Von einer Minderheitsregierung spricht man in parlamentarischen Systemen, wenn die Fraktionen, welche die Regierung bilden, in der Minderheit sind, also keine Mehrheit im Parlament haben.

Eine solche Regierung kann beispielsweise als geschäftsführende Übergangsregierung zustande kommen, oder nach einem konstruktiven Misstrauensvotum. Auch kann eine Minderheitsregierung gewählt werden, wenn Stimmen von Abgeordneten außerhalb der Regierungsfraktion bzw. -fraktionen gewonnen werden. Der Beschluss von Gesetzen erfordert dann für die Regierung ebenfalls die Suche nach Mehrheiten gemeinsam mit anderen im Parlament vertretenen Fraktionen (oder einzelnen Abgeordneten). Die regelmäßige Unterstützung der Minderheitsregierung durch Fraktionen, die – im Gegensatz zum Modell einer Koalition – nicht selbst an ihr beteiligt sind, wird als Tolerierung oder Duldung der Regierung durch diese Fraktionen bezeichnet. Eine solche Tolerierung wird meist im Vorfeld der Regierungsbildung mit den tolerierenden Fraktionen vereinbart, um eine gewisse Stabilität sicherzustellen. Für die tolerierenden Fraktionen ergibt sich daraus faktisch ein Zwischenstatus zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktion. Auch wenn sie personell nicht an der Regierung beteiligt sind, so ist diese doch genötigt, politische Vorhaben mit ihnen abzusprechen, um eine Zustimmung einer Mehrheit im Parlament zu sichern. Entziehen die tolerierenden Fraktionen der Regierung ihre Unterstützung, so kann dies für die Minderheitsregierung politische Handlungsunfähigkeit oder in manchen Systemen auch den Sturz (z. B. durch Misstrauensvotum) bedeuten. Durch dieses Abhängigkeitsverhältnis erlangen die tolerierenden Fraktionen einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Regierungspolitik.

Diverse Studien zeigen, dass in parlamentarischen Demokratien etwa ein Drittel der Regierungen Minderheitsregierungen sind. Während Minderheitsregierungen in Mitteleuropa selten sind, sind sie in Skandinavien sowie in Kanada nicht ungewöhnlich. In Westminster-Systemen kommt es öfter zu Minderheitsregierungen, die sich auf Confidence and supply stützen. Die die Regierung tolerierenden Abgeordneten unterstützen die Exekutive dabei lediglich bei Vertrauens- und Haushaltsabstimmungen, behalten sich aber explizit vor, bei anderen Gesetzesvorlagen anders als die Regierung zu stimmen.

Eine der Minderheitsregierung ähnliche Situation kann sich ergeben, wenn Regierung und Parlament unabhängig voneinander gewählt werden. In Frankreich nennt man es Cohabitation, wenn der Präsident einer anderen Partei angehört als der Regierungschef. In den Vereinigten Staaten bezeichnet der Begriff Divided government eine Situation, in der die Partei des Präsidenten nicht die Mehrheit im Kongress hat.

Minderheitsregierungen in der Praxis Australien Bei der Parlamentswahl in Australien 2010 verlor die Labor-Partei ihre absolute Mehrheit. Sie konnte sich mit Unterstützung von drei unabhängigen und einem grünen Abgeordneten bis zur nächsten Wahl 2013 an der Macht halten, nach der sie in die Opposition ging.

Dänemark Dänemark gilt als das Land mit den meisten Minderheitsregierungen. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurden 32 Regierungen gebildet. Lediglich vier waren mit einer eigenen Parlamentsmehrheit ausgestattet. 28 wurden nur von einer Minderheit getragen und waren auf die Unterstützung einer bzw. mehrerer Oppositionsparteien angewiesen. Diese Situation wird durch die dänische Verfassung begünstigt, die nur verlangt, dass die Regierung nicht gegen den erkennbaren Willen der Parlamentsmehrheit agiert. Zum Zweiten besitzt der Staatsminister das Recht, jederzeit Neuwahlen auszuschreiben, was aktiv genutzt wird, um skeptische Parteien mit schlechten Wahlprognosen zu Zustimmungen zu drängen. Zum Dritten ist es möglich und nicht unüblich, alle einzelnen Teile des Staatshaushalts (etwa Resortbudgets) vor der Schlussabstimmung über den Gesamthaushalt zu beschließen; in diesem Prozess treten u. U. wechselnde Unterstützungsparteien auf, die sich dabei profilieren können. Ergänzende nichtbudgetäre Verabredungen gehen mit ein. Die Schlussabstimmung über den Haushalt wird dann eher eine Formsache.

In den 1970er Jahren erschwerte die Aufsplitterung der Parteienlandschaft klare Mehrheiten. Von 2001 bis 2011 resultierten aus bürgerlich-rechten Mehrheiten keine Mehrheitsregierungen, weil die Rechtspopulisten als nicht ministrabel galten. Dänische Minderheitsregierungen verfügten in aller Regel über kalkulierbare Unterstützer unter den sonstigen Parlamentsfraktionen, dennoch waren insbesondere seit 1997 immer wieder Patchworkverabredungen mit verschiedenen zusätzlichen Parteien zu verschiedenen Teilen des Staatshaushalts notwendig.

Deutschland

Die wenigen bewusst eingegangenen Minderheitsregierungen seit 1945 bestanden ausschließlich auf Landesebene und waren normalerweise von kurzer Dauer. Sie waren zumeist Ergebnis entweder eines Bruchs einer Koalition oder des Scheiterns der Bildung einer neuen Regierung nach einer Wahl. Minderheitsregierungen waren eine Ausnahme. Fast immer konnte eine stabile Koalitionsregierung oder Alleinregierung einer Partei gebildet werden. Erst seit den 1970er Jahren gab es wiederholt Minderheitsregierungen, die länger als einige Monate im Amt waren, allerdings bisher nie auf Bundesebene. Wegen des CDU/CSU-Wahlergebnisses von 41,5 % vom 22. September 2013 wurde eine Minderheitsregierung als Merkels Alternative in diversen Medien diskutiert, da dieser Stimmenanteil die Mandatsmehrheit mit 311 von 631 Bundestagsmandaten nur knapp verfehlt hatte.

Bundesebene Viermal verfügte eine Bundesregierung für kurze Zeit nicht über die absolute Mehrheit im Bundestag.

Erstmals war dies vom 28. Oktober bis 1. Dezember 1966 der Fall, nachdem die Minister der FDP aus der schwarz-gelben Regierung zurückgetreten waren und damit nur noch die Union im Kabinett Ludwig Erhards vertreten war. Am 1. Dezember wurde diese Regierung durch eine Große Koalition abgelöst.

Das zweite Mal bestand eine Minderheitsregierung vom 17. Mai bis zum 22. September 1972 durch den Ausschluss von Günther Müller aus der SPD-Fraktion. Die rot-gelbe Regierung hatte damit keine Mehrheit mehr. Nachdem Bundeskanzler Willy Brandt die Vertrauensfrage gestellt und die Abstimmung erwartungsgemäß verloren hatte, löste Bundespräsident Gustav Heinemann den Bundestag auf. Die Bundestagswahl 1972 erbrachte dann eine klare Mehrheit für die rot-gelbe-Koalition.

Die dritte Minderheitsregierung bestand vom 17. September bis zum 1. Oktober 1982 und entstand durch den Rücktritt der Minister der FDP aus der rot-gelben Regierung. Das regierende Kabinett Helmut Schmidts bestand damit nur noch aus SPD-Mitgliedern. Mit der Wahl Helmut Kohls zum Bundeskanzler am 1. Oktober durch ein konstruktives Misstrauensvotum wurde diese kurzzeitige SPD-Minderheitsregierung durch eine Koalition aus Union und FDP abgelöst.

Vom 7. November 2024 bis zum 6. Mai 2025 bestand mit der rot-grünen Minderheitsregierung zum vierten Mal eine Minderheitsregierung. Diese entstand durch den Rücktritt der Minister der FDP aus der Ampelkoalition nach der Entlassung des Finanzministers und FDP-Vorsitzenden Christian Lindner durch Bundeskanzler Olaf Scholz.

Berlin In Berlin bildete Richard von Weizsäcker nach der Abgeordnetenhauswahl von 1981, bei welcher die bisherige sozialliberale Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Hans-Jochen Vogel die Mehrheit verfehlte, die CDU aber auf Grund des guten Abschneidens der Alternativen Liste ebenfalls keine eigene Mehrheit erhielt, einen CDU-Minderheitssenat, der sich auf einige Abgeordnete der FDP-Fraktion stützte. Dieses Regierungsmodell hielt bis 1983, als die FDP auch offiziell in die Regierung eintrat.

Die seit 1991 aus CDU und SPD bestehende Koalition kündigte die SPD wegen der Bankenaffäre auf und wählte gemeinsam mit den Grünen und der PDS am 16. Juni 2001 als Nachfolger von Eberhard Diepgen (CDU) Klaus Wowereit zum neuen Regierenden Bürgermeister eines von der PDS tolerierten rot-grünen Minderheitssenats. Dieser wurde nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus vom 21. Oktober 2001 und Bildung einer Rot-roten Koalition am 17. Januar 2002 vom Senat Wowereit II abgelöst.

Brandenburg Im Februar 1994 zerbrach die Ampelkoalition unter Manfred Stolpe an der Frage seiner Stasikontakte zu seiner Zeit als Konsistorialpräsident der evangelischen Kirche in Brandenburg.

Das Bündnis 90 stieg aus der Regierung aus, so dass bis zur Landtagswahl im September 1994 eine von der PDS tolerierte sozialliberale Minderheitsregierung amtierte, die nach dem Gewinn der absoluten Mehrheit der SPD von einer reinen SPD-Regierung abgelöst wurde.

Im Januar 2026 zerbrach die Koalition zwischen SPD und BSW und Dietmar Woidke. Bis März 2026 führte die SPD eine Minderheitsregierung.

Hamburg Bei der Bürgerschaftswahl am 6. Juni 1982 verlor die SPD die absolute Mehrheit. Ansonsten waren nur die CDU und die Grün-Alternative Liste (GAL) in der Bürgerschaft vertreten. Der bisherige SPD-Senat blieb im Amt. Nach der damaligen Hamburger Verfassung war die Amtszeit des Senats nicht an die Wahlperiode der Bürgerschaft gekoppelt und eine Neuwahl der Bürgerschaft führte nicht automatisch zur Neuwahl des Senats. Nachdem Verhandlungen zur Tolerierung des Senats durch die GAL gescheitert waren, löste sich die Bürgerschaft auf und die Wahl vom 19. Dezember 1982 brachte der SPD wieder die absolute Mehrheit. Nach der darauffolgenden Bürgerschaftswahl am 9. November 1986 wiederholte sich die Situation von 1982 fast. Erneut verlor die SPD die absolute Mehrheit in der Bürgerschaft, in der außer ihr nur CDU und GAL vertreten waren. Wieder wurden sich SPD und GAL nicht einig und die Bürgerschaft löste sich auf. Nach der Wahl vom 17. Mai 1987 wurde ein SPD/FDP-Senat gebildet.

Nach dem Verlust der absoluten CDU-Mehrheit bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg 2008 bildete der Erste Bürgermeister Ole von Beust mit der Grün-Alternativen Liste (GAL) die erste schwarz-grüne Koalition auf Landesebene. Nachdem von Beust zurückgetreten und Christoph Ahlhaus am 25. August 2010 zu seinem Nachfolger gewählt worden war, beendete die GAL die Koalition am 28. November 2010. Ihre Senatoren und Staatsräte wurden daraufhin entlassen. Der Senat Ahlhaus regierte ohne eigene Mehrheit bis zur Wahl des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) am 7. März 2011 in Folge der Bürgerschaftswahl am 20. Februar 2011, die eine absolute SPD-Mehrheit erbrachte.

Hessen In Hessen blieb das Kabinett Börner II nach der Landtagswahl in Hessen 1982 geschäftsführend als Minderheitsregierung im Amt. Nachdem der Entwurf für einen Landeshaushalt 1983 gescheitert war, löste sich der Landtag auf. Bei der folgenden Landtagswahl in Hessen 1983 erreichte die SPD wieder keine Mehrheit. Holger Börner führte weiter eine von den Grünen tolerierte Minderheitsregierung, bis es 1985 zur ersten rot-grünen Koalition kam.

Nach der Landtagswahl in Hessen 2008 wurde die Bildung einer rot-grünen Minderheitsregierung unter Andrea Ypsilanti (SPD) mit Duldung der Linken erwogen. Eine von den Linken tolerierte Regierung wäre in Westdeutschland ein Novum gewesen und war in der Öffentlichkeit wie auch innerhalb der SPD heftig umstritten. Ypsilanti, die entsprechend der allgemeinen westdeutschen SPD-Linie vor der Wahl jegliche „Zusammenarbeit“ mit den Linken ausgeschlossen hatte, erklärte selbst, ihr Wahlversprechen nicht zu halten und setzte sich dem Vorwurf von „Wortbruch“ und „Wählerbetrug“ aus. Nachdem die SPD-Abgeordnete Dagmar Metzger einige Wochen nach der Wahl öffentlich erklärt hatte, ein solches Tolerierungsmodell nicht mittragen und Ypsilanti ihre Stimme nicht geben zu wollen, galt das Projekt zunächst als gescheitert, sollte am 4. November 2008 jedoch erneut angestrebt werden.