300px|Logo der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Karte 300px|Karte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Basisdaten Fläche: 13.370 km² Leitender Geistlicher: KirchenpräsidentinChristiane Tietz Mitgliedschaft: Union Evangelischer KirchenReformierter BundÖkumenischer Rat der Kirchen Propsteien: 5 Dekanate: 25 Kirchengemeinden: 1026 (2024)Kleine Statistik der EKHN 2023 (PDF; 3,5 MB) Gemeindeglieder: 1.269.605 (31. Dezember 2024) Anteil an derGesamtbevölkerung: 23,5 % (31. Dezember 2024) Offizielle Website: www.ekhn.de
mini|Sitz der Kirchenverwaltung der EKHN in der ehemaligen Landeshypothekenbank in Darmstadt Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit Sitz in Darmstadt ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Mitglied der Konferenz der Kirchen am Rhein. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Kirche hat ca. 1,2 Millionen Gemeindeglieder (Stand 2025) in 1056 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD.
Die EKHN hatte bis 2010 mit dem Leitenden Geistlichen Amt ein kollegiales Bischofsamt, es wurde durch eine Änderung der Kirchenordnung mit der allgemeinen Kirchenleitung vereinigt. Es gibt keine Hauptkirchen der EKHN. Wichtige Predigtstätten sind die Pauluskirche in Darmstadt, die Katharinenkirche in Frankfurt am Main, die Marktkirche in Wiesbaden und die Christuskirche in Mainz.
Die Landeskirche unterhält unter anderem die Evangelische Akademie Frankfurt – gemeinsam mit dem evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach – und das Theologische Seminar in Herborn.
Gebiet der Landeskirche Das Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau umfasst im Wesentlichen den südlichen Teil des heutigen Landes Hessen, die ehemaligen Regierungsbezirke Rheinhessen und Montabaur des Landes Rheinland-Pfalz sowie einige Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Es deckt sich mit den Territorien des Volksstaates Hessen (bis 1918 Großherzogtum Hessen) sowie des Regierungsbezirkes Wiesbaden der preußischen Provinz Hessen-Nassau, der 1867 aus dem ehemaligen Herzogtum Nassau (Hauptstadt Wiesbaden), der ehemaligen Freien Stadt Frankfurt am Main und der Landgrafschaft Hessen-Homburg gebildet worden war.
Bekenntnis Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau bezeugt ihren Glauben durch die altkirchlichen Bekenntnisse und die Augsburgische Konfession, unbeschadet der in den einzelnen Gemeinden geltenden lutherischen, reformierten und unierten Bekenntnisschriften. Sie bekennt sich zu der Theologischen Erklärung von Barmen.Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Grundartikel. Die Landeskirche fasst Gebiete zusammen, in denen die Reformation nach unterschiedlichen Bekenntnissen eingeführt wurde. Während dies in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt unter Einfluss von Martin Luther und Philipp Melanchthon geschah, haben sich die nassauischen Territorien und einige andere eher an Ulrich Zwingli und Johannes Calvin orientiert. Diese unterschiedlichen Traditionen und die in Rheinhessen und im Herzogtum Nassau vollzogene Union sind erhalten geblieben, als sich lutherische, reformierte und unierte Gemeinden in der EKHN zu einer Kirche zusammenfanden.
Geschichte Geschichte der Vorgängerkirchen Die EKHN entstand durch den Zusammenschluss von drei Landeskirchen, die jeweils ihre eigene Geschichte haben.
Evangelische Landeskirche in Hessen
Die Geschichte der Evangelischen Landeskirche in Hessen ist untrennbar mit der Geschichte der Landgrafschaft Hessen bzw. der Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und seiner Nachfolgestaaten verbunden.
In der Landgrafschaft Hessen war schon ab 1526 unter Landgraf Philipp dem Großmütigen die Reformation nach Vorbild Martin Luthers eingeführt worden. Nach der Landesteilung von 1567 gaben sich die hessischen Kirchen 1574 noch eine gemeinsame Kirchenordnung, entwickelten sich jedoch in der Folgezeit auseinander. In Hessen-Kassel nahmen unter Einfluss des Herrscherhauses etliche Gemeinden das reformierte Bekenntnis an; an der Universität Marburg wurde reformiert gelehrt. In Hessen-Darmstadt setzte sich dagegen die lutherische Orthodoxie durch, mit der 1607 gegründeten Universität Gießen als Zentrum. 1668 wurde eine kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium mit Sitz in Darmstadt, gegründet.
1806 wurde die Landgrafschaft zum Großherzogtum Hessen umgewandelt und gewann in der napoleonischen Ära etliche Gebiete hinzu, 1816 auch die Provinz Rheinhessen. Dort wurde 1822 eine Union zwischen Lutheranern und Reformierten durchgeführt. Außerhalb Rheinhessens gaben sich einzelne Gemeinden ein Unionsbekenntnis, andere blieben lutherisch oder reformiert. 1832 wurde zwar für alle Gemeinden ein gemeinsames Oberkonsistorium in Darmstadt gebildet, das aber lediglich die organisatorische Einheit der Konfessionen brachte. 1874 erhielt die Landeskirche eine Verfassung mit presbyterial-synodalen Elementen nach dem Vorbild der Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung von 1835. Die Landessynode übte die kirchliche Gesetzgebung in Gemeinschaft mit dem Landesherrn aus, der „summus episcopus“ blieb.
Nach der Umwandlung des Großherzogtums in den Volksstaat Hessen (1918) wurde die Verfassung entsprechend angepasst (1922); die landesherrliche Kirchengewalt ging nun auf die Synode, den sogenannten Landeskirchentag, über. Der geistliche Leiter der Landeskirche trug den Titel Prälat; die drei Superintendenturen in Darmstadt (Starkenburg), Mainz (Rheinhessen) und Gießen (Oberhessen) bestanden fort.
Evangelische Landeskirche in Nassau
Die Geschichte der Evangelischen Landeskirche in Nassau ist untrennbar mit derjenigen des Herzogtums Nassau bzw. seiner Vorläuferterritorien verbunden. Die Herrscher der verschiedenen nassauischen Territorien gingen zur Reformation über und gestalteten die jeweiligen Kirchen nach 1529 entsprechend um. Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg blieben lutherisch, während unter Graf Johann VI. (1559–1606) in Nassau-Dillenburg das reformierte Bekenntnis eingeführt wurde. Die 1584 gegründete Hohe Schule in Herborn wurde zu einer der wichtigsten Ausbildungsstätten reformierter Theologen und zu einem Ausstrahlungspunkt reformierter Theologie.
Der Reichsdeputationshauptschluss (1803) und die nachnapoleonische Neuordnung der deutschen Territorien (1814/15) führte Nassau-Dillenburg (ohne das Siegerland), Nassau-Weilburg und weitere Gebiete zum Herzogtum Nassau zusammen, dessen Einwohnerschaft nun neben einem beträchtlichen katholischen Anteil zu etwa gleichen Teilen aus lutherischen und reformierten Protestanten bestand.
Auf einer Synode am 5. August 1817 in Idstein wurde einstimmig die Vereinigung beider Konfessionen zu einer „evangelisch-christlichen Kirche“ beschlossen und am 11. August 1817 durch herzogliches Edikt angeordnet. Damit ist die Union von Nassau die erste Union in Deutschland. Anders als die durch den Landesherrn durchgesetzte Preußische Union war die Nassauer Union unter breiter Beteiligung der Geistlichkeit im Konsens zustande gekommen und führte daher auch nicht zu Separationen unzufriedener Gemeinden. Die geistliche Leitung der unierten Kirche nahmen zunächst die im Amt verbliebenen Generalsuperintendenten Friedrich Giesse (reformiert) und Georg Emmanuel Christian Theodor Müller (lutherisch) gemeinsam wahr. Als Giesse 1827 sein Amt aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste, wurde Müller alleiniger „evangelischer Landesbischof“ von Nassau.
Im Jahr 1866 wurde das Herzogtum Nassau von Preußen annektiert. Die Nassauische Kirche wurde aber nicht in die Preußische Landeskirche eingegliedert, sondern blieb – unter Oberaufsicht des Königs von Preußen – selbständig. 1867 wurde in Wiesbaden ein Konsistorium gebildet, das neben den nassauischen Territorien auch das lutherische Hessische Hinterland (Gladenbach, Biedenkopf) umfasste sowie das ebenfalls an Preußen gelangte Hauptgebiet von Hessen-HomburgEv. Erlöserkirchengemeinde Bad Homburg v.d.H: Evangelisches Homburg seit 1526/27 – Die Geschichte der Gemeinde und damit dem preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden ohne den Stadtkreis Frankfurt am Main entsprach. Die geistlichen Leiter der Kirche trugen nach dem Tod von Landesbischof Wilhelmi (1882) wieder den Titel Generalsuperintendent und wurden auf Vorschlag eines Synodalausschusses vom preußischen König ernannt. 1878 erhielt Nassau eine Kirchenverfassung mit presbyterial-synodalen Elementen nach Vorbild der Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung von 1835.
Nach Ende des landesherrlichen Kirchenregiments (1918) wurde die Kirchenverfassung so modifiziert (1922–1925), dass die landesherrliche Kirchengewalt nun vom Landeskirchentag, d. h. der Synode, wahrgenommen wurde. Das bisher vom Wiesbadener Konsistorium verwaltete Kirchengebiet wurde zur „Evangelischen Landeskirche in Nassau“; ihr geistlicher Leiter trug seit 1922 wieder den Titel „Landesbischof“.
Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main
Die Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main, bis 1922 Evangelische Kirche im Konsistorialbezirk Frankfurt am Main, war aus der lutherischen und den beiden reformierten Kirchengemeinden der Freien Stadt Frankfurt hervorgegangen.
1533 führte der Rat die lutherische Reformation in Frankfurt ein. 1536 schloss sich die Stadt dem Schmalkaldischen Bund an und trat der Wittenberger Konkordie bei. Nach 1554 fanden reformierte Glaubensflüchtlinge Aufnahme in der Stadt, auf die eine deutsch-reformierte und eine französisch-reformierte Gemeinde in Frankfurt zurückgehen. Trotz Repressalien des lutherischen Rats und der lutherischen Geistlichkeit blieben beide Gemeinden erhalten. Erst 1787 wurde ihnen der Bau eigener Bethäuser innerhalb der Stadtmauern erlaubt. Erst nach dem Ende des Heiligen römischen Reichs deutscher Nation 1806 erhielten die reformierten und katholischen Konfessionen unter Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg die volle Gleichstellung mit der lutherischen Kirche.
In den Jahren 1666 bis 1686 wirkte in Frankfurt der bedeutende lutherische Pietist Philipp Jakob Spener. Als Senior stand er dem Predigerministerium der Stadt vor. 1675 verfasste er in Frankfurt seine Reformschrift Pia desideria, die zu einer der maßgeblichen Programmschriften des lutherischen Pietismus wurde. Nachdem es zur Bildung pietistisch-separatistischer Zirkel gekommen war (Saalhofpietisten), verließ Spener 1686 die Stadt.
1815 erhielt die Freie Stadt Frankfurt ihre Souveränität zurück. Ihre Verfassung, die Konstitutionsergänzungsakte von 1816, unterstellte alle Kirchen dem städtischen Senat, der als Aufsichtsgremien 1817 ein lutherisches Konsistorium und 1820 auch ein reformiertes Konsistorium bildete. Die Besoldung der zwölf lutherischen Geistlichen sowie den Unterhalt der sechs evangelischen Kirchen und der kirchlichen Schulen regelte der 1830 erlassene Dotationsvertrag.
1848 fand in Frankfurt die Frankfurter Nationalversammlung statt. Die Kirche hatte dafür die Paulskirche zur Verfügung gestellt. In der Folge der Paulskirchenversammlung wurde in Frankfurt die allgemeine Religionsfreiheit hergestellt; binnen kurzer Zeit gründeten sich eine katholisch-apostolische (1851), eine baptistische (1851), eine methodistische (1851) sowie eine altlutherische Gemeinde (1851).
1866 verlor Frankfurt seine staatliche Souveränität und fiel an Preußen. In längeren Verhandlungen konnte die kirchliche Unabhängigkeit weitgehend sichergestellt werden. 1899 bekam Frankfurt mit der Kirchengemeinde- und Synodalordnung eine neue Kirchenverfassung, nach welcher die lutherischen und die beiden reformierten Gemeinden erstmals durch ein gemeinsames „Königliches Konsistorium“ verwaltet wurden, ohne dass es zu einer Bekenntnisunion kam.