mini|Beeidigung Harald II von England als Vasall von Wilhelm I. (Teppich-Stickerei) mini|Aufbau des Feudalismus

Feudalismus (wie „feudal“ zu ), auch Feudalsystem oder Feudalität genannt, bezeichnet in den Sozial-, Rechts- und Geschichtswissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters, doch bestand er mindestens bis ins 18. Jahrhundert.

Begriffsgeschichte Der Begriff wurde in Frankreich im frühen Zeitalter der Aufklärung geprägt, durch Montesquieu 1748 bekannt gemacht und insbesondere von Voltaire erläutert. In der Französischen Revolution 1789 spielte er als Kampfbegriff zur Charakterisierung der früheren Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eine große Rolle. Im deutschsprachigen Raum kam der Ausdruck Feudalismus Anfang des 19. Jahrhunderts auf. Später klassifizierte Karl Marx den Feudalismus als notwendige Vorstufe des Kapitalismus, woran sich die marxistische Geschichtswissenschaft insbesondere in der DDR, aber auch westliche Marxisten wie Perry Anderson orientierten. Doch auch die Annales-Schule in Frankreich benutzte den Begriff, z. B. Marc Bloch (La Société féodale, 1939/40).

Merkmale Der Feudalismus ist ein militärisches, politisches und ökonomisch-soziales System: Ein (1) berufsmäßiger Kriegerstand ist in Treue einem Herrscher ergeben; (2) die Grundherrschaft ermöglicht den Kriegern ein arbeitsfreies Renteneinkommen in verschiedenen Formen; sie sind (3) lokale Herren der Bauern durch die Gerichtsbarkeit und umfassende Rechte. Es verbinden sich so das Lehnswesen und die Grundherrschaft.Otto Hintze: Feudalismus - Kapitalismus, Göttingen 1970 Historisch entwickelte es sich nach Ansicht der älteren Forschung im Kernraum des Frankenreiches unter Karl dem Großen.Werner Rösener: Die Bauern in der europäischen Geschichte, Beck, München 1991, S. 49–56

In der modernen Forschung ist die traditionelle Vorstellung vom Lehnssystem, die unter anderem François Louis Ganshof maßgeblich geprägt hat, aber stark in Frage gestellt worden.Scharf kritisiert von Susan Reynolds in ihrer umfangreichen Studie Fiefs and Vassals: The Medieval Evidence Reinterpreted. Oxford 1994; vgl. auch Susan Reynolds: The Middle Ages Without Feudalism. Essays in Criticism and Comparison on the Medieval West. Farnham 2012. Es wird inzwischen bezweifelt, ob man zumindest für das Frühmittelalter von einem ausgebauten feudalen Lehnswesen sprechen kann.Einführend siehe Steffen Patzold: Das Lehnswesen. München 2012.

Eine idealtypische feudale Gesellschaft kann durch folgende Merkmale beschrieben werden: Ein Herrscher (König, Herzog) überlässt seinen militärischen Gefolgsleuten (Vasall) zu deren materieller Versorgung die Nutzung von Teilen seines Landes, einschließlich der darauf sesshaften Bewohner. Das feodum ist ein zum Lehen (also ein im anfänglichen Grundprinzip nur zur Leihe) übertragenes beneficium, also eine Wohltat im Sinne eines Liegenschaftsvermögens, welches nach seiner Bodenbeschaffenheit sowie personellen Ausstattung (samt der damit einhergehenden baulichen und gerätschaftlichen Ausstattung) dazu geeignet und bestimmt ist, Erträge zum Unterhalt des Lehnsinhabers zu erwirtschaften. Im Anschluss an die Lehensgüter entwickeln sich mit der Zeit herrschaftliche und wirtschaftliche Gegebenheiten, die als Leibeigenschaft verrechtlicht werden und die den Bevölkerungsteil, der das Land bewirtschaftet (Bauern), von der gesellschaftlichen Organisation im Sinne einer staatlich-politischen Willensbildung ausschließen, während sie gleichzeitig nach oben hin, zum obersten Herrn, der Entstehung einer zentralen Staatsverwaltung entgegenwirken oder diese schwächen.

Streng genommen beinhaltet der Begriff Feudalismus daher zwei voneinander getrennte Dimensionen: das Verhältnis des obersten Herrn zur Kriegergruppe und deren Gefolgschaftstreue sowie die Herrschaftsverhältnisse der belehnten Gruppe nach unten zu den Bauern.

Die Produktion des Feudalismus war stark von der Naturalwirtschaft und schlechten Verkehrsverhältnissen geprägt. Die Mehrheit der Bevölkerung bestand aus Bauernfamilien. Sie waren aber nur teilweise Eigentümer des von ihnen bestellten Landes. Der Großteil des Landes gehörte wenigen Grundherrn. Die meisten Bauern hatten schließlich den Status der Hörigkeit, sie waren also persönlich abhängig vom Grundherrn und unfrei.

Das bedeutet: Sie waren an die Scholle (das zu bestellende Land) gebunden (glebae adscripti) und hatten nicht das Recht, sie zu verlassen, weil sie als Bestandteil der Wirtschaftsgüter des Lehnsgutes galten. Sie waren der Rechtsprechung ihres Herrn unterworfen. Sie schuldeten dem Grundherren Abgaben, sowohl in Form von Arbeitsleistungen (Fron) auf dem direkt vom Grundherren bestellten Land (Salland) als auch in Form von Naturalabgaben, die aus demjenigen Stück Land aufgebracht werden mussten, das sie selbst bewirtschafteten (Zehnt). Die Frondienste oder die Naturalabgaben konnten im Verlauf der Entwicklung auch durch Geldabgaben abgelöst werden.

Allerdings konnten die Herrenrechte auch in verschiedenen Händen sein, beispielsweise als getrennte Gerichts- und Grundherrschaft. Der Grundherr war gegenüber den Leibeigenen auch nicht vollkommen souverän, die Landnutzung zu gewähren oder zu entziehen. Wichtige Formen kennen ein erbliches Nutzungsrecht innerhalb der Familie des Hörigen, ein Nutzungsrecht auf Lebenszeit oder auf mehrere Jahre sowie als für die Hörigen unsicherste Form ein jederzeit widerrufbares Nutzungsrecht.Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands. Schöningh, 2003, S. 39.

Das Eigentum des Grundherrn war auch nur bedingt, denn er hatte es als Lehen von einem höhergestellten Adligen erhalten, dem er dafür Kriegsdienste schuldete und dessen Vasall er war. Allerdings konnten auch der König oder höhere Vasallen unmittelbar als Grundherren auftreten. Im Verlauf des Mittelalters nahmen mittelbare Grundherrschaften zu, während die Domänen oder Kammergüter als Reste unmittelbarer landesherrlicher Grundherrschaft verblieben.

Zum Feudalismus als Wirtschaftssystem gehört auch, dass ein Teil der Einnahmen des Feudalherrn wieder verteilt wurde, als patriarchalisches Almosen, als Geschenk an „treue“ Vasallen o. ä. Es war nämlich Teil der christlichen Aufgaben des Feudalherrn, für einen Ausgleich und Gerechtigkeit zu sorgen, was mehr oder weniger erfüllt wurde. Das Interesse der Feudalherren an möglichst großen Überschüssen der bäuerlichen Haushalte bewirkte eine allmähliche Produktivitätssteigerung. Damit konnten mehr Menschen außerhalb der Landwirtschaft leben, insbesondere Handwerker an Herrensitzen und in Städten.Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands. Schöningh, 2003, S. 37 f.

Die Kette dieser abhängigen, mit Kriegsdienst verbundenen Lehen reichte bis zum König, dessen hoheitliche Domäne letzten Endes alles Land war. Als christlicher Herrscher unterlag er den kirchlichen Forderungen an ein sündenfreies Verhalten. Die politische Souveränität war nach unten hin quasi parzelliert und das Feudalsystem trug die Machtausübung, öffentliche Ordnung und Verwaltung bis hinab zur örtlichen Ebene. Der König hatte keinen direkten rechtlichen Zugang zu einem Großteil seiner Untertanen.

Hieraus ergibt sich eine bestimmte Entwicklungsdynamik: Aus der germanischen Zeit überlebte lange Zeit das dörfliche Gemeindeland, die Allmende. Die Zersplitterung der Souveränität erschwerte die Aneignung dieses Landes durch die Feudalherren und stärkte die Stellung der Bauern. Die relative Freiheit der Vasallen unterstützte die Existenz und Entwicklung von Städten. Die Stadtbürger beschäftigten sich mit Handwerk und Handel und erkämpften mit der Zeit höhere Autonomie (siehe auch unter Kommunen). Die Könige waren bestrebt, ihre Rechte über die reinen Feudalbeziehungen hinaus auszuweiten und direkte Beziehungen zu ihren Untertanen zu etablieren, zum Beispiel in Form der Steuererhebung. Dadurch gerieten sie in einen Gegensatz zum Adel. Die Kirche, seit der Spätantike ein Bestandteil des Staates, wurde im Mittelalter in das Lehenswesen integriert und an der Feudalherrschaft beteiligt. Daraus resultieren häufige Spannungen zwischen weltlichen und religiösen Herrschaften, die zu einem Riss in der feudalen Legitimität führen konnten. Ein Beispiel hierfür ist der Investiturstreit zwischen dem Papsttum und dem deutschen Kaiser, der das von den Ottonen eingeführte Reichskirchensystem für seine Zwecke nutzte.

Einzelne Aspekte des Feudalismus konnten sich mancherorts für lange Zeit auch in Gesellschaften erhalten, die insgesamt nicht mehr feudal geprägt waren. So folgte das schottische Immobilienrecht noch bis 2002 einem als feudal tenure bezeichneten System, in dem etwa der Käufer eines Grundstücks formell Vasall eines Lehnsherrn wurde.

Entstehung und Geschichte Die feudale Gesellschaft entstand im Frühmittelalter durch eine Verschmelzung der sich auflösenden antiken Gesellschaft und der keltischen sowie germanischen Gesellschaften. Dabei dürfte das römische Kolonat mit seinen halbfreien Bauern, das vor allem außerhalb Italiens verbreitet war, eine wesentliche Quelle für das Feudalsystem gewesen sein. Möglicherweise blieb auch die weiter vorhandene antike Sklaverei bereits zu diesem Zeitpunkt oder später durch die Rezeption römischer Überlieferungen ein Vorbild. Auch die heute nicht mehr klar fassbare keltische Vasallität mag sich fortgesetzt haben. Die persönliche Gefolgschaft dürfte dabei das wesentliche von den Germanen übernommene Element gewesen sein, auch wenn es mit dem Patronat auch ein ähnliches römisches System gab.Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands, Schöningh, 2003. S. 43.

Nach der Völkerwanderung entstanden auf dem Gebiet des ehemaligen Römischen Reiches mehrere germanische Königreiche. Die feudalen Institutionen entwickelten sich erst allmählich im Reich der Franken, als eine vormals zum Teil freie Bauernschaft durch ständige Kriege und Invasionen der Wikinger, Sarazenen, Magyaren usw. ökonomisch ruiniert und sich im 9. Jahrhundert zunehmend in die Abhängigkeit von den Feudalherren begab. Der Eingang in die Grundherrschaft bot eine Möglichkeit, die persönliche Teilnahme an kostspieligen Kriegszügen zu vermeiden. Andere Autoren sehen in der Schwächung der Ressourcen der Zentralgewalt durch die Invasionen und im Verlust ihrer Fähigkeit zur Durchsetzung allgemein anerkannter Rechte eine Hauptursache des Aufstiegs lokaler Herrschaften, welche nur in befestigten Wohnsitzen (Burgen) ihre Besitzrechte sichern und gegebenenfalls gewaltsam durchsetzen konnten.Marc Bloch: Die Feudalgesellschaft. Propyläen, Frankfurt/M. 1982

Anfangs dürfte der rechtliche Status der Bauern sich nicht wesentlich von dem der Freien unterschieden haben, im Verlauf der Jahrhunderte wurde die persönliche Freiheit aber immer weiter eingeschränkt.Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands, Schöningh, 2003. S. 43. Ferner gab es auch gewaltsame Einverleibungen durch Feudalherren (beispielsweise im Stedingerkrieg). Die Kernregion des europäischen Feudalismus lag im Norden des heutigen Frankreich, das dem idealtypischen Feudalsystem sehr viel mehr als jede andere Region entsprach. Hier existierte eine einzigartig dichte Lehnshierarchie mit vielfältigen Ebenen der Subinfeudation (Unterlehen).