Das Storting (, wörtlich „Großes Thing“, „Großversammlung“) ist das Parlament von Norwegen mit Sitz im Stortingsgebäude in Oslo. Das Storting hat die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden, den Haushalt zu beschließen und die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Die Zahl der Abgeordneten beträgt 169. Davon werden 150 in den 19 Wahlkreisen gewählt, die jeweils einen Mehrmandatswahlkreis bilden. Die restlichen 19 Sitze entfallen auf landesweit berechnete Ausgleichsmandate. In jedem Wahlkreis wird eines dieser Ausgleichsmandate verteilt. Bis zur Parlamentswahl 2017 stimmten die Wahlkreise mit den Provinzen (Fylker) überein. Für die Wahl 2021 wurden weiterhin die gleichen Wahlkreise verwendet, die nach der landesweiten Regionalreform allerdings nicht mehr deckungsgleich zu den Provinzen waren.

Im Plenum des Parlaments sitzen die Abgeordneten nicht in Fraktionen zusammen, sondern nach Heimatprovinzen getrennt. Die Legislaturperiode wurde 1938 auf vier Jahre festgelegt; eine vorzeitige Auflösung ist nicht möglich.

Das Storting existiert seit der Annahme der norwegischen Verfassung am 17. Mai 1814 in Eidsvoll und bestand auch während der bis 1905 andauernden Personalunion mit Schweden. 1884 setzte sich der Parlamentarismus durch, seitdem ist die Regierung von der Mehrheitsbildung im Storting abhängig. Dominierten zunächst die Liberalen das Parlament, stellt seit 1927 die sozialdemokratische Arbeiterpartei die größte Fraktion, von 1945 bis 1961 mit absoluter Mehrheit.

Bis 2009 teilte sich das Storting für die Beratung von Gesetzentwürfen in zwei Kammern auf: Drei Viertel der Storting-Abgeordneten bildeten das Odelsting und ein Viertel das Lagting. Für alle anderen Aufgaben (Generaldebatte, Kontrolle der Regierung, Fragestunde usw.) trat das Parlament geschlossen zusammen. Die Aufteilung in zwei Kammern wurde 2007 mit Wirkung ab 2009 abgeschafft, sodass das Storting heute ein reines Einkammerparlament ist.

Mandatsvergabe mini|Wahlurne in Norwegen mit einer Abbildung des norwegischen Wappens In Norwegen gilt seit 1919 das Verhältniswahlrecht, wobei Vertreter des Volkes in freien, gleichen, direkten und geheimen Wahlen bestimmt werden. Wahlen für das Storting finden ausschließlich alle vier Jahre statt, da es keine Möglichkeiten gibt, das Storting aufzulösen oder Neuwahlen anzusetzen. Zudem finden keine Nachwahlen statt. Das aktive Wahlrecht besitzen alle Norweger, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Über das passive Wahlrecht verfügen alle jene, die mindestens zehn Jahre in Norwegen gelebt haben. Ministerialbeamte und Diplomaten sind von dieser Regelung ausgeschlossen, besitzen also kein passives Stimmrecht.Petersson, 1989, 74 Bei der Parlamentswahl in Norwegen 2013 betrug die Wahlbeteiligung 78,2 Prozent.Regierungswechsel in Norwegen Länderbericht der Konrad-Adenauer-Stiftung, September 2013, S. 2.

Die Kandidaten der Parteien sind auf Listen sortiert. Ein Gesetz regelt, nach welchem Verfahren die Parteien ihre Kandidaten aufstellen; es ist allerdings nicht bindend, hat also nur beratenden Charakter. Die Nominierungsbefugnis liegt in der Praxis bei den aktiven Mitgliedern der Partei, wenngleich zentrale Parteiinstanzen unterschiedliche Einflussmöglichkeiten haben, in die Nominierung von Kandidaten durch die regionalen und lokalen Parteiorganisationen einzugreifen.

Das heutige Wahlsystem wurde 2002 eingeführt und kam bei der Stortingwahl 2005 erstmals zur Anwendung. Zu diesem Zeitpunkt stimmten die Wahlkreise mit den Provinzen überein. Die Mitgliederzahl des Stortings stieg von 165 auf 169. Wesentliche Änderungen waren, dass durch die Vergrößerung der Zahl der Ausgleichsmandate von 8 auf 19 die Mandatszahlen der Parteien stärker als bisher ihren Stimmenanteilen entsprechen und dass die Mandatszahlen der Wahlkreise künftig regelmäßig der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden, während sie bis dahin meist über Jahrzehnte unverändert blieben.

Die 169 Sitze des Storting werden folgendermaßen auf die 19 Wahlkreise verteilt: Zunächst wird für jeden Wahlkreis die sogenannte Verteilungszahl berechnet, indem die Bevölkerungszahl des Wahlkreises und das 1,8-fache seiner Fläche in Quadratkilometern addiert werden (bei 150.000 Einwohnern und 20.000 km² Fläche betrüge die Verteilungszahl z. B. 150.000 + 1,8 × 20.000 = 186.000). Auf Basis ihrer Verteilungszahlen werden die Sitze dann nach dem Sainte-Laguë-Verfahren proportional an den Wahlkreis vergeben. Die Sitzzahlen werden alle vier Jahre (bis 2023: alle acht Jahre) neu berechnet. Durch die Berücksichtigung der Fläche der Wahlkreise sind relativ dicht besiedelte Gebiete (insbesondere Oslo und Akershus) unterrepräsentiert, allerdings war diese Unterrepräsentation zuvor größer.

In jedem Wahlkreis werden alle Sitze bis auf einen nach der sogenannten ausgeglichenen Methode, einer Modifikation des Sainte-Laguë-Verfahrens (erster Teiler 1,4 statt 1) proportional auf die Parteien verteilt. Eine Sperrklausel gibt es hierfür nicht. In den größten Wahlkreisen sind etwa 4 % nötig, um einen Sitz zu bekommen, in den kleineren Wahlkreisen über 10 %. Der noch nicht vergebene Sitz dient als Ausgleichsmandat.

Die Ausgleichsmandate werden auf nationaler Ebene verteilt. Dazu werden 169 Sitze nach dem Sainte-Laguë-Verfahren gemäß ihrer landesweiten Stimmenzahlen proportional auf die Parteien verteilt; hierfür gilt eine 4-%-Hürde. Hat eine Partei in den Wahlkreisen schon mehr Sitze errungen, als ihr auf Grund ihrer landesweiten Stimmenzahl zustehen oder hat eine Partei auf Wahlkreisebene Sitze erhalten, die an der landesweiten Sperrklausel gescheitert ist, behält sie diese „Überhangmandate“. Den übrigen Parteien werden dann entsprechend weniger Sitze zugeteilt. Die einzelnen Parteien erhalten so viele Ausgleichsmandate zusätzlich zu den schon auf Wahlkreisebene errungenen Sitzen, bis sie ihre auf nationaler Ebene errechnete Sitzzahl erreicht haben. Jedes der 19 Ausgleichsmandate wird dann in einem komplizierten Verfahren einem der 19 Wahlkreise zugewiesen.

Innerhalb der Parteiliste werden die Sitze entsprechend der Listenreihenfolge besetzt. Die Wähler hatten bis zur Stortingswahl 2021 die Möglichkeit, die Reihenfolge zu ändern oder bestimmte Bewerber aus der Liste zu streichen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass solche Änderungen keine Wirkung haben.Petersson, 1989, 40; Groß/Rothholz, 2003, 148 Bis zur Entfernung der Möglichkeit aus dem Wahlgesetz im Jahr 2023, kam es nie zu einer Beeinflussung der Wahlliste durch die Wähler.

Zusammensetzung Aktuelle Sitzverteilung

Logo Partei Ausrichtung Parteivorsitz Sitze Arbeiderpartiet (Ap)Arbeiterpartei sozialdemokratisch Jonas Gahr Støre 53 zentriert|30px Fremskrittspartiet (FrP)Fortschrittspartei rechtspopulistisch Sylvi Listhaug 47 zentriert|30px Høyre (H)Rechts konservativ Ine Eriksen Søreide 24 zentriert|30x30px|mini Sosialistisk Venstreparti (SV)Sozialistische Linkspartei demokratisch-sozialistisch Kirsti Bergstø 9 zentriert|30px Rødt (R)Rot kommunistisch Marie Sneve Martinussen 9 zentriert|30px Senterpartiet (Sp)Zentrumspartei agrarisch Trygve Slagsvold Vedum 9 zentriert|30px Miljøpartiet De Grønne (MDG)Umweltpartei Die Grünen grün Arild Hermstad 8 zentriert|30px Kristelig Folkeparti (KrF)Christliche Volkspartei christdemokratisch Dag-Inge Ulstein 7 zentriert|30px Venstre (V)Links sozialliberal Guri Melby 3 Gesamt 169

Sitzverteilungen 1945–2025 Die folgende Tabelle gibt die Sitzverteilungen im Storting ab 1945 wieder:

Partei 1945 1949 1953 1957 1961 1965 1969 1973 1977 1981 1985 1989 1993 1997 2001 2005 2009 2013 2017 2021 2025 Arbeiderpartiet (Ap) 76 85 77 78 74 68 74 62 76 66 71 63 67 65 43 61 64 55 49 48 53 Høyre (H) 25 23 27 29 29 31 29 29 41 53 50 37 28 23 38 23 30 48 45 36 24 Senterpartiet (Sp) 10 12 14 15 16 18 20 21 12 11 12 11 32 11 10 11 11 10 19 28 9 Fremskrittspartiet (FrP) 4 – 4 2 22 10 25 26 38 41 29 27 21 47 Sosialistisk Venstreparti (SV) 16 2 4 6 17 13 9 23 15 11 7 11 13 9 Venstre (V) 20 21 15 15 14 18 13 2 2 2 – – 1 6 2 10 2 9 8 8 3 Rødt (R) – 1 8 9 Kristelig Folkeparti (KrF) 8 9 14 12 15 13 14 20 22 15 16 14 13 25 22 11 10 10 8 3 7 Miljøpartiet De Grønne (MDG) – – – – – – 1 1 3 8 Norges Kommunistiske Parti (NKP) 11 – 3 1 – – – – – – – – – – – – – – – – – Sonstige – – – – 2 2 – 1 – – – 1 1 1 1 – – – – 1 – Gesamt 150 150 150 150 150 150 150 155 155 155 157 165 165 165 165 169 169 169 169 169 169

Funktionen mini|Plenarsaal des Stortings

Gesetzgebung Eine zentrale Aufgabe der norwegischen Volksvertretung ist die Gesetzgebung. Die große Mehrzahl der Gesetze bilden Regierungsentwürfe. Das Recht der Gesetzesinitiative der Regierung ist in der Verfassung festgeschrieben. Die Rolle des Parlaments ist es, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen, Änderungen und Ergänzungen einzubringen und schließlich dem Vorschlag zuzustimmen oder ihn abzulehnen.Legislation stortinget.no (englisch)

Bis 2009 teilte sich das Parlament auf der ersten Sitzung nach der Wahl in zwei Abteilungen ein, das Odelsting mit drei Vierteln der Stortingmitglieder und das Lagting, dem die übrigen Abgeordneten angehörten. Gesetze wurden im Odelsting eingebracht. Nach seiner Zustimmung musste das Lagting zustimmen. Lehnte das Lagting die Vorlage zweimal ab, entschied der Storting insgesamt mit Zweidrittelmehrheit.Store Norske Leksikon: Odelstinget

Auch Bürger außerhalb des Stortings können Gesetzesvorschläge anstoßen, was jedoch voraussetzt, dass sich ein Abgeordneter des Vorschlags annimmt. Dies muss nicht bedeuten, dass dieser Abgeordnete dem Inhalt der Initiative zustimmt.Petersson, 1989, 76 f.

Abschließend wird ein Gesetz vom König bestätigt. Der König verfügt formal über ein Vetorecht, das jedoch seit 1905 nicht mehr angewendet wurde und zudem vom Storting überstimmt werden könnte, sofern es den gleichen Beschluss nach der nächsten Parlamentswahl noch einmal fasst. Insofern ist die Rolle des Königs im Verlauf der Gesetzgebung heute nur von staatsnotarieller Natur.Petersson, 1989, 78 f.; Groß/Rothholz, 2003, 134 f.

Neben Gesetzentwürfen erarbeitet die Regierung auch offizielle Unterrichtungen (stortingsmelding), die Informationen zusammenstellen, um eine breite parlamentarische Debatte kontroverser Fragen zu gewährleisten.

Haushalt Eine wichtige Aufgabe des Stortings ist es, den jährlichen Haushaltsplan zu beschließen. Das Parlament entscheidet über die Erhebung von Steuern und die Verteilung der Staatsausgaben. Wenn das Storting im Herbst zusammentritt, ist der Finanzhaushalt stets der erste Punkt, der behandelt wird. Die Ausarbeitung des Budgets obliegt der Regierung. Die verschiedenen Zweige der Staatsverwaltungen bringen ebenso ihre Berechnungen und Forderungen für das Haushaltsjahr ein wie die einzelnen Fachminister, woraufhin die Regierung verschiedene Prioritäten setzt und einen Haushaltsplan erstellt. Die im Parlament abgehaltene Diskussion über den Haushalt wird meistens in einen allgemeinen Teil und in einen Teil zur Diskussion der einzelnen Posten aufgeteilt. Im allgemeinen Teil hat die Opposition die Möglichkeit, ihre Alternativen vorzustellen.Petersson, 1989, 81 f. Weil die Ausarbeitung des Haushalts viel Raum in der Arbeit des Stortings einnimmt, gibt es ein Zeitlimit von zweieinhalb Monaten, in denen der fertige Haushalt entwickelt werden muss. In der Praxis stimmt das Storting dem Vorschlag der Regierung mit kleinen Änderungen zu, da die finanziellen Unterschiede weniger als ein Prozent ausmachen.Budget stortinget.no (englisch)

Kontrolle der Exekutive mini|Erdöl- und Energieministerin Åslaug Haga während einer Fragestunde am 22. November 2007