mini|hochkant=1.4|Am Frauentag 1911 demonstrierten Krakauer Suffragetten für das Stimmrecht in Parlament und Gemeinden Das Frauenwahlrecht in Ostmittel- und Osteuropa konnte sich vor dem Ersten Weltkrieg kaum durchsetzen, da die meisten Länder von Russland, Österreich und Preußen beherrscht waren und der Kampf um nationale Unabhängigkeit Priorität hatte. In Weißrussland wurde das allgemeine aktive und passive Frauenwahlrecht 1918 bestätigt. In das Rechtssystem von Teilrepubliken der Sowjetunion wie die Ukraine oder Moldau wurde ebenfalls das Frauenwahlrecht aufgenommen, sobald sie unter sowjetische Herrschaft kamen.

Einzelne Staaten Belarus Nach dem Einmarsch des deutschen Heeres in Minsk Anfang 1918 bestand zeitweise die nominell unabhängige Weißrussische Volksrepublik. Diese gewährte Frauen 1918 das Wahlrecht. Unter sowjetischer Verwaltung erhielten Frauen das allgemeine aktive und passive Wahlrecht am 4. Februar 1919, als Belarus ein Teil der UdSSR war.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 32. Belarussische Frauen wurden in den Obersten Sowjet der Belarussischen Sozialistischen Sowjetrepublik und den Obersten Sowjet der UdSSR gewählt. Bei der Unabhängigkeit 1991 wurde das Wahlrecht bestätigt.

Die erste Wahl einer Frau in die gesetzgebende Versammlung des unabhängigen Belarus fand im März 1990 statt, also noch bevor Belarus am 25. August 1991 unabhängig wurde.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 33. Es handelte sich um die Wahlen zum Obersten Sowjet der Belarussischen Sozialistischen Sowjetrepublik. Dieses Gremium wurde die erste gesetzgebende Versammlung nach der Unabhängigkeit.

Bulgarien Am 18. Januar 1937 wurde ein Gesetz beschlossen, das Frauen auf lokaler Ebene ein Wahlrecht gab. Doch Frauen und Männer wurden nicht gleich behandelt: Frauen durften wählen, wenn sie legal verheiratet und Mütter waren, und während für Männer Wahlpflicht herrschte, war das Wählen für Frauen freiwillig. 1937 erhielten verheiratete, verwitwete und geschiedene Frauen das Recht, Abgeordnete in die Nationalversammlung zu wählen. Damit war ihr Wahlrecht von ihrem Status gegenüber einem Mann abhängig.Krassimira Daskalova: Women’s Suffrage in Bulgaria. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 321–337, S. 329–330. Die Frauen konnten dieses Wahlrecht im folgenden Jahr ausüben.June Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women’s Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 45. Die Einführung des unbeschränkten aktiven und passiven Frauenwahlrechts erfolgte am 16. Oktober 1944.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 52. Das allgemeine Wahlrecht für Männer war bereits 1879 eingeführt worden.Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: Introduction: Transition to Modernity, the Conquest of Female Suffrage and Women’s Citizenship. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 1–46, S. 46.

Am 16. November 1945 wurden erstmals Frauen ins nationale Parlament gewählt.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 54. Es handelte sich um die erste Wahl unter der neuen Staatsordnung, die Wahl zur Ordentlichen Nationalversammlung. Von 276 Gewählten waren 14 Frauen.Krassimira Daskalova: Women’s Suffrage in Bulgaria. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 321–337, S. 335.

Moldau Das Gebiet gehörte nach dem Ersten Weltkrieg großteils zu Rumänien: Ab 1929 durften Frauen an Kommunalwahlen teilnehmen, jedoch wurde ihr Wahlrecht von ihrem Bildungsgrad, der sozialen Stellung und besonderen Verdiensten gegenüber der Gesellschaft abhängig gemacht.Jenny Brumme: ‚Inginer și femeie de servicu‘ – Die rumänische Sprache zwischen patriarchalischer Tradition und postkommunistischem Sexismus. In: Wolfgang Dahmen (Hrsg.): Sprache und Geschlecht in der Romania. Romanistisches Kolloquium X. Band 417 der Tübinger Beiträge zur Linguistik, Gunter Narr Verlag, 1997, ISBN 3-8233-5082-X, S. 68.American Bar Association: In: impowr.org. 29. April 2013, abgerufen am 27. August 2019 (englisch).

Die Verfassung von 1938 stellte Männer und Frauen in wahlrechtlicher Hinsicht gleich,Text der Verfassung, zitiert nach: American Bar Association: In: impowr.org. 29. April 2013, abgerufen am 27. August 2019 (englisch). und das Wahlgesetz von 1939 führte aus, dass Frauen und Männer, die lesen und schreiben konnten, ab 30 zu den Wahlen zugelassen waren.Official Gazette of Romania No. 106bis, 9. Mai 1939, Artikel 5, zitiert nach: American Bar Association: In: impowr.org. 29. April 2013, abgerufen am 27. August 2019 (englisch).

Nach der Besetzung durch die Sowjetunion 1940 wurde die Moldauische Sozialistische Sowjetrepublik gebildet und das allgemeine Wahlrecht für Frauen und Männer eingeführt. 1991 erfolgte zunächst die Umbenennung in Republik Moldau, dann die Unabhängigkeitserklärung. Nach dieser wurde das allgemeine Wahlrecht 1993 bestätigt.

Vor der Unabhängigkeit wurden Frauen aus Moldau in den Obersten Sowjet der Moldauischen Sozialistischen Sowjetrepublik gewählt und in das Parlament der Sowjetunion.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 260. Im Februar 1990 erhielten neun Frauen durch Wahl Sitze im nationalen Parlament. Der Oberste Sowjet der Moldauischen Sozialistischen Sowjetrepublik wurde das erste gesetzgebende Gremium, nachdem der Staat im August 1991 unabhängig wurde. Die ersten Wahlen nach der Unabhängigkeit fanden im Februar 1994 statt, als von 104 Parlamentsabgeordneten fünf Frauen einen Sitz erlangten.

Polen

In Polen wurde das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Frauen und Männer gleichzeitig eingeführt. Dies geschah mit dem Dekret vom 28. November 1918 über das Wahlverfahren für den Sejm kurz nach der Neugründung des polnischen Staates.Malgorzata Fuszara: Polish Women’s Fight for Suffrage. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 143–157, S. 150.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 310.

Am 26. Januar 1919 fand die erste Wahl statt, bei der Frauen ins nationale Parlament kamen. Sechs Frauen erhielten Sitze.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 311.

Rumänien Ab 1929 durften Frauen an Kommunalwahlen teilnehmen, jedoch wurde ihr Wahlrecht von ihrem Bildungsgrad, der sozialen Stellung und besonderen Verdiensten gegenüber der Gesellschaft abhängig gemacht.Jenny Brumme: ‚Inginer și femeie de servicu‘ – Die rumänische Sprache zwischen patriarchalischer Tradition und postkommunistischem Sexismus. In: Wolfgang Dahmen (Hrsg.): Sprache und Geschlecht in der Romania. Romanistisches Kolloquium X. Band 417 der Tübinger Beiträge zur Linguistik, Gunter Narr Verlag, 1997, ISBN 3-8233-5082-X, S. 68. Die Verfassung von 1938 stellte Männer und Frauen in wahlrechtlicher Hinsicht gleich,Text der Verfassung von 1938, zitiert nach: American Bar Association: In: impowr.org. 29. April 2013, abgerufen am 27. August 2019 (englisch). und das Wahlgesetz von 1939 führte aus, dass Frauen und Männer, die lesen und schreiben konnten, ab 30 zu den Wahlen zugelassen waren.Official Gazette of Romania No. 106bis, 9. Mai 1939, Artikel 5, zitiert nach: American Bar Association: In: impowr.org. 29. April 2013, abgerufen am 27. August 2019 (englisch). 1946 wurde der Bildungszensus aufgehoben und ein allgemeines Wahlrecht für beide Geschlechter festgeschrieben.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 316.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 438.

Das allgemeine Wahlrecht für Männer galt bereits seit 1918.

Die erste Wahl einer Frau ins nationale Parlament erfolgte am 19. November 1946; 18 Frauen erhielten Sitze.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 319.

Russland mini|hochkant|Marija Spiridonowa (vor 1906), als erste Frau in den Obersten Sowjet der UdSSR gewählt Finnland war 1906 sowohl für Skandinavien als auch für Europa wegweisend in der Frage des Frauenwahlrechts und diente dem postrevolutionären Russland als Vorbild. Russland gewährte als erste Großmacht das Frauenwahlrecht.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 194.

Das Frauenwahlrecht wurde 1917 erstmals eingeführt.Dolf Sternberger, Bernhard Vogel, Dieter Nohlen, Klaus Landfried (Hrsg.): Die Wahl der Parlamente und anderer Staatsorgane. Band 1: Europa. De Gruyter, Berlin 1969, ISBN 978-3-11-001157-9, S. 1090. Im Mai 1917 wurde ein Gesetz beschlossen, das russischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern über 20 das Recht verschaffte, die Konstituierende Versammlung zu wählen. Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde das Frauenwahlrecht in der Verfassung der RSFSR vom 10. Juli 1918 festgeschrieben.In Artikel 64, vgl. und Leo Trotzki: Geschichte der russischen Revolution, Frankfurt am Main 1982, S. 303ffBianka Pietrow-Ennker: Russlands „neue Menschen“. Die Entwicklung der Frauenbewegung von den Anfängen bis zur Oktoberrevolution. Campus Verlag Frankfurt, New York, 1994, ISBN 3-593-36206-6, S, 350.June Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women’s Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 259.

Als erste Frau wurde 1922 Marija Alexandrowna Spiridonowa in den Obersten Sowjet der UdSSR gewählt.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 322. Nach der Unabhängigkeit 1990 wurden im Dezember 1993 sechzig Frauen in das 449 Sitze zählende Unterhaus gewählt und 9 Frauen in das Oberhaus mit 176 Abgeordneten.

Slowakei In der Verfassung der Tschechoslowakei vom 29. Februar 1920 wurde das allgemeine aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt.United Nations Development Programme: Human Development Report 2007/2008. New York, 2007, ISBN 978-0-230-54704-9, S. 343 Nach der Unabhängigkeit wurde es 1993 bestätigt.

In die Abgeordnetenkammer des nationalen Parlaments der Tschechoslowakei wurden im April 1920 fünfzehn Frauen gewählt, drei Frauen im März 1920 in den Senat. Der Nationalrat, der vor der Auflösung der Tschechoslowakei gewählt worden war, wurde nach der Unabhängigkeit am 1. Januar 1993 das erste gesetzgebende Gremium der Slowakei. Die ersten allgemeinen Wahlen des unabhängigen Landes fanden im September 1994 statt, als 22 weibliche Abgeordnete in das gesetzgebende Gremium gewählt wurden, das 150 Mitglieder hatte. Nach einer anderen Quelle wurden 1994 fünfzehn Frauen ins Parlament gewählt.

Tschechien Für die Stadtratswahlen vom 15. Juni 1919 galten für Frauen und Männer zum ersten Mal dieselben Bedingungen.