Als Römische Kurie () wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls und der römisch-katholischen Kirche bezeichnet. Laut Definition in Art. 1 der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium ist sie „das Organ, dessen sich der Papst normalerweise bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamtes und seiner universalen Sendung in der Welt bedient.“ Die Kurie steht im Dienst des Papstes und der Bischöfe, sie erfüllt ihre Aufgabe „im Geist des Evangeliums, indem sie sich für das Wohl und den Dienst an der Gemeinschaft, der Einheit und dem Aufbau der Gesamtkirche einsetzt und den Erfordernissen der Welt, in der die Kirche ihre Sendung zu erfüllen berufen ist, Rechnung trägt.“
Begriff Der Ausdruck „Kurie“ (von ) bezeichnete ursprünglich die 30 Abteilungen der römischen Patrizier (siehe Kurie (Römisches Reich)), später auch den Versammlungsort des Senats.Kurie. Eintrag im Wiktionary Heute wird hierunter die Gesamtheit der Verwaltung einer Diözese verstanden (Diözesankurie). Da der Bischof der Diözese Rom qua Amt der Papst ist, liegt die Hauptaufgabe der Römischen Kurie in der Verwaltung der Weltkirche sowie bis 1870 des Kirchenstaates.
So heißt es dann auch im Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils Christus Dominus (CD 9): „Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der Römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten“. Die pastorale Aufgabe der päpstlichen Behörden, die Papst Johannes Paul II. (1978–2005) in der Einleitung zur Apostolischen Konstitution Pastor Bonus darlegt, bezieht sich „auf die notwendige Beziehung und Verbindung des Petrusamtes zum Dienst und Amt der übrigen Apostel […], und das nicht nur nach Art eines Symbols, sondern auch tatsächlich“.
Die meisten Verwaltungsgebäude liegen in der Nähe des Vatikanpalastes, weshalb die Kurie metonym auch als „der Vatikan“ bezeichnet wird.
Geschichte Entwicklung seit dem 11. Jahrhundert Unter Papst Gregor VII. (1073–1085) wurde die römische Kurie nach dem Vorbild eines Königshofes umgestaltet und unter dem Motto „Freiheit der Kirche“ zu einem großen Herrschaftsapparat ausgebaut. Die Kirche erhielt eigenes Personal und eine eigene Verwaltung, die nach ihren eigenen Regeln arbeitete. Diese Neuregelungen hingen ebenfalls mit der Papstwahl zusammen, denn bereits 1059 wurde das Papstwahldekret eingeführt, nach dem ein Gremium aus Kardinälen den Papst wählte.
Papst Innozenz III. (1198–1216) verstand sich als erster Papst als „Stellvertreter Christi auf Erden“ und definierte die Christenheit als Einheit, die letztlich nur vom Papst geleitet werden könne. Er sprach aber auch als erster von der Notwendigkeit, die Lasten der apostolischen Arbeit auf weitere Mitbrüder zu verteilen. So richtete er 1198 folgende Vorstellung an die Bischöfe und Prälaten von Gallien:
Avignonesisches Papsttum
mini|hochkant=1.5|Papstpalast in Avignon Unter Clemens VI. (1342–1352) fand eine erneute Machtentfaltung der Kurie statt. Der in Avignon residierende Papst baute die französische Stadt zum finanziellen und gerichtlichen Kirchenzentrum aus. Die meisten Kurienbeamten wohnten in Avignon außerhalb des Papstpalastes. Für sie mussten Unterkünfte und Repräsentationsbauten errichtet werden. Die Kurienmitglieder in Avignon blieben aber keine reinen Kirchenverwalter, sondern entwickelten sich parallel zu Kunstmäzenen und Kunstsammlern.
Als Vorläufer des heutigen Staatssekretariats kann die unter Martin V. (1417–1431) gegründete camera secreta angesehen werden. Sie war zunächst für die Erledigung des vertraulichen Briefverkehrs des Papstes zuständig, übernahm in den folgenden Jahrhunderten aber immer umfangreichere Verwaltungsaufgaben.
Kongregationensystem 1542 richtete Paul III. (1534–1549) die Inquisitionskongregation als erste wiederholt tagende Kardinalskommission ein. Weitere Kommissionen mit fest umrissenen Aufgabenbereichen folgten. Aus ihren regelmäßigen Treffen entwickelten sich bald ständig aktive Verwaltungsstrukturen, in denen kontinuierlich arbeitende Kleriker die Kardinäle ersetzten.
1588 schuf Papst Sixtus V. (1585–1590) mit der Konstitution Immensa Aeterni Dei als erster eine einheitliche Organisationsform, indem er die bestehenden Kommissionen gliederte und das aus 15 Kongregationen bestehende Kongregationensystem einrichtete: Congregatio pro sancta Inquisitione (Kongregation für die Heilige Inquisition, heute Dikasterium für die Glaubenslehre) Congregatio pro Signatura Gratiae (Kongregation für die Signatura Gratiae) Congregatio pro erectione ecclesiarum et provisionibus consistorialibus (Konsistorialkongregation, heute Dikasterium für die Bischöfe) Congregatio pro ubertate annonae Status Ecclesiastici (Kongregation für die Getreideversorgung des Kirchenstaates) Congregatio pro sacris ritibus et caeremoniis (Heilige Ritenkongregation, heute Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse und Amt für die liturgischen Feiern des Papstes) Congregatio pro classe paranda et servanda ad Status Ecclesiastici defensionem (Kongregation für die Päpstliche Marine) Congregatio pro Indice librorum prohibitorum (Kongregation für den Index librorum prohibitorum) Congregatio pro executione et interpretatione concilii Tridentini (Konzilskongregation, heute Dikasterium für den Klerus) Congregatio pro Status Ecclesiastici gravaminibus sublevandis (Kongregation zur Linderung der Lasten des Kirchenstaates) Congregatio pro Universitate Studii Romani (Studienkongregation, heute Dikasterium für die Kultur und die Bildung) Congregatio pro consultationibus regularium (Religiosenkongregation, heute Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens) Congregatio pro consultationibus episcoporum et aliorum praelatorum (Bischofskongregation, 1608 mit der Religiosenkongregation vereinigt) Congregatio pro viis, pontibus et aquis curandis (Kongregation für die Wege, Brücken und Aquädukte) Congregatio pro typographia Vaticana (Kongregation für die Vatikanische Druckerei) Congregatio pro consultationibus negociorum Status Ecclesiastici (Kongregation für die Consulta) Diese Schaffung eines einheitlichen Verwaltungssystems für Weltkirche und Kirchenstaat gilt als Geburtsstunde der römischen Kurie. Dennoch gab es im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder Veränderungen in der Ämterstruktur der Kurie und Verschiebungen der Zuständigkeitsbereiche.
1908 verfügte Papst Pius X. mit der apostolischen Konstitution Sapienti consilioAAS 1 (1909) 7 eine strikte Trennung zwischen Verwaltungsbehörden und Gerichten. 1967 kam Papst Paul VI. (1963–1978) der Aufforderung des Konzils nach und erließ mit der apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universaeAAS 59 (1967) 885 eine umfassende Kurienreform, die in etwa den heutigen Aufbau der Kurie vorgab.
Der aktuelle Codex Iuris Canonici von 1983 definiert die Rolle der Kurie folgendermaßen:
Papst Johannes Paul II. (1978–2005) gab der Kurie 1988 in der apostolischen Konstitution Pastor BonusAAS 80 (1988) 841 ein neues Gesicht, räumte aber zugleich immer wieder, zuletzt in seinem Schreiben Novo Millennio ineunte (2001), die Notwendigkeit von Reformen ein: „Was die Reform der Römischen Kurie […] betrifft […], bleibt sicherlich noch viel zu tun.“
Pastor Bonus definierte die Kurie in Art. 1 so: Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Dikasterien und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausübung seines höchsten Hirtendienstes für das Wohl und den Dienst an der Universalkirche und den Teilkirchen hilfreich zur Seite stehen, wodurch die Einheit des Glaubens und die Gemeinschaft des Volkes Gottes gestärkt sowie die der Kirche eigene Sendung in der Welt gefördert wird.
Die Kurie im 21. Jahrhundert Nachdem Papst Benedikt XVI. (2005–2013) am 11. März 2006 die Leitung des Päpstlichen Rates der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs und des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden sowie die Leitung des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog und des Päpstlichen Rates für die Kultur zusammengelegt hatte, sahen vatikanische Beobachter darin erste Ansätze einer beginnenden Kurienreform. Jedoch hieß es in den offiziellen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls, dass diese Zusammenlegungen „vorläufig“ seien. In der Tat hob am 25. Juni 2007 der Papst die Zusammenlegung der Leitung des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog und des Päpstlichen Rates für die Kultur wieder auf. Beide Räte waren nun wieder eigenständig.
Der am 13. März 2013 gewählte Papst Franziskus bestätigte am 16. März 2013 die Leiter und die Mitglieder der Dikasterien der römischen Kurie übergangsweise in ihren Ämtern, ebenso Sekretäre und den Präsidenten der Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat.Dikasterien der römische Kurie übergangsweise bestätigt, Radio Vatikan, 16. März 2013 Am 13. April 2013 wurde bekanntgegeben, dass Papst Franziskus mit dem Kardinalsrat eine aus acht Kardinälen bestehende Kommission eingerichtet habe, die eine grundlegende Strukturreform der Kurie vorbereiten sollten.
Im Mai 2014 bestimmte Papst Franziskus, dass nunmehr alle Kardinäle, die ein Dikasterium oder einen Päpstlichen Rat leiten oder ein anderes vom Papst verliehenes Amt innehaben, gehalten seien, mit dem Erreichen des 75. Lebensjahrs ihren Rücktritt einzureichen. Die Ämter der weiteren Leiter von Dikasterien, die Ämter der Sekretäre und die vom Papst an Bischöfe vergebenen Ämter enden mit Erreichung dieser Altersgrenze automatisch. „Unter besonderen Umständen“ kann der Papst einen Bischof auch vor Erreichen der Altersgrenze zum Einreichen der Rücktrittsbitte auffordern.Kurienreform: Neuregelung von Kardinalsrücktritten. Website Radio Vatikan (dt.). Abgerufen am 22. November 2014.
In seiner Weihnachtsansprache 2014 vor der Kurie führte Papst Franziskus „Krankheiten und Versuchungen“ an, die die Hingabe an den Dienst Gottes erlahmen ließen, etwa die Versuchung, sich für unersetzlich zu halten, „existenzielle Schizophrenie“ oder „geistlicher Alzheimer.“Die Papstansprache an die Kurie 2014 – OriginalanspracheDie Papstansprache an die Kurie 2014 – deutsche Übersetzung von Radio Vatican Die ungewöhnlich scharfe öffentliche Kritik von Papst Franziskus an der römischen Kurie sei nach Einschätzung von Beobachtern ein Zeichen, dass es im Vatikan erheblichen Widerstand gegen die Reformpläne sowohl innerhalb der Kurie als auch für grundsätzliche Positionen der katholischen Kirche gebe. vom 23. Dezember 2014.
Am 23. Dezember 2016 nannte Papst Franziskus in seiner Weihnachtsansprache zwölf Kriterien für den weiteren Umbau der Kurie: Individualität, Hirtensorge, Missionsgeist, Rationalität, Funktionsfähigkeit, Modernität, Einfachheit, Subsidiarität, Synodalität, Katholizität, Professionalität und Gradualität. Der Papst beklagte, neben konstruktiver Kritik gebe es in der Kurie Angst, Trägheit und „böswillige Widerstände“ aus einem „verqueren Geist“. Diese Art von Reformverweigerung komme „oft im Schafspelz“ daher, verstecke sich „hinter rechtfertigenden und in vielen Fällen anklagenden Worten“ und flüchte sich „in Traditionen, Schein, Formalitäten, in das Bekannte“.