mini|305px|Signet der Deutschen Bundespost auf einem Bahnpostwagen
Die Deutsche Bundespost (DBP) war ein staatseigener Post-, Logistik- und Fernmeldebetrieb der Bundesrepublik Deutschland und Träger der zivilen Fernmeldehoheit. Sie wurde 1950 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes eingerichtet und mit Wirkung vom 2. Januar 1995 im Rahmen des Gesetzespaketes der zweiten Postreform in die privatrechtlichen Aktiengesellschaften Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG übergeleitet.
Die Deutsche Bundespost war nach der Deutschen Bundesbahn zunächst der zweitgrößte, nach Personalabbau bei der Bahn und Aufstockung bei der DBP Anfang der 1980er-Jahre der größte Arbeitgeber der Bundesrepublik: 1985 beschäftigte sie 543.200 Mitarbeiter.
Geschichte Der Vorläufer der Deutschen Bundespost wurde 1947 als Nachfolger der Reichspost unter der Bezeichnung Deutsche Post gegründet. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes war die Rechtsgrundlage für die Verwaltung als Sondervermögen des Bundes geschaffen worden, für die der Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz hatte. 1950 erfolgte eine Umbenennung in „Deutsche Bundespost“, auch um eine Abgrenzung von der Deutschen Post (der DDR) zu schaffen. Bis 1989 war die Deutsche Bundespost eine Behörde, die nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wurde, aber eigenwirtschaftlich sein sollte (siehe auch unten); es kam die „gehobene Kameralistik“ zum Einsatz, d. h. neben einem in öffentlichen Haushalten damals üblichen reinen Ein- und Ausgabenteil gab es auch einen Vermögens- und einen Verpflichtungsteil.
1989 wurde durch die erste Postreform die einheitliche Deutsche Bundespost in die Deutsche Bundespost Postdienst, die Deutsche Bundespost Postbank sowie die Deutsche Bundespost Telekom aufgespalten. Obwohl diese drei Teilunternehmen nominell einen Vorstand erhielten, blieben sie dennoch Behörden und unterstanden weiterhin der Aufsicht durch das Bundesministerium für Post und Telekommunikation. Trotz erweiterter Befugnisse in der Wirtschaftsführung behielten die üblichen haushalterischen Grundsätze der öffentlichen Verwaltung überwiegend ihre Geltung.
Aufgrund des Artikels 27 des Einigungsvertrages wurde die Deutsche Post (der DDR) in die Teilunternehmen der Deutschen Bundespost eingegliedert. Im Beitrittsgebiet wurden anstelle von Oberpostdirektionen im Bereich Post verschiedene Direktionen Postdienst, bei der Postbank die Zentralstelle Postbank und die Niederlassungen Postbank und im Bereich Fernmeldedienst die Direktionen Telekom eingerichtet.
Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die administrative Tätigkeit der Deutschen Bundespost war das Postverwaltungsgesetz (PostVwG)https://www.post-und-telekommunikation.de/PuT/1Fundus/Dokumente/PostVwG_1953.pdf, abgerufen am 27. Januar 2023, welches das Reichspostfinanzgesetz von 1924 ablöste. Zentrales finanzpolitisches Ziel war, wie bereits seit 1924, die Sicherung der Eigenwirtschaftlichkeit. Die politische Zielbestimmung wurde aber der wirtschaftlichen stets übergeordnet. So besagte § 2 PostVwG, dass die Bundespost „nach den Grundsätzen der Politik der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verwaltet wird“ und dabei „den Interessen der deutschen Volkswirtschaft Rechnung zu tragen“ ist.
Weitere Vorschriften waren das Postgesetz, welches die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Post, des Postreisedienstes und des Postsparkassendienstes regelte, das Fernmeldeanlagengesetz und das Telegrafenwegegesetz für den Fernmeldedienst und verschiedene Verordnungen, die aufgrund des Postverwaltungsgesetzes erlassen wurden (z. B. Postgebührenordnung, Postordnung, Telegrammordnung, Fernmeldeordnung usw.).
Aufgaben mini|Postschalter im Hauptpostamt in Bonn, 1988 Für folgende Aufgaben war die Deutsche Bundespost zuständig:
Aufbau und Betrieb des Kabelfernsehnetzes Betrieb von Rundfunksendeanlagen mit Ausnahme der Sender des ersten Fernsehprogrammes Briefdienst Datendienste Eigene Nachrichten- und Fernsehsatelliten wie DFS-Kopernikus und TV-SAT, auch zur Programmzuführung zu den Kabelnetzen Fernmeldedienst Paketdienst Postreisedienst Postrentendienst Postscheckdienst (später Postgirodienst) Postsparkassendienst Postzeitungsdienst Telegrafendienst (auch Telegrammdienst genannt)
Einige Dienste wurden während der Existenz der DBP erst aufgenommen (z. B. Datendienste) oder eingestellt (z. B. Postreisedienst (Kraftpost), der zur Deutschen Bundesbahn abgegeben wurde).
mini|Postanweisung der Deutschen Bundespost, Formular aus dem Jahr 1963
Vor Gründung der GEZ nahm die Post auch die Vereinnahmung der Rundfunkgebühren vor. Zusätzlich wurden weitere Dienstleistungen angeboten (z. B. Postanweisungen mit Barein- und Barauszahlung), die aber formal zu einem der obigen Dienste gehörten. Gleiches gilt für die Auszahlung von Renten oder Arbeitslosengeldern, was regelmäßig zu langen Schlangen vor den Schaltern führte.
Von der Deutschen Bundespost wurden auch weitere Dienste wahrgenommen, für die sie wegen der flächendeckenden Verbreitung am besten geeignet war, die aber nicht zum eigentlichen Aufgabenspektrum der Post gehörten: Abgabe von Wechselsteuermarken und Rentenversicherungsmarken, Durchführung von förmlichen Zustellungen (Postzustellungsauftrag) und Durchführung von Wechselprotesten (Postprotestauftrag). Postzustellungs- und Postprotestauftrag richteten sich nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung und nicht nach postalischen Rechtsvorschriften, lediglich die hierfür zu zahlenden Gebühren waren in der Postgebührenordnung verankert.
Aufbau und Gliederung mini|Gebäude der Fachhochschule der Deutschen Bundespost Berlin, Ringbahnstraße 126–134, Berlin-Tempelhof Von der Gründung bis zur ersten Postreform Die DBP war nach dem in der deutschen Bundesverwaltung üblichen Drei-Stufen-Prinzip aufgebaut: Die obere Stufe bildete das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen (oft auch nur als Bundespostministerium oder kurz als BPM bezeichnet), die mittlere Stufe bestand aus Oberpostdirektionen einschließlich der gleichgestellten zentralen Mittelbehörden Posttechnisches Zentralamt (PTZ), Fernmeldetechnisches Zentralamt (FTZ) (beide Sitz in Darmstadt) und dem Sozialamt der Deutschen Bundespost (Sitz in Stuttgart), die untere Stufe waren Postämter, Postscheckämter (später umbenannt in Postgiroämter) und Fernmeldeämter. Außerdem gab es für technische Aufgaben noch weitere Ämter wie z. B. die Fernmeldezeugämter, die für die Beschaffung, Bevorratung und Instandsetzung von allen Geräten, die mit dem Fernmeldewesen zu tun hatten (Telefonzellen, Telefone, Vermittlungsgeräte usw.), zuständig waren. Weiterhin gab es noch Postsparkassenämter (Sitz in Hamburg und München), die die geführten Postsparbücher betreuten. Als Fortbildungseinrichtung für den gehobenen und höheren Dienst diente die 1969 gegründete Führungsakademie der Deutschen Bundespost.
Anstelle einer Oberpostdirektion war in West-Berlin die Landespostdirektion eingerichtet. Diese gab auch eigene Briefmarken heraus. Diese Briefmarken waren aber auch im gesamten Bundesgebiet gültig, umgekehrt war dies ebenso der Fall (ab 1949 bzw. 1950, zunächst offiziell als „nicht zu beanstanden“). Briefmarken aus West-Berlin sind an der Aufschrift „Deutsche Bundespost Berlin“ anstelle der sonst üblichen Aufschrift „Deutsche Bundespost“ erkennbar.
An dem Organisationsaufbau der Reichspost wurde nichts geändert. Auf der unteren Ebene gab es die Postämter, Zweigpostämter, Poststellen I und II und Posthilfsstellen und als Sonderämter die Postscheckämter, Postsparkassenämter (seit dem 1. Januar 1939) und die Werkstätten der Post.
Am 1. Januar 1959 wurden die „Richtlinien über die Organisation der Postämter (V)“ vom Bundespostministerium erlassen. Bei Postämtern unterschied man zwischen dem Postamt mit Verwaltungsdienst (Postamt (V)) und dem Postamt. Die kleineren Postämter, die Poststellen und Posthilfsstellen, unterstanden nun einem Postamt (V) und gehörten zu seinem Amtsbereich.
Das Postamt (V) war als selbständiges Amt eine untere Bundesbehörde und wurde von einem Amtsvorsteher geleitet. Die Bezeichnung Postamt (V) wurde nur zur Unterscheidung im inneren Geschäftsverkehr angewendet. Ähnlich wie bei der Reichspost wurden die Postämter (V) und die Postämter auf Grund von Punktzahlen in Gruppen eingeordnet.
Bis zum Ende der DBP hat es hierin keine Änderungen mehr gegeben.
In den 1990er Jahren wurde dann noch das Zentralamt für Mobilfunk (ZfM, Sitz in Münster) eingerichtet. Es wurde von der Bundespost zum 31. Dezember 1993 aufgelöst, nachdem der Vorstand der Generaldirektion TELEKOM beschlossen hatte, die Aufgaben auf dem Gebiet des Mobilfunkes künftig durch die DeTeMobil GmbH, eine Tochter der Bundespost, wahrnehmen zu lassen. Das Zentralamt hatte unter anderem die Aufgabe, Bürger über den Mobilfunk zu beraten, und zwar unabhängig vom Anbieter (der einzige Anbieter neben der Bundespost war Mannesmann Mobilfunk). Ferner gab es noch das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF, Sitz in Saarbrücken), das im September 1992 im Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation aufging, die Fachhochschule der Deutschen Bundespost Berlin (FH der DBP Bln) in Berlin und Fachhochschule der Deutschen Bundespost Dieburg (FH der DBP Dbg) in Dieburg (s. Fachhochschule Dieburg), sowie den Fachbereich Post- und Fernmeldewesen der FH Bund mit Sitz in Dieburg, an dem seit Anfang der 1980er der Nachwuchs für den gehobenen nichttechnischen Dienst der DBP ausgebildet wurde. Ferner verfügte die Deutsche Bundespost über den Fernmeldenotdienst (s. u.) und weitere Einheiten des Behördenselbstschutzes, deren Ausrüstung aber weit über die anderer Behörden hinausging (wie z. B. Löschfahrzeuge und Rüstwagen). Der Behördenselbstschutz der Bundespost war daher eher mit einer Werkfeuerwehr zu vergleichen.
Von der ersten Postreform zur zweiten Postreform (Privatisierung) Im Zuge der Postreform I wurden innerhalb der Bundespost neue Ebenen geschaffen, andere, wie die Oberpostdirektionen, bekamen zumindest teilweise neue Aufgabenfelder. Die einzelnen Geschäftsbereiche Postdienst, Postbank und Fernmeldedienst wurden jeweils von einer Generaldirektion geführt, die der Vorstand des jeweiligen Bereichs leitete. Allen Bereichen war das Direktorium der Bundespost vorgesetzt. Bei jedem Geschäftsbereich gab es einen Aufsichtsrat. Die Oberpostdirektionen blieben bestehen, waren aber, wie das Bundesministerium, in erster Linie für hoheitliche Aufgaben zuständig, während die betrieblichen Aufgaben bei den drei Geschäftsbereichen angesiedelt waren. Allerdings wurden auch hoheitliche Aufgaben, wie z. B. Funkpeilungen, Postprotestaufträge usw. weiterhin von den Geschäftsbereichen ausgeführt.
Im Beitrittsgebiet wurden anstelle von Oberpostdirektionen ab dem 3. Oktober 1990 im Bereich Postdienst Direktionen Postdienst, bei der Postbank die Zentralstelle Postbank und die Niederlassungen Postbank und bei der Telekom die Direktionen Telekom eingerichtet.
Betriebliche Sozialeinrichtungen Sozialeinrichtungen waren die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), die Bundespost-Betriebskrankenkasse (BPBetrKK), die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP), das Erholungswerk der Deutschen Bundespost (EWBP), die Bundespost-Ausführungsbehörde für Unfallversicherung, die Zentralstelle Arbeitsschutz beim Bundesamt für Post und Telekommunikation, die Postkleiderkasse, das Betreuungswerk der Deutschen Bundespost, die Postunterstützungskasse, die Studienstiftung und die Tonband-Fachzeitschrift „Die Brücke“.