mini|Die erste Stimmabgabe von Frauen in der Geschichte Spaniens, November 1933. Das Frauenwahlrecht in Südeuropa zeichnet in seiner historischen Entwicklung kein einheitliches Bild. Einflussfaktoren waren unter anderen die Position der katholischen Kirche und die Orientierung der Frauenbewegung. In Albanien wurde das Frauenwahlrecht bereits 1920 eingeführt. In anderen Ländern Südeuropas durften Frauen erst während des Zweiten Weltkriegs wählen, so etwa in Kroatien, in manchen auch erst danach, zum Beispiel in Italien. In San Marino wurde das aktive Frauenwahlrecht sogar erst 1958 eingeführt. Die Frauen mussten dort zudem bis zu den Wahlen von 1964 warten, bis sie erstmals wählen durften und erhielten das passive Wahlrecht erst 1973. Ein Sonderfall ist Spanien, wo Frauen im Mai 1931 zuerst das passive, nicht aber das aktive Wahlrecht für das nationale Parlament gewährt wurde. Erst nach einer Verfassungsreform von Dezember 1931 konnten die Frauen schließlich 1933 bei den Parlamentswahlen erstmals auch aktiv teilnehmen. Unter dem Franco-Regime wurde das allgemeine Wahlrecht dann unterdrückt, und erst mit der Wiederherstellung der Demokratie Mitte der 1970er Jahre erhielten Frauen das Wahlrecht in vollem Umfang zurück.
Untersuchung möglicher Einflussfaktoren auf die politische Repräsentation von Frauen
Position der katholischen Kirche Papst Pius X. verkündete, dass Frauen einen Irrtum begingen, wenn sie dieselben politischen Rechte anstrebten wie Männer.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 283. Diese Äußerung spiegelte die konservative Position innerhalb der katholischen Kirchen wider: Die Familie sei das Zentrum des Lebens einer Frau und jegliche politische Aktivität würde sie von ihrem Dienst an Ehemann und Kindern entfernen. Doch immerhin kennzeichnete der Papst diese Äußerung als persönliche Meinung, die für die Gläubigen nicht die Bindungswirkung einer Lehrmeinung habe.
Doch die Meinung des Papstes blieb nicht ohne Widerspruch. So riefen die Feministinnen Mary Kendall und Gabrielle Jeffrey zu einem Katholikentreffen am 25. Mai 1911 im Rathaus von Kensington auf.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 284. Sie gründeten die erste katholische Organisation weltweit, die sich die Einführung des Frauenwahlrechts zum Ziel gesetzt hatte, die Catholic Women’s Suffrage Society. Im Banner führte die Gesellschaft Johanna von Orleans. Die Frauen schrieben an den Erzbischof von Westminster, der keine klare Position zum Frauenwahlrecht beziehen wollte, und sie nahmen am 17. Juni 1911 an der Krönungsprozession teil. Zwar definierte die Gesellschaft sich als gewaltlos, aber sie schickte Mitglieder als Beobachterinnen zu Prozessen gegen Suffragetten.
Als Vorteile des Frauenwahlrechts wurden von katholischer Seite mehrere Argumente genannt, die jedoch die Kirche nicht überzeugten: Eine Bereicherung der Blickwinkel derer, die über die Gesetze zu sozialen Themen sowie zu Ehe und Familie abstimmten; eine Erhöhung der Standards für sexuelle Enthaltsamkeit; besserer Schutz für Minderjährige; größere Aufmerksamkeit für die Themen Gesundheit sowie emotionales und geistige Bedürfnisse des Kindes.
Eine Veränderung wurde erst möglich, als Benedikt XV. 1914 Papst wurde. Annie Christitch, ein Mitglied der Catholic Women’s Suffrage Society, erhielt eine Audienz bei ihm. Vor dem Hintergrund der Veränderungen nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, die in einer Reihe europäischer Staaten zur Erlangung des Frauenwahlrechts geführt hatten, musste der Heilige Stuhl seine Position an den Wandel anpassen: Der Papst sprach sich für das Frauenwahlrecht aus. Parallel dazu betonte er allerdings, dass die Familie weiterhin das natürliche Zentrum der Frau sei.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 285.
Einfluss katholischer Gesellschaftsschichten In Spanien wurde die Kirche, die weitgehend das Erziehungs- und Bildungssystem unter ihrer Kontrolle hatte, als verantwortlich dafür gesehen, dass Spanien im Vergleich zu anderen europäischen Staaten beim Thema Frauenwahlrecht hinterherhinkte.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 305. Dabei war der Einfluss katholischer Kreise in der Gesellschaft wesentlich stärker als der der Kirche.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 308. In Frankreich und Italien wurde das Frauenwahlrecht trotz der Unterstützung durch den Papst erst etwa 30 Jahre Gesetz, nachdem der Heilige Stuhl es gutgeheißen hatte. In einigen katholisch geprägten Ländern wie Frankreich und Belgien fürchteten die Linken und Radikalen, die anderswo das Frauenwahlrecht unterstützten, dass Frauen für katholische Kandidaten stimmen würden, und so wandten sie sich gegen das Frauenwahlrecht. Insgesamt erhielten Frauen in katholischen Ländern Europas ihr Wahlrecht erst vergleichsweise spät, nach dem Zweiten Weltkrieg; Österreich stellt eine Ausnahme dar, die im Zusammenhang mit der engen Bindung an Deutschland gesehen werden muss.
Orientierung der Frauenbewegung In katholisch geprägten Ländern wie etwa in Spanien richtete die Frauenbewegung sich stark auf die sozialen Belange der Frauen und nicht auf das Frauenwahlrecht aus. Frauen wie Anna Maria Mozzoni gingen jedoch den Weg vom Einsatz für die Bildung von Frauen und ihre Rolle in der Familie über den Kampf für eine Veränderung der Frauenrolle in der Gesellschaft hin zur politischen Ebene, die sich im Frauenwahlrecht kristallisierte.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 302.
Abschaffung von Klassenunterschieden zu Lasten des Frauenwahlrechts Am Beispiel Italien lässt sich zeigen, wie die Abschaffung von Privilegien bestimmter sozialer Klassen zu Lasten der Frauen ging. Unter den Habsburgern hatten in der Lombardei, der Toskana und Venedig adelige Frauen mit Grundbesitz das Wahlrecht besessen.Judith Jeffrey Howard: The Civil Code of 1865 and the Origins of the Feminist Movenemt in Italy, in: Betty Boyd Caroli, Robert F. Harney, Lydio F. Tomasi: The Italian Immigrant Woman in North America. Toronto, Multicultural History Society of Ontario 1978, S. 16, zitiert nach: Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 301. Mit dem Risorgimento wurden beim Männerwahlrecht 1861 Klassenunterschiede abgeschafft. Frauen aber durften weder wählen noch öffentliche Ämter besetzen. Dies wurde Gesetz, obwohl Frauen die patriotische Sache vorher massiv unterstützt hatten und führende Persönlichkeiten wie Giuseppe Garibaldi sich für die Teilnahme von Frauen am öffentlichen Leben ausgesprochen hatten.Lucy Riall: Garivaldi: Invention of a Hero. New Haven, Yale University Press 2007, S. 372, zitiert nach: Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 301.
Einzelne Staaten Albanien Am 21. Januar 1920Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 3. wurde das allgemeine aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt.
Die erste Wahl einer Frau ins nationale Parlament erfolgte im Dezember 1945.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 4.
Andorra Am 14. April 1970Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 7. wurde das aktive Frauenwahlrecht eingeführt, das passive am 5. September 1973.
Vor der Anerkennung der Souveränität von Andorra wurde 1985 erstmals eine Frau ins nationale Parlament gewählt, nach Anerkennung der Souveränität im Dezember 1994.
Bosnien und Herzegowina Die volle rechtliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Gleichberechtigung der Geschlechter und damit das aktive und passive Frauenwahlrecht wurden erstmals in der Verfassung von 1946 (nach einer abweichenden Quelle für das aktive und passive Frauenwahlrecht: 31. Januar 1949Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 44.) garantiert.
Im März 1992 wurde das Land unabhängig. Das erste Parlament war die Versammlung der Bundesrepublik Bosnien und Herzegowina.
Die erste Wahl einer Frau ins nationale Parlament erfolgte im Dezember 1990.
Griechenland 1930 formulierte ein Staatsrat (council of states), dass Frauen auf lokaler und kommunaler Ebene ein aktives und passives Wahlrecht haben sollten. Im April 1949 wurde ein Gesetz verabschiedet, das dieses umsetzte. Die neue Verfassung vom 1. Januar 1952 betonte ausdrücklich das Recht von Frauen, auf nationaler Ebene zu wählen und gewählt zu werden.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 152. Das Gesetz Nummer 2159, das diese Rechte garantierte, wurde im Mai 1952 vom Parlament verabschiedet. Bei den Wahlen vom November 1952 durften Frauen jedoch nicht wählen, obwohl sie das Stimmrecht kurz vorher erhalten hatten: Die liberale Regierung argumentierte, dass es schwierig sei, mehr als eine Million Wählerinnen in den Wahlregistern zu verzeichnen, und dass entweder alle Frauen oder keine wählen sollten. So wurde in das Wahlgesetz eine Klausel eingefügt, die das Frauenwahlrecht bis Ende 1952 blockierte.Demetra Samiou: The History of Women’s Suffrage in Greece, 1864–2001. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 439–451, S. 448–450.
Das allgemeine Wahlrecht für Männer galt schon seit 1864.Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: Introduction: Transition to Modernity, the Conquest of Female Suffrage and Women’s Citizenship. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 1–46, S. 46.
Das passive Frauenwahlrecht auf nationaler Ebene wurde am 1. Januar 1952 Gesetz. Das Gesetz Nummer 959 vom April 1949 hatte bereits Frauen das Recht verliehen, bei lokalen und kommunalen Wahlen gewählt zu werden.
Eleni Scourti, wurde 1953 als erste Frau ins nationale Parlament gewählt; diese Wahl war nach dem regulären Wahltermin von 1952 zusätzlich abgehalten worden.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 154.
Italien mini|Vorkämpferin für das Frauenwahlrecht in Italien Unter den Habsburgern hatten in der Lombardei, der Toskana und Venedig adelige Frauen mit Grundbesitz das Wahlrecht besessen.Judith Jeffrey Howard: The Civil Code of 1865 and the Origins of the Feminist Movenemt in Italy, in: Betty Boyd Caroli, Robert F. Harney, Lydio F. Tomasi: The Italian Immigrant Woman in North America. Toronto, Multicultural History Society of Ontario 1978, S. 16, zitiert nach: Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 301. Mit dem Risorgimento wurden beim Männerwahlrecht 1861 Klassenunterschiede abgeschafft. Frauen aber durften weder wählen noch öffentliche Ämter besetzen. Dies wurde Gesetz, obwohl Frauen die patriotische Sache vorher massiv unterstützt hatten und führende Persönlichkeiten wie Giuseppe Garibaldi sich für die Teilnahme von Frauen am öffentlichen Leben ausgesprochen hatten.Lucy Riall: Garivaldi: Invention of a Hero. New Haven, Yale University Press 2007, S. 372, zitiert nach: Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 301.