mini|Die Feuerwehrübung erfolgt mit Kontaminationsschutzkleidung und CBRN-Vollmaske, um radioaktive Partikel von der Aufnahme durch Haut und Atemwege sowie von der Kleidung abzuhalten und so eine Kontamination zu vermeiden. Die Ausrüstung bietet jedoch keinen Schutz gegen harte Gammastrahlung. Daher sind umfassende vorbeugende Maßnahmen, wie die Schulung und Anwendung der Prinzipien von Strahlenschutz, und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich der Absicherung von Anlagen gegen Kritikalität, unerlässlich, um radioaktive Unfälle (vgl. Strahlenschaden) zu verhindern.
Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen von ionisierender (α, β, γ oder Röntgenstrahlung) und nichtionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen.A. Rahn: Strahlenschutz-Technik. 2. Auflage, Ecomed-Sicherheit 2012, ISBN 978-3-609-68452-9, S. 8. Der Schutz vor elektromagnetischer, speziell optischer Strahlung, ist ein verwandtes Fachgebiet.
Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für das Personal kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken und im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Aus technischer Sicht spielt die Absicherung derartiger Anlagen eine wichtige Rolle, siehe der Therac-25-Unfall.
Im erweiterten Sinne und ein Spezialgebiet ist der Chemische, Biologische, Radiologische, Nukleare (CBRN)-Schutz, welcher ebenfalls den Strahlenschutz umfasst.
Der Artikel befasst sich mit dem Schutz im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung. Dazu zählt die elektromagnetische Gammastrahlung und Röntgenstrahlung (γ-Quant oder Photon). Letztere ist auch bekannt als . Die Strahlung ist physikalisch äquivalent, lediglich die Entstehung beider Strahlungen unterscheiden sich voneinander.
Geschichte des Strahlenschutzes
Die Geschichte des Strahlenschutzes beginnt mit dem Erkennen der schädigenden Wirkung von ionisierender und nicht ionisierender Strahlung und der darauf gerichteten Präventivmaßnahmen. Die Gefahren von Radioaktivität und damit verbundener nuklearer Strahlung oder Kernstrahlung wurden lange Zeit nicht erkannt. Etwa seit den 1920er Jahren ist das Bewusstsein über die Gefahren sukzessive gewachsen, bis es zum Erlass entsprechender Strahlenschutzbestimmungen kam.
Rechtliche Basis des Strahlenschutzes in Deutschland ist seit 2017 das Strahlenschutzgesetz:
Weitere Details dazu siehe der Abschnitt Gesetzliche Grundlagen.
Die zehn Grundsätze des Strahlenschutzes Um die Ziele des Strahlenschutzes zu erreichen, hat die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) zehn Fundamental Safety Principles zusammengefasst und 2006 vorgestellt. Dieses Dokument wurde von der EURATOM mit der Richtlinie 2009/71/Euratom für sämtliche EU-Staaten als verbindlich eingestuft.
10 Sicherheitsprinzipien Verantwortlichkeit für den Strahlenschutz Die alleinige Verantwortung für den Schutz vor ionisierender Strahlung trägt die Person oder Organisation, die für den Betrieb von Anlagen und Aktivitäten, welche Strahlungsrisiken entstehen lassen, zuständig ist. Aufsichtspflicht der Regierung Ein effektiver legaler und behördlicher Rahmen für Strahlenschutz und Sicherheit, inklusive einer unabhängigen und kompetenten Aufsichtsbehörde, muss von der Regierung geschaffen und aufrechterhalten werden. Leitung und Management der Sicherheit Eine effektive Führung und ein qualitätsgesichertes Management der Sicherung vor Strahlungsrisiken muss von Organisationen verfolgt werden, welche von Strahlungsrisiken betroffen sind oder Anlagen und Aktivitäten betreiben, welche Strahlungsrisiken entstehen lassen. Notwendigkeit und Rechtfertigung Es dürfen keine Strahlungsrisiken ohne einen daraus resultierenden überwiegend positiven Nutzen entstehen. Optimierung des Strahlenschutzes Alle Strahlenexpositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden (ALARA-Prinzip). Limitierung und Überwachung individueller Dosisgrenzwerte Die Strahlendosis von Einzelpersonen soll die für die jeweiligen Bedingungen festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. Dies ist der praktische Bereich des Strahlenschutzes, die in Deutschland gültigen Gesetze und Grenzwerte werden weiter unten erläutert. Schutz der heutigen und zukünftigen Generationen Der Strahlenschutz erstreckt sich über die heutige und zukünftigen Generationen sowie die heutige und zukünftige Umwelt. Prävention von Unfällen Ein nuklearer oder radiologischer Unfall muss mit allen sinnvollen Mitteln verhindert oder/und die Auswirkungen eines solchen reduziert werden. Dieser Grundsatz betrifft hauptsächlich die Sicherheit von kerntechnischen Anlagen, trifft aber auch auf medizinisch radiologische Quellen zu. Vorbereitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen Vorbereitungen müssen getätigt werden, um Notfallschutzmaßnahmen auszulösen und durchführen zu können. Schutz vor bestehenden oder unregulierten Strahlungsrisiken Der Schutz vor oder Aktionen zur Minderung von bestehenden oder unregulierten (natürlichen) Strahlungsrisiken muss verantwortbar sein und optimiert werden.
Strahlenschutz zum Schutz der Menschen Dabei gliedert sich der Strahlenschutz in drei grundsätzliche Schutzmaßnahmen: Schutz vor äußerer Strahlung Schutz vor Kontamination Schutz vor Inkorporation, diese unterteilt man in Inhalation (Atemwege) Ingestion (Nahrungs-Verzehr) Aufnahme durch die Haut (z. B. offene Wunden)
Gesetzliche Grundlagen EURATOM
Der EURATOM-Vertrag regelt auch den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ist in den Mitgliedsstaaten von EURATOM die Grundlage für nationale gesetzliche Regelungen. Auf seiner Grundlage erarbeitet die Europäische Kommission strahlenschutzspezifische Richtlinien, die nach Anhörung durch das Europäische Parlament und Festlegung durch den Ministerrat für alle Mitgliedsstaaten bindend sind und in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In diese Richtlinien gehen vor allem die Empfehlungen und Erkenntnisse internationaler Organisationen (s. u.) ein.
EURATOM-Vertrag Artikel 2 Buchstabe b des Euratom-Vertrags sieht vor, dass einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte aufzustellen sind. In Artikel 30 des Euratom-Vertrags wird der Begriff der "Grundnormen" für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte vor den Gefahren ionisierender Strahlung definiert. Unter Grundnormen sind zu verstehen: a) die zulässigen Höchstdosen, die ausreichende Sicherheit gewähren, b) die Höchstgrenze für die Aussetzung gegenüber schädlichen Einflüssen und für schädlichen Befall sowie c) die Grundsätze für die ärztliche Überwachung der Arbeitskräfte. Die Grundnormen werden gemäß Artikel 31 des Euratom-Vertrags von der EU-Kommission nach Stellungnahme einer Gruppe von Persönlichkeiten ausgearbeitet, die der Ausschuss für Wissenschaft und Technik aus wissenschaftlichen Sachverständigen der Mitgliedstaaten ernennt.
Richtlinie 2013/59/EURATOM Die vom 5. Dezember 2013 wurde am 17. Januar 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und musste bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie bildet also die Basis für die Umsetzung des Strahlenschutzrechts in den EU-Mitgliedstaaten. Erstmals werden alle
Der vom Ausschuss für Wissenschaft und Technik benannten Sachverständigengruppe zufolge sollten die nach den Artikeln 30 und 31 Euratom-Vertrag erstellten grundlegenden Sicherheitsnormen die neuen Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP), insbesondere die der ICRP-Veröffentlichung 103, berücksichtigen und auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Erfahrungen aus der Praxis überarbeitet werden.
mini|Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen Deutschland Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde nach der Katastrophe von Tschernobyl im April 1986 verfasst und am 11. Dezember 1986 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es ist am 1. Oktober 2017 außer Kraft getreten. Seine Regelungen sind in Teil 3 des Strahlenschutzgesetzes aufgegangen. Ebenso galt seit 1941 die Röntgenverordnung (RöV), die im Strahlenschutzgesetz und in der neuen Strahlenschutzverordnung aufgegangen ist.
Atomgesetz
Das Atomgesetz (AtG) bildete in Deutschland bis 2017 die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Es trat in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Januar 1960 in Kraft. Auf ihm bauten die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Röntgenverordnung (RöV) auf. Seit Oktober 2017 und in vollständigem Umfang seit 31. Dezember 2018 ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) die gesetzliche Grundlage für den Strahlenschutz in Deutschland.
Strahlenschutzgesetz
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bildet in Deutschland die eigenständige, umfassende nationale gesetzliche Grundlage für den Strahlenschutz bei ionisierender Strahlung. Es enthält zahlreiche Verordnungsermächtigungen, die zu einem großen Teil mit der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umgesetzt wurden.
Mit der am 31. Dezember 2018 in Kraft getretenen StrlSchV regelt das StrlSchG den Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen (z. B. Genehmigungen) aber auch bei bestehenden Expositionssituationen wie radioaktiven Altlasten, Radon in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden sowie an Arbeitsplätzen in Innenräumen und die Radioaktivität von Bauprodukten. Neben dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und den Umgang mit radioaktiven Stoffen zur Nutzung der ionisierenden Strahlung werden auch Tätigkeiten, bei denen natürlich vorkommenden Radionuklide die Exposition erhöhen können, als geplante Expositionssituationen behandelt.
Bereits seit dem 1. Oktober 2017 ist das StrlSchG die Rechtsgrundlage für das Notfallmanagement im Strahlenschutz. Insbesondere ist es Grundlage für die Einrichtung eines Radiologischen Lagezentrums des Bundes, legt die Zuständigkeiten der Bundes- und Landesbehörden und Fachstellen bei Notfallexpositionssituationen fest, bestimmt Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte, schreibt Notfallpläne für Bund und Bundesländer sowie Notfallübungen vor. Das StrlSchG ist Grundlage für die Überwachung der Strahlenexposition der Menschen und der radioaktiven Kontamination der Umwelt und regelt die Entstehung eines entsprechenden Lagebilds. Die Aufgaben des Bundes erstrecken sich hauptsächlich auf die Überwachung der Radioaktivität in der Luft, in Niederschlägen, auf der Bodenoberfläche (siehe das Gamma-Ortsdosisleistungs-Messnetz), in Bundeswasserstraßen sowie in der Nord- und Ostsee. Die Länder überwachen insbesondere Lebensmittel, Arzneimittel, Futtermittel, Trinkwasser, Grundwasser, Abwässer, Abfälle, Boden und Pflanzen.
Strahlenschutzverordnung