mini|210px|Hoheitsabzeichen der VP-Bereitschaften Die Volkspolizei-Bereitschaften (kurz: VPB), auch VP-Bereitschaften genannt, waren als Truppen des Innenministeriums Teil der Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern.Anordnung des NVR der DDR über den Verlauf des Dienstes in den Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern – Dienstlaufbahnordnung – Kasernierte Einheiten des Ministeriums des Innern – vom 22. April 1982 (GBl. I Nr. 19 S. 389). In: Wehrdienstgesetz und angrenzende Bestimmungen, Staatsverlag der DDR, Berlin 1982, S. 62 Im Ministerium des Innern (MdI) der DDR unterstanden sie dem Stellvertreter des Ministers Bereitschaften/Kampfgruppen – die Deutsche Volkspolizei dagegen unterstand dem Ersten Stellvertreter des Ministers des Innern. Die Volkspolizei-Bereitschaften waren in selbständige Bataillone gegliedert und damit Truppenteile. Strukturiert waren sie in Mot.Schützen-, Aufklärungs-, Artillerie-, Panzerabwehr-, Luftabwehr-, Pionier-, KCB- (ABC-), Nachrichten- und Transport-Einheiten.
Allgemeines Außer den Bereitschaften gab es in den Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern weitere Dienststellen mit Regimentsstatus und selbständige Kompanien. Innerhalb der Bewaffneten Organe der DDR gehörten sie zum territorialen Bereich der Landesverteidigung der DDR. Die Angehörigen trugen während der Ausbildung, bei Energie-Einsätzen in Braunkohletagebauen, bei Einsätzen im Überseehafen Rostock und beim Einsatz zur Beseitigung der Folgen von Katastrophen u. ä. die Felddienstuniform Sommer im Strichtarndruck ähnlich der der NVA bzw. je nach jahreszeitlich festgelegter Trageweise die Felddienstuniform Winter in polizeigrün mit dunkelgrünen Tarnschulterstücken. Als Ausgangsuniform sowie im Ordnungs- und Sicherungseinsatz trugen sie grüne VP-Uniformen mit hellgrünen Dienstgradabzeichen und Kragenspiegeln. Wehrpflichtige Wachtmeister und Unterführer trugen ein schwarzes Koppel, Offiziere und Berufsunterführer ein braunes.
Die VP-Bereitschaften sind nicht zu verwechseln mit den VP-Bereitschaften der Kasernierten Volkspolizei, der militärischen Vorläuferorganisation der Landstreitkräfte der Nationalen Volksarmee.
Die VP-Bereitschaften, als Teil der Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern, gingen aus den im April 1955 in der Hauptverwaltung Innere Truppen in Regimentsstärke aufgestellten Bereitschaften hervor. Sie unterstanden einem Stellvertreter des Ministers des Innern. Ihre Formierung und Tätigkeit wurde beaufsichtigt durch Berater der Inneren Truppen des Innenministeriums der UdSSR.Berater Innerer Truppen. vvmvd.ru (russisch). Sie existierten parallel zu den bereits im Herbst 1953 aufgestellten VP-Bereitschaften der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP). Nach 1962 wurde das Organ Stellvertreter des Ministers des Innern Bereitschaften/Kampfgruppen neu geschaffen, nachdem die Truppenteile (1.600 Mann) in selbständige Bataillone umstrukturiert waren. Die VPB gehörten nicht zu den Dienstzweigen der Deutschen Volkspolizei (DVP).
Sie waren mit den in anderen Staaten vorhandenen paramilitärischen Formationen wie dem Bundesgrenzschutz, der französischen Gendarmerie Nationale, den italienischen Carabinieri und anderen Formationen vergleichbar.
Nach Einführung der Wehrpflicht in der DDR im Jahre 1962 wurde in den Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern – wie auch in der NVA, in den Grenztruppen, in dem Wachregiment Feliks Dzierzynski des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), den Kompanien der Transportpolizei und in der Zivilverteidigung – Wehrdienst auf der Grundlage des Wehrdienstgesetzes geleistet.Gesetz über den Wehrdienst in der Deutschen Demokratischen Republik - Wehrdienstgesetz - vom 25. März 1982 im Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 12, vom 2. April 1982, S. 221 ff.; ddrgbl.mkrst.net (PDF; 46 MB). In den Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern wurden Wehrpflichtige zum 18-monatigen Grundwehrdienst, Längerdienende und als Reservist der NVA einberufen. Die Einberufung erfolgte über die Wehrkreiskommandos der NVA, in deren Reserve nach Ableistung des Wehrdienstes die Reservisten eingegliedert wurden. Sie erhielten Sold in Höhe der NVA-Vergütungen. Mit der Einführung der Wehrpflicht ab 1962 wurde der Dienst bei der Transport- und der Bereitschaftspolizei als Wehrersatzdienst bezeichnet und dem Dienst in der NVA rechtlich gleichgestellt. Mit Einführung des neuen Wehrdienstgesetzes in der DDR ab 1982 entfiel der Begriff des Wehrersatzdienstes, von nun an wurde auch in den KE des MdI Wehrdienst geleistet. Eine Übernahme der Angehörigen in einen Dienstzweig der Deutschen Volkspolizei (DVP) war erst nach Ableistung des Wehrdienstes möglich.
Die Funktion als Bereitschaftspolizei übten die parallel in den Bezirksbehörden der DVP (BDVP) bestehenden Zentralen Kräfte Schutzpolizei (ZKS) aus. Diese waren in militärische Hundertschaften gegliedert und mit Maschinenpistolen und weiteren Schützenwaffen ausgerüstet. Die Schnellkommandos, aus Schutzpolizisten in Gruppen- oder Zugstärke bestehend, waren teilweise deren Vorgänger. Die Schnellkommandos wurden 1967 aufgelöst.
Der Leiter der Hauptabteilung Bereitschaften im MdI, Generalmajor Heinz Opitz, erklärte in einem Vortrag 1986 vor Kommandeuren und leitenden Offizieren: „In Abhängigkeit von der Lage kann die Volkspolizei-Bereitschaft im Gesamtbestand oder können Teilkräfte einem anderen Chef der BDVP, einem Leiter des VPKA/VPI(nspektion) oder einem Kommandeur der NVA beziehungsweise der Grenztruppen der DDR unterstellt werden.“nach: VVS I 082 719, 5., 1–35; Bundesarchiv Berlin: DO-1/20 54133
Eine grundlegende Umprofilierung der VP-Bereitschaften erfolgte mit dem Befehl des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (Honecker) Nr. 12/88 vom 21. Dezember 1988. In diesem wurde unter anderem die grundlegende Aufgabe gestellt, diese zur schwerpunktmäßigen Verstärkung des operativen Dienstes der DVP einzusetzen.Im Befehl Nr. 20/89 des Ministers des Innern und Chefs der DVP (Armeegeneral Dickel) über Aufgaben und Grundsätze für den Einsatz der VPB und Kompanien der Transportpolizei, GVS 082 872, vom 25. Februar 1989 erfolgte die Umsetzung des Befehls Nr. 12/88. Weder die Ausbilder (Offiziere und Unterführer) noch die 18-Monate-Wehrpflichtigen waren jedoch bis dahin im Polizeirecht ausgebildet. Der Einsatz im Dienstsystem der Schutzpolizei in den VP-Kreisämtern und -Revieren war deshalb bis zum Ende der DDR mehr Wunsch als Wirklichkeit.
Geschichte 22. September 1948: Bildung der Hauptabteilung Grenzpolizei/Bereitschaften bei der Deutschen Verwaltung des Inneren (DVdI) und Aufstellung von kasernierten Bereitschaften, aus denen die Kasernierte Volkspolizei (KVP) und später die Nationale Volksarmee hervorging. 1949 wurden in den Ländern Wachbataillone unter Integration der bestehenden kasernierten Bereitschaften aufgestellt. 1952 wurden Kompanien der Wachbataillone dezentral in den Ländern stationiert und den Volkspolizeikreisämtern (VPKA) unterstellt. Sie sollten jeden Einsatzort in maximal zwei Stunden erreichen. ab Juli 1952: mit Umwandlung der Länder in 14 Bezirke wurden die Wachkompanien den jeweiligen Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei (BDVP) unterstellt. 1. Juli 1952: neben den bestehenden Wacheinheiten wurden die bestehenden VP-Bereitschaften in die Kasernierte Volkspolizei (KVP, später Landstreitkräfte der NVA) umgewandelt. 1953 im Ergebnis der Unruhen am 17. Juni 1953 wurden die Wacheinheiten und Bereitschaftskommandos der Grenzpolizei aufgelöst und aus dem Bestand große VP-Bereitschaften formiert. Sie wurden der Abteilung Ausbildung und Schulung der Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei (HVDVP) unterstellt. Aus ihnen entstehen die Bezirksschulen der DVP und sind Vorläufer der Zentralen Kräfte Schutzpolizei (ZKS). 1955: zusätzliche Aufstellung von Sicherungseinheiten und motorisierten Einheiten der Bereitschaftspolizei, die dem MdI direkt unterstellt wurden. 1. November 1956: Unterstellung der Bereitschaften (S- und Mot.-Einheiten) unter das MfS (‚Verwaltung Innere Truppen‘, 15.000 Mann, neben dem Wachregiment). mit Wirkung zum 1. Februar 1957: Zurückunterstellung unter das MdI, ‚Kommando Deutsche Bereitschaftspolizei‘ und Umstrukturierung zu zehn (großen) Bereitschaften. 13. August 1961: VP-Bereitschaften und 1. Brigade (B)/MdI aus Basdorf sichern mit den Kampfgruppen der Arbeiterklasse den Mauerbau in Berlin bzw. bauen diese. Die NVA und Divisionen der Sowjetarmee verbleiben in Bereitschaftsräumen um Berlin. 1962: Umwandlung der großen Bereitschaften in 21 VP-Bereitschaften im Ergebnis des am 24. Januar 1962 verabschiedeten Wehrpflichtgesetzes. Im April 1962 rückten erste Wehrpflichtige ein. ab 1962: nur geringfügige Veränderungen in der Struktur und keine in der Unterstellung. 1. November 1985: Neustrukturierung der Kasernierten Einheiten des MdI, Reduzierung der Personalstärke der VP-Bereitschaften und Zuführung weiterer Technik und Bewaffnung. Änderung der Ausbildung vornehmlich für Ordnungspolizei. Fahndungseinsatz. 3. Oktober 1990: Die VP-Bereitschaften und die Dienststelle Blumberg werden durch die Polizeien der neu entstandenen Bundesländer, das Personal der Basdorfer Bereitschaften durch die Polizei Berlin übernommen. Die letzten Wehrdienst Leistenden werden entlassen, wenige Offiziere und Berufsunterführer werden von den Polizeien der Bundesländer übernommen und mit ihnen sodann Dienstverträge abgeschlossen.
Aufgaben der VP-Bereitschaften Die Aufgaben der VP-Bereitschaften ergaben sich aus dem zweiten Teil des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei (DVP) vom 11. Juni 1968. Folgende Paragraphen wurden dort zutreffend für die Kasernierten Einheiten des MdI ausgeführt:
§ 7 Aufgaben (1) Die Deutsche Volkspolizei hat die öffentliche Ordnung und Sicherheit jederzeit zuverlässig zu gewährleisten. Ihr obliegt es im Rahmen ihrer Zuständigkeit: … b) anderen Gefahren vorzubeugen und Störungen zu beseitigen, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das sozialistische, persönliche oder private Eigentum bedrohen oder in anderer Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. … j) die im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. … (2) Bei Gefahren oder Störungen, für deren Abwehr oder Beseitigung andere Staatsorgane zuständig sind, hat die Deutsche Volkspolizei auch tätig zu werden, wenn …
Der Minister des Innern und Chef der DVP erließ auf dieser gesetzlichen Grundlage Weisungen, insbesondere den „Befehl 0020/…“, in denen die Aufgaben für die Kasernierten Einheiten festgelegt waren. Der „§ 7 (1) b“ war Grundlage für Handlungen im Frieden und der „§ 7 (1) j“ für die Vorbereitung auf und den Handlungen im Spannungs- und Verteidigungszustand.
Im „Befehl 0020/79“ hieß es dazu: „Die VP-Bereitschaften sind kasernierte, vollmotorisierte, nach militärischen Prinzipien organisierte und geführte Einheiten der DVP.“Quelle: Wolfram Kempe: Die Rolle und Aufgaben der Einheiten der VP-Bereitschaften im System der sozialistischen Landesverteidigung der DDR. Vorlesung, Dresden 12. Juni 1980, VD X/82/80 S. 5
Der Schwerpunkt ihrer Ausrichtung Ende der 1960er Jahre, Bekämpfung hinter der Front operierender Diversions-Aufklärungsgruppen in Kriegszeiten, verschob sich immer mehr zugunsten einer Befähigung zur Aufgabenerfüllung bei der Beseitigung von „Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“.