mini|Briefwahlunterlagen zur deutschen Bundestagswahl 2005 miniatur|Briefwahlunterlagen zu Landtagswahl (grau), Bezirkswahl (blau) und Volksentscheid (gelb) 2013 in Bayern. mini|Video: Was ist eine Briefwahl?
Mit Briefwahl wird die Gesamtheit der Möglichkeiten bezeichnet, eine Wahl per Brief statt an der Wahlurne im Wahllokal durchzuführen. Dies geschieht in den meisten Ländern vor dem eigentlichen Wahltag bzw. vor den Wahltagen. Mit echter Briefwahl wird die Wahl durch Stimmabgabe per Briefpost bezeichnet. Ein ähnliches Verfahren ist die Vorauswahl, bei der vor der eigentlichen Wahl eine Stimmabgabe im Wahllokal ermöglicht wird.
Die Briefwahl soll kranken, behinderten oder anderweitig am Wahltag verhinderten Personen die Ausübung des Wahlrechts ermöglichen. In einigen Ländern steht es jedem frei, anstatt im Wahllokal per Brief zu wählen, wodurch die Wahlbeteiligung erhöht werden soll.
Neben politischen Wahlen wird die Briefwahl beispielsweise auch bei Körperschafts-, Betriebsrats- und Vereinswahlen eingesetzt. Der Fall, der die meisten Personen in Deutschland betrifft, ist die Sozialwahl, mit der die Mitglieder der Sozialversicherungsträger die Zusammensetzung der jeweiligen Selbstverwaltungs-Organe bestimmen.
Deutschland Bundestagswahl Anteil derBriefwahl-Nutzeran derWählerschaftBundeswahlleiter: Briefwahl Bundestagswahl 1957 4,9 % Bundestagswahl 1961 5,8 % Bundestagswahl 1965 7,3 % Bundestagswahl 1969 7,1 % Bundestagswahl 1972 7,2 % Bundestagswahl 1976 10,7 % Bundestagswahl 1980 13,0 % Bundestagswahl 1983 10,5 % Bundestagswahl 1987 11,1 % Bundestagswahl 1990 9,4 % Bundestagswahl 1994 13,4 % Bundestagswahl 1998 16,0 % Bundestagswahl 2002 18,0 % Bundestagswahl 2005 18,7 % Bundestagswahl 2009 21,4 % Bundestagswahl 2013 24,3 % Bundestagswahl 2017 28,6 %Bundestagswahl 2021 47,3 %Bundestagswahl 202537,0 %
Einführung der Briefwahl In Deutschland wurde die Briefwahl zur Bundestagswahl 1957 eingeführt, um die „Allgemeinheit der Wahl“ sicherzustellen. Dies ist einer der fünf Wahlrechtsgrundsätze in der deutschen Demokratie und bedeutet, dass jeder Wahlberechtigte die Gelegenheit haben soll, möglichst einfach zu wählen. Insbesondere alten, kranken und behinderten Menschen wollte man eine Teilnahme an der Wahl erleichtern.
Briefwahl verfassungskonform Das Bundesverfassungsgericht musste sich in den Jahren 1967 und 1981 durch Wahleinsprüche mit der Briefwahl befassen und hat diese in der damaligen Form als verfassungskonform angesehen.BVerfGE 21, 200BVerfGE 59, 119 Beide Entscheidungen wurden damit begründet, dass die Gefährdung des Wahlgeheimnisses und die mangelnde Kontrolle durch die Öffentlichkeit durch eine höhere Allgemeinheit der Wahl, also eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung, aufgewogen werden.
Gesetzliche Regelung In Deutschland ist die Briefwahl bei Bundestagswahlen im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung, bei Europawahlen im Europawahlgesetz und in der Europawahlordnung geregelt; für Landes- und Kommunalwahlen gelten die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften.
Die Briefwahl dient insbesondere der Allgemeinheit der Wahl, da sie Wahlberechtigten die Teilnahme erleichtert. Da die Stimmabgabe jedoch außerhalb eines staatlich beaufsichtigten Wahlraums erfolgt, kann die Einhaltung der Grundsätze der freien und geheimen Wahl dort nicht in gleichem Maße kontrolliert werden wie bei der Urnenwahl. Rechtlich ist der Stimmzettel auch bei der Briefwahl unbeobachtet zu kennzeichnen, wobei sich der Wähler sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl im Fall körperlicher Einschränkungen einer Vertrauensperson beim Ausfüllen bedienen darf. Im Wahllokal dürfen das auch die Mitglieder des Wahlvorstandes sein.
Bis 2008 musste für die Erteilung eines Wahlscheins ein Hinderungsgrund angegeben und glaubhaft gemacht werden. Dieses Erfordernis wurde 2008 abgeschafftNachricht, wahlrecht.de vom 31. August 2008, unter anderem weil eine Überprüfung der angegebenen Gründe praktisch nicht möglich war und der Zugang zur Wahl erleichtert werden sollte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Neuregelung 2013 für verfassungsgemäß.
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa erklärte in ihrem Bericht der OSZE/ODIHR-Wahlbewertungsmission zur Bundestagswahl 2021:
Durchführung Die Briefwahlunterlagen werden durch Ausfüllen und Abgeben bzw. Abschicken der Wahlbenachrichtigungskarte angefordert. In vielen Kommunen ist die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen auch per Internet über die Website der jeweiligen Kommune oder durch Einscannen eines auf der Wahlbenachrichtigung aufgebrachten QR-Codes per SmartphoneArtikel Stadtredaktion, Briefwahlunterlagen per QR-Code möglich. Vor Wahlen aktualisierte Listen mit Online-Links helfen bei der Suche zu den entsprechenden Webseiten. Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist gebunden an die Ausstellung eines Wahlscheins. Die ausgestellten Wahlscheine werden im Wählerverzeichnis vermerkt. Dadurch wird verhindert, dass Wahlberechtigte sowohl per Briefwahl als auch im Wahllokal wählen, was dem Wahlrechtsgrundsatz der gleichen Wahl widersprechen würde.
Die Wahlunterlagen werden nach komplettierter Drucklegung ungefähr vier Wochen vor der Wahl an die per Wahllisten eingetragenen Wähler versandt. Sie enthalten: Wahlschein Roter Briefumschlag mit Adresse Briefumschlag ohne Adresse, Farbe je nach Art der Wahl Stimmzettel Anleitung
Für die Briefwahl wird der Stimmzettel ausgefüllt, in den nicht-roten Briefumschlag gesteckt und dieser zugeklebt. Anschließend füllt man den Wahlschein aus, steckt diesen mit dem zuvor genannten Briefumschlag in den roten Briefumschlag und klebt auch diesen zu. Die Anleitung wird nicht versendet. Der verschlossene Umschlag mit dem Stimmzettel wird – analog zum Verfahren bei der Präsenzwahl im Wahllokal – erst nach Schließung der Wahllokale (in Deutschland zumeist 18 Uhr) geöffnet und ausgezählt.
Bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz 2016 sollte der Briefumschlag mit dem Stimmzettel nicht verschlossen und zusammen mit dem Wahlschein, der Name und Anschrift des Wahlberechtigten enthält, in den Wahlumschlag gesteckt werden. Die Briefumschläge mit dem Stimmzettel wurden nach Prüfung der Stimmberechtigung ungeöffnet in die Wahlurnen der Wahllokale geworfen. Dadurch konnten die Briefwahlstimmen nicht von den im Wahllokal abgegebenen Stimmen, die ebenfalls in unverschlossenen Umschlägen abgegeben wurden, unterschieden werden. Laut Landeswahlleiter wurde durch dieses Vorgehen das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl sichergestellt., wahlen.rlp.de
Bei persönlichem Erscheinen des Wählers in der Briefwahlstelle kann der Stimmzettel meist vor Ort in einer dazu vorhandenen Wahlkabine ausgefüllt werden. Der rote Briefwahlumschlag wird dann in eine versiegelte Wahlurne eingeworfen, die am Wahltag zusammen mit den auf dem Postweg eingetroffenen Stimmen ausgewertet werden.
Die Deutsche Post befördert Wahlbriefe kostenlos innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, lediglich für Zusatzleistungen wie Einschreiben ist ein Entgelt zu entrichten. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zur Schließung der Wahllokale bei der Kommune eingegangen sein.
Des Weiteren können Auslandsdeutsche, die in Ländern mit unzuverlässigem Postsystem leben, ihre ausgefüllten Wahlunterlagen bei der nächsten Auslandsvertretung abgeben. Diese befördert für den Wähler kostenfrei die Umschläge mit Diplomatenpost nach Deutschland,, bundeswahlleiter.de wo diese ebenfalls per Behördlichem Schriftgutaustausch an die Wahlämter weitergeleitet werden. Der rote Umschlag kann auch in einem neutralen Umschlag verschickt werden. Das Porto ist im Ausland ohnehin vom Wähler zu tragen.
Auch nach Beantragung und Erhalt von Briefwahlunterlagen kann am Wahltag direkt im Wahllokal gewählt werden. Dazu ist zwingend der Wahlschein notwendig., § 59, abgerufen am 18. September 2013 (PDF; 392 kB)
Stirbt ein Wähler noch vor dem eigentlichen Wahltag, aber nachdem er seine Stimme per Briefwahl abgegeben hat, bleibt die Stimme trotzdem gültig.
Wegen der COVID-19-Pandemie in Deutschland fanden die Stichwahlen bei den Kommunalwahlen in Bayern 2020 ausschließlich per Briefwahl statt.
Zur Bundestagswahl 2025 wurde angeraten, wegen des engen Zeitfensters auf eine Briefwahl zu verzichten.
Abschaffung der Begründung einer Briefwahl (2008) Der Bundesgesetzgeber prüfte in den Jahren 2004 bis 2007 sowohl eine Verschärfung als auch eine Lockerung des Briefwahlrechts. Änderungen auf Grund dieser Prüfungen wollte er bis spätestens zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag im Jahr 2009 realisieren.BT-Drs. 15/3872 vom 29. September 2004, Abs. 33, auf Wahlrecht.de Am 11. Dezember 2007 brachte die Große Koalition einen Gesetzesentwurf ein, der die „Abschaffung der Antragsgründe für die Briefwahl“ (S. 1 des Entwurfes) vorsah.BT-Drs. 16/7461 (PDF 535 KiB) vom 11. Dezember 2007 Das Gesetz wurde am 17. März 2008 beschlossen (). Mit dem Gesetz wurde jedoch (in Artikel 1 Nr. 6) nur die Bedingung aufgehoben, an einer Wahl in seinem Wahlbezirk verhindert zu sein. Zusammen mit dem o. g. Wortlaut aus dem Gesetzesentwurf scheint klar, dass nun bei Beantragung der Briefwahl keine Hinderungsgründe für die Urnenwahl mehr angegeben werden müssen. Dem wurde dann auch durch die Änderung des Abs. 2 der Bundeswahlordnung am 11. Dezember 2008 mittels der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 3. Dezember 2008 () Rechnung getragen, so dass diese Gesetzesänderung nun auch auf der – für die Verwaltung maßgeblichen – Verordnungsebene nachvollzogen worden ist., zu finden im (9. August 2011) Der Wortlaut der Begründungspflicht, die im Absatz 2 festgelegt war, wurde restlos gestrichen und durch die Regelung eines anderen Verfahrensaspektes ersetzt.Synopse der Regelungen zur Briefwahl in der Bundeswahlordnung auf wahlrecht.de Die Freigabe der Briefwahl wurde im Juli 2013 in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (2 BvC 7/10) als verfassungsgemäß beurteilt.Bundesverfassungsgericht: Freigabe der Briefwahl ist verfassungsgemäß, 26. Juli 20132 BvC 7/10 vom 9. Juli 2013, Absatz-Nr. (1 – 17), BVerfG Unter Verfassungsrechtlern war dies aber nicht unumstritten.Rolf Göschner: Wählen gehen – öffentliche Angelegenheit des ganzen Volkes. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25. April 2013.Jan Thomsen: Verfassungsrechtler kritisieren Briefwahl. In: Berliner Zeitung, 18. April 2013.Susann Kreutzmann: Briefwahl: Eine Ausnahme auf dem Weg zur Regel. In: Wall Street Journal, 27. August 2013. mini|Briefwahl-Stimmenauszählung zur Bundestagswahl 2021 in Leipzig auf dem Agra-Messegelände
Nutzung Als Briefwahl bei der Bundestagswahl 1957 erstmals möglich war, machten 4,9 % der Wähler davon Gebrauch. Bis 1990 lag der Anteil meist unter 11 %, stieg dann aber rasant an und erreichte bei der Bundestagswahl 2009 21,4 % (siehe auch obige Tabelle).
In Großstädten ist die Briefwahl besonders beliebt. Bei der Bundestagswahl 2002 gaben in den zehn größten Städten Deutschlands 25 % der Wähler ihre Stimme per Briefwahl ab. In den westlichen Bundesländern ist die Briefwahl deutlich verbreiteter als in den östlichen., abrufbar im (PDF; 761 kB) Zur Bundestagswahl 2002 wurden 42 % der Briefwahlen als vorgezogene Urnenwahl durchgeführt, d. h., der Wähler erschien selbst bei der Kommune, holte sich seinen Stimmzettel ab und warf diesen selbst in die Urne. Nur 52 % der Briefwahlunterlagen wurden per Post versendet.Die Bundestagswahl 2002: Analysen der Wahlergebnisse und des Wahlkampfes, Band 10 der Schriftenreihe des Arbeitskreises „Wahlen und Politische Einstellungen“ der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft, Frank Brettschneider, Jan W. van Deth, Edeltraud Roller, VS Verlag, 2004, ISBN 3-8100-4123-8, ISBN 978-3-8100-4123-4