Altkatholische Kirchen sind autonome katholische Kirchen, die sich auf den Glauben und die Verfassung der Alten Kirche beziehen, bischöflich-synodal verfasst sind und nicht der Jurisdiktion des Papstes unterstehen. Der Singular altkatholische Kirche ist dabei konfessionskundlich in der Regel für die Utrechter Union der altkatholischen Kirchen reserviert, welcher heute die Orts- bzw. Nationalkirchen der Niederlande, Deutschlands, der Schweiz, Österreichs, Polens, Tschechiens und Kroatiens angehören.
Historisch lassen sich drei Gruppen von altkatholischen Kirchen unterscheiden: Erstens die Kirche von Utrecht, wo 1723 das Utrechter Domkapitel gegen den Willen Roms an seinem Recht zur Wahl des Erzbischofs festhielt, was zum Schisma führte. Zweitens die aus dem Protest gegen die Papstdogmen des Ersten Vatikanischen Konzils in den 1870er Jahren entstandenen Kirchen im deutschsprachigen Raum – diese schlossen sich 1889 mit der Kirche von Utrecht zur Utrechter Union zusammen. Die dritte Gruppe umfasst Kirchen in Nordamerika und verschiedenen Ländern Osteuropas, die sich in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts als nationalkirchliche Bewegungen bildeten und der Utrechter Union anschlossen. All diesen Kirchen gemeinsam ist, dass sie ihre Autonomie gegenüber dem römischen Papst unterstreichen, was jeweils zu einem Schisma führte.
In ihrer Glaubenslehre und -praxis beziehen sich die altkatholischen Kirchen auf die Alte Kirche des ersten Jahrtausends als gemeinsame Tradition. Das nizänokonstantinopolitanische Bekenntnis in seiner ursprünglichen Form, d. h. ohne das «filioque», wird als primärer Ausdruck dieses Glaubens angesehen. Es gibt keine eigenständigen altkatholischen Bekenntnisschriften. Trotz ihrer Eigenständigkeit gegenüber der römisch-katholischen Kirche versteht sich die altkatholische Kirche als katholisch und als eigenständige, vollgültige geschichtliche Verwirklichung der «einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche» des Glaubensbekenntnisses.
Die altkatholische Kirche hat in ihrer Theologie und Praxis an vielem festgehalten, das als charakteristisch für das Katholische angesehen wird: an den sieben Sakramenten, am dreigestuften apostolischen Amt, an der katholischen Liturgietradition. Dabei kommt Katholizität nach altkatholischem Verständnis der Ortskirche zu – per se, nicht erst durch ihre Teilhabe an einer übergeordneten Universalkirche. Am historischen Bischofsamt in apostolischer Sukzession wird festgehalten, doch wird dem Bischof eine starke Synode gegenübergestellt, die mit dem Bischof die Kirche leitet und für die Wahl des Bischofs verantwortlich ist. Die Bischöfe sind in der Internationalen Bischofskonferenz zusammengeschlossen. Sie ist das gemeinsame Entscheidungsgremium, um «der Bewahrung der Katholizität der Kirche in der Einheit der Glaubensüberlieferung zu dienen, bei sich aufdrängenden neuen Fragen Stellung zunehmen und im Hinblick auf die Beziehungen mit anderen Kirchen Beschlüsse zu fassen.» Ihre Entscheidungen werden aber «in einem umfassenden konziliaren Prozess vorbereitet und getroffen», der «die Partizipation und Mitverantwortung der Getauften (Geistliche und Laien) […] sowohl innerhalb einer jeden Orts- oder Nationalkirche (Synoden oder andere verantwortliche Organe) als auch innerhalb der Utrechter Union als ganzer» einschließt.
Diejenigen altkatholischen Kirchen, die nach dem Vatikanum I als Protest gegen die päpstliche Universalgewalt entstanden, waren mit dem politischen Liberalismus ihrer Zeit eng verbunden – dies gilt besonders für die Christkatholische Kirche der Schweiz, wie sich die altkatholische Kirche hier nannte. Aus diesem Grund verstand sich die altkatholische Kirche trotz ihrer Traditionsverbundenheit als Reformkirche. Zentrale Anliegen waren der stärkere Einbezug von Laien in kirchliche Entscheidungsprozesse, die wissenschaftliche Ausbildung der Geistlichen und die Überwindung von Kirchenspaltungen. Die wichtigsten Reformen, die früh nach Erlangung der Autonomie durch Synoden beschlossen wurden, sind die Aufhebung der Zölibatspflicht für Geistliche, die Feier der Liturgie in der Volkssprache und die Entpflichtung von der Ohrenbeichte.
Neuere Reformen in den altkatholischen Kirchen sind die Zulassung von Frauen zum apostolischen Amt und der Umgang mit Homosexualität. Beide Fragen haben allerdings innerhalb der altkatholischen Kirchen zu Spannungen geführt und werden nicht in allen altkatholischen Ortskirchen gleich gehandhabt.
Die Bedeutung der Ökumene ist bereits in den Grunddokumenten des Altkatholizismus bezeugt. Historisch und theologisch steht die altkatholische Kirche den anglikanischen und orthodoxen Kirchen nahe. Mit ersteren besteht seit 1931 ein Abkommen über Kirchengemeinschaft; mit letzteren wurde 1975-1987 ein theologischer Dialog geführt, der zwar zu Konsenstexten führte, die weitgehende theologische Übereinstimmung bezeugen, aber nicht zu Kirchengemeinschaft führten. Abkommen über Kirchengemeinschaft bestehen neben der anglikanischen Kirche auch mit der Philippinischen Unabhängigen Kirche, der Kirche von Schweden und der Mar-Thoma-Kirche. Mit der römisch-katholischen Kirche wurde ein Dialog auf Weltebene geführt, der zu zwei Berichten führte, die aber von der römischen Kurie nicht rezipiert worden sind. Altkatholische Kirche Kirchenfamilie: Utrechter Union Oberstes Gremium: Internationale Altkatholische Bischofskonferenz Präsident: Erzbischof Bernd Wallet SelbstständigeMitgliedskirchen: Altkatholische Kirche der NiederlandeAlt-Kath. Kirche in DeutschlandChristkath. Kirche der SchweizAltkatholische Kirche ÖsterreichsAltkath. Kirche in TschechienPolnisch-Katholische Kirche UnselbstständigeMitgliedskirchenbzw. -gemeinden in: Altkatholische Kirche Kroatien Altkath. Mission in Frankreich EhemaligeMitgliedskirchen: Altkath. Kirche der MariavitenPolnisch-Katholische Nationalkirche von AmerikaAltkath. Kirche in Schweden und DänemarkItalienische Altkatholische Kirche Weitere Gremien: Internat. AltkatholikenkongresseInternat. Altkath. Konferenz für TheologieInternat. Altkath. JugendInternat. Altkath. ForumInternat. Altkath. Diakonie und Mission Mitglieder: rund 70.000Niederlande: 5.469; Deutschland: ca. 15.000; Österreich: ca. 5.000, Schweiz: 13.312; Tschechischen Republik: 2.700; Polen: 19.035; Zu den altkatholischen Kirchen Kroatiens, Italiens und Skandinaviens gehören vermutlich kaum mehr als 500 Gläubige. Da die Zahlen insgesamt rückläufig sind, ist derzeit (2009) von ca. 70.000 Altkatholiken, die der Utrechter Union angehören, auszugehen. Kirchengemeinschaft: Anglikanische KirchenUnabhängige Philippinische KircheSchwedische KircheMar-Thoma-Kirche Offizielle Website: www.utrechter-union.org
Eine besondere Bedeutung kommt der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande zu. Das Erzbistum Utrecht ist die älteste altkatholische Kirche (seit 1723 von Rom unabhängig), von der alle anderen altkatholischen Kirchen die Bischofsweihe in apostolischer Sukzession empfingen,Georg Hintzen: Utrechter Union. In: Wolfgang Thönissen (Hrsg.): Lexikon der Ökumene und Konfessionskunde. Im Auftrag des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik. Herder. Freiburg im Breisgau. 2007, ISBN 978-3-451-29500-3. S. 1401–1402. so dass nach (römisch-katholischem) kanonischem Recht die Weihen, die von altkatholischen Bischöfen vorgenommen werden, gültig, aber im Falle von Bischofsweihen unerlaubt sind, da ihnen die päpstliche Bestätigung fehlt. Ebenso erkennen die orthodoxen Kirchen die Gültigkeit der altkatholischen Weihen dem Grunde nach an, sofern sie nicht an oder durch eine Frau gespendet werden.
Name und Verständnis von Katholizität Die amtlichen Namen der drei altkatholischen Kirchen im deutschen Sprachraum lauten: „Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland“ „Christkatholische Kirche der Schweiz“ „Altkatholische Kirche Österreichs“. Aus altkatholischer Sicht wird der Begriff „katholisch“ exemplarisch unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung des Deutschen Bistums der Alt-Katholiken nachfolgend inhaltlich auszugsweise erklärt:
Vom griechischen Wort „katholisch“ stammend, bedeutet es „auf das Ganze bezogen“, Ignatius von Antiochien (ca. 130–140 n. Chr.) benutzt es zum ersten Mal „Wo Jesus Christus ist, da ist die katholische Kirche“. Vor allem im Westen verstand man es später räumlich, im Sinne von „über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche“ (allumfassend).
Die alt-katholische Kirche bezieht sich zudem auf Vinzenz von Lerin (gestorben 450 n. Chr.): „Was überall, was immer und was von allen geglaubt worden ist, ... ist wahrhaft und eigentlich katholisch.“
Inhaltlich gehört dazu aus altkatholischer Sichtweise für eine Kirchengemeinschaft die Bewahrung der dreifachen großen alt-kirchlichen Entscheidungen: für den Kanon der Heiligen Schrift, für das Glaubensbekenntnis (Nicaenum), für das dreigestufte Amt: Diakon, Priester, Bischof. Als Kirche wird dabei die Gemeinschaft der Getauften verstanden, über alle christlichen Konfessionsgrenzen hinweg gibt es diese katholische Kirche, „wo immer sie sich im Bemühen um Einheit mit den Christen aller Zeiten und aller Orte dem ganzen Heilsauftrag Gottes an allen Menschen und in Bewahrung der ganzen Schöpfung aus dem Geist Jesu Christi widmet und verpflichtet weiß“.
Theologie und Kirchenordnung
Glaubensverständnis Bibel und Tradition gelten als Grundlage und Richtschnur des Glaubens (regula fidei) Zum depositum fidei gehören die dogmatischen Entscheidungen der sieben Ökumenischen Konzilien Dazu zählen insbesondere: das Nicäno-Konstantinopolitanum ohne filioque als authentischer Zusammenfassung des Glaubens der Glaube an die Dreifaltigkeit: es gibt einen einzigen Gott, der in drei wesensgleichen Personen (Vater, Sohn und Heiliger Geist) existiert Jesus Christus ist wahrer Mensch seiner Menschheit nach und wahrer Gott seiner Gottheit nach; in der unvermischten Einheit seiner zwei Naturen (der göttlichen und der menschlichen) ist er eine einzige Person Maria trägt aufgrund ihrer zentralen Stellung im Heilswerk Gottes das Prädikat Gottesmutter (in der Ostkirche: Gottesgebärerin), da sie die zweite göttliche Person, den Sohn Gottes, in jungfräulicher Unversehrtheit durch das Wirken des Heiligen Geistes empfangen und geboren hat. Sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Buße (Versöhnung), Eucharistie, Ehe, Weihesakrament (Bischof/-in, Priester-in / Diakon-in) und Krankensalbung Als im Widerspruch zur Lehre der Alten Kirche stehend werden folgende Lehrsätze verworfen bzw. abgelehnt: die Unfehlbarkeit des Papstes in Fragen des Glaubens und der Moral die Universaljurisdiktion des Papstes über die Gesamtkirche die Unbefleckte Empfängnis Mariens die Leibliche Aufnahme Mariens die Transsubstantiationslehre.
Gelehrt wird hingegen, dass dem Papst als Bischof von Rom und Patriarchen des Abendlandes eine Ehrenstellung zukommt die Eucharistie ein geheiligtes Opfermahl ist, in dem die Gläubigen, die den Leib und das Blut des Herrn empfangen, auch Gemeinschaft miteinander haben.
Kirchenverständnis Die ekklesiologischen Grundsätze finden sich im Statut der Internationalen Bischofskonferenz, wie auch in den Verfassungen der einzelnen altkatholischen Nationalkirchen. Diese Kirchenverfassungen sind episkopal-synodal, an dem dreigliedrigen hierarchischem Aufbau der priesterlichen Weihestufen (Bischof, Priester, Diakon) wird festgehalten, unter synodaler Einbindung der Kirchenmitglieder. So heißt es beispielsweise im Statut der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande:
In der Synodal- und Gemeindeordnung der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland findet sich das Zusammenwirken von „personaler, kollegialer und gemeinschaftlicher Episkope“ mehr zugunsten der Laien gewichtet:
Inhaltlich präzisiert findet sich das altkatholische Kirchenverständnis in der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Artikel 3 der Präambel lautet: