bisherigen Partner und Verbündeten, in Betracht gezogen.

Hintergrund Bereits im Jahr 2019 kam es zu Überlegungen, wie auf US-Sanktionen gegen Unternehmen, die am Bau der Nord Stream 2-Pipeline beteiligt waren, reagiert werden könne. Im Frühjahr 2021 kam es schließlich zu wirtschaftlichen Sanktionen der Volksrepublik China gegen Litauen, nachdem die Republik China (Taiwan) eine Auslandsvertretung in Litauen eröffnet hatte.

Laut dem österreichischen Geoökonomen Peter H. Vartanian wurde das ACI ursprünglich als "Werkzeugsatz" gegen Drohungen aus China angesehen.

Literatur Christian Freudlsperger, Sophie Meunier: When Foreign Policy Becomes Trade Policy: The EU's Anti-Coercion Instrument, in: Journal of Common Market Studies 4/2024, S. 1063–1079. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Die neuen geoökonomischen Werkzeuge der Europäischen Union. Gütersloh, 2024, PDF. Tobias Zuber, Richard Schmidt: Die Handels-Bazooka der EU: Welche Schlagkraft hat das Anti-Coercion Instrument? Legal Tribune Online, Gastbeitrag vom 23. Januar 2026, PDF.

Weblinks Schutz der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Nicht-EU-Länder. EUR-Lex.

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