mini|Erster Frauenstimmtag in kirchlichen Angelegenheiten 1964 im Kanton ZürichDie Tat, 10. April 1964 Das Frauenstimmrecht in der Schweiz (Stimm- und Wahlrecht) auf Bundesebene wurde durch eine eidgenössische Volksabstimmung allein des männlichen Teils der Bevölkerung am 7. Februar 1971 eingeführt. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welche ihrer weiblichen Bevölkerung die vollen Bürgerrechte zugestanden. Formell wurde das Frauenwahlrecht am 16. März 1971 in der Schweiz wirksam.
Auf kantonaler Ebene waren 1959 die Waadt und Neuenburg sowie 1960 Genf die ersten Kantone, die das Frauenstimmrecht einführten. Bis zur Einführung in allen Kantonen vergingen allerdings nach der Einführung auf Bundesebene noch weitere zwanzig Jahre: Am 27. November 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt. So führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene ein, entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an der Landsgemeinde am 29. April 1990.
Der Hauptgrund für die vergleichsweise späte Umsetzung liegt im politischen System der Schweiz. Vorlagen, welche die Bundes- oder die Kantonsverfassung betreffen, bedürfen zwingend der Zustimmung durch das stimmberechtigte Volk, wogegen das Frauenstimmrecht in den anderen Staaten durch Parlamentsbeschluss verwirklicht werden konnte. Um das Stimmrecht auf den verschiedenen Ebenen einführen zu können, bedurfte es damit jeweils der Mehrheit der stimmberechtigten Männer.
Chronologie 18. und 19. Jahrhundert: Erste Frauenorganisationen mini|hochkant|Marie Goegg-Pouchoulin mini|Meta von Salis (um 1895) Die Französische Revolution von 1789 wurde allgemein als Beginn der Frauenrechtsbewegung angesehen, so auch in der Schweiz. In der ersten Bundesverfassung von 1848 wurde die Rechtsgleichheit erklärt: Frauen wurden nicht erwähnt, weder explizit in diesen Gleichheitsartikel ein- noch ausgeschlossen.Noëmi Crain Merz: Ob die Frauen auch zum Volk gehören? Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 2. April 2021Kathrin Alder: Schweizer Frauen waren lange keine Schweizer Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 30. April 2021 In der Gesetzgebung ergab sich jedoch, dass Frauen zu den Männern in ein Untertanenverhältnis gestellt wurden. Gesetze, die ein partielles Frauenstimmrecht auf kommunaler Ebene vorsahen wie im Kanton Bern, wurden im 19. Jahrhundert nach und nach zugunsten des alleinigen Männerstimmrechts revidiert.Staatskanzlei des Kantons Bern: Der Weg zum kantonalen Frauenstimm- und -wahlrecht. Auf: sta.be.ch. Abgerufen am 22. August 2022.
In den Jahren von 1860 bis 1874 organisierten sich Schweizer Frauen erstmals zur Schweizer Frauenbewegung. Sie forderten zivilrechtliche und politische Gleichstellung für die geplante erste Revision der Bundesverfassung. Im Jahr 1874 wurde die erste Totalrevision der Bundesverfassung vom Stimmvolk angenommen. Obwohl es im Vorfeld grosse Diskussionen für und gegen die politischen Rechte der Frauen gab, kamen auch in der neuen Verfassung keine Frauen vor.
1886 reichten 139 Frauen unter Führung der Frauenrechtlerin Marie Goegg-Pouchoulin ihre erste Petition an das Parlament ein. Diese Aktion erregte so viel Aufmerksamkeit, dass Anfang des folgenden Jahres die Forderungen der Frauen erstmals den Weg in eine Tageszeitung fanden. In ihrem Artikel Ketzerische Neujahrsgedanken einer Frau in der Züricher Post machte Meta von Salis auf sich und auf die Ansprüche der Frauen aufmerksam. Neben den fehlenden politischen und zivilen Rechten kritisierte sie die bestehende «Ungleichheit vor dem Richter». Im selben Jahr forderte Emilie Kempin-Spyri, die erste Schweizer Juristin, die Zulassung zum Anwaltsberuf und scheiterte vor dem Bundesgericht.
Während des Jahres 1894 bereiste Meta von Salis das Land und hielt in allen grösseren Städten Vorträge zum Thema «Frauenstimmrecht und die Wahl der Frau». Ihre Referate waren schlecht besucht, und an einigen Orten wurde sie ausgepfiffen, sie liess sich davon aber nicht entmutigen. Im selben Jahr fand in Chicago die erste Internationale Frauenausstellung statt, die über die Stellung der Frau in den verschiedenen Ländern informieren sollte.
Zwei Jahre später, 1896, wurde in Genf der Erste Nationale Frauenkongress organisiert. Erstmals wurden die Frauen als einflussreiche Gruppierung ernst genommen, und mehrere männliche Redner riefen sie dazu auf, «Verbündete der Männer zu sein und nicht deren Feindinnen» – und sich doch bitte etwas zurückzuhalten mit ihren Forderungen. Als Folge dieses Kongresses wurde die erste Parlamentarische Kommission mit dem Ziel, die «Frauenfrage» zu untersuchen, gegründet.
Im Jahr 1897 schrieb Carl Hilty seinen Aufsatz zum Frauenstimmrecht:
1900–1959: Vorstösse und Widerstände Um die Jahrhundertwende organisierten sich Frauen im ganzen Land und bildeten verschiedene Frauenvereine für sowie gegen das Frauenstimmrecht. Die beiden wichtigsten waren der Bund Schweizerischer Frauenvereine (BSF) unter der Leitung von Helene von Mülinen und der Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht (SVF).
In der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich wurde 1905 das passive Wahlrecht auch für Frauen eingeführt, 1909 in der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Waadt das vollständige kirchliche Frauenstimmrecht. Schon 1891 war das Frauenstimmrecht in der Église Évangélique Libre de Genève eingeführt worden, einer pietistischen Freikirche, die sich 1849 von der Landeskirche abgespalten hatte.Edith Siegenthaler: Anfänge des Frauenstimmrechts in der reformierten Kirche. Auf: ch2021.ch (Manifest CH2021: «Dampf machen!»); abgerufen am 22. August 2022.
Die wichtigste regionale Vereinigung war die 1907 in Genf gegründete Association genevoise pour le suffrage féminin (Genfer Verein für das Frauenstimmrecht), die federführend bei der Gründung des SVF war. Unter der Leitung ihres Gründers und ersten Präsidenten Auguste de Morsier, einem Ingenieur und Frauenrechtler, war er das einzige männliche Gründungsmitglied des Vereins. 1911 übernahm Émilie Gourd die Präsidentschaft der Genfer Vereinigung und behielt diese bis zu ihrem Tod 1946. Parallel dazu präsidierte sie von 1914 bis 1928 auch den nationalen SVF und gründete 1912 die einflussreiche feministische Zeitschrift Mouvement féministe.
Während des Ersten Weltkrieges kam die Bewegung ins Stocken, weil wichtigere Probleme im Vordergrund standen. Unter anderem leisteten die Frauenverbände die gesamte Sozialfürsorge während des Krieges, da die Schweiz zu diesem Zeitpunkt noch keine Sozialversicherungen kannte.
Beim Landesstreik von 1918 war das Frauenstimmrecht die zweite von neun Forderungen. Im Dezember wurden zwei erste Vorstösse für das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene durch die Nationalräte Herman Greulich (SP) und Emil Göttisheim (FDP) gemacht. In zwei Motionen wurde der Bundesrat aufgefordert, .
Ein halbes Jahr später, im Juni 1919, reichten 158 Frauenverbände eine Petition ein, um den beiden Motionen mehr Gewicht zu verleihen. In der Folge wurden die Motionen Greulich und Göttisheim vom Nationalrat angenommen und zur Ausführung an den Bundesrat überwiesen. Der zuständige Bundesrat Heinrich Häberlin (FDP) schob die Behandlung jedoch wegen «dringenderer Probleme» auf. 15 Jahre später, 1934, übergab Häberlin das unerledigte Geschäft seinem Nachfolger mit dem Hinweis: .
In den Jahren ab 1919 fanden in mehreren Kantonen Abstimmungen zur zumindest partiellen Einführung des Frauenstimmrechts auf kantonaler Ebene statt. Die Vorlagen wurden überall mit grossen Mehrheiten abgelehnt, so beispielsweise im Kanton Zürich, wo die Stimmbürger 1923 ein Gesetz verwarfen, das den Frauen das Wahlrecht in Kirchen-, Schul- und Armenpflegen geben wollte. Der Zweite Nationale Frauenkongress von 1921 in Bern verlief ereignislos. Für einmal stand nicht das Frauenstimmrecht, sondern die Berufstätigkeit und Erwerbsarbeit im Vordergrund.
Eine Gruppe von Bernerinnen reichte 1923 eine staatsrechtliche Beschwerde ein. Sie wollten ihr «Stimmrecht in Gemeinde-, Kantons- und Bundesangelegenheiten ausüben», wurden jedoch vom Bundesgericht unter Berufung auf das Gewohnheitsrecht abgelehnt.
Fünf Jahre später, 1928, wendete sich Léonard Jenni mit einer Petition an den Bundesrat und wies darauf hin, dass der Begriff «Stimmbürger» in der deutschen Sprache Menschen beiderlei Geschlechtes beinhalte. Das Gesuch wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
Im Sommer des Jahres fand die Schweizerische Ausstellung für Frauenarbeit (SAFFA) statt. Im Umzug fuhr ein denkwürdiger Wagen mit: eine Schnecke namens «Frauenstimmrecht». Die Organisatorinnen wurden für die Schnecke stark kritisiert, und einige Kritiker sahen diese gar als Zeichen für die politische Unreife der Frauen.
Der SVF lancierte 1929 unter der Leitung von Annie Leuch-Reineck eine neue PetitionNoëmi Crain Merz: Rekordpetition in der Schublade Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 13. Februar 2025 für das Frauenstimmrecht und erreichte diesmal eine Rekordzahl von Unterschriften, die sogar die geforderte Anzahl Unterschriften für eine Volksinitiative überschritt: 170'397 Unterschriften von Frauen und 78'840 Unterschriften von Männern. Der Katholische Frauenbund distanzierte sich explizit von den Forderungen der anderen Frauenverbände. Auch andere gegnerische Organisationen reagierten, und 1931 nahm die Schweizer Liga gegen das politische Frauenstimmrecht mit einer Eingabe an den Bundesrat «Stellung gegen die Verpolitisierung der Schweizerfrauen». Immer wieder schrieben die Frauen und Männer der Liga, allen voran Emma Rufer, an den Bundesrat und das Parlament und baten sie inständig, von dem Thema abzulassen:
Während der 1930er- und frühen 1940er-Jahre wurden die Bemühungen um das Frauenstimmrecht einmal mehr von den internationalen Ereignissen wie der Weltwirtschaftskrise und dem Zweiten Weltkrieg überschattet. Mehrmals wurden die Frauen während dieser Jahre aufgefordert, die «Demokratie zu schützen», worauf die das Stimmrecht befürwortenden Frauenverbände antworteten, dazu müssten sie zuerst über demokratische Rechte verfügen. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges kam die Frage wieder auf, da insbesondere bürgerliche Frauen im Gegenzug zu ihrem Einsatz im militärischen Frauenhilfsdienst ihre demokratischen Rechte einforderten. Noch während des Krieges wurde das Aktionskomitee gegen das Frauenstimmrecht gegründet:
Einen weiteren Dämpfer erhielt die Emanzipation der Frauen in der Schweiz in den 1930er Jahren durch den aufkommenden «Kampf gegen das Doppelverdienertum». So war es für verheiratete Frauen verpönt, weiter in ihrem Beruf tätig zu bleiben. In staatlichen Stellen war es sogar verboten, verheiratete Frauen zu beschäftigen, den Lehrerinnen oder Angestelltinnen der Post wurde mit der Heirat die Stelle gekündigt.Erika Hebeisen: Das ungleiche Recht auf Arbeit Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 23. Juni 2021