Der Regierungsbezirk Gießen war zwischen 1848 und 1852 ein Regierungsbezirk im Großherzogtum Hessen mit Sitz in Gießen.
Geschichte Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen führte auch zu einer Verwaltungsreform, weil die bis dahin bestehenden mittleren Verwaltungsebenen, Kreis und Provinz, von den Bürgern als Instrumente staatlicher Unterdrückung wahrgenommen wurden.Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Hessen. Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 1985. ISBN 3-87854-047-7, S. 41. Diese beiden Verwaltungsebenen wurden abgeschafftArt. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217). und durch zehn Regierungsbezirke (ab 1850: elf1850 wurde noch der Regierungsbezirk Worms vom Regierungsbezirk Mainz abgetrennt.) ersetzt. Die neue Struktur trat zum 21. August 1848 in Kraft.Bekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 225.
Der Regierungsbezirk Gießen war einer von fünf Regierungsbezirken im Bereich der ehemaligen Provinz Oberhessen. Er wurde aus dem Kreis Gießen, einschließlich der Stadt Gießen, und dem Kreis Grünberg formiert.Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (218). Der Regierungsbezirk Gießen umfasste 732 km².
Nach dem Sieg der Reaktion wurde der Regierungsbezirk Gießen 1852 wieder aufgelöst und die zuvor aufgelösten Kreise Gießen (unter Einschluss der Stadt Gießen) und Grünberg wiedererrichtet, sowie die östlichen Teile an den neu gebildeten Kreis Schotten abgegeben. Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (226f).
Regierungskommission Die Regierungskommission des Regierungsbezirks Gießen bildetenDienstnachrichten, Ziff. I) vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 226f (226).: Friedrich August Küchler als Dirigent, zuletzt Kreisrat des Kreises Friedberg Wilhelm von Willich gen. von Pöllnitz, zuletzt Kreisrat des Kreises Worms Gottfried Eckstein, zuletzt Beamter der Verwaltung der Provinz Oberhessen Friedrich Pietsch, zuletzt Kreissekretär des Kreises AlzeyZu seiner Person vgl.: Theodor Wilhelm Georg Hallwachs, zuletzt Kreissekretär des Kreises Groß-Gerau
Anmerkungen
Einzelnachweise
Gießen Kategorie:Organisation (Gießen) Giessen Kategorie:Aufgelöst 1852