mini|Vertreibung polnischer Bevölkerung aus dem deutsch besetzten Wartheland, Herbst 1939 mini|Vertreibung von Serben durch das Ustascha-Regime, 1941 mini|Vertreibung von Deutschen aus den Ostgebieten, 1945 mini|Flüchtlingslager in Zaire infolge des Völkermords in Ruanda, 1994

Vertreibung ist eine mit Gewalt oder deren Androhung erzwungene Migration zumeist religiöser oder ethnischer Minderheiten, die genötigt werden, ihre angestammte Herkunftsregion zu verlassen. Darunter fallen erzwungene, dauerhafte Flucht, Ausweisung und erzwungene Umsiedlung aus einem Staat oder bei dessen Neu- bzw. Umbildung. Das unterscheidet sie von der Deportation, die Zwangsumsiedlungen innerhalb eines Herrschaftsbereichs bezeichnet. Die Abgrenzung zu anderen Formen der Migration ist oft schwierig.

Definitionen und Abgrenzungen Der Begriff der Vertreibung ist weder juristisch noch historisch klar und unmissverständlich definiert. Er war lange Zeit ein politischer Kampfbegriff und ist immer noch ein Terminus der politischen Sprache. Philipp Ther plädiert für folgende Definition:

Deportation unterscheidet sich nach Ther von Vertreibung dadurch, dass eine spätere Rückkehr nicht ausgeschlossen ist. Außerdem findet sie immer innerhalb des Herrschaftsgebietes eines Staates statt.Philipp Ther: Deutsche und polnische Vertriebene. Gesellschaft und Vertriebenenpolitik in der SBZ/DDR und in Polen 1945–1956, Göttingen 1998, S. 36.

Der Geograph Peter Meusburger setzt Vertreibung mit ethnischer Säuberung gleich und definiert sie als „mit Gewalt oder sonstigen Zwangsmitteln bewirkte Aussiedlung der Bevölkerung aus ihrer Heimat über die Grenzen des vertreibenden Staates hinweg“.Peter Meusburger: Vertreibung. In: Ernst Brunotte, Hans Gebhardt et al. (Hrsg.): Lexikon der Geographie. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2005, Zugriff am 21. August 2021.

Die Historiker Stefan Troebst und K. Erik Franzen definieren Vertreibung „als mit der Anwendung oder zumindest mit der Androhung von Gewalt verbundene erzwungene Bevölkerungsbewegung von Menschen (zumeist von religiösen oder ethnischen Minderheiten, → nationale Minderheit), die zum Verlassen ihrer Herkunftsregion gezwungen sind.“ Hierunter subsumieren sie auch Flucht, sofern sie dauerhaft erfolge und durch Gewalt oder deren Androhung erzwungen werde, und die Ausweisung oder Umsiedlung einer Bevölkerungsgruppe bzw. -minderheit aus einem Staat.Stefan Troebst und K. Erik Franzen: Vertreibung. In: Detlef Brandes, Holm Sundhaussen, Stefan Troebst (Hrsg.): Lexikon der Vertreibungen. Deportation, Zwangsaussiedlung und ethnische Säuberung im Europa des 20. Jahrhunderts. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, ISBN 978-3-205-78407-4, S. 692–695, hier S. 693.

Knapper definiert der Migrationsforscher Jochen Oltmer: Vertreibung sei eine „räumliche Mobilisierung durch Gewalt ohne Maßnahmen zur Wiederansiedlung“.Jochen Oltmer: Migration. Geschichte und Zukunft der Gegenwart. wbg, Darmstadt 2020, S. 35.

Darüber hinaus werden zahlreiche Begriffe verwendet, die bestimmte Konnotationen haben: Vertreibung beinhaltet erzwungenes Verlassen eines Ortes oder Gebiets aufgrund von Ausweisung oder (staatlicher) Verfolgung. Da es neben massiver Verfolgung politische und gesellschaftliche Diskriminierungen oder rein ökonomisch begründeten Druck unterschiedlichsten Grades gegeben hat und gibt, ist es ohne Nachweis einer Ausweisung oder Gewaltandrohung oft schwer, Vertreibung gegenüber freiwilliger Auswanderung oder auch freiwilligem großräumigem Ortswechsel innerhalb eines Staates abzugrenzen. In der Forschung besteht kein Konsens, wie Flucht und Zwangsmigration voneinander trennscharf abzugrenzen wären.Elena Fiddian-Qasmiyeh, Gil Loescher, Katy Long, and Nando Sigona: Introduction: Refugee and Forced Migration Studies in Transition. In: dieselben (Hrsg.): The Oxford Handbook of Refugee and Forced Migration Studies. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-965243-3, S. 1–21, hier S. 1. Ausweisung ist ein Verwaltungsakt mit dem Ziel, die Anwesenheit des Betroffenen in einem Land zu beenden und ihm Wiedereinreise und weiteren Aufenthalt zu verwehren. Ausweisungen stellen grundsätzlich Interessen eines Staates oder einer Gemeinschaft über das Wohl des Ausgewiesenen. Abschiebung ist der behördliche Vollzug einer in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellten Ausreisepflicht (Ausweisung). Bei einer Flucht verlassen Menschen ihre Heimat nicht auf behördliche Anordnung, sondern um einer – möglicherweise lebensbedrohenden – Gefahr zu entgehen. Sie werden nicht unmittelbar zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen, sondern mittelbar. Falls Flüchtlingen oder Ausgewiesenen die Rückkehr in ihre Heimat verwehrt wird, unterscheidet sich ihre Lage nicht mehr von der Lage von Vertriebenen. Häufig wird der Begriff zusammen – in der Formulierung „Flucht und Vertreibung“ – verwendet. Ethnische Säuberung etablierte sich mit der Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts bei Juristen und Historikern (und später auch in Medien und der Öffentlichkeit) als Begriff für Maßnahmen, die das Ziel haben, Bevölkerungsgruppen zu entfernen, die der Vorstellung der Behörden oder einer mächtigen Bevölkerungsgruppe von der sprachlichen oder kulturellen Zusammensetzung ihres Gemeinwesens widersprechen. Von den Methoden ist der Genozid mit Abstand die verbrecherischste, die Vertreibung aber auch hochgradig inhuman. Staatlich erzwungene Umsiedlung hat in Imperien auch häufig dem Zweck gedient, verschiedene Bevölkerungsgruppen zu mischen, um dadurch separatistischen Aktivitäten vorzubeugen. Neben vorrangig staatspolitisch motivierten Vertreibungen gab und gibt es auch immer wieder vorrangig wirtschaftlich motivierte im Rahmen großräumiger Änderungen der Flächennutzung. Beispiele sind große Staudammprojekte, in jüngerer Zeit etwa in der Volksrepublik China und in der Türkei, Tagebaue (etwa Ostdeutschland oder die Ville) sowie die Anlage von Großfarmen in Gebieten mit bisher traditionellen Wirtschaftsformen, etwa in Indonesien. Längst nicht immer sind die Behörden willens und in der Lage, Einwohnern, die diesen Projekten weichen müssen, angemessene Entschädigungen und attraktive neue Siedlungsgebiete zur Verfügung zu stellen.

Flucht ist das ungeordnete, teilweise panische Zurückweichen vor einem Feind, Angreifer, einer Gefahr oder einer Katastrophe. Häufig werden beide Begriffe zusammen – in der Formulierung „Flucht und Vertreibung“ – verwendet. In Deutschland und Österreich verbindet man den Begriff „Vertreibung“ im Alltagsverständnis vor allem mit der Flucht, Ausweisung und Zwangsumsiedlung von Deutschen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches sowie aus dem Sudetenland, die nach dem Zweiten Weltkrieg im Ergebnis alliierter Übereinkunft unter die Verwaltung der Volksrepublik Polen und der Sowjetunion gefallen waren beziehungsweise wieder Teil der Tschechoslowakei wurden.

In der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR war „Umsiedler“ die offizielle Bezeichnung. Der Begriff „Vertriebene“ wurde vermieden.

Antike Als Babylonisches Exil wird die Epoche der Geschichte Israels bezeichnet, die 598 v. Chr. mit der Eroberung Jerusalems durch den babylonischen König Nebukadnezar II. begann und bis zur Eroberung Babylons 539 v. Chr. durch den Perserkönig Kyros II. dauerte. Ein Großteil der Bevölkerung, vor allem die Oberschicht, wurde nach Babylon exiliert oder deportiert und dort zwangsangesiedelt.

Zu den bekanntesten Vertreibungen im Römischen Reich gehört die Vertreibung der Juden aus Palaestina nach der Niederschlagung des Bar-Kochba-Aufstandes von 132 bis 135 n. Chr.

Mittelalter Karl der Große (747/748–814): Umsiedlung von Friesen ins Binnenland zu deren besserer Kontrolle Vertreibung der Sachsen aus Ostholstein um 811, als er dieses den bei der Unterwerfung der Sachsen verbündeten slawischen Wagriern überließ. Vertreibung der Muslime aus Sizilen (1061–1091) Friedrich I., genannt „Barbarossa“: 1162 Vertreibung der Einwohner Mailands aus ihrer Stadt, die sie lange Jahre nicht betreten und wieder aufbauen durften. Vertreibung von Juden durch Pogrome in zahlreichen Ländern

Neuzeit (bis Anfang 20. Jahrhundert) Vertreibung und Völkermord an indigenen Völkern während der Besiedlung Amerikas und Australiens und danach, teilweise bis in die jüngere Vergangenheit. Viele Indianervölker wurden dauerhaft in Reservate deportiert. Spanien: 1492 werden die spanischen Juden (Sephardim) durch das Alhambra-Edikt der Katholischen Könige Isabella I. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragon vertrieben. Die meisten Juden flüchten nach Portugal, wo sie fünf Jahre später weiter vertrieben werden. Die Morisken werden um 1570 bis 1611, obwohl inzwischen getauft (also ethnische Säuberung), aus Andalusien zunächst teilweise in andere Gegenden Spaniens umgesiedelt, dann ausgewiesen, überwiegend nach Marokko und Tunesien. Österreich: 16. Jahrhundert: Tötung und Vertreibung tausender Hutterer (Anhänger von Jakob Hutter) sowie weiterer Täufer und Protestanten. 1540 wurden ungefähr 80 männliche Hutterer, die ihrem Glauben und gemeinschaftlichen Leben abzusagen nicht bereit waren, in ihrer Siedlung bei Steinabrunn in Niederösterreich verhaftet, später gefoltert und getrennt von ihren Familien lebenslang als Rudersklaven auf den kaiserlichen Galeeren verurteilt. Kaiser Ferdinand II. (1619–1637) erklärte, „lieber über eine Wüste als über ein ketzerisches Land herrschen zu wollen.“ Nach der Niederlage der evangelischen Stände Böhmens in der Schlacht am Weißen Berg (1620) wurden Tausende zur Auswanderung aus den tschechischsprachigen Kronländern gezwungen, darunter Jan Amos Komensky (Philosoph, Erzieher und Bischof der Brüder-Unität). Erst Kaiser Joseph II. gewährte durch das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 den Vertretern des Augsburger und Helvetischen Bekenntnisses (Lutheranern und Reformierten) sowie den nichtunierten Griechen (Orthodoxe) ohne Rücksicht auf den bisherigen Rechtsstand ein ihrer Religion gemäßes Privatexercitium und gewisse bürgerliche Rechte, die auf beschränkte bürgerliche Gleichberechtigung mit den Katholiken hinausliefen und somit vor Vertreibung schützten. Trotz des 1781 durch den römisch-deutschen Kaiser erlassenen Toleranzpatentes für die Evangelischen wurden beispielsweise 1834 noch 440 Zillertaler aus Tirol ausgewiesen. Nordamerika: Great Upheaval (frz.: Le Grand Dérangement) – die Vertreibung von französisch-akadischen Einwohnern der Provinzen Akadien und Nova Scotia im Jahre 1755. Durchgeführt durch die Briten nach deren Sieg im Britisch-Französischen Krieg. Die Nachkommen dieser Vertriebenen sind als Cajun bekannt. Der „Pfad der Tränen“ ist benannt nach der 1800 und 1830 erfolgten zwangsweisen Umsiedlung von Indianerstämmen, um deren Land nutzen zu können; der „Lange Marsch“ der Navajo im März 1864, die nach einem 563 Kilometer langen Gewaltmarsch ins Bosque-Redondo-Reservat in New Mexico mit Mescalero-Apachen zusammengetrieben wurden. Schottland: Seit etwa 1780 wurden während der Highland Clearances etwa 500.000 großenteils Gälisch sprechende Einwohner aus dem schottischen Hochland vertrieben, in manchen Gegenden über 90 % der Bevölkerung. Die vordergründig wirtschaftlich begründete Maßnahme (lukrative extensive Schafzucht) erfüllte auch einen politischen Zweck, da die Highländer an mehreren Aufständen gegen die englische Krone teilgenommen hatten. Irland: Während der Großen Hungersnot in Irland 1845–1849 wurden Zehntausende irische Bauern vertrieben, weil sie die Pacht für ihr Land nicht aufbringen konnten; ein berüchtigtes Beispiel ist der Ballinglass Incident. Russland: Vertreibungen der 1860er-Jahre im Nordkaukasus, Tscherkessen und andere Völker (siehe auch Völker und Sprachen in Russland und Muhacir).