Ein gemeindefreies Gebiet ist im Verwaltungsrecht ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt (Waldgebiete, Wasserflächen, Truppenübungsplätze etc.). In Nordamerika hingegen bezeichnet der Begriff in der Regel bewohnte Gebiete. Bekanntestes „unincorporated“ Gebiet mit nennenswerter Bevölkerung in den USA ist Paradise, Nevada, das unmittelbar an Las Vegas grenzt und oft mit diesem verwechselt wird.

Deutschland In Deutschland gibt es sowohl gemeindefreie Gebiete, die durch staatlichen Hoheitsakt gebildet wurden, als auch solche, die nie zum Gebiet einer Gemeinde gehört haben und als „ursprünglich gemeindefreie Gebiete“ bezeichnet werden.

Gemeindefreie Gebiete befinden sich meist entweder im Eigentum des Landes, in dem sie liegen, im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Verwaltungshoheit liegt in der Regel beim Landratsamt bzw. der Kreisverwaltung des entsprechenden Landkreises, und das zuständige Standesamt liegt in einer benachbarten Gemeinde. Ausnahmen sind zwei bewohnte gemeindefreie Gebiete mit eigenen Verwaltungen in Niedersachsen.

Angesichts der vom Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung und des Demokratieprinzips sind in der juristischen Literatur gegen die weitere Existenz – jedenfalls bewohnter – gemeindefreier Gebiete verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden. Zumindest sei eine Vertretung der Einwohner mit substantiellen Mitwirkungsrechten erforderlich. In Niedersachsen, dem einzigen Land, in dem offiziell noch bewohnte gemeindefreie Gebiete bestehen, ist vorgesehen, dass dort Einwohnervertretungen gewählt werden, die aber nur wenige eigene Entscheidungsbefugnisse haben.§§ 4–16a der Verordnung über die Verwaltung gemeindefreier Gebiete vom 15. Juli 1958, zuletzt geändert am 9. September 2008.

Übersicht In Deutschland gibt es 194 gemeindefreie Gebiete im Binnenland, die sich auf sechs der acht alten Flächenländer verteilen: Land Stand: 1. Januar 2026 Anzahl bewohnt Einw. Bayern 161 – – Niedersachsen 25 2 917 Hessen 4 1 2 Baden-Württemberg 2 – – Rheinland-Pfalz – – Saarland – – Deutschland 194 3 919

Die deutschen Gebiete jenseits der Strandlinie sind regelmäßig ursprünglich gemeindefreie Gebiete. Das betrifft die Küstenländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an der Nord- und Ostsee mit ihren angrenzenden Mündungstrichtern. Einzelne Wasserflächen sind allerdings zumindest in Schleswig-Holstein inkommunalisiert worden.; ausführlich dazu , wonach unter anderem das gesamte Wattenmeer Schleswig-Holsteins eingemeindet ist. Auch Landflächen, die durch Aufschüttungen oder sonstige Maßnahmen zur Landgewinnung entstanden sind, werden nicht automatisch zum Gebiet der angrenzenden Gemeinden, sondern müssen diesen erst durch Gesetz oder in einem Verwaltungsverfahren zugesprochen werden. Umgekehrt ändert sich grundsätzlich nichts an der kommunalen Zuständigkeit, wenn durch Landverlust nach Sturmfluten oder menschliche Tätigkeit (z. B. Stauseen oder geflutete Tagebaurestlöcher) ursprüngliche Landgebiete zu Wasserflächen werden. Gegebenenfalls erfolgt allerdings durch Rechtsakt der Anliegerkommunen oder im Rahmen einer Kommunalreform eine entsprechende Neugliederung.

Im Jahr 2000 lag die Zahl der gemeindefreien Gebiete in Deutschland noch bei 295, mit einer Gesamtfläche von 4.890,33 km². Immer wieder werden gemeindefreie Gebiete aufgelöst und ihre Fläche in angrenzende Gemeinden eingegliedert, besonders häufig in Bayern, dem Bundesland mit den meisten gemeindefreien Gebieten (siehe auch Liste der gemeindefreien Gebiete in Bayern sowie Liste der ehemaligen gemeindefreien Gebiete in Bayern). Auch Verkleinerungen existierender gemeindefreier Gebiete werden vorgenommen.

Gemeindefreie Gebiete nach Größe (Fläche) Nachstehend die größten gemeindefreien Gebiete Deutschlands (einschließlich aller bewohnten Gebiete, aber ohne Seen) mit einer Fläche von mehr als 50 km²:

Regional-schlüssel Gemeindefreies Gebiet Landkreis Land Fläche in km² am 31. Dez. 2024 Bevölkerungam 31. Dez. 2024 031539504504 Harz (Landkreis Goslar) Landkreis Goslar Niedersachsen 372,39 – 031569501501 Harz (Landkreis Göttingen) Landkreis Göttingen Niedersachsen 267,85 – 066339200200 Gutsbezirk Reinhardswald Landkreis Kassel Hessen 182,5 0 bzw. 2 033589501501 Osterheide Landkreis Heidekreis Niedersachsen 179 209 031559501501 Solling Landkreis Northeim Niedersachsen 177,49 – 033519501501 Lohheide Landkreis Celle Niedersachsen 91,48 708 064359200200 Gutsbezirk Spessart Main-Kinzig-Kreis Hessen 89,29 – 091809451451 Ettaler Forst Landkreis Garmisch-Partenkirchen Bayern 83,46 – 084159971971 Gutsbezirk Münsingen Landkreis Reutlingen Baden-Württemberg 64,63 – 094729468468 Veldensteiner Forst Landkreis Bayreuth Bayern 55,60 – 033549502502 Göhrde Landkreis Lüchow-Dannenberg Niedersachsen 51,81 – 033549501501 Gartow Landkreis Lüchow-Dannenberg Niedersachsen 50,94 – 066369200200 Gutsbezirk Kaufunger Wald Werra-Meißner-Kreis Hessen 50,32 –

In Bayern gibt es noch einige weitere zusammenhängende gemeindefreie Flächen mit mehr als 50 km²; diese setzen sich aber aus mehreren aneinandergrenzenden gemeindefreien Gebieten zusammen, die jeweils unter 50 km² groß sind.

Gemeindefreie Seen Die Seen, die zu keiner Gemeinde gehören und daher gemeindefreie Gebiete sind, liegen mit Ausnahme des Bodensees (siehe unten) alle in Bayern. In der ersten Aufstellung der bayerischen gemeindefreien Gebiete von 1956 (Verordnung über die Gebietseinteilung des Freistaates Bayern in Regierungsbezirke, kreisfreie Städte und Landkreise vom 9. November 1956, Anlage)Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt: Verordnung über die Gebietseinteilung des Freistaates Bayern in Regierungsbezirke kreisfreie Städte und Landkreise vom 9. November 1956, herausgegeben am 22. November 1956, Ausgabe 1956 Nr. 22, S. 193–220. werden diese noch als Wasserbezirke bezeichnet. Laut der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 16. September 1966 Nr. I B 3 – 3000/10 – 9 über Bestand und Namen der Gemeindefreien Gebiete. Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 39 vom 30. September 1966 sollen die Bezeichnungen Wasserbezirk, Seebezirk sowie auch Forstbezirk nicht mehr verwendet werden.

Regional-schlüssel Gemeindefreier See Landkreis Fläche in km² 091899451451 Chiemsee Landkreis Traunstein 77,76 091889451451 Starnberger See Landkreis Starnberg 56,88 091819451451 Ammersee Landkreis Landsberg am Lech 47,40 091899452452 Waginger See Landkreis Traunstein 8,98

Das gemeindefreie Gebiet Waginger See setzt sich zusammen aus den Seen Waginger See und Tachinger See.

Die Inseln der drei erstgenannten Seen (Herrenchiemsee, Frauenchiemsee, Krautinsel, Roseninsel und der größte Teil der Schwedeninsel) gehören nicht zu den gemeindefreien Gebieten der Seen. Ansonsten stimmen die Grenzen der Seen als gemeindefreie Gebiete und als Wasserflächen größtenteils überein. Geringe Abweichungen, dass etwa ein Gemeindegebiet geringfügig in die Wasserfläche hineinragt bzw. das gemeindefreie Gebiet schmale Uferstreifen wie das Westufer der Schwedeninsel im Ammersee beinhaltet, können sich aus vermessungstechnischen Gründen ergeben, sowie daraus, dass sich die Uferlinien im Laufe der Jahrzehnte verändern, etwa im Bereich des Mündungsdeltas der Tiroler Ache im Chiemsee.

Der Bodensee nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als für weite Teile des Obersees nicht einmal die staatliche Zugehörigkeit geklärt ist. Da aber selbst die unstreitig zu Deutschland gehörenden Teile des Bodensees nie einem Gemeinde- oder Kreisgebiet zugeschlagen wurden, ist der Bodensee, soweit er zu Deutschland gehört, ein ursprünglich gemeindefreies Gebiet.

Bewohnte gemeindefreie Gebiete Nur zwei der gemeindefreien Gebiete sind offiziell bewohnt:

Regional-schlüssel Gemeindefreies Gebiet Landkreis Land Bevölkerungam 31. Dezember 2024 033589501501 Osterheide Heidekreis Niedersachsen 209 033519501501 Lohheide Celle Niedersachsen 708

Diese beiden bilden den Truppenübungsplatz Bergen.

Ehemalige bewohnte gemeindefreie Gebiete sind die ostfriesische Insel Memmert, die am 31. Dezember 2002 noch eine Bevölkerungszahl von zwei Personen aufwies, seit 2004 aber unbewohnt ist, und der Gutsbezirk Münsingen, der am 1. Januar 2011 um die bewohnten Gebietsteile verkleinert wurde.

Der Gutsbezirk Reinhardswald ist laut statistischem Jahrbuch unbewohnt, hat jedoch tatsächlich zwei Einwohner, die dort auch gemeldet sind. Daraus resultierende Kuriosa waren bereits Gegenstand Kleiner Anfragen beim hessischen Landtag.Kleine Anfrage des Abg. Schäfer-Gümbel (SPD) vom 07.09.2012 betreffend Zustellung von Post im Forstgutsbezirk Reinhardswald. Hessischer Landtag, Drucksache 18/6147 (pdf). Warum das Gebiet dennoch weiterhin als unbewohnt geführt wird, ist unbekannt.

Der Aufgabenbereich der bewohnten gemeindefreien Gebiete entspricht grundsätzlich dem einer Gemeinde. Es gibt jedoch keine eigene Gemeindevertretung, sondern lediglich eine Einwohnervertretung. Als „Oberhaupt“ haben sie lediglich einen Gebiets- oder Bezirksvorsteher.

Zum Zeitpunkt der Volkszählungen vom 13. September 1950 und 6. Juni 1961 gab es auch in Bayern noch eine größere Anzahl bewohnter gemeindefreier Gebiete (1950 mindestens 13 bewohnte gemeindefreie Gebiete mit 665 und 1961 mindestens 10 mit 261 Einwohnern).

Baden-Württemberg In Baden-Württemberg bestehen die beiden gemeindefreien Gebiete Gutsbezirk Münsingen und Rheinau.

Bayern Bayern weist die größte Anzahl gemeindefreier Gebiete auf, 161 zum Stichtag 1. Januar 2026, alle unbewohnt.

Hessen In Hessen gilt gemäß § 153 Absatz 1 Buchstabe c der Hessischen Gemeindeordnung weiter die Verordnung über gemeindefreie Grundstücke und Gutsbezirke vom 15. November 1938.Entnazifizierte Fassung der Verordnung über gemeindefreie Grundstücke und Gutsbezirke vom 15. November 1938. Sie unterscheidet zwischen gemeindefreien Grundstücken und Gutsbezirken. Die Gemarkung Michelbuch ist ein gemeindefreies Grundstück, die Gutsbezirke Kaufunger Wald, Reinhardswald und Spessart sind Forstgutsbezirke im Sinne des § 4 Absatz 2 der Verordnung. In den Forstgutsbezirken ist der zuständige staatliche Forstbeamte Gutsvorsteher.

Niedersachsen Die niedersächsische „Verordnung über die Verwaltung gemeindefreier Gebiete“ unterscheidet zwischen (bewohnten) „gemeindefreien Bezirken“ (Osterheide und Lohheide) und „sonstigen gemeindefreien Gebieten“ (23, zum Beispiel Lütje Hörn). Erstere besitzen mit der Einwohnervertretung ein gewähltes Gremium zur Selbstverwaltung, das aber nur wenige eigene Entscheidungsbefugnisse hat. Die Einwohnervertretung wählt den Bezirksvorsteher, der die Verwaltung des gemeindefreien Bezirks führt.

Rheinland-Pfalz und Saarland Das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet gehört weder im rheinland-pfälzischen noch im saarländischen Teil einer Gemeinde oder einem Kreis an.

In Rheinland-Pfalz war der Gutsbezirk Baumholder 1938 bis 1994 ein gemeindefreies Gebiet, welches inzwischen zum größten Teil der Stadt Baumholder zugeschlagen wurde.

Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein lagen die beiden unbewohnten, weitgehend bewaldeten gemeindefreien Gebiete Buchholz und Sachsenwald. Infolge von Recherchen von FragDenStaat und dem ZDF Magazin Royale zu Briefkastenfirmen im Sachsenwald beschloss der Landtag die Auflösung und Eingemeindung des Sachsenwalds mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Das Gebiet Buchholz wurde am 1. Januar 2026 ebenfalls aufgelöst und eingemeindet.

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