mini|Die namensgebenden Symbole der Bewegung – das Rote Kreuz und der Rote Halbmond auf weißem Hintergrund
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung umfasst das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) (englisch offiziell International Committee of the Red Cross (ICRC)), die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (englisch offiziell International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies (IFRC)) sowie die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften.Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, 2006, Artikel 1. Das IKRK und die Internationale Föderation sind voneinander organisatorisch und rechtlich unabhängig und innerhalb der Bewegung durch gemeinsame Grundsätze, Ziele und Symbole miteinander verbunden. Als Föderation der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften wird die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften von den 191 Mitgliedsorganisationen gesteuert und ist nicht von ihnen unabhängig. Die weltweit gleichermaßen geltende Mission der Bewegung – unabhängig von staatlichen Institutionen und auf der Basis freiwilliger Hilfe – sind der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde sowie die Verminderung des Leids von Menschen in Not ohne Ansehen von Nationalität und Abstammung oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ansichten der Betroffenen und Hilfeleistenden.
Das auf Anregung von Henry Dunant im Februar 1863 gegründete Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) besteht aus bis zu 25 Schweizer Staatsbürgern, ist die älteste internationale medizinische HilfsorganisationWolfgang U. Eckart: Rotes Kreuz. 2005, S. 1266. und die einzige Organisation, die im humanitären Völkerrecht erfasst und als dessen Kontrollorgan genannt ist. Es ist die älteste Organisation der Bewegung und neben dem Heiligen Stuhl sowie dem Souveränen Malteser-Ritterorden eines der wenigen originären nichtstaatlichen Völkerrechtssubjekte. Seine ausschließlich humanitäre Mission ist, basierend auf den Prinzipien der Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit, der Schutz des Lebens und der Würde der Opfer von Kriegen und innerstaatlichen Konflikten.
Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, Nachfolgeorganisation der im Jahr 1919 entstandenen Liga der Rotkreuz-Gesellschaften, koordiniert innerhalb der Bewegung die Kooperation zwischen den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und leistet Unterstützung beim Aufbau neuer nationaler Gesellschaften. Auf internationaler Ebene leitet und organisiert sie, in Zusammenarbeit mit den nationalen Gesellschaften, Hilfsmissionen nach nicht kriegsbedingten Notsituationen wie zum Beispiel Naturkatastrophen und Epidemien.
Die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sind Organisationen in fast allen Ländern der Welt, die jeweils in ihrem Heimatland im Sinne des humanitären Völkerrechts sowie der Statuten der Internationalen Bewegung tätig sind und die Arbeit des IKRK sowie der Föderation unterstützen. Ihre wichtigsten Aufgaben in ihren Heimatländern sind die Katastrophenhilfe und die Verbreitung der Genfer Konventionen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können sie darüber hinaus weitere soziale und humanitäre Aufgaben wahrnehmen, die nicht unmittelbar durch völkerrechtliche Bestimmungen oder die Prinzipien der Bewegung vorgegeben sind. Hierzu zählen in vielen Ländern beispielsweise das Blutspendewesen und der Rettungsdienst sowie die Altenpflege und andere Bereiche der Sozialarbeit.
Von der Gründung im Jahr 1928 als Dachorganisation des IKRK und der Föderation bis zur Umbenennung 1986 lautete der offizielle Name der Bewegung Internationales Rotes Kreuz. Diese bis in die Gegenwart weit verbreitete Bezeichnung und die daraus resultierende Abkürzung IRK sollten jedoch nach Möglichkeit nicht mehr verwendet werden, da sie zu Problemen bei der Unterscheidung zwischen dem IKRK und der Föderation in der öffentlichen Wahrnehmung führen können.
Geschichte Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Solferino, Henry Dunant und die Gründung des IKRK mini|hochkant|Henry Dunant, Autor von Eine Erinnerung an Solferino
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts gab es keine auch nur annähernd systematische Kriegskrankenpflege, keine gesicherten Einrichtungen zur Unterbringung und Behandlung von Verwundeten, geschweige denn eine Vorsorge durch Bereitstellung von Hilfskräften in ausreichender Zahl und mit angemessener Ausrüstung und Ausbildung. Im Jahre 1859 reiste der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant nach Italien, um dort mit dem französischen Kaiser Napoléon III. über seine Probleme beim Erhalt von Landkonzessionen im französisch besetzten Algerien zu sprechen. Dabei wurde er am 24. Juni 1859 in der Nähe des kleinen Ortes Solferino Zeuge der Schlacht von Solferino und San Martino, in deren Verlauf an einem einzigen Tag rund 6.000 Soldaten getötet und etwa 25.000 verwundet wurden. Die völlig unzureichende medizinische Versorgung und Betreuung sowie das Leid der verwundeten Soldaten entsetzten ihn so sehr, dass er den ursprünglichen Zweck seiner Reise völlig vergaß und sich mehrere Tage lang der Versorgung der Verwundeten sowie der Organisation von Hilfsmaßnahmen widmete. Unter dem Eindruck dieser Erlebnisse schrieb er ein Buch, das er 1862 unter dem Titel Eine Erinnerung an Solferino auf eigene Kosten veröffentlichte und an führende politische und militärische Persönlichkeiten in ganz Europa verschickte. Neben einer sehr eindringlichen Schilderung dessen, was er 1859 erlebt hatte, regte er in diesem Buch die Bildung von freiwilligen Hilfsorganisationen an, die sich in Friedenszeiten auf Hilfe für Verwundete im Krieg vorbereiten sollten. Des Weiteren forderte er den Abschluss von Verträgen, in denen die Neutralität und der Schutz der Kriegsverwundeten und der sie versorgenden Personen sowie aller für sie getroffenen Einrichtungen gesichert werden sollte. mini|Originaldokument der ersten Genfer Konvention, 1864
In seiner Heimatstadt Genf gründete Henry Dunant am 9. Februar 1863 mit vier weiteren Bürgern – dem Juristen Gustave Moynier, den Ärzten Louis Appia und Théodore Maunoir sowie dem Armeegeneral Guillaume-Henri Dufour – als Kommission der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft ein Komitee der Fünf zur Vorbereitung einer internationalen Konferenz zur Umsetzung seiner Ideen. Bereits acht Tage später beschlossen die fünf Gründungsmitglieder die Umbenennung der Kommission in Internationales Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege. Vom 26. bis zum 29. Oktober des gleichen Jahres fand auf Anregung des Komitees eine Internationale Konferenz in Genf statt, „die über die Mittel beraten soll, mit denen man der Unzulänglichkeit der Sanitätsdienste im Felde abhelfen könnte“.Zitat aus der Einladung zu dieser Konferenz. Insgesamt 36 Personen nahmen an dieser Konferenz teil, und zwar 18 offizielle Delegierte von Regierungen ihrer jeweiligen Länder, sechs Delegierte verschiedener Vereine und Verbände, sieben nicht offizielle ausländische Teilnehmer und die fünf Mitglieder des Internationalen Komitees. Die auf dieser Konferenz durch offizielle Delegierte vertretenen Länder waren Baden, Bayern, Frankreich, Großbritannien, Hannover, Hessen-Darmstadt, Italien, Niederlande, Österreich, Preußen, Russland, Sachsen, Schweden und Spanien. Zu den Beschlüssen und Forderungen dieser Konferenz, die am 29. Oktober 1863 in Form von Resolutionen angenommen wurden, zählten unter anderem: die Gründung nationaler Hilfsgesellschaften für Kriegsverwundete die Neutralität der Verwundeten die Entsendung freiwilliger Pflegekräfte für Hilfeleistungen auf das Schlachtfeld die Organisation und Durchführung weiterer internationaler Konferenzen die Einführung eines Kenn- und Schutzzeichens in Form einer weißen Armbinde mit rotem Kreuz
Im November 1863 wurde mit dem Württembergischen Sanitätsverein in Stuttgart die erste nationale Gesellschaft gegründet, kurz danach gefolgt vom Verein zur Pflege verwundeter Krieger im Großherzogtum Oldenburg und weiteren 1864 gegründeten Gesellschaften in Belgien, Preußen, Dänemark, Frankreich und Spanien.
1864 bis 1914 mini|hochkant|Gedenkstein zum ersten Einsatz des Roten Kreuzes bei der Schlacht an den Düppeler Schanzen 1864
Ihre erste Bewährungsprobe erlebte die Organisation im Deutsch-Dänischen Krieg: Am 16. April 1864 nahmen an den Düppeler Schanzen erstmals Hilfskräfte und, mit Louis Appia und dem holländischen Hauptmann Charles van de Velde, auch offizielle Delegierte unter dem Zeichen des Roten Kreuzes an einem Krieg teil. Bereits gut zwei Monate zuvor war nach der Schlacht von Oeversee das erste Feldlazarett unter dem Banner des Roten Kreuzes aufgeschlagen worden.
Zum 8. August 1864 lud die Schweizer Regierung auf Anregung des Genfer Komitees zu einer internationalen Konferenz zwecks einer Konvention zugunsten verwundeter Soldaten im Feld ein. Alle europäischen Länder sowie die Vereinigten Staaten von Amerika, Brasilien und Mexiko waren eingeladen, und 26 Delegierte von 16 Staaten nahmen teil. Am 22. August 1864 unterzeichneten Vertreter von 12 Staaten – Baden, Belgien, Dänemark, Frankreich, Hessen, Italien, den Niederlanden, Portugal, Preußen, Spanien, der Schweiz und Württemberg – zum Abschluss dieser Konferenz die Konvention zur Besserung des Loses verwundeter Soldaten von Armeen im Feld, im Original französisch Convention pour l'amélioration du sort des Militaires blessés dans les armées en campagne. Diese erste Genfer Konvention legte in zehn Artikeln insbesondere fest, inwieweit Krankenwagen und Krankenhäuser als neutral anzuerkennen und zu schützen sind, dass in ihnen Beschäftigte als neutral gelten und freies Geleit haben, verwundete oder kranke Soldaten gleich welcher Nation geborgen und versorgt werden, für Evakuierungen absolute Neutralität gilt, und Evakuierungen sowie Krankenwagen und Krankenhäuser durch Flaggen mit rotem Kreuz auf weißem Grund gekennzeichnet werden. Artikel 1 dieser Konvention legte fest, dass nicht von Militär bewachte Krankenwagen und Militärkrankenhäuser als neutral respektiert und von allen Kriegsparteien geschützt werden, solange sich Kranke oder Verletzte in ihnen befinden.
1866 wurde das Rote Kreuz auf dem Schlachtfeld bei Langensalza aktiv.Klaus Pfeifer: Historisches Stichwort. Langensalza: Erstes Auftreten des Roten Kreuzes im Kriege. In: Rotes Kreuz. Nr. 3/2001, S. 32–33.
Im Jahr 1867 fand unter Beteiligung von Vertretern von neun Regierungen, 16 nationalen Rotkreuzgesellschaften und des Internationalen Komitees die erste Internationale Rotkreuzkonferenz statt. Im gleichen Jahr musste Henry Dunant aufgrund des desolaten Verlaufs seiner Geschäfte in Algerien seinen Bankrott erklären und Genf verlassen. Nachdem Gustave Moynier bereits 1864 den Vorsitz des Internationalen Komitees übernommen hatte, wurde Henry Dunant nun auch vollständig aus dem Komitee ausgeschlossen. In den folgenden Jahren kam es in nahezu allen Ländern Europas zur Gründung von nationalen Rotkreuz-Gesellschaften.
Der Deutsch-Französische Krieg 1870/71 demonstrierte eindrücklich deren Notwendigkeit. Preußen verfügte über eine gut mit Personal und Material ausgestattete Rotkreuz-Gesellschaft, die organisatorisch eng mit dem preußischen Heer zusammenarbeitete. Aufgrund dessen lag die Zahl der preußischen Soldaten, die an Krankheit oder Verwundung starben, unter der Zahl der im Feld Gefallenen. Auf der anderen Seite verfügte Frankreich nur über eine unzureichend vorbereitete Rotkreuz-Gesellschaft, was zur Folge hatte, dass auf französischer Seite die Zahl der durch Krankheit oder Verwundung verstorbenen Soldaten dreimal höher war als die Zahl der gefallenen Soldaten.