mini|Plakat für den Internationalen Frauentag 1914 mit der Forderung nach dem Frauenwahlrecht

Das Frauenwahlrecht in Westeuropa wurde in den verschiedenen Staaten zu unterschiedlichen Zeiten eingeführt: Eine erste Welle (Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Österreich) gab es im bzw. nach dem Ersten Weltkrieg. Frankreich folgte im Zweiten Weltkrieg, am 21. April 1944. In Belgien erfolgte die Einführung des allgemeinen aktiven und passiven Frauenwahlrechts auf nationaler Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg, am 27. März 1948.

In der Schweiz wurde das Frauenstimmrecht auf nationaler Ebene am 16. März 1971 wirksam. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welche ihrer weiblichen Bevölkerung die vollen Bürgerrechte zugestanden, doch sie war das erste Land, in dem dies durch eine Volksabstimmung (des männlichen Teils der Bevölkerung) geschah. Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in allen Kantonen vergingen allerdings noch weitere 20 Jahre. Dieses Beispiel zeigt, dass das Frauenwahlrecht auf kommunaler Ebene später eingeführt wurde als auf nationaler. In vielen anderen Ländern wurde dagegen das kommunale Wahlrecht Frauen vor dem nationalen Wahlrecht gewährt und war daher ein Wegbereiter.

Liechtenstein war das letzte Land Europas, in dem Frauen das aktive und passive Wahlrecht auf nationaler Ebene erhielten, am 1. Juli 1984.

Während in vielen Staaten die Einführung durch eine Abstimmung des Parlaments erreicht wurde, erfolgte in Frankreich die Einführung während des Zweiten Weltkrieges per Verordnung.

Untersuchung möglicher Einflussfaktoren auf die politische Repräsentation von Frauen Klasse versus Geschlecht: Verhältnisse im Reich der Habsburger Nach den Revolutionen von 1848 waren begüterte Frauen, Steuerzahlerinnen und Frauen in gehobenen Berufen im Reich der Habsburger wahlberechtigt. Das mangelnde Interesse der Frauen am Wahlrecht vor dem 20. Jahrhundert lässt sich also zum Teil daraus erklären, dass ein Teil der Frauen bereits stimmberechtigt war.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 285. Die Sozialdemokraten in der Habsburgermonarchie richteten ihre Energie auf die Abschaffung der Wahlprivilegien für bestimmte soziale Gruppen von Männern und die Einführung eines allgemeinen Wahlrechts für Männer als auf die Gleichstellung der Geschlechter. Wie in anderen Ländern, so brachte auch hier die Ausweitung des Wahlrechts für Männer 1907 zwar eine Einebnung der Klassenunterschiede beim Wahlrecht für Männer, aber Nachteile für die Frauen: Während vorher die soziale Klasse, nicht das Geschlecht über das Wahlrecht entschieden hatte, hatte die Demokratie nun das Patriarchat mit mehr Macht versehen.

Frauenwahlrecht als Bollwerk gegen Revolutionen In Österreich und anderen Ländern wurde das Frauenwahlrecht nach einer Periode der nationalen Krise gewährt.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 288. Es war als Bollwerk der jungen Demokratie gegen Revolutionen gedacht, wie es sie etwa in Russland und Deutschland gegeben hatte.

Nationale Krisen Nationale Krisen und Revolutionen stachelten in Frankreich den Einsatz für das Frauenwahlrecht an. Dies war sowohl in der Französischen Revolution nach 1789 als auch in der Revolution von 1848 der Fall gewesen, und es wiederholte sich 1870 nach der Niederlage Frankreichs gegen Preußen, die Pariser Commune.

Position der katholischen Kirche Papst Pius X. verkündete, dass Frauen einen Irrtum begingen, wenn sie dieselben politischen Rechte anstrebten wie Männer.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 283. Diese Äußerung spiegelte die konservative Position innerhalb der katholischen Kirchen wider: Die Familie sei das Zentrum des Lebens einer Frau und jegliche politische Aktivität würde sie von ihrem Dienst an Ehemann und Kindern entfernen. Doch immerhin kennzeichnete der Papst diese Äußerung als persönliche Meinung, die für die Gläubigen nicht die Bindungswirkung einer Lehrmeinung habe.

Doch die Meinung des Papstes blieb nicht ohne Widerspruch. So riefen die Feministinnen Mary Kendall und Gabrielle Jeffrey zu einem Katholikentreffen am 25. Mai 1911 im Rathaus von Kensington auf.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 284. Sie gründeten die erste katholische Organisation weltweit, die sich die Einführung des Frauenwahlrechts zum Ziel gesetzt hatte, die Catholic Women's Suffrage Society. Im Banner führte die Gesellschaft Johanna von Orleans. Die Frauen schrieben an den Erzbischof von Westminster, der keine klare Position zum Frauenwahlrecht beziehen wollte, und sie nahmen am 17. Juni 1911 an der Krönungsprozession teil. Zwar definierte die Gesellschaft sich als gewaltlos, aber sie schickte Mitglieder als Beobachterinnen zu Prozessen gegen Suffragetten.

Als Vorteile des Frauenwahlrechts wurden von katholischer Seite mehrere Argumente genannt, die jedoch die Kirche nicht überzeugten: Eine Bereicherung der Blickwinkel derer, die über die Gesetze zu sozialen Themen sowie zu Ehe und Familie abstimmten; eine Erhöhung der Standards für sexuelle Enthaltsamkeit; besserer Schutz für Minderjährige; größere Aufmerksamkeit für die Themen Gesundheit sowie emotionales und geistige Bedürfnisse des Kindes.

Eine Veränderung wurde erst möglich, als Benedikt XV. 1919 Papst wurde. Annie Christitch, ein Mitglied der Catholic Women's Suffrage Society, erhielt eine Audienz bei ihm. Vor dem Hintergrund der Veränderungen nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, die in einer Reihe europäischer Staaten zur Erlangung des Frauenwahlrechts geführt hatten, musste der Heilige Stuhl seine Position an den Wandel anpassen: Der Papst sprach sich für das Frauenwahlrecht aus. Parallel dazu betonte er allerdings, dass die Familie weiterhin das natürliche Zentrum der Frau sei.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 285.

Nun konnten sich die katholischen Gegner des Frauenwahlrechts nicht mehr auf die Position der kirchlichen Obrigkeit berufen. In Frankreich sprachen sich daraufhin die Abgeordneten der Nationalversammlung am 20. Mai 1919 mit 329 zu 95 Stimmen für das Frauenwahlrecht aus, 104 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Dieses Gesetz fand dann aber im Senat keine Mehrheit. Als die Kirche den Widerstand gegen die Beteiligung von Frauen am politischen Leben aufgab, schadete dies in Frankreich paradoxerweise dem Frauenwahlrecht: Die Politiker aus dem Lager der Radikalen fürchteten einen steigenden Einfluss der Kirche durch die Einführung des Frauenwahlrechts. Durch die von Georges Bidault gegründete progressive katholische Partei, das Mouvement républicain populaire, wurde der katholische Flügel deutlich liberaler. Somit konnten Frauen eine katholische Partei wählen, ohne die konservativen Kräfte zu stärken. Zwar hatten die militanten Pariser Feministinnen die Bewegung ins Leben gerufen und die geistigen Grundlagen geschaffen, aber erst der katholischen Frauenwahlrechtsbewegung gelang es, die Provinzen zu erobern.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 301.

Einzelne Staaten Deutschland

mini|Wahlaufruf der SPD 1919 Das reichsweite aktive und passive Frauenwahlrecht wurde mit einer Verordnung des Rats der Volksbeauftragten für die Wahl der Mitglieder zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 eingeführt.Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918. verfassungen.de, abgerufen am 29. August 2021. Von den 300 Kandidatinnen wurden 37 gewählt.Geburtsstunde des Frauenwahlrechts Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, November 2020.

Österreich

In der Habsburgermonarchie konnten männliche Adelige für ihre weiblichen Familienmitglieder wählen. Nach den Revolutionen von 1848 waren begüterte Frauen, Steuerzahlerinnen und Frauen in gehobenen Berufen selbst wahlberechtigt. Das mangelnde Interesse der Frauen am Wahlrecht vor dem 20. Jahrhundert lässt sich also zum Teil daraus erklären, dass ein Teil der Frauen bereits stimmberechtigt war.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 285. Feminismus beschränkte sich im späten 19. Jahrhundert auf das Recht von Frauen in Bereichen wie etwa dem Postwesen arbeiten zu dürfen und auf den Bereich Erziehung, wo aber lediglich eine gute Vorbereitung von Mädchen für die spätere Mutterschaft gefordert wurde.

Mit der Industrialisierung von Wien und dem Erstarken des Liberalismus fanden demokratische Ideen Verbreitung und wurden von der erstarkenden Arbeiterbewegung unterstützt. Die Stimmen nach der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer wurden lauter, und vor dem Hintergrund der Russischen Revolution von 1905 führte die Regierung dieses auch ein. Der sozialdemokratische Führer Victor Adler hatte sich zwar auch für das Frauenwahlrecht ausgesprochen, aber keine konkreten Schritte unternommen, um es auf den Weg zu bringen. Die Sozialdemokraten hatten ihren weiblichen Parteimitgliedern verboten, ihre Forderungen nach dem Frauenwahlrecht laut werden zu lassen, bevor das allgemeine Wahlrecht für Männer erreicht war; dieses erschien ihnen ein realistisches Ziel, und so ließ die Partei die Idee des Frauenwahlrechts fallen.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 286. Die weiblichen Mitglieder der Liberalen waren davon aber nicht betroffen und gründeten 1905 das Frauenstimmrechtskomitee innerhalb des Bundes Österreichischer Frauenvereine. Damals durften Frauen nicht an politischen Veranstaltungen teilnehmen und auch keine politischen Organisationen gründen, wohl aber politische Komitees, sodass die neue Vereinigung legal war. Zu den Gründerinnen gehörte auch Gisela Urban, von der unter anderem das Buch Tagebuch einer Hausfrau stammt.

1907 erhielten Männer über 24 das Wahlrecht, doch die neue Verfassung entzog Frauen, die bisher hatten wählen dürfen, ihre Rechte.Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: Introduction: Transition to Modernity, the Conquest of Female Suffrage and Women’s Citizenship. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 1–46, S. 46. Wie in anderen Ländern, so brachte auch hier die Ausweitung des Wahlrechts für Männer Nachteile für die Frauen. Während vorher die soziale Klasse, nicht das Geschlecht über das Wahlrecht entschieden hatte, hatte die Demokratie nun das Patriarchat mit mehr Macht versehen. Ein Rückgriff auf die Menschenrechte für beide Geschlechter, die den Ursprung der Demokratie gebildet hatten, war nötig.

Wie in Deutschland, so stand auch hier nun das Recht, politische Organisationen gründen zu dürfen, lange im Zentrum der Auseinandersetzungen. Die Women's Suffrage Committee setzte ihre Arbeit fort und sammelte Unterschriften für eine Petition, die eine Aufhebung des entsprechenden Gesetzes forderte. Vom Unterhaus wurde der Vorschlag zwar angenommen, aber bevor das Oberhaus seine Entscheidung treffen konnte, wurde das Parlament aufgelöst. 1913 wurde ein neues Versammlungsgesetz verabschiedet, das die Beschränkungen für Frauen aufhob.