Als Parteispenden werden Spenden an politische Parteien bezeichnet. Die Einnahmen aus den Parteispenden bilden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und öffentlichen Zuschüssen die Grundlage der Parteienfinanzierung.

Deutschland

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für Spendeneinnahmen zudem einen staatlichen Zuschuss.

2007 finanzierten sich die Parteien zu etwa 15 %Einnahmen der Bundestagsparteien unklarheiten.de durch Parteispenden.

In Wahljahren fließen traditionell deutlich mehr Spenden als in anderen Jahren. 2009 (Bundestagswahl) waren es zum Beispiel etwa 6 Millionen Euro.

2011 flossen insgesamt 2,03 Millionen Euro Großspenden an die Parteien.

2012 waren es 1,3 Millionen Euro (CSU 460.000 Euro; CDU und SPD je etwa 260.000 Euro, FDP 205.000 Euro, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 115.000 Euro,Warum ein Metallarbeiter 115.000 Euro spendete. In: Süddeutsche Zeitung, 3. Januar 2013 Grüne 60.000 EuroVeröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz) (PDF; 183 kB) Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12267 vom 5. Februar 2013).Karl Doemens: Spendengelder: Wirtschaft kürzt Parteien das Geld. In: Berliner Zeitung, 1. Januar 2013

Veröffentlichungspflicht Das Parteiengesetz (PartG) wurde 2002 (Kabinett Schröder I) wesentlich geändert: Seit dem 1. Juli 2002 müssen Parteispenden von über 50.000 Euro („Großspenden“) unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und anschließend als Drucksache und auf der Homepage des Bundestags veröffentlicht werden.bundestag.de: Fundstellenverzeichnis über die zeitnahe Veröffentlichung von Spenden über 50.000 € Parteispenden ab 10.000 Euro müssen in den jährlichen Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden; sie erscheinen etwa eineinhalb Jahre nach Ende des betreffenden Jahres. Spenden über 10.000 Euro (und unter 50.000 Euro) im Wahlkampfjahr 2005 wurden z. B. im Sommer 2007 bekannt.Annette Sawatzki: Die neuen Rechenschaftsberichte der Parteien: Mehr Schatten als Licht. lobbycontrol.de, 6. April 2016, 9. Juli 2016

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wies am 28. Januar 2010 die Parlamentsverwaltung an, Großspenden von mehr als 50.000 Euro sofort schriftlich oder im Internetbundestag.de zu veröffentlichen. Zuvor wurden sie in Sammelübersichten im Vier-Wochen-Rhythmus publik gemacht. Anlass für diese Anweisung waren drei Spenden in Höhe von insgesamt 1,1 Millionen Euro, die die FDP zwischen Oktober 2008 und Oktober 2009 von einem Hotel-Unternehmer erhalten hatte.Umgang mit Parteispenden. bundestag.deHohn und Spott für die „Mövenpick-Partei“. Spiegel Online, 19. Januar 2010. Große Geschenke erhalten die Freundschaft. Spiegel Online, 17. Januar 2010

Nach Angaben von Lobbycontrol blieben im Jahr 2014 über drei Viertel der Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden anonym, 7 % mehr als 2013.

Am 5. März 2024 trat das 11. Änderungsgesetz zum Parteiengesetz in Kraft. Dabei wurde unter anderem die Grenze für sofort-meldepflichtige Parteispenden abgesenkt. Parteispenden sind seit dem bereits ab einem Betrag von 35.000 Euro unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen und werden veröffentlicht.§25 PartG - Spenden

Unzulässige Spenden Gemäß Abs. 2 Parteiengesetz dürfen die politischen Parteien keine Spenden annehmen: von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Parlamentsfraktionen und -gruppen von gemeinnützigen Organisationen inklusive der parteinahen Stiftungsvereine („politische Stiftungen“) aus dem Nicht-EU-Ausland (außer von Einzelspendern bei weniger als 1.000 Euro oder an Parteien von Nationalen Minderheiten) von Berufsverbänden, sofern diese Spenden mehr als zehn Prozent ihrer Einnahmen ausmachen oder sie eine Spende nur durchleiten von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen anonyme Spenden von mehr als 500 Euro Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden; Spenden mit einer Provision von mehr als 25 % der Spende.

Steuerliche Absetzbarkeit Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gemäß EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Aufgrund von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die Steuerersparnis etwas mehr als die Hälfte der Spendensumme. So ermäßigt sich die Steuerbelastung bei einem Kirchensteuersatz von 9 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % um insgesamt 57,25 % der Parteispendensumme.

Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien gespendet, kann der übersteigende Teil der Spendensumme gemäß Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 3.300 Euro (Zusammenveranlagung 6.600 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Werden mehr als 4.950 Euro (bei Zusammenveranlagung 9.900 Euro) jährlich an politische Parteien gespendet, ist der übersteigende Teil nicht mehr steuerlich begünstigt.

Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Unternehmen) können gemäß Abs. 6 EStG Parteispenden nicht absetzen. Der Abzug nach gilt auch für Spenden an kommunale Wählervereinigungen, die jedoch nicht rechenschaftspflichtig sind.

Durch das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung sind Spenden an Parteien steuerlich nicht mehr absetzbar, ab dem Zeitpunkt ab dem das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag nach Art. 21 Abs. 3 GG entschieden hat, Art. 21 Abs. 4 GG. Bezüglich der NPD stellten der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung am 19. Juli 2019 einen gemeinsamen Antrag beim Bundesverfassungsgericht die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.BGbl: BGBl. 2017 Teil I Nr. 5 – Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung

Staatliche Bezuschussung von „Kleinspenden“ Spenden von natürlichen Personen werden im Rahmen der „staatlichen Teilfinanzierung“ politischer Parteien mit 0,45 Euro für jeden Euro bezuschusst. Dabei werden pro Person höchstens bis 3.300 Euro berücksichtigt.

Statistiken Die nachfolgenden Statistiken sollen einen Überblick über die größten Spender und Spendenempfänger verschaffen.

Größte Spender (natürliche Personen) Für den Zeitraum 2003–2007.Die größten Spender nach Spendensumme. unklarheiten.de

2.659.167 € Michael May sueddeutsche.de (ein ehemaliger Bergbau-Ingenieur, der sein Erbe der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschland spendete) 980.000 € Jürgen W. Möllemann (im Zusammenhang mit der Flugblattaffäre) 520.000 € Johanna Quandt 520.000 € Susanne Klatten 450.000 € Stefan Quandt 205.000 € Hermann Schnabel 196.050 € Christoph Kahl 190.000 € Karin Fischer 175.000 € Eberhard Schmid 125.000 € Henriette Schmidt-Burkhardt

Größte Spender (juristische Personen) Für den Zeitraum 2000–2008. Ab 2007 sind hierbei nur Großspenden ab 50.000 Euro berücksichtigt sind, da kleinere Spenden durch die Rechenschaftsberichte der Parteien noch nicht veröffentlicht wurden.

5.483.749 € Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie 3.622.710 € Deutsche Bank AG 3.517.054 € Daimler Chrysler AG 2.737.377 € BMW AG 2.702.672 € Allianz AG 2.251.857 € Südwestmetall 2.073.033 € Verband der Chemischen Industrie e. V. 1.627.678 € Altana AG 1.085.579 € Commerzbank AG 1.073.714 € B.TV Television GmbH & Co. KG 1.009.155 € Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e. V. 890.885 € Porsche AG 885.727 € Mercator Verwaltungs GmbH 717.678 € Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg 709.865 € Bankhaus Sal. Oppenheim

Summe der Spenden und Großspenden an Bundestagsparteien 2005 Im Jahr 2005 profitierten insbesondere die FDP, CSU und CDU von Parteispenden (Spenden machten 36 %, 22 % und 21 % der Einnahmen der jeweiligen Partei aus). Den geringsten Anteil an den Gesamteinnahmen hatten Spenden von natürlichen Personen bei der SPD (6 %). Den geringsten Anteil an den Gesamteinnahmen hatten Spenden von juristischen Personen bei der Partei DIE LINKE (0,16 %).

ParteiGesamt-einnahmenSpenden-einnahmenSpenden von natürlichen PersonenSpenden von juristischen PersonenAlle SpendenGroßspendenAlle SpendenGroßspendenCDU156.873.642 €(100 %)33.250.534 €(21,2 %)20.576.569 €(13,12 %) [100 %]1.702.354 €(1,09 %) [8,27 %]12.673.965 €(8,08 %) [100 %]4.892.462 €(3,12 %) [38,6 %]CSU41.508.780 €(100 %)9.351.589 €(22,53 %)5.098.087 €(12,28 %) [100 %]143.822 €(0,35 %) [2,82 %]4.253.502 €(10,25 %) [100 %]1.632.531 €(3,93 %) [38,38 %]DIE LINKE22.486.926 €(100 %)2.230.901 €(9,92 %)2.195.497 €(9,76 %) [100 %]24.144 €(0,11 %) [1,1 %]35.404 €(0,16 %) [100 %]0 €(0 %) [0 %]FDP32.456.217 €(100 %)11.752.374 €(36,21 %)7.832.393 €(24,13 %) [100 %]290.000 €(0,89 %) [3,7 %]3.919.981 €(12,08 %) [100 %]1.854.322 €(5,71 %) [47,3 %]GRÜNE26.608.411 €(100 %)4.429.780 €(16,65 %)3.481.415 €(13,08 %) [100 %]228.900 €(0,86 %) [6,57 %]948.365 €(3,56 %) [100 %]371.283 €(1,4 %) [39,15 %]SPD169.083.888 €(100 %)14.164.795 €(8,38 %)10.882.743 €(6,44 %) [100 %]271.628 €(0,16 %) [2,5 %]3.282.052 €(1,94 %) [100 %]1.410.147 €(0,83 %) [42,97 %]SUMME449.017.864 €(100 %)75.179.973 €(16,74 %)50.066.704 €(11,15 %) [100 %]2.660.848 €(0,59 %) [5,31 %]25.113.269 €(5,59 %) [100 %]10.160.745 €(2,26 %) [40,46 %] Quelle: www.parteispenden.unklarheiten.de

Großspenden bedeutet „Parteispenden über 20.000 €“. In runden Klammern: Der Prozentanteil an den Gesamteinnahmen der Partei. In eckigen Klammern: Der Prozentanteil der Einnahmen aus Großspenden getrennt nach natürlichen und juristischen Personen.

Grafiken (Juli 2007) mini|Spendensummen nach Parteienmini|Größte Spender von CDU/CSUmini|Größte Spender der SPDmini|Größte Spender der Grünenmini|Größte Spender der FDPmini|Die größten Spenden von … an …mini|Größte Spender (Spenden an alle Parteien)

Parteispenden 2013 Im Jahr der Bundestagswahl 2013 gab es wesentlich mehr Großspenden an die Parteien als im Jahr zuvor.Alexander Preker: 2013 gab es viele Großspenden an politische Parteien. In: Badische Zeitung, 25. Januar 2014; badische-zeitung.de, 1. Februar 2014