Als Asylbewerber oder Asylsuchende, in Österreich Asylwerber, werden Personen bezeichnet, die in einem anderen Staat als dem ihrer Herkunft Asyl suchen und beantragen, also Aufnahme und Schutz vor politischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung.
Der seit den 1970er Jahren in deutschsprachigen Staaten übliche Ausdruck Asylant ist mit abwertenden Konnotationen behaftet. Sprachwissenschaftler sehen darin einen Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit.
Das Völkerrecht unterscheidet Asylbewerber von Flüchtlingen (Menschen, die zur Flucht gezwungen sind) und von Migranten (Menschen, die ihr Land aus eigenem Antrieb verlassen). Sobald eine Person in einem anderen Staat einen Asylantrag gestellt hat, über den noch nicht entschieden wurde, gilt sie rechtlich als Asylbewerber.
Der Staat, in dem ein Asylbewerber Aufnahme sucht, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob er einen Schutzstatus erhält und falls ja, welchen. Asylberechtigt sind Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden. Auch Asylbewerber, die als Flüchtling nach der Genfer Konvention oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, können ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Bezeichnungen Das Wort Asylant ist zwar morphologisch von Asyl abgeleitet, aber nicht allein daraus entstanden. Denn es diente als ungenauer Sammelbegriff für Migranten, ohne zwischen im Asylverfahren befindlichen Antragstellern, Asylberechtigten oder abgelehnten, geduldeten oder abgeschobenen Asylbewerbern zu unterscheiden. Diese systematische Unschärfe enthielt das Wort von Beginn an. Dem Diskurstheoretiker Jürgen Link zufolge gehört es zu einer Gruppe von Substantiven, bei denen die Endsilbe -ant eine abwertende, pejorative Bedeutung für „üble Charaktere“ hat. Der Soziologin Ute Gerhard zufolge dient das Wort zur Ausgrenzung von Menschengruppen. Der Kommunikationswissenschaftler Georg Ruhrmann stellte in einer empirischen Vergleichsstudie fest, dass es häufig mit Flutmetaphern wie Asylantenflut und Diffamierungen wie Asylbetrüger und Asylschwindler verbunden auftritt. Es lege Assoziationen zu ähnlich negativen Substantiven wie Bummelant, Querulant und Simulant nahe. Andere verwiesen demgegenüber auf Einzelbeispiele, wo das Wort synonym zu Asylbewerber auftrat. Auch sie stellen die häufige negative Konnotation fest, verorten sie aber eher im Kontext als im Wort selbst.Elena Enda Kreutzer: Migration in den Medien: Eine vergleichende Studie zur europäischen Grenzregion SaarLorLux. transcript, Berlin 2016, ISBN 3-8376-3394-2, S. 140 f.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Neologismus Asylant seit etwa 1970 in Medien und Staatsbehörden üblich. So betitelte die rechtsextreme Wochenzeitung Deutsche Nachrichten 1971 einen Artikel mit Anstieg der Asylantenflut. GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus, 2010 Nach Jürgen Link ersetzte Asylant seit 1973 in Ausländerbehörden, dann auch in Medien die Ausdrücke Flüchtling und Verfolgter. Der Ausdruck habe als „diskursive Brechstange“ gewirkt, um Asylsuchenden negative soziale Verhaltensweisen zuzuschreiben und um Ausländerthemen in einem nationalistischen und rassistischen Rahmen zu diskutieren. So habe das neu entstandene Wort die Verbreitung von Ausländerfeindlichkeit begleitet und begünstigt. Andere Linguisten und Medienwissenschaftler bestätigten diese These.Thomas Kirwel: Ausländerfeindlichkeit in der deutschen Presse: untersucht an „BILD“, „FAZ“, „taz“ und der „Deutschen National-Zeitung“, Teil 1. Kovač, 1996, ISBN 3-86064-309-6, S. 67
Seit etwa 1978 etablierte sich Asylant auch in politischen Debatten. Bundestagsabgeordnete benutzten den Ausdruck für bundesweit zu verteilende Asylsuchende. Medienberichte bezeichneten in Sammelunterkünften untergebrachte oder neu ankommende Migranten so, etwa in der stereotypen Kombination Zustrom von Asylanten. Damit waren negative Konnotationen eines fehlenden Asylanspruchs und Aufenthaltsrechts wie auch bestimmter stereotyper Verhaltensweisen verbunden. Dies wurde 1980 erstmals kritisiert: „Irgendein sprachlicher Übeltäter hat aus den in der Bundesrepublik Deutschland Asylsuchenden ‚Asylanten‘ gemacht und sie damit geistig abgeschoben.“ Gleichwohl blieb das Wort Asylant in deutschen Medien gängig.Georg Stötzel, Martin Wengler: Kontroverse Begriffe: Geschichte des öffentlichen Sprachgebrauchs in der Bundesrepublik Deutschland. De Gruyter, Berlin 1995, ISBN 3-11-014106-X, S. 735.
1980 wählte die Gesellschaft für deutsche Sprache Asylant auf den zweiten Platz ihrer semantischen Rangliste Wort des Jahres in Deutschland. Im selben Jahr erschien das Wort erstmals im Duden, definiert als „Bewerber um Asylrecht“. Damit trat die Erinnerung an die historischen Umstände dieser Wortschöpfung zurück, die laut dem Migrationsforscher Klaus Jürgen Bade ursprünglich als Kampfbegriff zur Delegitimierung von Asylansprüchen entstanden war. Auch manche Nichtregierungsorganisationen zum Flüchtlingsschutz benutzten seither den Ausdruck. Mit dem Wort Scheinasylant wurde die denunziatorische Bedeutung des Wortes Asylant verdoppelt.Klaus Jürgen Bade: Zur Karriere und Funktion abschätziger Begriffe in der deutschen Asylpolitik – Essay. Bundeszentrale für politische Bildung, 9. Juni 2015
In den Folgejahren wurde Asylant oft mit Worten wie Wirtschaftsasylant oder Scheinasylant kombiniert und so im Sinne von Wirtschaftsflüchtling verstanden. Es wurde Teil eines assoziativen Wortfelds, zu dem fremdenfeindliche Ausdrücke wie Asylantenflut, Asylmissbrauch, Asylbetrüger, Flüchtlingsstrom sowie rassistische Ausdrücke wie Durchmischung, Durchrassung und andere gehörten. Im Kontext politischer Debatten um das bundesdeutsche Asylrecht und die Einwanderungspolitik wurden diese Ausdrücke besonders in den Jahren 1986 und 1991–1993 auch von Wissenschaftlern stark kritisiert: Sie schürten Ablehnung und Ausgrenzung der so bezeichneten Menschengruppen und seien somit für Gewalttaten gegen sie mitverantwortlich.Georg Stötzel, Martin Wengler: Kontroverse Begriffe, Berlin 1995, S. 739.
Die Bildzeitung bewarb im Herbst 1991 zwei ihrer Artikelserien (Die Asylanten – Report über ein deutsches Problem und Asylanten im Revier) auf großen Plakatwänden. Die Artikel wiederholten den Ausdruck oft in negativen Kontexten. Auch als seriös geltende Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Dämme gegen die Asylanten-Springflut, 28. Mai 1980), die Zeitschrift Der Spiegel und andere trugen zur Verbreitung des Ausdrucks und dessen negativer Konnotierung bei. Ute Gerhard analysierte eine Fülle solcher Medienberichte der frühen 1990er Jahre und stellte die starke Ähnlichkeit ihrer Wortwahl mit denen der National-Zeitung (Asylanten-Springflut in Deutschland) und anderen rechtsextremen Medien heraus. Sie beurteilte diese Ähnlichkeit als Ausdruck eines Extremismus der Mitte.Ute Gerhard: Rassismus mit der ‚Politik der Mitte‘. In: Norbert Franck, Susanne Fuchs, Ute Gerhard (Hg.): Rechte Gewalt und der Extremismus der Mitte. Impulse, Bonn 1993, S. 31–43 Wegen der Reihe von rassistischen Morden der frühen 1990er Jahre und auch wegen der sprachwissenschaftlichen Kritik trat der Ausdruck ab 1993 in den deutschen Medien zurück und wurde statistisch durchschnittlich noch in etwa zwei (nach zuvor zehn) Artikeln eines Mediums im Jahr verwendet.
Nach einer 2014 erschienenen Studie der Berliner Humboldt-Universität haben neutralere Ausdrücke („Menschen mit Migrationshintergrund“) die negative Einstellung vieler Deutscher zu „Asylanten“ sowie die rassistische Konnotation dieser und verwandter Ausdrücke nicht verändert. Sie werden laut Sprachforscher Martin Wengeler weiter mit Sprachbildern kombiniert, die Chaos und Bedrohung assoziieren lassen, etwa Wassermetaphern (Flut, Strom, Welle, Boot), Militärmetaphern (Ansturm, Abwehr, verschärfte Lage an den Grenzen, Einfallsroute) oder Warenmetaphern („Import“ und „Export“ von Arbeitskräften). Worte wie „Armutsflüchtlinge“ seien als Mittel der Ausgrenzung von Migranten hinzugekommen. „Flüchtling“ ohne Zusatz werde dagegen weniger diskriminierend als früher verwendet. In den 1980er Jahren hätten auch konservative Parteien Worte wie „Asylmissbrauch“, „Scheinasylanten“ oder „Wirtschaftsasylanten“ auf Wahlplakaten verwendet. „Asylant“ sei durch häufigen abwertenden Gebrauch zum Schimpfwort geworden. Heute würden diese Worte eher am rechten bis rechtsextremen Rand benutzt. Jedoch unterschieden sich die Argumentationsmuster gegen die Aufnahme von Flüchtlingen zwischen Konservativen und Rechtspopulisten kaum.
Anspruchsgrundlagen Der Flüchtlingsbegriff wird aus dem Wortlaut des Artikels 1 der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 (SR 0.142.30) abgeleitet. Demnach ist ein Flüchtling jede Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb ihres Wohnsitzstaates befindet und dorthin nicht zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht zurückkehren will.
Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, welche im Jahr 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, kann als Basis für den Schutz von Flüchtlingen und den Umgang mit Asylbewerbern herangezogen werden. Sie gilt als universelles Dokument, welches die Grund- und Freiheitsrechte des Menschen definiert. Zu ihnen gehören unter anderem auch der Schutz vor Folter, Körperstrafen und entwürdigender Behandlung, die Reisefreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren durch ein unabhängiges Gericht.
Näher inhaltlich ausgestaltet werden die Voraussetzungen für den Anspruch auf Flüchtlingsschutz in der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, oft kurz auch „Qualifikationsrichtlinie“ genannt. Sie regelt auch die aus der Rechtsstellung als Flüchtling oder Person mit „subsidiärem Schutz“ abzuleitenden sozialen und sonstigen Rechte, z. B. die Rechte der Familienangehörigen von Flüchtlingen. Die Richtlinie gilt in den meisten Staaten der Europäischen Union, außer in Dänemark, Großbritannien und Irland, musste jedoch durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Eine Neufassung der Qualifikationsrichtlinie mit einigen Modifikationen (Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes) ist bereits in Kraft getreten, bedarf jedoch noch der nationalen Umsetzung bis spätestens 21. Dezember 2013.
Deutschland
mini|Herkunftsländer der Asylbewerber in Deutschland 2015 (Gesamtschutzquote in Klammern) Politisch Verfolgte erhalten Asyl nach Grundgesetz, soweit sie nicht aus der EU oder einem sonstigen sogenannten sicheren Drittstaat einreisen oder soweit nicht ein anderes Land im EU-Raum aufgrund der Dublin-Verordnung für sie zuständig ist. Asylbewerber, die über die Landgrenzen nach Deutschland einreisen, werden entsprechend der Drittstaatenregelung ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrages in die jeweiligen sicheren Drittstaaten zurückgewiesen (alle an Deutschland angrenzenden Staaten gelten als sichere Drittstaaten). Nur wenn sich kein Drittstaat zur Rücknahme der Betroffenen bereit erklärt oder der konkrete Durchreisestaat nicht bestimmt werden kann, kommt es zum Asylverfahren in Deutschland.