mini|Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Sein Hauptsitz bzw. erster Dienstsitz befindet sich in Berlin, sein zweiter Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn.
Geschichte Das Bundesministerium wurde zunächst 1953 unter der Bezeichnung Bundesministerium für Familienfragen gegründet. Ab 1957 kam dann der Bereich Jugend hinzu (Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen (1957) bzw. Bundesministerium für Familie und Jugend (1963)). 1969 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in das Bundesministerium für Familie und Jugend eingegliedert und 1991 wieder ausgegliedert (Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (1969) bzw. Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (1986)). Durch die traditionelle Vergabe des Ministerpostens an eine Frau und die stereotypisch weiblichen Aufgabenfelder des Ministeriums wurde das Ministerium in dieser Zeit auch als Drei-Mädel-Haus bezeichnet. Das verbleibende Ministerium wurde in das Bundesministerium für Familie und Senioren (Hannelore Rönsch) und in das Bundesministerium für Frauen und Jugend (Angela Merkel) aufgeteilt. Seit 1994 sind diese beiden Bereiche zusammengefasst, daher ergab sich die Benennung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Im Kabinett Merz wurde der Bereich Bildung aus dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt herausgelöst und auf das Familienministerium übertragen. Damit änderte sich die Benennung zu Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Aufgaben
Die Aufgaben lassen sich in unterschiedliche Kategorien einteilen: Bildung, Familie, Senioren, Frauen, Kinder und Jugendliche, Wohlfahrtspflege, Freiwilligendienste und bürgerschaftliches Engagement.
Bildung Im Bereich Bildung sind u. a. diese Themenbereiche angesiedelt: Frühe und schulische Bildung, Bildungsforschung; berufliche Bildung und lebensbegleitendes Lernen.
mini|Bundesfamilienministerium, Hauptsitz Berlin mini|Bundesfamilienministerium, Dienstsitz Bonn
Familienpolitik Das Bundesfamilienministerium ist für die Familienförderung zuständig (Unterhaltsvorschuss, Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld), sorgt dafür, dass innerhalb der Bundesregierung die Familieninteressen berücksichtigt werden (z. B. im Steuerrecht, beim Wohngeld, in der Rentenversicherung), sorgt für bessere Bedingungen für partnerschaftliche Elternverantwortung von Vätern und Müttern (Elternzeit, familienfreundliche Arbeitswelt, Lokale Bündnisse für Familie).
Die gesellschaftlichen Bewusstseinsprozesse werden durch Modelle gefördert, unter anderem zur Stärkung der Rolle von Vätern zur gewaltfreien Erziehung zur Armutsprophylaxe
Außerdem fördert das Familienministerium die Träger der Familienarbeit (zum Beispiel Familienverbände, Familienbildung, Familienberatung, Familienselbsthilfe).
Ältere Menschen Das Bundesseniorenministerium ruft Modellprojekte zur Förderung eines selbstständigen Lebens von Senioren und zur qualitätsvollen Hilfe und Pflege im Alter ins Leben und verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel durch das Altenpflegegesetz und das Heimpflegegesetz. Außerdem initiiert das Seniorenministerium Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen seniorenpolitischen Handelns angesichts des demographischen Wandels, unterstützt die europäische und internationale Zusammenarbeit auf Regierungsebene, fördert Seniorenorganisationen, die ältere Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützen.
Gleichstellung Das Ministerium erarbeitet Bundesgesetze zur Durchsetzung der Gleichstellung und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Ministerien, soweit sie Frauen- oder Gleichstellungsfragen berühren. Außerdem entwickelt das Ministerium Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen in der Politik, Gesellschaft, Arbeitswelt sowie zum Abbau von Gewalt gegenüber Frauen, fördert und unterstützt die Frauenorganisationen sowie bundesweite Verbände im Gleichstellungsbereich.
Kinder und Jugend Das Bundesjugendministerium betreut bestehende Bundesgesetze, zum Beispiel das Achte Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und das Jugendschutzgesetz, nimmt in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden, sowie der öffentlichen Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen wahr. Außerdem wirkt das Bundesjugendministerium bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der europäischen Jugendprogramme mit und beauftragt unabhängige Sachverständige, zur Information über die Lage von jungen Menschen in Deutschland und fördert entsprechende Forschungsvorhaben. Ferner ist es für den Kinder- und Jugendplan des Bundes, den zentralen, bundesweiten Fördertopf in der Kinder- und Jugendarbeit, zuständig.
Bundesfreiwilligendienst Das Bundesfamilienministerium betreut die Gesetzgebung zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes und entwickelt Strukturen, in denen dieser staatliche Dienst bundesweit durchzuführen ist. Es übt die Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aus, dem die Heranziehung und Betreuung der Dienstleistenden ebenso obliegt wie die Anerkennung und Betreuung der Dienststellen, in denen der Bundesfreiwilligendienst abgeleistet wird. Außerdem regelt das Bundesministerium die Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, die den größten Teil der Bundesfreiwilligendienststellen bereitstellen, und regelt u. a. die Geld- und Sachbezüge, Heilfürsorge, Unterhaltssicherung, Familienheimfahrten und Fortbildung für die Bundesfreiwilligendienstleistenden.
Wohlfahrtspflege, bürgerschaftliches Engagement Das Bundesministerium fördert die Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen sowie eine Reihe sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene, wie etwa die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa. Es initiierte und koordinierte für die Bundesregierung die Maßnahmen zu dem von der UN ausgerufenen Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 und begleitete im Jahre 2002 die Enquete-Kommission Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements des Deutschen Bundestages, ist für die Förderung und Weiterentwicklung des freiwilligen sozialen Jahres und freiwilligen ökologischen Jahres sowie für die Ausarbeitung des Freiwilligengesetzes verantwortlich. Im Rahmen des Projekts „Empowerment zur Wohlfahrtspflege“ wurde mit den Verbänden der Deutschen Islamkonferenz auch die Initiative ins Leben gerufen, die muslimischen Gemeinden zu empowern, eigene Wohlfahrtsangebote anzubieten. Durch diese Projektförderung des Bundesfamilienministerium wurde der islamische Wohlfahrtsverband An-Nusrat e. V. im Jahr 2018 gegründet. Im Jahr 2014 wurde das Förderprogramm Demokratie leben mit dem Ziel initiiert, zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates zu fördern. Im Programmbereich Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur wird seit 2025 der Kooperationsverbund Zukunft D gefördert, der zur Stärkung demokratischer Teilhabe in einer digitalisierten und vernetzten Gesellschaft beitragen soll.
Bundesminister seit 1953
Nr. Name Lebensdaten Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Kabinett(e) Bundesminister für Familienfragen 1 Franz-Josef Wuermeling 1900–1986 CDU 20. Oktober 1953 29. Oktober 1957 Adenauer II Bundesminister für Familien- und Jugendfragen 1 Franz-Josef Wuermeling 1900–1986 CDU 29. Oktober 1957 13. Dezember 1962 Adenauer III, IV 2 Bruno Heck 1917–1989 CDU 14. Dezember 1962 11. Oktober 1963 Adenauer V Bundesminister für Familie und Jugend 2 Bruno Heck 1917–1989 CDU 17. Oktober 1963 2. Oktober 1968 Erhard I, II, Kiesinger 3 Aenne Brauksiepe 1912–1997 CDU 16. Oktober 1968 21. Oktober 1969 Kiesinger Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit 4 Käte Strobel 1907–1996 SPD 22. Oktober 1969 15. Dezember 1972 Brandt I 5 Katharina Focke 1922–2016 SPD 15. Dezember 1972 14. Dezember 1976 Brandt II, Schmidt I 6 Antje Huber 1924–2015 SPD 16. Dezember 1976 28. April 1982 Schmidt II, III 7 Anke Fuchs 1937–2019 SPD 28. April 1982 1. Oktober 1982 Schmidt III 8 Heiner Geißler 1930–2017 CDU 4. Oktober 1982 26. September 1985 Kohl I, II 9 Rita Süssmuth 1937–2026 CDU 26. September 1985 5. Juni 1986 Kohl II Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit 9 Rita Süssmuth 1937–2026 CDU 6. Juni 1986 9. Dezember 1988 Kohl III 10 Ursula Lehr 1930–2022 CDU 9. Dezember 1988 18. Januar 1991 Bundesministerin für Familie und Senioren 11 Hannelore Rönsch * 1942 CDU 18. Januar 1991 17. November 1994 Kohl IV Bundesministerin für Frauen und Jugend 11 Angela Merkel * 1954 CDU 18. Januar 1991 17. November 1994 Kohl IV Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 12 Claudia Nolte * 1966 CDU 17. November 1994 26. Oktober 1998 Kohl V 13 Christine Bergmann * 1939 SPD 27. Oktober 1998 22. Oktober 2002 Schröder I 14 Renate Schmidt * 1943 SPD 22. Oktober 2002 22. November 2005 Schröder II 15 Ursula von der Leyen * 1958 CDU 22. November 2005 30. November 2009 Merkel I, II 16 Kristina Schröder * 1977 CDU 30. November 2009 17. Dezember 2013 Merkel II 17 Manuela Schwesig * 1974 SPD 17. Dezember 2013 2. Juni 2017 Merkel III 18 Katarina Barley * 1968 SPD 2. Juni 2017 14. März 2018 19 Franziska Giffey * 1978 SPD 14. März 2018 20. Mai 2021 Merkel IV 20 Christine Lambrecht * 1965 SPD 20. Mai 2021 8. Dezember 2021 21 Anne Spiegel * 1980 Grüne 8. Dezember 2021 25. April 2022 Scholz 22 Lisa Paus * 1968 Grüne 25. April 2022 6. Mai 2025Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend23Karin Prien* 1965CDU6. Mai 2025amtierendMerz
Franz-Josef Wuermeling (1953–1962) rahmenlos|rand|hochkant=0.3|links
1953 wurde die Familienpolitik unter der Regierung Konrad Adenauers in den Rang eines Bundesministeriums gehoben. Franz-Josef Wuermeling (CDU) war der erste Bundesminister für Familienfragen und war bis 1962 im Amt. Wuermeling wurde für seinen Wuermeling-Pass bekannt, der Zugfahrten für Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Familien zum halben Preis ermöglichte.
1952 setzte das Bundesministerium mit dem Mutterschutzgesetz erstmals eine einheitliche Schutzfrist für berufstätige werdende Mütter von je sechs Wochen vor und nach der Geburt fest. 1955 wurde mit dem Kindergeldgesetz erstmals ein Kindergeld in Höhe von 25 DM ab dem dritten Kind vorgesehen.
1949 sah der Familienlastenausgleich ursprünglich nur eine Förderung für Familien durch steuerliche Kinderfreibeträge von anfangs 600 DM vor. Von den Steuerfreibeträgen profitierten nur Familien mit höherem Einkommen. Ein Fortschritt für die Familien war die Einführung eines Kindergeldes zunächst ab dem dritten und ab 1961 auch für das zweite Kind sowie die schrittweise Erhöhung der Steuerfreibeträge in der Zeit von 1949 bis 1961 auf 1.200 DM.
In den 1950er Jahren dominierte in der Bundesrepublik Deutschland das Modell der Vorsorgeehe. Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb vor, dass die Ehefrau automatisch den Namen ihres Mannes annahm und dass jegliche Vertretung des Kindes dem Mann vorbehalten war. Außerdem konnte der Mann die berufliche Stellung seiner Frau kündigen. Hier widersprach das Bürgerliche Gesetzbuch dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), welches seit 1949 vorschreibt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Arbeitende Frauen waren ständig der Kritik ausgesetzt. Auch Bundesminister Franz-Josef Wuermeling sagte: „Eine Mutter daheim ersetzt vielfach Autos, Musiktruhen und Auslandsreisen.“
Bruno Heck (1962–1968) rahmenlos|rand|hochkant=0.3|links