mini|200px|Logo Bezirksregierung Arnsberg Der Regierungsbezirk Arnsberg ist einer von fünf Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen.

Geografie Der Regierungsbezirk Arnsberg liegt im Südosten von Nordrhein-Westfalen. Er deckt in seinem nordwestlichen Bereich mit den fünf Großstädten Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne einen wesentlichen Teil des dicht besiedelten Ruhrgebiets ab. Im Gegensatz dazu weist das östliche und südliche Gebiet eine geringere Bevölkerungsdichte und eher kleinteilige Besiedlung auf.

Landschaftlich gehören sowohl die Bergländer Südwestfalens als auch die südlichen Bereiche der westfälischen Bucht einschließlich des mittleren Abschnitts der Lippeniederungen und der Hellwegbörden zum Regierungsbezirk.

Der Regierungsbezirk grenzt im Norden an die Regierungsbezirke Münster und Detmold, im Osten an das Land Hessen, im Süden an das Land Rheinland-Pfalz und im Westen an die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf.

Geschichte Entstehung Die Geschichte des Regierungsbezirks geht auf die preußische „Verordnung über die verbesserte Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 zurück. Im Rahmen der Preußischen Reformen wurde Preußens Verwaltung nach dem Wiener Kongress neu geordnet und zunächst in zehn Provinzen mit jeweils zwei oder mehr Regierungsbezirken eingeteilt, die in mehrere Kreise untergliedert werden sollten.Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 () Eine der neu gebildeten Provinzen war die Provinz Westfalen. Die Einteilung der Provinz Westfalen und die Bildung der Regierungsbezirke Münster, Minden und Arnsberg wurde mit Bekanntmachung vom 25. Juli 1816 verfügt.Amts-Blatt für die Provinz Westfalen vom 20. Juli 1816, S. 310 (Landesbibliothek Münster) Der Verwaltungssitz Hamm, in der vornapoleonischen Zeit Sitz der Märkischen Kriegs- und Domänenkammer und seit 1226 Hauptort der Grafschaft Mark, wurde aufgegeben und die neue Behörde aufgrund der Wahl des Oberpräsidenten Ludwig von Vincke nach Arnsberg verlegt. Das Ziel, die Region wirtschaftlich stärker zu entwickeln, war der eine Grund für die Wahl Arnsbergs. Zur Begründung dafür, dass nicht Hamm, sondern das Sauerland (das einstige Herzogtum Westfalen) der Entwicklungshilfe bedürfe, sagte Vincke nach eigenem Bekunden: „Ihr Markaner helft Euch selbst, hier im Herzogtum müssen wir erst das Leben erwecken.“Zitiert in: Heinrich von Treitschke: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert, Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Hirzel, Leipzig 1882, S. 264. Der andere Grund für die Wahl Arnsbergs war der Wille der Regierung, die katholische Bevölkerung des vormaligen Herzogtums Westfalen stärker an den protestantisch geprägten preußischen Staat zu binden. Der ursprünglich 1815 vorgesehene Standort Hamm wurde stattdessen Sitz des königlich westfälischen Oberlandesgerichts, des heutigen Oberlandesgerichts Hamm.

Wie die übrigen Bezirksregierungen in der Provinz Westfalen, so nahm auch die neue Regierung in Arnsberg formell mit dem 1. August 1816 ihre Tätigkeit auf.Amts-Blatt für die Provinz Westfalen vom 27. Juli 1816, S. 324 (Landesbibliothek Münster)

Weitere Entwicklung Eine der zentralen Herausforderungen der Regierungspräsidenten in Arnsberg war im 19. und frühen 20. Jahrhundert die staatliche Begleitung des Industrialisierungsprozesses insbesondere im östlichen Ruhrgebiet. In diesem Zusammenhang wurden in den Ballungsräumen auch eine Neueinteilung der Kreise und die Schaffung von Stadtkreisen während des Deutschen Kaiserreichs und dann noch einmal in den späten 1920er Jahren mit den Gesetzen von 1926, 1928 und 1929 nötig. Durch die Kommunalreformen der 1960er/1970er Jahre kam es auch zum Zusammenschluss verschiedener kleinerer Einheiten zu größeren Kreisen.

Der Sitz der Bezirksregierung in der Stadt Arnsberg war dabei stets umstritten. Spätestens mit dem Aufstieg des Ruhrgebiets zur zentralen Industrielandschaft nahmen die Bestrebungen zur Verlegung des Standortes ins Ruhrgebiet oder die Gründung eines neuen Regierungsbezirks Ruhr (Ruhrstadt) zu.dazu ausführlich der Regierungsvizepräsident a. D. Heiko M. Kosow: Der Regierungsstandort Arnsberg. In: Heimatblätter. Zeitschrift des Arnsberger Heimatbundes. Heft 30/2009, S. 57–78.

Grundsätzlich in Frage gestellt wurden die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen erst unter der Regierung Rüttgers. Im Koalitionsvertrag von 2005 zwischen CDU und FDP wurde die Auflösung der Bezirksregierungen vereinbart. Umgesetzt werden sollte dieses Vorhaben allerdings erst ab 2012. Von diesen Plänen ist später die Regierung unter Jürgen Rüttgers auch nach Protesten aus den eigenen Reihen wieder abgerückt. Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung unter Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann war ausdrücklich der Erhalt aller Regierungsbezirke vereinbart. (Zeile 3655ff.; PDF; 936 kB)

Die Behörde ließ im Jahr 2016 ihre Geschichte während der NS-Zeit aufarbeiten. Es zeichnete sich ein mehrstufiger Prozess der Anpassung an die neuen politischen Verhältnisse ab. Die Bezirksregierung war dabei nicht nur eine ausführende Behörde. Auch vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, sich gegenüber den nationalsozialistisch beherrschten Kommunen als politisch zuverlässig zu präsentieren und sich gegenüber dem Gau Westfalen-Süd zu behaupten, zeigten einige Fachabteilungen eigene Initiative.Arne Hennemann: Dimensionen der Verstrickung. Die Bezirksregierung Arnsberg 1933–1945. Eine Untersuchung zum Behördenhandeln der südwestfälischen Mittelbehörde unter den Bedingungen des NS-Staates. Arnsberg 2016 (Vorabveröffentlichung), S. 12.

Einwohnerentwicklung Die folgende Übersicht zeigt die Einwohnerzahlen des Regierungsbezirks Arnsberg nach dem jeweiligen Gebietsstand. Bei den Zahlen handelt es sich bis 1970 um Volkszählungsergebnisse und ab 1975 um amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamtes. Die Zahlen für 1975, 1980 und 1985 sind geschätzte Werte, die Zahlen ab 1987 Fortschreibungen auf Basis der Ergebnisse der Volkszählung von 1987. Die Angaben beziehen sich für 1837 auf die „Zivilbevölkerung“, ab 1861 auf die „Ortsanwesende Bevölkerung“, ab 1925 auf die Wohnbevölkerung und ab 1987 auf die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“.

Jahr Einwohner 1819 388.456 1837 502.810 1861 (3. Dez.) 703.523 1867 (3. Dez.) 791.361 1871 (1. Dez.) 865.815 1880 (1. Dez.) 1.068.141 1885 (1. Dez.) 1.189.688 1890 (1. Dez.) 1.342.711 1900 (1. Dez.) 1.851.319 Jahr Einwohner 1910 (1. Dez.) 2.399.849 1925 (16. Juni) 2.721.367 1939 (17. Mai) 2.678.026 1950 (13. Sep.) 3.041.700 1961 (6. Juni) 3.597.920 1970 (27. Mai) 3.720.550 1975 (31. Dez.) 3.744.303 1980 (31. Dez.) 3.688.780 1985 (31. Dez.) 3.567.208 Jahr Einwohner 1987 (25. Mai) 3.605.066 1990 (31. Dez.) 3.731.986 1995 (31. Dez.) 3.827.480 2000 (31. Dez.) 3.805.904 2005 (31. Dez.) 3.760.454 2008 (31. Dez.) 3.699.748 2011 (9. Mai) 3.575.207 Volkszählungsergebnis

Bevölkerungsreichste Städte

Verwaltungsgliederung mini|hochkant=2.4|Kreise in NRW, Grundtöne nach Regierungsbezirken, kreisfreie Städte intensiver eingefärbt Der Regierungsbezirk besteht aus sieben Kreisen mit insgesamt 78 kreisangehörigen Gemeinden und fünf kreisfreien Städten. Kreise Kreisfreie Städte Ennepe-Ruhr-Kreis ( Einw.) Hochsauerlandkreis ( Einw.) Märkischer Kreis ( Einw.) Kreis Olpe ( Einw.) Kreis Siegen-Wittgenstein ( Einw.) Kreis Soest ( Einw.) Kreis Unna ( Einw.) Bochum ( Einw.) Dortmund ( Einw.) Hagen ( Einw.) Hamm ( Einw.) Herne ( Einw.)

Geschichte der Verwaltungsgliederungen Kreiseinteilung 1817 Am 6. Oktober 1816 legte die Bezirksregierung in Arnsberg ihren Plan zur Einteilung des Regierungsbezirkes in 12 Kreise vor. Nachdem König Friedrich-Wilhelm III. diesen Plan genehmigt hatte, trat zum 1. Januar 1817 folgende Kreiseinteilung in Kraft:Wilhelm Grabe: „Mit der sorgfältigsten Schonung der bestehenden Verhältnisse“ – Die Einrichtung der Kreise in Rheinland-Westfalen 1816. In: Claudia Maria Arndt, Wilhelm Grabe, Stephen Schröder (Red.): Von der preußischen Obrigkeit zur bürgerlichen Selbstverwaltung. Herausgegeben vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 2016, S. 13–23, hier S. 19. Kreis Altena Kreis Arnsberg Kreis Bilstein Kreis Bochum Kreis Brilon Kreis Dortmund Kreis Hagen Kreis Hamm Kreis Iserlohn Kreis Lippstadt Kreis Medebach Kreis Soest

Am 1. Juni 1817 wurden dem Regierungsbezirk Arnsberg zudem die beiden Kreise Siegen und Wittgenstein zugeordnet.

Änderung der Kreiseinteilung am 1. Januar 1819 Schon bald nachdem die Landräte ihre Tätigkeit aufgenommen hatten, zeigte es sich, dass die Kreisgrenzen nicht überall glücklich gezogen worden waren. In der Eile der Kreiseinteilung im September 1816 hatte man die topographischen Gegebenheiten und die damaligen Verkehrsverbindungen zu wenig in den Blick genommen. Infolgedessen wurde die Kreiseinteilung im Laufe des Jahres 1818 überprüft und vielfach abgeändert. Die neue Kreiseinteilung trat zum 1. Januar 1819 in Kraft: Kreis Altena: Abtretung von Märkisch Valbert an den Kreis Olpe Kreis Arnsberg: Abtretung von Gemeinden an den neuen Kreis Eslohe und an den Kreis Hamm, Aufnahme von Gemeinden aus dem Kreis Iserlohn, Gebietsaustausch mit dem Kreis Soest Kreis Bochum: Abtretung von Gemeinden an den Kreis Hagen, Gebietsaustausch mit dem Kreis Dortmund Kreis Brilon: Aufnahme von Gemeinden aus dem aufgelösten Kreis Medebach Kreis Dortmund: Abtretung von Gemeinden an den Kreis Hagen, Gebietsaustausch mit dem Kreis Bochum Kreis Eslohe: Neubildung aus Gemeinden der Kreise Altena, Arnsberg, Bilstein und Medebach Kreis Hagen: Aufnahme von Gemeinden aus den Kreisen Bochum und Dortmund Kreis Hamm: Aufnahme von Gemeinden aus dem Kreis Arnsberg Kreis Iserlohn: Abtretung von Gemeinden an den Kreis Arnsberg Kreis Lippstadt: Eingliederung der Gemeinde Mellrich des Kreises Soest Kreis Olpe: Umbenennung des Kreises Bilstein Kreis Siegen Kreis Soest: Abtretung Gemeinde Mellrich an den Kreis Lippstadt, Gebietsaustausch mit dem Kreis Arnsberg Kreis Wittgenstein Kreis Bilstein: Umbenennung in Kreis Olpe, Aufnahme von Märkisch Valbert aus dem Kreis Altena und Abtretung von Gemeinden an den neuen Kreis Eslohe Kreis Medebach: Auflösung und Aufteilung auf die Kreise Brilon und Eslohe

Änderung der Kreiseinteilung am 1. Januar 1832 Am 1. April 1826 traten kleine Grenzverschiebungen zwischen einzelnen Kreisen in Kraft. Am 1. Januar 1832 gab es eine neue Kreiseinteilung: Kreis Altena: Eingliederung der Bürgermeisterei Valbert des Kreises Olpe Kreis Arnsberg: Eingliederung von Gemeinden des Kreises Eslohe Kreis Bochum: Eingliederung von Gemeinden des Kreises Hagen (1. April 1826) Kreis Brilon Kreis Dortmund Kreis Hagen: Abtretung von Gemeinden an den Kreis Bochum (1. April 1826) Kreis Hamm: Abtretung von Gemeinden an den Kreis Soest (1. April 1826) Kreis Iserlohn: Abtretung von Gemeinden an den Kreis Arnsberg Kreis Lippstadt Kreis Meschede: Umbenennung des Kreises Eslohe Kreis Olpe: Abtretung der Bürgermeisterei Valbert an den Kreis Altena Kreis Siegen Kreis Soest: Eingliederung von Gemeinden des Kreises Hamm (1. April 1826) Kreis Wittgenstein Kreis Eslohe: Umbenennung in Kreis Meschede und Abtretung von Gemeinden an den Kreis Arnsberg

Bildung von Stadt- und Landkreisen Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts führten Industrialisierung und die damit einhergehende Urbanisierung zu Veränderungen. Insbesondere wurde aus einigen alten Kreisen größere Städte als Stadtkreise ausgliedert. Aus den Resten wurden teilweise neue Landkreise gebildet.

Bildung der Stadtkreise Dortmund: 15. Februar 1875 Bochum: 24. Mai 1876 Hagen: 1. April 1887 Gelsenkirchen: 1. April 1897 Witten: 1. April 1899 Hamm: 1. April 1901 Herne: 1. Juli 1906 Iserlohn: 1. April 1907 Lüdenscheid: 1. April 1907 Hörde: 1. April 1911 Siegen: 1. März 1923

Bildung neuer Kreise Kreis Gelsenkirchen: 1. Juli 1885 Kreis Hattingen: 1. Juli 1885 Kreis Hörde: 1. April 1887 Kreis Schwelm: 1. April 1887

Kommunalreform der 1920er Jahre