mini|200px| Landesrundfunkanstalten der ARD Landesrundfunkanstalten heißen die neun Rundfunkveranstalter des öffentlichen Rechts, die für ein oder für mehrere deutsche Länder Hörfunk und Fernsehen veranstalten.

Von den Landesrundfunkanstalten sind diejenigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zu unterscheiden, die für ganz Deutschland Programme veranstalten: das ZDF, die Deutsche Welle und das Deutschlandradio.

Die neun Landesrundfunkanstalten und die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle haben sich in der ARD zusammengeschlossen.

Übersicht Landesrundfunkanstalt Kürzel Logo Sitz Gesamterträge2020 (Mio. EUR) Mitarbeiter 2017 Gründung Sendegebiet Einwohner imSendegebiet (Mio.) Einwohner pro Mitarbeiter Bayerischer Rundfunk BR 40px|BR-Logo München 962 3.163 1949 Bayern 13,1 4142 Hessischer Rundfunk hr 40px|HR-Logo Frankfurt am Main 435 1.730 1948 Hessen 6,33642 Mitteldeutscher Rundfunk MDR 80px|MDR-Logo Leipzig 612 1.975 1991 Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 8,3 4203 Norddeutscher Rundfunk NDR 50px|NDR-Logo Hamburg 1.020 3.399 1956 Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein (alle seit 1956), Mecklenburg-Vorpommern (seit 1992) 14,4 4237 Radio Bremen (RB) 120px|Radio-Bremen-Logo Bremen 46 189 1945 Bremen 0,7 3704 Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb 60px|RBB-Logo Berlin, Potsdam 429 1.481 2003 Berlin, Brandenburg 6,2 4186 Saarländischer Rundfunk SR 45px|SR-Logo Saarbrücken 68 567 1957 Saarland 1,0 1763 Südwestrundfunk SWR 70px|SWR-Logo Stuttgart 1.065 3.244 1998 Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz 15,2 4686 Westdeutscher Rundfunk Köln WDR 70px|WDR-Logo Köln 1.224 3.905 1956 Nordrhein-Westfalen 17,9 4609 Unterschieden werden Mehr-Länder-Anstalten wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und Anstalten, die nur ein Land versorgen wie der Bayerische Rundfunk (BR). Mehr-Länder-Anstalten betreiben zur Versorgung der einzelnen Länder jedoch eigene Programme (z. B. SWR Rheinland-Pfalz) und errichten Landesfunkhäuser (z. B. Landesfunkhaus Hannover des NDR) zur Berichterstattung aus den entsprechenden Landeshauptstädten, die nicht Sitz der Anstalt sind, und zur Produktion eigener Programme für die entsprechenden Länder.

Zur Ausstrahlung des zu dieser Zeit sehr aufwändigen Fernsehprogramms schlossen sich die Anstalten zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammen. Innerhalb der ARD ist genau aufgeteilt, welche Rundfunkanstalt wie zu den gemeinsamen Programmen beiträgt (vgl. z. B. die Produktion der Reihe Tatort durch verschiedene Anstalten). Festgelegt ist eine Quote, mit der jede Anstalt entsprechend Finanzkraft und Kapazität zum Unterhaltungs- und Informationsprogramm beiträgt. Auch die Auslandskorrespondenten sind einzelnen Anstalten zugeordnet.

Geschichte und Entwicklung mini|400px|Entwicklung der Durchschnittsgrößen und Anzahl der LRA Die Einteilung der Sendegebiete entstand zunächst gemäß den Wünschen der Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg.

In Westdeutschland entstanden zunächst nur sechs Rundfunkanstalten: Die Briten bevorzugten eine Anstalt für den gesamten von ihnen verwalteten Raum und errichteten den Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR). Ebenso die Franzosen, wodurch in der französischen Besatzungszone der Südwestfunk (SWF) entstand. Die Amerikaner dagegen bevorzugten eine eher kleinräumliche Einteilung gemäß den neu geschaffenen Ländern, worauf Bayerischer Rundfunk (BR), Süddeutscher Rundfunk (SDR), Hessischer Rundfunk (hr) und Radio Bremen entstanden.

Als Reaktion auf den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953 wurde im Jahr 1954 der Sender Freies Berlin (SFB) als eigene Rundfunkanstalt gegründet, wodurch das Land Berlin aus dem Sendegebiet des NWDR ausschied. 1955 wurde die Aufteilung des restlichen NWDR in den Norddeutschen Rundfunk (NDR) und den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) zum 1. Januar 1956 beschlossen. Als letzte Anstalt in Westdeutschland wurde nach dem Beitritt des Saarlandes 1957 der Saarländische Rundfunk (SR) aus einer GmbH in eine öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt gewandelt.

In Ostdeutschland entstand in der DDR der Deutsche Fernsehfunk (DFF), der nach der Wende den Betrieb zum 31. Dezember 1991 einstellte. Stattdessen wurden 1991 zwei neue Sendeanstalten gegründet: die Mehr-Länder-Anstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB). Mecklenburg-Vorpommern trat dem NDR bei; der SFB sendete fortan für ganz Berlin.

Seitdem veränderte sich die öffentlich-rechtliche Rundfunklandschaft durch Fusionen: 1998 gingen SWF und SDR im neuen Sender Südwestrundfunk (SWR) auf; SFB und ORB fusionierten 2003 zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

Einzelnachweise

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