200px|Logo der Bremischen Evangelischen Kirche Karte 300px|Karte der Bremischen Evangelischen Kirche Basisdaten Leitung: Präses des Kirchentagesund Kirchenausschusses:Maria EsfandiariKirchenpräsident:Bernd Kuschnerus Mitgliedschaft: UEK, Reformierter Bund Kirchengemeinden: 52 Gemeindeglieder: 153.584 (20. Februar 2025) Anteil an derGesamtbevölkerung: 26,0 % (31. Dezember 2023) Offizielle Website: www.kirche-bremen.de/

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Gemeinden im Gebiet der Städte Bremen und Bremerhaven. Obwohl sie sich in Verfassung und Struktur von anderen Landeskirchen unterscheidet, kann sie aufgrund der historischen Verbindung mit der Freien Hansestadt Bremen zu den Landeskirchen gezählt werden. Sie ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und besitzt wie die anderen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz ist in Bremen.

Die Kirche hatte mit Stand 2023 156.835 Gemeindeglieder (26,0 % der Gesamtbevölkerung)Kirchenmitgliederzahlen, Stand 31.12.2023 (PDF; 1,32 MB). In: www.ekd.de/kirchenmitgliederzahlen-downloads-44413.htm, Kirchenmitgliederzahlen. Kirchenamt der EKD Hannover – Referat Betriebswirtschaft, IT und Statistik, Hannover, erschienen am 6. Dezember 2024, abgerufen am 2. Juli 2025. Mit Stand 20. Februar 2025 hatte die Kirche 153.584 Gemeindeglieder in 52 KirchengemeindenKirchenmitgliederzahlen Stand 31.12.2024 - Kurztabellen - (PDF; 475 KB). In: www.ekd.de/kirchenmitgliederzahlen-downloads-44413.htm, Kirchenmitgliederzahlen. Kirchenamt der EKD Hannover – Referat Betriebswirtschaft, IT und Statistik, Hannover, erschienen am 12. Mai 2025, abgerufen am 2. Juli 2025 (siehe dort: Tabelle 1: Evangelische Kirchenmitglieder und Kirchengemeinden am 31. Dezember 2024 nach Gliedkirchen, und zu Bremen [Anmerkung] 3) Kirchenmitglieder Stand: 20. Februar 2025) und zwei diakonischen Einrichtungen (Stand 1. Januar 2024). Ende 2025 hat die Bremische Evangelische Kirche nur noch 148.000 Mitglieder. Die Zahl der Gemeinden verringert sich zum Jahreswechsel von 50 auf 48.4 Bremer Kirchengemeinden müssen fusionieren, abgerufen am 29. November 2025

Sie ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD und gehört daher zur Union Evangelischer Kirchen. Ferner ist sie Mitglied der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa sowie aufgrund ihres reformierten Ursprungs auch Mitglied im Reformierten Bund.

Gebiet Das Gebiet der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) umfasst historisch bedingt hauptsächlich die Stadt Bremen. Auch die Gemeinde der evangelischen Hauptkirche Bremerhavens (Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche) gehört zur Bremischen Kirche. Die übrigen evangelischen Kirchengemeinden in der Stadt Bremerhaven, welche ja zum Land Bremen gehört, sind hingegen Gemeinden der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers bzw. der Evangelisch-reformierten Landeskirche (Leer/Ostfriesland). Diese Gebiete wurden zwar im Jahr 1939 politisch mit der Stadt Bremerhaven vereinigt, es kam jedoch dabei zu keiner kirchlichen Vereinigung mit der Bremischen Kirche. Stattdessen behielten die Kirchengemeinden dieser neuen Bremerhavener Stadtteile ihre ursprüngliche kirchliche Zugehörigkeit bei, wie es auch bei ähnlichen Gebietsveränderungen in vielen anderen Teilen Deutschlands üblich war und bis heute noch zu finden ist. Auch bei den Ortschaften des Bremer Nordens gehört z. B. die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Rekum trotz ihrer konfessionellen Ausrichtung und trotz territorialer Zugehörigkeit zum Land Bremen ebenfalls nicht der Bremischen Kirche an, sondern ist gleichfalls Teil der ostfriesischen Evangelisch-reformierten Landeskirche.

Andererseits reichen die Grenzen der Kirchengemeinde in Mahndorf über die Landesgrenze hinaus bis in das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Verden. Auch die beiden Gemeinden St. Magni und St. Martini in Burglesum greifen auf niedersächsisches Territorium (Landkreis Osterholz) über und unterhalten dort sogar Filialkirchen, die somit ebenso der Bremischen Kirche angehören. Die Zuständigkeitsbereiche der reformierten Gemeinde in Blumenthal sowie der lutherischen Gemeinde in Aumund (Menkestraße), beides bremische Ortschaften, umfassen wiederum auch Teile der angrenzenden niedersächsischen Ortschaft Beckedorf. Den historischen Hintergrund hierfür bildet die ehemalige Zugehörigkeit dieser heute niedersächsischen Gebiete zum Amt Blumenthal, das bis 1666 zum ländlichen Territorium der Freien Stadt Bremen gehörte.

Besondere Struktur der BEK innerhalb der EKD Seit einer Verordnung von 1860 – erlassen vom Bremischen Senat als damals oberstem Kirchenherrn (Summepiskopat) der evangelischen Kirche in Bremen – ist es den Bewohnern in den evangelischen Gemeinden Bremens freigestellt, einer Kirchengemeinde ihrer Wahl unabhängig vom jeweiligen Wohnsitz beizutreten.Dietmar van Reeken: Lahusen – Eine Bremer Unternehmerdynastie 1816–1933. Edition Temmen, Bremen 1996, ISBN 978-3-86108-273-6, S. 27f. Es wurde damit ein Wechsel vom Parochial- zum Personalgemeindeprinzip vollzogen. Diese Aufhebung des Wohnsitzprinzips verstärkte den „Atomisierungsprozess“ (Ernst Rolffs, 1917) innerhalb der evangelischen Kirche in Bremen.

Ein Übertritt zu einer Gemeinde eigener Wahl kann heute mit geringem Aufwand durch Ausfüllen eines leicht erhältlichen Übertrittsformulars vollzogen werden.

Überdies hat die BEK heute die besondere Struktur, dass ihre Gemeinden, die selbständige juristische Personen in der Rechtsform einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts sind, jeweils ihre eigene Gemeindeverfassung, ihr eigenes Bekenntnis und ihre eigene Ordnung haben; ferner können sie ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Gesamtkirche ruhen lassen.Georg Huntemann: Diese Kirche muss anders werden! Ende der Volkskirche – Zukunft der Bekenntniskirche. Bad Liebenzell 1979, ISBN 3-88002-080-9, S. 85. Damit kommt jeder evangelischen Gemeinde in Bremen der Status einer Einzelkirche zu, die – lose zusammengeschlossen – über den Dachverband BEK in der EKD vertreten sind. Einige dezidiert lutherische Gemeinden der BEK waren im lutherischen Gemeindeverband zusammengeschlossen. Diese Gemeinden waren an das lutherische Bekenntnis gebunden und konnten nicht frei über ihre Gemeindeordnung entscheiden, sondern waren verpflichtet, die Kirchengemeindeordnung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers zu übernehmen. Mit Ablauf des 30. Juni 2025 wurde der Gemeindeverband aufgelöst. Die ehemaligen Mitgliedsgemeinden können seitdem selber über ihr Bekenntnis und ihre Gemeindeordnung entscheiden.

Eine weitere Besonderheit ist die Laienpräsidentschaft: Der bzw. die Präses (seit 2024 Maria Esfandiari) des Kirchenparlaments ist kein Theologe. Außerdem hat die Bremische Evangelische Kirche die Besonderheit, kein theologisches Oberhaupt (leitender Theologe) zu besitzen, sondern mit dem Kirchenpräsidenten (bis 2025: „Schriftführer“) lediglich einen theologischen Repräsentanten.

Geschichte Bremen Am 9. November 1522 wurde in Bremen die erste reformatorische Predigt gehalten – von Heinrich von Zütphen in einer Kapelle der St.-Ansgarii-Kirche. Von da an war die Hansestadt Bremen über Jahrhunderte eine protestantische Stadt. 1534 wurde vom Prediger Johann Timann eine Kirchenordnung erarbeitet und durch Luther genehmigt. Danach gab es verschiedene Streitigkeiten zwischen Lutheranern und Anhängern Melanchthons, die 1561 zur Ausweisung des Dompredigers Albert Hardenberg führte. Danach blieb der Dom für 77 Jahre geschlossen. Er gehörte politisch zum Erzstift Bremen und nicht zur Stadt Bremen. 1581 schloss sich Bremen unter Federführung von Christoph Pezel der Genfer Reformation an. 1595 erhielt Bremen eine neue Kirchenordnung nach der deutsch-reformierten Form (den Consensus Bremensis).

Um 1600 wurde der Heidelberger Katechismus eingeführt. 1638 wurde der Dom durch Friedrich von Dänemark, Administrator des Erzstifts, wieder für die lutherische Lehre geöffnet. Durch Zuzug wuchs die lutherische Domgemeinde. Ab 1651 unterstand der Dom der schwedischen, ab 1715 kurhannoverschen Generaldiözese Bremen-Verden mit Konsistorium in Stade. Außer dem Dom waren auch einige Landgemeinden Bremens lutherisch. 1803 kam auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses der Dom zur Stadt Bremen, die vergeblich versuchte, die Domgemeinde zu zerschlagen. 1830 erhielt die Gemeinde eine neue Verfassung, die letztendlich von der Stadt Bremen anerkannt wurde.

Im Bremer Kirchenstreit von 1840 und 1844/45 zwischen hier überwiegend lutherischen theologisch rationalistischen Pastoren und den überwiegend konservativen reformierten Pastoren in Bremen gab es noch eine deutliche Mehrheit der orthodoxen Geistlichen. Durch den Bremer Senat wurde die Kirchenfreiheit in Bremen jedoch deutlich bestätigt. Nach 1845 verlor sich das reformierte Bekenntnis mehr und mehr, als die Gemeinden teilweise auch lutherische Pastoren beriefen. Neue Gemeinden entstanden und wurden nicht mehr zwischen „lutherisch“ und „reformiert“ unterschieden.

Erst mit der Einführung eines einheitlichen Gesangbuchs in Bremen im Jahre 1873 gab es eine Verwaltungsunion zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden, die den konfessionellen Streit der Gemeinden im Wesentlichen beilegen konnte.

Die Kirche unterstand bis 1920 dem bremischen Senat und wurde von diesem nach außen vertreten.

1934 ernannte der Reichsbischof Ludwig Müller den Domprediger Heinz Weidemann, Mitglied der NSDAP von 1933 bis 1943, zum Landesbischof von Bremen; er blieb Landesbischof bis 1941.

Aufgrund der reformierten Tradition der BEK ist bis heute ein Vertreter dieser Landeskirche als Delegierter im Moderamen des Reformierten Bundes vertreten.

1963 war die BEK Gründungsmitglied des Diakonischen Werks Bremen e. V. in der Bremer Diakonie.

Ein Vorstoß der BEK, dass die evangelische Kirche beim Religionsunterricht zu beteiligen sei, war erfolglos. Der Bremer Staatsgerichtshof entschied 1965, dass der Biblische Geschichtsunterricht „bekenntnismäßig nicht gebunden“ sei und daher alle Konfessionsunterschiede erfasse. Die „allgemein christliche Grundlage“ sei nicht gleichbedeutend mit der „Grundlage des protestantischen Christentums“. (Siehe auch Bremer Schulstreit.)

Bremerhaven

1827 gründete die Stadt Bremen etwa 60 Kilometer nördlich auf einem angekauften Gebiet die Stadt Bremerhaven. Da diese Stadt durch Zuzug sowohl lutherische als auch reformierte Gemeindeglieder beherbergte, wurde die dortige Kirchengemeinde als unierte Gemeinde gegründet. Sie blieb bis heute die einzige Kirchengemeinde in Bremerhaven, die zur Bremischen Evangelischen Kirche gehört.

Leitung der Landeskirche Da Bremen als Freie Reichsstadt reichsunmittelbar war (unabhängig gegenüber allen Amtsträgern außer dem König bzw. Kaiser) und als Republik bis heute als eigenes Bundesland weiterbesteht, konnte sie auch ihre kirchlichen Angelegenheiten selbstständig regeln. Die bremischen Kirchengemeinden waren ursprünglich überwiegend reformierte Gemeinden und sind bis heute in Glaubens-, Gewissens- und Lehrfragen autonom. Dies liegt im reformierten Amtsverständnis begründet. Daher gibt es in Bremen im Grunde kein eigentliches Oberhaupt der Kirche. Leitendes Organ und damit laut Verfassung die eigentliche Kirchenleitung ist das Parlament, der Kirchentag. Nach jener Verfassung der Bremischen Evangelische Kirche, die in ihrer Urfassung am 14. Juni 1920 in Geltung trat, besteht der Vorstand des Kirchentages (Zitat:) „… aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Schatzmeister, die nicht Pfarrer sein dürfen, und einem Schriftführer, der Pfarrer sein muss und Inhaber einer Gemeindepfarrstelle der Brem. Evang. Kirche sein soll … Der Stellvertreter des Schriftführers muss Pfarrer sein. Der Vorstand des Kirchentages ist gleichzeitig Vorstand des Kirchenausschusses.“ Die Vertretung der Kirche nach außen sowie die Verwaltungsgeschäfte und die Ausführung der Beschlüsse des Kirchentages obliegen jenem Kirchenausschuss.