mini|Hans-Peter Uhl (2012) Hans-Peter Uhl (* 5. August 1944 in Tübingen; † 27. Oktober 2019) war ein deutscher Politiker (CSU). Von 1998 bis 2017 war er Mitglied des Deutschen Bundestages.

Leben Ausbildung Nach dem Abitur am Albert-Einstein-Gymnasium Ravensburg diente Uhl zwei Jahre als Zeitsoldat bei der Bundeswehr und absolvierte ab 1964 ein Studium der Rechtswissenschaften in München, welches er mit dem Ersten juristischen Staatsexamen beendete. Während seines Studiums schloss sich Uhl 1966 der Burschenschaft Rhenania (heute: Arminia-Rhenania) an.Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 9: Nachträge. Koblenz 2021, S. 179. (Online-PDF) Nach dem Referendariat bestand er auch das Zweite juristische Staatsexamen. 1974 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. mit der Arbeit Die Konzentrationskontrolle in Großbritannien, verglichen mit der deutschen Kartellrechts-Novelle (1973).

Berufliche Erfahrungen 1975 trat er in den Dienst der Finanzverwaltung des Freistaats Bayern. Anschließend war er von 1987 bis 1998 als Kreisverwaltungsreferent Leiter der Sicherheits- und Ordnungsbehörde der Landeshauptstadt München. Seit 1998 war er als Rechtsanwalt zugelassen.

Parteilaufbahn Seit 1970 war Uhl Mitglied der CSU. Er gehörte dem Kreisvorstand der CSU München-West an. Im Jahr 1999 war er kurzzeitig CSU-Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters. Er zog seine Kandidatur jedoch zurück, weil er „nicht das Vertrauen des derzeitigen Vorstands der Münchner CSU“ habe, der ihm „ein Messer, auf dessen Griff die Buchstaben CSU stehen,“ in den Rücken gerammt hätte. Peter Gauweiler erklärte in diesem Zusammenhang, tatsächlich sei der Rückzug erfolgt, „weil [Uhl] seinen gefährlichsten Gegner unterschätzt hat – sich selbst“.

Abgeordnetenlaufbahn Von 1998 bis 2017 war Uhl Mitglied des Deutschen Bundestages. Dort war er 2005 Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zur Visa-Affäre. Seit November 2005 war er Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik und damit auch innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In der 18. Wahlperiode war er Justiziar seiner Fraktion.

Hans-Peter Uhl zog 1998 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises München-West und ab 2002 als Abgeordneter des Wahlkreises München-West/Mitte in den Bundestag ein. Bei der Bundestagswahl 2013 erreichte er 42,6 Prozent der Erststimmen (2009: 36,8 %; 2005: 42,7 %; 2002: 44,3 %; 1998 bei anderem Wahlkreiszuschnitt: 47,3 %).

Uhl war in der 17. Wahlperiode Mitglied des Bundestags-Innenausschusses und des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste. Bei der Bundestagswahl 2017 kandidierte er nicht erneut als Abgeordneter.Der Bundestag verliert viele bekannte Gesichter, Neue Osnabrücker Zeitung am 23. Juni 2017

Sonstiges Engagement Uhl war stellvertretender Vorsitzender der German European Security Association. (Webauftritt) Die Organisation stellt im Bereich der Inneren Sicherheit eine Schnittstelle zwischen Bedarfsträgern wie dem Bundeskriminalamt, politischen Akteuren aus Legislative und Exekutive sowie Industrie und Forschung dar.

Privatleben Hans-Peter Uhl war katholisch, verheiratet und Vater von vier Söhnen; davon stammen drei aus erster Ehe. Am 27. Oktober 2019 starb er im Alter von 75 Jahren an Krebs. Bei der Trauerfeier anwesend waren Joachim Herrmann, Kurt Faltlhauser, Josef Schmid und Hans Podiuk. Uhl wurde auf dem Friedhof Neuhausen bestattet.Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 9: Nachträge. Koblenz 2021, S. 180. (Online-PDF)

Politische Positionen

Lobbyismus und Lobby-Register Uhl als Justiziar der Unionsfraktion wandte sich 2016 gegen den später mehrheitlich abgelehnten Antrag der Opposition, die Interessenvertretung beim Parlament mit einem Lobbyisten-Register transparenter zu gestalten. Er warnte vor einer „Diskriminierung und Stigmatisierung“ von Interessenvertretern. Das Vorbringen und Anhören von Einzelinteressen dürfe nicht kriminalisiert werden.

Innere Sicherheit

Als Kreisverwaltungsreferent in München war Uhl 1998 für die Ausweisung des jugendlichen deutsch-türkischen Serienstraftäters „Mehmet“ verantwortlich.

Aufsehen erregte Uhl, als er die Ablehnung des neugefassten BKA-Gesetzes durch die sächsische SPD als „linkes Gerülpse“ bezeichnete.

Scharfe Kritik aus den anderen Parteien erntete Uhl als Reaktion auf den Vorschlag, die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten von derzeit 16 Jahren auf 14 oder zwölf Jahre zu senken. Damit sollte nach Uhls Auffassung eine „bessere Überwachung von terrorverdächtigen Minderjährigen“ erreicht werden. Uhl hat die Kritik zurückgewiesen und sich dazu ausführlich erklärt auf abgeordnetenwatch.

Telekommunikation und Neue Medien Hans-Peter Uhl war ein Befürworter der Internetregulierung: „Es geht nicht um eine stärkere Regulierung, aber vielleicht um eine intelligentere Form der Regulierung. Grundsätzlich ist gerade die Freiheit des Internets das, was es zu einem großartigen Medium macht. Andererseits muss es auch im Internet möglich sein, den Jugendschutz zu gewährleisten und strafbare Inhalte zu sanktionieren – um die Bevölkerung und die Jugend vor Kriminalität, Terrorismus und Schmutz zu schützen. “

Internetsperren Empörung verursachte Uhl 2009 im Zusammenhang mit der Sperrung von Webseiten in Deutschland, als er Kritiker der Internetsperren und namentlich die Mitglieder des Chaos Computer Clubs (CCC) als „Pseudo-Computerexperten“ sowie „ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen“ diffamierte. Außerdem sprach er von „pseudo-bürgerrechtsengagierte[r] Hysterie“. „Jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ [sei] pervers“. Später relativierte er die Entgleisung: „Ich bezweifle nicht, dass z. B. die Angehörigen des Chaos Computer Club grundsätzlich ernst zu nehmende Computerfachleute sind. Ich bedaure, dass ich einen unnötig polemischen Ton in die Debatte gebracht habe. Schließlich ist es ja richtig, geplante Maßnahmen von allen Seiten zu beleuchten und zu hinterfragen.“

Später warf Uhl der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger „Scheinaktionismus“ vor: „Sie setzt einseitig auf das Löschen solcher Seiten, obwohl sie genau weiß, dass dies nichts bringt.“ Da gelöschte Inhalte von anderer Stelle aus wieder in das Internet hochgeladen werden könnten, wäre eine Sperrung rechtswidriger Inhalte nötig, da dies ein „Unwerturteil“ des Staates darstelle. Leutheusser-Schnarrenberger widersprach diesen Aussagen. Auch andere Kritiker warfen Uhl vor, durch die Sperrung von Kinderpornografie ebenfalls keine Gewähr dafür bieten zu können, dass rechtswidrige Inhalte von anderer Stelle nicht wieder ins Internet eingestellt werden.

Bezüglich kinderpornografischer Angebote wollte er von den Erfahrungen der chinesischen Internetzensur bei den Olympischen Spielen in Peking lernen: „Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich.“

Uhl begründete seinen Standpunkt mehrfach auf abgeordnetenwatch.de, u. a. mit dem Argument: „Diese Sperren sind sicherlich keine Wunderwaffe, aber sie stellen eine höhere Hürde für den Zugang dar als wenn die Sperre nicht vorhanden wäre.“

Der Deutsche Bundestag entschied am 1. Dezember 2011 mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und FDP, das Zugangserschwerungsgesetz von 2009 – das nie angewandt worden war – wieder aufzuheben.

Vorratsdatenspeicherung Uhl war ein entschiedener Befürworter der Vorratsdatenspeicherung entsprechend dem Konzept des Bundesinnenministeriums.

Schon bisher dürfen die Telekommunikationsunternehmen nach § 97 Abs. 3 TKG die Verkehrsdaten bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung speichern. Die Vorratsdatenspeicherung entsprechend TKG würde dazu führen, dass diese Daten bei den Kommunikationsdienstleistern nach einer einheitlichen Mindestspeicherfrist, z. B. für sechs Monate, gespeichert werden müssen. Durch eine solche einheitliche Speicherfrist soll die Verfügbarkeit von Verkehrsdaten sichergestellt werden, damit sie entsprechend TKG im Einzelfall durch die Polizei abgerufen werden können, • wenn es um eine schwere Straftat geht (dies wäre im Gesetz konkreter zu definieren). • wenn ein Richter dies prüft und anordnet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung, die zeitweise in Kraft gewesen war, für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG hat die Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht prinzipiell verboten, sondern nur die konkreten gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich billigt das Gericht diese Maßnahme jedoch ausdrücklich:

Die Anschläge in Norwegen vom Juli 2011 nahm Uhl erneut zum Anlass, um deren Einführung zu fordern: „Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung. Im Vorfeld muss die Überwachung von Internetverkehr und Telefongesprächen möglich sein. Nur wenn die Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können, können sie solche Taten vereiteln und Menschen schützen.“ Uhl erklärte seine Forderung weiterhin mit der Aussage „In Wahrheit wurde diese Tat im Internet geboren.“ Auf Nachfrage des Deutschlandfunks, inwiefern die Vorratsdatenspeicherung einem solchen Anschlag vorgebeugt hätte, wollte sich Uhl nicht äußern und wiederholte seine Forderung. Auch auf die Nachfrage des Senders, ob er nur ein Trittbrettfahrer sei, antwortete Uhl nicht. Er begründete dies damit, die Kritik komme „von linker Seite“.

Die Vorratsdatenspeicherung wird von einigen Kritikern insofern beargwöhnt, da sie „anlasslos“ erfolge. Zudem forderte in diesem Zusammenhang die FDP auf, ihren Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung zu beenden.vgl. z. B. . Uhls Vorgehen wurde in Teilen der Presse, von SPD, Grünen, FDP und Linkspartei sowie von mehreren Experten scharf kritisiert. So warf ihm z. B. Dieter Wiefelspütz „eine makabre Instrumentalisierung dieser entsetzlichen Anschläge“ vor. In Teilen der Presse wurde Uhls Forderung entschieden zurückgewiesen. Unter anderem wurde darauf hingewiesen, dass Warndateien mit diffusen Kriterien ein Klima der Angst schaffen und letztlich Denunziantentum fördern können. Aus dieser Sicht sind sie das Gegenteil von Offenheit und Demokratie.vgl. z. B.

Auch nach der Anschlagsserie in Südfrankreich Anfang 2012 sowie nach der Aufdeckung der rechtsextremen Terrororganisation NSU in Deutschland und den Sprengstoffanschlägen beim Boston-Marathon 2013 in den USA forderte Uhl erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Verstärkte nachrichtendienstliche Aufklärung des Internets Nach den Anschlägen in Norwegen 2011 forderte Uhl eine verstärkte Aufklärung des Nutzerverhaltens im Internet durch Nachrichtendienste. In diesem Zusammenhang erklärte er:

Bemühungen um ein Verbot von gewalthaltigen Spielen Uhl forderte wiederholt das Verbot sogenannter „Killerspiele“. Hierbei bezog er seine Forderung immer wieder auf das in Deutschland durch die USK ab 16 Jahren freigegebene Spiel Counter-Strike. Er erklärte in diesem Zusammenhang unter anderem „Solche Killerspiele, die üble Instinkte im Menschen wachrufen, dürfen Jugendlichen nicht zur Verfügung stehen“. In Zusammenhang mit dem Amoklauf von Winnenden und dem Spiel forderte er „strafrechtlich konkretisierte Verbotsnormen“ und stellte eine unmittelbare Verbindung zwischen dem Konsum des Spiels durch den Täter und dem Amoklauf her: „Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit sogenannten Killerspielen beschäftigt hat“. Uhl relativierte jedoch an anderer Stelle die Bedeutung von Verboten: „Strafrechtliche Normen können nur eine letzte Schranke sein. Sicherlich ist es erforderlich zu differenzieren.“

Äußerungen zum Klarnamenzwang im Internet Uhl setzte Pseudonyme im Internet gleich mit Anonymität und forderte daher, dass in sozialen Netzwerken keine Pseudonyme benutzt werden sollen, zur Förderung einer Politik der Offenheit.

Staatstrojaner