Als Machtergreifung (auch Machtübernahme oder Machtübergabe) wird die Ernennung des Nationalsozialisten Adolf Hitler zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 bezeichnet. Hitler übernahm an diesem Tag die Führung einer Koalitionsregierung von NSDAP und nationalkonservativen Verbündeten (DNVP, Stahlhelm), in der neben ihm zunächst nur zwei Nationalsozialisten Regierungsämter bekleideten (Kabinett Hitler); dies waren Wilhelm Frick als Reichsinnenminister und Hermann Göring als Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Zusätzlich zur eigentlichen Ernennung umfasst der Begriff die anschließende Umwandlung der bis dahin schon seit 1930 durch Präsidialkabinette geschwächten parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik und deren Verfassung in eine nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip agierende zentralistische Diktatur.
Nachdem am 1. Februar 1933 das Parlament in Berlin, der am 6. November 1932 gewählte Reichstag, von Reichspräsident Hindenburg aufgelöst worden war, schränkten die Machthaber in den folgenden – von nationalsozialistischem Terror gekennzeichneten – Monaten die politischen und demokratischen Rechte durch Notverordnungen des Präsidenten ein. Als entscheidende Schritte auf dem Weg zur Diktatur gelten die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933 und die dadurch ermöglichte Verfolgung der KPD-Funktionäre, und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Der Reichstag verlor damit praktisch jegliche Entscheidungskompetenz. Neben vielen anderen wurden nun auch Parlamentarier ohne Gerichtsverfahren in Konzentrationslagern eingesperrt und gefoltert.
Begriff Begriffsverwendung im Nationalsozialismus mini|Pressemitteilung des Berliner Abendblatts Der Angriff vom 30. Januar 1933 zur Machtergreifung
Den Ausdruck Machtergreifung hat die Propaganda der NSDAP einschließlich öffentlicher Reden Adolf Hitlers, Joseph Goebbels’ und anderer führender Nationalsozialisten – von seltenen Ausnahmen abgesehen – bewusst und konsequent vermieden und stattdessen den Begriff Machtübernahme verwendet,Norbert Frei: Machtergreifung – Anmerkungen zu einem historischen Begriff (PDF; 8,2 MB), in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (VfZ) 31/1983, S. 136–145.Richard J. Evans: Das Dritte Reich – Aufstieg. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-34191-2, S. 569. um der deutschen Öffentlichkeit – dort besonders dem Bürgertum – vorzuspiegeln, die Geschehnisse vom 30. Januar 1933 an seien von Legitimität, Kontinuität und Friedfertigkeit geprägt. Vergleichbare authentische Begriffe der zeitgenössischen NSDAP-Propaganda (sowohl vor als auch während der Zeit der NS-Herrschaft) anstelle der gewaltsamen „Machtergreifung“ bestanden allenfalls in „[Regierung] der nationalen Erhebung“ (oder „nationalen Erneuerung“), „deutsche Revolution“ sowie verschiedenen Zusammensetzungen mit -revolutionär (wie etwa „national-revolutionär“ oder „sozial-revolutionär“Vgl. Klaus-Jürgen Müller: Das Heer und Hitler. Armee und nationalsozialistisches Regime 1933–1940. 2. Auflage, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1988, S. 37 (Google Buch).) oder auch in einer wiederholt beschworenen und sich angeblich in Großveranstaltungen äußernden, die emotionalisierten Massen mitreißenden „Dynamik der Bewegung“.
In Deutschland feierten die Nationalsozialisten den 30. Januar als Tag der nationalen Erhebung und Beginn ihrer Machtübernahme mit einer angeordneten Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Hakenkreuzfahne.
Begriffsverwendung nach 1945 Der Begriff Machtergreifung wird in der Geschichtswissenschaft unterschiedlich gebraucht. Häufig bezieht er sich nur auf Hitlers Ernennung zum Reichskanzler. So endet Martin Broszats Darstellung zu diesem Thema mit dessen Einzug in die Reichskanzlei am 30. Januar 1933.Martin Broszat: Die Machtergreifung. Der Aufstieg der NSDAP und die Zerstörung der Weimarer Republik. München 1984. In der Regel gehen die Historiker aber davon aus, dass die „Machtergreifung“ kein punktuelles Ereignis war, sondern ein längerer Prozess, durch den die NSDAP die Demokratie abschaffte und ihre eigene Herrschaft festigte. Das Ergebnis dieses Prozesses habe keineswegs von vornherein festgestanden, vielmehr habe es immer auch Handlungsspielräume und Alternativmöglichkeiten gegeben, betont der Historiker Gotthard Jasper.Gotthard Jasper: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930–1934. edition suhrkamp, Frankfurt am Main 1986, S. 8–11.
Die Frage, wann dieser Prozess abgeschlossen war, wird in der Literatur zur Geschichte des Nationalsozialismus verschieden beantwortet. Für Josef Becker und Ruth Becker endete die „Machtergreifung“ mit der Durchsetzung des Einparteienstaates im Juli 1933.Josef Becker, Ruth Becker (Hrsg.): Hitlers Machtergreifung. Dokumente vom Machtantritt Hitlers 30. Januar 1933 bis zur Besiegelung des Einparteienstaates 14. Juli 1933. 2. Auflage, dtv, München 1992, ISBN 3-423-02938-2. Neuere Handbücher wie der Oldenbourg Grundriss der GeschichteKlaus Hildebrand, Das Dritte Reich (= Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 17), 7. Aufl., München 2009, S. 17. oder der GebhardtMichael Grüttner: Das Dritte Reich. 1933–1939 (= Handbuch der deutschen Geschichte, Band 19), Klett-Cotta, Stuttgart 2014, S. 78. argumentieren demgegenüber, dass die „Machtergreifung“ erst im Sommer 1934 abgeschlossen war – als Hitler nach dem Röhm-Putsch und dem Tod Hindenburgs auch die Befugnisse des Reichspräsidenten übernahm.Vgl. Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 2. Auflage, Springer, Wiesbaden 1995, S. 391 (Google Buch). Damit war der Führerstaat fest etabliert.
Die neuere wissenschaftliche Literatur setzt das Wort „Machtergreifung“ oft in Anführungszeichen. Denn diese Bezeichnung stellt die Machtübernahme als eine Art Staatsstreich dar, bei dem das Volk eine passive Rolle einnimmt. Tatsächlich hatte die NSDAP aber eine nicht unerhebliche Unterstützung in der Bevölkerung. Außerdem waren auch konservative Politiker und Parteien an der Übertragung der Macht an Hitler beteiligt, und zwar durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg, durch die Beteiligung an der von Hitler geführten Regierung, durch die Verordnungen des Reichspräsidenten und durch die Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz im Deutschen Reichstag 1933. Der Antikommunismus war Anfang 1933 das verbindende Glied der NSDAP mit der rechten Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und den Parteien der Mitte (Zentrum, DVP, DStP). Der Regierungsantritt Hitlers war dem Recht der Weimarer Republik nach legal, ebenso weitere machtpolitische Elemente wie die Reichstagswahl am 5. März 1933. Dazwischen lagen allerdings Wochen der Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit. Mehrere Historiker sprechen aufgrund dieser Problematik daher heute statt von einer Machtergreifung von einer „Machtübertragung“.Vgl. Eberhard Kolb, Dirk Schumann: Die Weimarer Republik. 8. Aufl., München 2013, S. 277; Gunter Mai: Die Weimarer Republik. München 2009, S. 105; Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 4, 2. Aufl., München 2003, S. 585. Andere umschreiben das Geschehen insgesamt als die Phase der nationalsozialistischen Machteroberung 1933/34.So etwa Bernd-Jürgen Wendt: Das nationalsozialistische Deutschland (Beiträge zur Politik und Zeitgeschichte). Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin in Verb. mit Eckhard Jesse, Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3-8100-2513-5, S. 88; Hans-Ulrich Thamer, Der Nationalsozialismus, Reclam, Stuttgart 2002 (= Universal-Bibliothek; 17037), ISBN 3-15-017037-0, S. 15.
Seit 1996 dient der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar auch der Erinnerung an die Machtergreifung.Holocaust-Gedenken. Lammert: Machtübernahme Hitlers kein Betriebsunfall, FAZ vom 30. Januar 2013.
Diskussion zu Legalität und Revolutionscharakter Hitler hatte bereits in seiner Zeugenaussage von 1930 dargelegt: „Die Verfassung schreibt uns nur die Methoden vor, nicht aber das Ziel. Wir werden auf diesem verfassungsmäßigen Wege die ausschlaggebenden Mehrheiten in den gesetzgebenden Körperschaften zu erlangen versuchen, um in dem Augenblick, wo uns das gelingt, den Staat in die Form zu bringen, die unseren Ideen entspricht.“ Das Zustandekommen der Mehrheiten für das Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 wurde allerdings unter Anwendung brutaler Gewaltmethoden erreicht.Vor 80 Jahren: Reichstag verabschiedet Ermächtigungsgesetz, Hintergrundbericht der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, 22. März 2013; Wolfgang Stenke, Einschüchterung, Tricks und blanker Terror, Deutschlandradio Kultur, Kalenderblatt/Beitrag vom 23. März 2013. Trotz massiven Straßenterrors zur Einschüchterung politisch Andersdenkender war es der NSDAP zuvor in der Wahl zum achten Deutschen Reichstag nicht gelungen, die absolute Mehrheit der Stimmen zu erhalten (sie erhielt 43,9 %).
Die Bezeichnung „Revolution“ für die nationalsozialistische Machtergreifung wurde lange zurückgewiesen. Zum einen, weil man sich den Sprachgebrauch der Nationalsozialisten nicht zu eigen machen wollte, die den Begriff selbst gebrauchten, zum anderen, weil er nicht zu passen schien: Allzu weit schienen die Ereignisse von 1933 von dem historischen Urbild, der Französischen Revolution mit ihren Idealen Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit entfernt. Für Marxisten kam eine Anwendung des Revolutionsbegriffes auf den Nationalsozialismus nicht in Frage, weil für sie Revolution positiv konnotiert ist als Sieg einer unterdrückten Klasse im Klassenkampf.Rainer Zitelmann: Hitler. Selbstverständnis eines Revolutionärs. Dritte Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1990, S. 31 f. Für Leo Trotzki etwa war Hitler daher kein Revolutionär, sondern im Gegenteil eine Verkörperung der „bürgerlichen Konterrevolution“.Leo Trotzki: Was Nun? Schicksalsfragen des deutschen Proletariats. Berlin 1932, Kapitel 6 (online, Zugriff am 22. Februar 2017).
Der Publizist Sebastian Haffner bestritt den Revolutionscharakter der Machtergreifung wegen des fehlenden Ethos der Nationalsozialisten:
In neueren Darstellungen wird die nationalsozialistische Machtergreifung dagegen häufiger als Revolution bezeichnet. Horst Möller prüfte 1983 die Anwendbarkeit von Theodor Geigers Revolutionssoziologie auf die Ereignisse von 1933 und kam zu dem Ergebnis, dass man statt von Machtergreifung richtiger und weniger verharmlosend von einer NS-Revolution sprechen sollte. Dem widerspreche auch nicht die vielbeschworene Legalität des Vorgangs, da zwar alle Revolutionen eo ipso illegal seien, 1933 seien aber nur einzelne Akte wie Hitlers Ernennung zum Reichskanzler legal gewesen: Insgesamt verübten die Nationalsozialisten so viele und so gewichtige „Verstöße gegen Geist und Buchstaben der Weimarer Verfassung, daß an der Illegalität und am folglich auch unter diesem Aspekt revolutionären Charakter der NS-Machtergreifung kein Zweifel bestehen kann.“Horst Möller: Die nationalsozialistische Machtergreifung. Konterrevolution oder Revolution? In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 31 (1983), Heft 1, S. 25–51, das Zitat S. 48 (PDF, Zugriff am 22. Februar 2017).