mini|Haupteingang des Dienstgebäudes mini|Gebäude an der Archivstraße Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK), ehemals Preußisches Geheimes Staatsarchiv (PGStA), in Berlin ist eine Einrichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Es ist eines der größeren deutschen Staatsarchive und beherbergt vor allem zahlreiche Dokumente Brandenburg-Preußens (Haus und Hof der Hohenzollern, Preußische Armee, Provinzialbehörden, politische Organisationen, Karten etc.) von historischer Bedeutung in seinen Beständen. Gegenwärtig verwahrt es ca. 38.000 laufende Meter Archivalien.

Rechtsgrundlagen Durch die Zugehörigkeit zur bundesunmittelbaren Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) unterliegt das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz den rechtlichen Vorgaben des Bundes. Die Stiftung wurde durch das „Gesetz über die Errichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung“ vom 25. Juli 1957 begründet. Das Geheime Staatsarchiv (damals: Berliner Hauptarchiv) wurde ihr 1963 inkorporiert.

In Anwendung des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes vom 6. September 1965 ist das GStA PK auch zuständig für bestimmtes Archiv- und Registraturgut aus den Gebietskörperschaften der ehemaligen preußischen Ostprovinzen.

Archivrechtlich sieht sich das GStA PK an die Vorgaben des „Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes“ (Bundesarchivgesetz) und der einschlägigen Bundesgesetze gebunden.

Die spezifischen Belange des GStA PK im Hinblick auf die Benutzung werden durch die „Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung des Geheimen Staatsarchiv PK“ geregelt.

Aufgaben Die Kernaufgaben des GStA PK sind das Bewahren, Erschließen, Zugänglichmachen und Auswerten der historischen Überlieferungen seines Zuständigkeitsbereiches.

Insbesondere in Bezug auf das Schriftgut bestimmter Einrichtungen der Stiftungen Preußischer Kulturbesitz gehört zu den Aufgaben des GStA PK auch die Überlieferungsbildung, d. h. die Archivische Bewertung des angebotenen (archivreifen) Schriftgutes auf Archivwürdigkeit und die Übernahme des als archivwürdig bewerteten Schriftgutes. Überlieferungsbildung erfolgt durch die Übernahme von Unterlagen Dritter in Form von Nachlässen oder Familienarchiven oder des Registraturgutes von Vereinen und Gesellschaften oder von Sammlungen, die Bezüge zur brandenburg-preußischen Geschichte aufweisen.

Zuständigkeit Die Zuständigkeit von Archiven („Sprengelkompetenz“) ist territorial- und verwaltungsgeschichtlich sowie durch rechtliche Grundlagen bestimmt.

Das GStA PK ist demnach zuständig für die zentralen Behörden und Einrichtungen Brandenburg-Preußens – von der Mark Brandenburg (Überlieferung ab 1188), über das Kurfürstentum Brandenburg und das Königreich Preußen (ab 1701) bis zum Freistaat Preußen (ab 1918) – und die preußischen Parlamente (Überlieferungen ab 1847). Nach einer zeitweiligen Trennung (ab 1852) gehören seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges auch die Überlieferungen des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs (BPH) zum Zuständigkeitsbereich. Die Zuständigkeit für Unterlagen der Preußischen Armee ist gegenüber dem Bundesarchiv-Militärarchiv durch das Grenzjahr 1867/68 bestimmt. Daher verwahrt das GStA PK die älteren Militärbestände bis 1867. Die Zuständigkeit für Registraturgut aus der Verwaltung der auswärtigen Beziehungen zu außerdeutschen Staaten endet mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches, daher befinden sich die jüngeren, ab 1871 entstandenen Überlieferungen teils im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts, teils im Bundesarchiv. Für die Beziehungen Preußens zu den Teilstaaten des Deutschen Reiches und zum Vatikan blieb die Zuständigkeit Preußens bis 1918 bestehen, weswegen diese Überlieferungen überwiegend im GStA PK verwahrt werden.

Insbesondere nach dem Rechtsträgerabwicklungsgesetz von 1965 unterliegt auch provinziales, regionales und lokales Archiv- und Registraturgut von Behörden und Einrichtungen der ehemaligen preußischen Ostprovinzen, soweit dies infolge des Zweiten Weltkrieges nicht vor Ort verblieben ist, der Zuständigkeit des GStA PK. Das 1883 als Abteilung des Geheimen Staatsarchivs begründete Brandenburgische Provinzialarchiv (Kürzel: Pr.Br.) beruht heute zum größten Teil im 1949 gegründeten Brandenburgischen Landeshauptarchiv.

mini|Forschungssaal I des GStA PK

Unterlagen nichtstaatlicher und privater Herkunft werden in der Regel in freiwilliger Vereinbarung als Schenkung, durch Erbverfügung oder als Hinterlegung (Depositum) bzw. als Ankauf zu den Beständen und Sammlungen genommen. Hierzu gehören in erster Linie Nachlässe und Familienarchive, Unterlagen von Vereinen/Vereinigungen, darunter auch Freimaurer-Vereinigungen, (wissenschaftliche) Gesellschaften sowie vereinzelt auch von Firmen.

Geschichte

13. Jahrhundert bis 1803 Seit 1282 lassen sich Bemühungen zur Sicherung des markgräflichen, später kurfürstlich-brandenburgischen Urkundenbesitzes belegen, der an verschiedenen, teils befestigten Orten verwahrt wurde, so u. a. in Tangermünde und in der Stadt Brandenburg an der Havel. Nach der Übernahme der Landesherrschaft durch die Hohenzollern (1415) wurde die Residenzstadt Berlin-Cölln zum festen Verwahrungsort der Urkunden- und der neu entstehenden Aktenüberlieferungen. Diese wurden zunächst im Grauen Kloster (Berlin) bzw. im Dominikanerkloster, dann im Berliner Stadtschloss untergebracht.

Mit dem Regierungsantritt des Kurfürsten Joachim Friedrich (1598) und der Ernennung eines nur für das Archiv zuständigen Beamten erhielt das Geheime Archiv institutionelle Kontinuität. Der erste brandenburgische Archivbeamte, „Registrator“ Erasmus Langenhain, führte die ersten umfassenden Ordnungsarbeiten, v. a. am Urkundenbestand durch. 1604 wurde der Geheime Rat als erste für alle kurfürstlichen Territorien zuständige zentrale Verwaltungsbehörde begründet. Das Geheime Archiv stand mit diesem in so enger Verbindung, dass es auch als dessen Registratur fungierte. Die Überlieferungen des Geheimen Rates macht daher den Hauptteil der älteren Aktenbestände aus. Überlieferungen anderer, auch älterer, Behörden, wie die der Lehnskanzlei, der Kriegskanzlei oder der Hofkammer sind dagegen nur sporadisch und unsystematisch an das Geheime Archiv gelangt und heute zu großen Teilen verloren. Im Dreißigjährigen Krieg wurden die Urkunden- und Aktenbestände mehrfach geflüchtet, so dass vor allem die Aktenbestände in große Unordnung gerieten und umfangreiche Neuordnungen erforderlich waren. Diese führte ab 1639 Christoph Schönebeck (seit 1653 „Archivarius“) durch, der die Akten überwiegend nach Territorial-, z. T. auch nach Sachbetreffen in 62 (später 69) „Reposituren“ gliederte, die ihrerseits grob in alphabetische Stichworte unterteilt wurden. Diese Ordnung war so weitmaschig angelegt, dass nicht nur die Zugänge des späteren 17. und des 18. Jahrhunderts, sondern bis weit in das 19. Jahrhundert auch Akten modern organisierter neuerer Behörden eingepasst wurden, wenn auch unter zunehmenden Schwierigkeiten. 1710 wurden die Urkundenbestände des Geheimen Archivs mit den geheimsten Akten des Landesherren, der sog. „registratura in publicis“ zum „Geheimen Archivkabinett“ vereinigt, das als gesonderte Einheit innerhalb des Archivs bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts bestehen blieb. Seit König Friedrich Wilhelm I. entstand eine mit dem Herrscher verbundene Regierungsbehörde, das Kabinett, aus dem vor allem diplomatisches und militärisches Schriftgut ab 1742 erstmals und später fortlaufend an das Geheime Archiv abgegeben wurde.

Eine zentralarchivische Funktion hat das Geheime Archiv im 18. Jahrhundert jedoch nicht erlangen können, vor allem da das im Jahr 1723 begründete General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domainen-Direktorium (kurz: Generaldirektorium), das als Zentralbehörde der inneren, der Wirtschafts- und der Finanzverwaltung fungierte, ein eigenes, vom Geheimen Archiv gänzlich unabhängiges Behördenarchiv ausbildete. 1803 wurde die Geheime Kanzlei als Zentraleinrichtung aller Departements des Geheimen Rates aufgelöst. Im Verlauf dieser organisatorischen Änderungen erhielt das Geheime Archiv den Titel „Geheimes Staatsarchiv“, um den modernen zentralstaatlichen Behördencharakter zu betonen.

1803–1874 Die Stein-Hardenbergschen Reformen nach 1806 hatten auch Einfluss auf die Stellung des Geheimen Staatsarchivs. Die Aufhebung der zentralen Kanzlei 1803 und die Ablösung des Archivs von der Registratur des Auswärtigen Departements 1809 beendeten die bisherige enge Anbindung an eine Zentralbehörde. Das Geheime Staatsarchiv wurde 1810 dem Staatskanzleramt zugeordnet. Abgaben aus den 1808 anstelle des aufgelösten Geheimen Rates und des Generaldirektoriums getretenen ressortgebundenen und nach bürokratischem Prinzip geführten Ministerien erhielt das Geheime Staatsarchiv mit Ausnahme der Abgaben aus dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und dem Ministerium des königlichen Hauses jedoch kaum, da die anderen Ministerien überwiegend an das dem Finanzministerium zugeordnete Ministerialarchiv abgaben. Dessen Grundstock bildete das Behördenarchiv des aufgelösten Generaldirektoriums. Das Ministerialarchiv blieb bis 1874 eine vom Geheimen Staatsarchiv getrennte Einrichtung.

Nach dem Ende der Napoleonische Kriege 1815 übernahm das Geheime Staatsarchiv größere Teile der Zentral-Registraturen des ehemaligen Königreichs Westphalen, denen später in Abgrenzung zu anderen Nachfolgestaaten weitere Teile folgten. Da sich in den Provinzen nach 1815, teils in Nachfolge älterer Archiveinrichtungen der Vorgängerterritorien, teils in Konsolidierung herrenlosen Archivgutes die preußischen Provinzialarchive etablierten, wurde zur Abstimmung der vielfältigen archivischen Aufgaben in der Spannbreite vom Geheimen Staatsarchiv bis zu den Provinzialarchiven 1831 das Amt eines „Direktors der Staatsarchive“ geschaffen und mit Karl Georg von Raumer besetzt, der bereits seit 1822 das Geheime Staatsarchiv leitete. Hieraus entwickelte sich die Preußische Archivverwaltung, deren enge personelle Bindung zum Geheimen Staatsarchiv bis 1896, eingeschränkt bis 1945, bestehen blieb. Die enge Verbindung zum Haus Hohenzollern wurde gelockert, als nach der Einführung einer Verfassung (1848/1850) auf Veranlassung König Friedrich Wilhelms IV. ab 1852 die direkt auf das Haus Hohenzollern bezüglichen Überlieferungen abgetrennt und in einem „Hausarchiv“ zusammengefasst wurden. In der Folge verselbständigte sich das Brandenburg-Preußische Hausarchiv strukturell und personell immer weiter. 1895 erhielt es am Luisenplatz in Charlottenburg ein eigenes Archivgebäude.

Seit 1852 war das Archivwesen dem Ministerpräsidenten unterstellt, der die Archivpolitik vornehmlich durch die Besetzung der Direktorenstelle der Preußischen Archivverwaltung (so mit den Historikern Max Duncker und Heinrich von Sybel) beeinflusste.

1874–1924