Binnen-I bezeichnet die Verwendung des Großbuchstabens I im Wortinneren als Mittel der geschlechtergerechten Schreibung im Deutschen. Das als Binnenmajuskel verwendete große „I“ wird hierbei in Personenbezeichnungen genutzt zur Vermeidung von generischen Maskulinformen (Lehrer), um die verkürzte Paarform (Lehrer/-innen) ohne Schrägstrich zu einem Wort zusammenzuziehen: LehrerInnen (LehrerInnen); seltener im Singular: ein/e LehrerIn. Unpassend kann das Binnen-I sein, wenn sich nicht zwei einzeln lesbare Ausdrücke ergeben (siehe Problemfälle bei Kurzformen), beispielsweise bei „KollegIn“ (Kollege fehlt) oder bei Umlautungen wie „ÄrztIn“ (Arzt fehlt).

Die gegenderte Schreibweise mit Binnen-I entstand 1981 aus der Verschmelzung des Schrägstrichs mit dem kleinen „i“ der femininen Endung -in. Beim Vortragen kann das Binnen-I zu einer Beidnennung aufgelöst (Lehrer und Lehrerinnen) oder mit einer kurzen Sprechpause zum Ausdruck gebracht werden: Lehrer-Innen [ˈleːʁɐʔɪnən], was einem Glottisschlag entspricht und „Gender-Pause“ genannt wird. Die wortinterne Großschreibung ist zwar nicht Bestandteil der amtlichen Rechtschreibung, wird von ihr aber auch nicht abgelehnt. Der „Rechtschreibduden“ führt 2020 das Binnen-I als „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckte“ Möglichkeit des „geschlechtergerechten Sprachgebrauchs“ auf. Befürworter verweisen auf den Einbezug von Frauen bei vorteilhafter Kürze der Schreibweise – demgegenüber erkennt die Gesellschaft für deutsche Sprache das Binnen-I nicht als geeignetes Mittel an, um diskriminierungsfreie Sprache umzusetzen.

mini|hochkant=1.1|Binnen-I auf einem Wegweiser zu einem Pfadfinder­heim (Gablitz, Niederösterreich 2014)

Geschichte 1996 kommentierte eine vielzitierte Glosse von Sabine Etzold in der Wochenzeitung Die Zeit die zunehmende Verbreitung des Binnen-I: „Die deutsche Sprache wird einer Geschlechtsumwandlung unterzogen“. 1999 fasste Birgit Eickhoff, Mitglied der Duden-Redaktion, die Entwicklung zusammen: „Es scheint nun tatsächlich so zu sein, dass die Breitenwirkung der feministischen Sprachkritik mit eben jenem großen I einsetzte.“Birgit Eickhoff (Duden-Redaktion): Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache. In: Sprachspiegel. Nr. 1, 1999, S. 2–6 ().

Vorgeschichte Schon im 19. Jahrhundert entwickelte sich für paarige Personenbezeichnungen eine verkürzende Schreibweise mit Klammern, bei der die weibliche Wortendung eingeklammert an die männliche Bezeichnung angehängt wird: Schüler(innen). Ab den 1940ern verbreitete sich die Schreibweise mit Schrägstrich mit Ergänzungsstrich (Schüler/-innen). Im Rahmen der zweiten Frauenbewegung ab den 1960ern wurde der einfache Schrägstrich (Schüler/innen) verstärkt eingesetzt, um Frauen sichtbar zu machen, während allgemein noch der Gebrauch von rein männlichen Personenbezeichnungen zur geschlechtlichen Verallgemeinerung üblich war (generisches Maskulinum: alle Schüler). Ab den späten 1970er-Jahren entwickelte die Feministische Linguistik das Konzept der „geschlechtergerechten Sprache“ und passende Formulierungsmöglichkeiten, um Frauen auch sprachlich gleich und diskriminierungsfrei zu behandeln. Befördert wurde diese Entwicklung 1979 durch den Beschluss der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Erstverwendung Die Erstverwendung beansprucht der Journalist Christoph Busch, der 1981 in seinem Buch über Freie Radios die Schreibweise „HörerInnen“ verwendete, in Abwandlung der üblichen Formen Hörer/Hörerinnen oder Hörer/-innen. Busch beschrieb seine Erfindung als „Geschlechtsreifung des ‚i‘ [durch] Auswachsen zum ‚I‘ infolge häufigen Kontakts zum langen Schrägstrich“. Im Satiremagazin Titanic erklärte Busch 1989: „Um den Geschlechtern Gerechtigkeit und mir Bequemlichkeit anzutun, ließ ich es zum großen ‚I‘ kommen: Trennung und Verbindung auf einen Streich in einem Strich“.

Als Nächstes wurde das Binnen-I im Jahr 1983 in einem Flugblatt von Radio LoRa aus Zürich verwendet. Die Wochenzeitung WOZ griff diese Schreibweise erstmals in einem Bericht über diesen Sender auf und führte es im Dezember 1983 als offizielle Schreibweise für alle Personenbezeichnungen ein; seitdem wurde das Binnen-I konsequent verwendet, bis es im September 2021 abgelöst wurde durch den Gender-Doppelpunkt (Details).WOZ-Redaktion: In eigener Sache: Liebe Leser:innen. In: WOZ.ch. 30. September 2021, abgerufen am 30. September 2021 (auch in der Printausgabe Nr. 39 vom 30. September 2021).

Binnen-I in der „taz“ Teile der taz-Redaktion in Berlin ließen sich ab 1986 von der WOZ inspirieren und benutzten das Binnen-I in ihren Artikeln. Allerdings war dies mit ideologischen Auseinandersetzungen innerhalb der Redaktion verbunden und wurde weniger konsequent angewandt als bei der WOZ. Ute Scheub merkte 2003 an, dass in der taz auch Frauen das Binnen-I wieder seltener anwenden würden – die einen, um nicht als Feministinnen zu gelten, die anderen, um als überzeugte Feministinnen nicht als „altbacken“ zu gelten. Jahre später ist es dort fast verschwunden. Im Jahr 2008 beschwerte sich der Publizist Henryk M. Broder in seinem Kommentar Das große I der Idiotie über die „Feminisierung des Alltags in Deutschland“ und erklärte: Das „hat mit der Struktur der deutschen Sprache zu tun. Vor etwa 20 Jahren hat die Berliner ‚taz‘ das große ‚I‘ erfunden, seitdem gibt es die LeserInnen.“

Binnen-I in Parlamenten 1989 wurde im Berliner Senat von SPD und Alternativer Liste die Einführung des Binnen-I für offizielle Verwaltungsdokumente beschlossen. Nachdem die Partei Bündnis 90/Die Grünen im Jahr 1990 in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingezogen war, verwendete sie das Binnen-I in einigen Anträgen und Anfragen. Dies wurde ihnen kurz darauf von der Landtagspräsidentin Ingeborg Friebe (SPD) untersagt, solange diese Schreibweise nicht in das Rechtschreibwörterbuch Duden aufgenommen sei. Im selben Jahr beschloss der Magistrat der Stadt Wiesbaden, innerhalb der Verwaltung männlicher Sprache entgegenzutreten, und empfahl ausdrücklich die Schreibweise mit Binnen-I.

1990 fasste die bundesdeutsche interministerielle „Arbeitsgruppe Rechtssprache“ ihre Einschätzung des Binnen-I zusammen: „Sprechen und Lesen lassen sich diese Ausdrücke nicht so, daß der Bezug auf Männer und Frauen gleichermaßen deutlich wird […] Nach Ansicht der Arbeitsgruppe ist die Schreibweise mit dem großen I für die Vorschriftensprache ungeeignet.“Deutscher Bundestag, 12. Wahlperiode: Maskuline und feminine Personenbezeichnungen in der Rechtssprache. Bericht der Arbeitsgruppe Rechtssprache vom 17. Januar 1990. Bundestagsdrucksache 12/1041. Bonn 7. August 1991, S. 33–34, Abschnitt 10.3.5 Schreibweise mit dem großen I, hier S. 34 (PDF: 1,2 MB, 40 Seiten auf bundestag.de).

Rechtschreibung Die Verwendung einer Großbuchstabens im Inneren eines Worts (Binnenmajuskel) ist nicht Bestandteil der offiziellen Rechtschreibregeln.

Österreichisches Wörterbuch

Im Österreichischen Wörterbuch (ÖWB) von 2009 wurden Varianten mit Klammer oder Schrägstrich sowie das Binnen-I dargestellt. Zu letzterem merkte die ÖWB-Redaktion an: „Das große I im Wortinneren wird im amtlichen Regelwerk nicht behandelt. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der Gebrauch fehlerhaft ist.“ Zu allen Varianten ist abschließend hinzugefügt: „Von den Schreibenden ist zu bedenken, dass die einzelnen Möglichkeiten der Darstellung unterschiedlich bewertet werden.“

Rat für deutsche Rechtschreibung

Im Jahr 2014 teilte der Rat für deutsche Rechtschreibung (Regulierungskörper der deutschsprachigen Rechtschreibung) mit, „dass die Binnengroßschreibung nicht Gegenstand des amtlichen Regelwerks ist; sie wird unter den Verwendungsweisen, die gegenwärtig der Großschreibung zugewiesen werden, nicht erwähnt“. Das Binnen-I sei im Hinblick auf die Normschreibung weder richtig noch falsch, weil es einen „graphostilistischen Charakter“ habe und sich somit im Bereich der Textgestaltung bewege.

Im November 2018 analysierte der Rat für deutsche Rechtschreibung die Vorkommen des Binnen-I in Textsorten und dazu bestehende Leitlinien, gab aber selber keine Empfehlung ab; er hielt fest: „Der Schreibgebrauch zeigt zwar in den letzten Jahren sowohl in Deutschland wie in Österreich einen signifikanten Rückgang des Binnen-I, aber die Frequenz dieser Form ist immer noch um den Faktor 15 größer als die des Asterisks.“Rat für deutsche Rechtschreibung (RdR): Bericht und Vorschläge der AG „Geschlechtergerechte Schreibung“ zur Sitzung des Rats für deutsche Rechtschreibung am 16.11.2018 – Revidierte Fassung… Mannheim, 16. November 2018, S. 10 (PDF: 455 kB, 11 Seiten auf rechtschreibrat.com).

Duden

Im Jahr 2001 wertete die Duden-Sprachberatung in ihrem Newsletter das Binnen-I als Verstoß „gegen die für das Deutsche geltende Regel, dass es Großschreibung nur am Wortanfang (eines Substantivs) geben kann“. Als Abhilfe wurde damals empfohlen, Klammern oder einen Schrägstrich plus Bindestrich zu setzen, beispielsweise Lehrer(innen) oder Lehrer/-innen, oder als höflichere Variante die Beidnennung Lehrerinnen und Lehrer zu verwenden. In der Duden-Ausgabe 2009 wird eine derartige Schreibweise nicht mehr grundsätzlich als gegen die Rechtschreibung verstoßend angesehen, da Großbuchstaben im Wortinnern (Binnenmajuskel) „nicht Gegenstand der amtlichen Rechtschreibregelung“ seien. Es wird darauf hingewiesen, dass „solche Schreibungen […] kontrovers diskutiert und für den allgemeinen Schreibgebrauch häufig abgelehnt“ werden. 2011 wurde im ersten Newsletter der Duden-Sprachberatung unter Verweis auf den Duden-Ratgeber für Geschäftskorrespondenz erneut festgestellt: „Die Verwendung des großen I im Wortinnern (Binnen-I) entspricht nicht den Rechtschreibregeln.“

Im August 2017 nahm der Duden das Wort „Binnen-I“ in seine 27. Auflage auf (neben „geschlechtergerecht“ und „Gender“) mit der Bedeutung: „Großbuchstabe I zur Darstellung von männlicher und weiblicher Pluralform innerhalb desselben Wortes“.Worteintrag: Bin­nen-I, das. In: Duden online. Abgerufen am 7. Februar 2020. Bereits im Jahr zuvor hatte die Dudenredaktion erklärt: „[…] die Binnengroßschreibung ist nicht Gegenstand des amtlichen Regelwerks.“

Das Handbuch geschlechtergerechte Sprache aus dem Dudenverlag erklärte zur Normierung:

Im August 2020 erschien die 28. Auflage des Rechtschreibdudens mit einer dreiseitigen Übersicht Geschlechtergerechter Sprachgebrauch, in der keine Regeln oder Normen vorgegeben, sondern nur Möglichkeiten aufgezeigt werden, die aktuell im Deutschen zur geschlechtergerechten Formulierung zu finden sind. Zum Binnen-I erklärt der Duden: „Vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckt sind Schreibweisen wie die folgenden: […] mit Binnen-I (wortinterne Großschreibung): SchülerInnen“.Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die deutsche Rechtschreibung (= Der Duden. Band 1/12). 28., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Berlin August 2020, ISBN 978-3-411-04018-6, S. 112–114: Geschlechtergerechter Sprachgebrauch, hier S. 112 (online auf duden.de).

Brailleschriftkomitee

Das Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder (BSKDL) aktualisierte 2018 ihr Grundlagenwerk Die Textschrift: Das System der deutschen Brailleschrift, das zwei Möglichkeiten erklärt für „Wörter, in denen ein großes I sowohl die weibliche als auch die männliche Bedeutung anzeigt, sowie für Namen und zusammengesetzte Wörter mit Binnengroßschreibung (Großbuchstaben im Wortinneren)“. Als Beispiel dient das Wort SchülerIn.Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder (BSKDL): Das System der deutschen Brailleschrift. Nach den Beschlüssen vom 14. November 2015. Frankfurt am Main, September 2018, S. 59–62: Abschnitt 2.6.7 Binnengroßschreibung (gültig ab 1. Januar 2018; PDF: 2 MB, 306 Seiten auf bskdl.org; Infoseite).

Verbreitung