Ein Schwangerschaftsabbruch (auch Abtreibung; Interruptio, auch ) ist die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft, die das Ungeborene gewolltermaßen nicht überlebt. Davon zu unterscheiden ist der übergeordnete medizinische Begriff Abort; dieser umfasst auch einen natürlichen Spontanabort (Fehlgeburt). Ein Kaiserschnitt fällt ebenso wenig unter die vorgenannten Begriffe wie die Einleitung der Geburt eines lebensfähigen Kindes.

Schwangerschaftsabbrüche können operativ oder medikamentös durchgeführt werden. Ein medikamentöser Abbruch der Schwangerschaft erfolgt üblicherweise durch die Einnahme einer Kombination aus Mifepriston und Prostaglandinen (Abortinduktion). Die heutzutage gebräuchlichste operative Methode ist die Vakuumaspiration, bei der das Gewebe und der Embryo abgesaugt werden. Diese schonendere Methode hat die früher gebräuchliche Kürettage (auch Ausschabung) weitgehend abgelöst, die heutzutage als alleinige Methode zum Schwangerschaftsabbruch kaum noch praktiziert wird. In Deutschland gelten aus medizinischer Sicht sowohl das medikamentöse als auch das operative Verfahren als sehr sichere Standardprozeduren.

Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist seit der Antike heftig umstritten. Im Widerstreit stehen dabei religiöse und ethische Vorstellungen, gesellschaftliche Ansprüche sowie die widerstreitenden Postulate des Selbstbestimmungsrechts der Schwangeren und des Lebensrechts des menschlichen Embryos bzw. Fötus. Daraus folgen sehr unterschiedliche ethische Beurteilungen und juristische Regelungen; sie reichen von weitgehender Entscheidungsfreiheit der Schwangeren bis zu völligen Verboten mit harten Strafen. Schwangerschaftsabbrüche wurden Mitte der 1950er-Jahre in fast allen Ostblock-Ländern (beachte unten aber DDR und Rumänien), ab den 1970er-Jahren auch in vielen westlichen Ländern erlaubt. Bis auf wenige Ausnahmen wieder strafbar sind sie seit 1993 in Polen und seit 2022 in einigen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten (siehe unten).

mini|500px|Aktuelle Gesetzeslage zum Schwangerschaftsabbruch weltweit

Sternchen: Diese Indikation wird nicht in allen so gefärbten Staaten anerkannt.Hinweis zu Mexiko: Straffrei auf Verlangen in allen Bundeskrankenhäusern, außerhalb von diesen gelten die in der Karte dargestellten Gesetze der Bundesstaaten

Begriffliche Aspekte Schwangerschaft Biologisch beginnt eine Schwangerschaft mit der Befruchtung einer Eizelle und endet mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen. Strafrechtlich ist die Schwangerschaft in Deutschland mit dem Abschluss der Einnistung der befruchteten menschlichen Eizelle in der Gebärmutter geschützt ( Abs. 1 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Die Einnistung beginnt etwa am sechsten Tag nach der Befruchtung und ist am 10. bis 14. Tag abgeschlossen, also ungefähr vier Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung.

Die Zeitangaben für Schwangerschaften und die Regelung gesetzlicher Fristen haben unterschiedliche Bezugspunkte:

In der Medizin wird die Schwangerschaftsdauer vom ersten Tag der letzten Regelblutung an berechnet (). In manchen Rechtsordnungen, wie zum Beispiel in Deutschland, beziehen sich Fristen für einen Schwangerschaftsabbruch dagegen auf den Zeitpunkt der Befruchtung (). Da die Empfängnis nur unmittelbar nach dem Follikelsprung (Ovulation) etwa 14 Tage nach der letzten Regelblutung möglich ist, sind hier zum angenommenen Datum der Befruchtung (p. c.) zwei Wochen dazuzurechnen, um zu der in der Medizin üblichen (p. m.) Berechnung der Schwangerschaftswochen (SSW) zu kommen.

Die Angaben in diesem Artikel beziehen sich, wenn nicht anders ausgesagt, auf die medizinische Zählung (p. m.). Sofern Mediziner von Schwangerschaftsmonaten sprechen, sind damit nicht kalendarische Monate gemeint, sondern jeweils vier Wochen der Schwangerschaft. Deshalb gibt es unterschiedliche Zeitangaben mit scheinbaren Abweichungen.

Schwangerschaftsabbruch mini|Eine Vakuumaspiration (Absaugmethode) in der 8. Schwangerschaftswoche (sechs Wochen nach der Befruchtung). 1 Fruchtblase, 2 Embryo, 3 Gebärmutterschleimhaut, 4 Spekulum, 5 Vacurette, 6 An eine Saugpumpe angeschlossenDie Kommentatoren Tröndle/Fischer des Strafgesetzbuches kritisierten die Verwendung des Begriffes im StGB. Sie definierten für StGB den Schwangerschaftsabbruch als „jede Handlung, die zum Tod eines zum Handlungszeitpunkt im Mutterleib befindlichen, (nicht notwendig: überlebensfähigen) lebenden menschlichen Embryos führt; der Begriff Schwangerschaftsabbruch ist eher irreführend, denn nicht die Schwangerschaft, sondern der Embryo ist das Tatobjekt (gemeint sind freilich auch hier nur vorsätzliche Handlungen, da nach StGB grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar ist, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Strafe bedroht).“Tröndle, Fischer: Beck’sche Kurzkommentare Strafgesetzbuch und Nebengesetze. 52. Auflage. 2004, § 218 Rn. 2.

Spätabbruch Zum Begriff Spätabbruch gibt es keine einheitliche medizinische oder juristische Definition.Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

Einerseits wird bei einem Abbruch nach der 12. oder 14. SSW p. m. (beziehungsweise nach Ablauf der gesetzlichen Frist gemäß Fristenregelung) von einem Spätabbruch gesprochen. Andererseits wird in der öffentlichen Diskussion ein Schwangerschaftsabbruch oft erst nach der 24. SSW (22. Woche ab Befruchtung) als Spätabbruch bezeichnet, da etwa ab dieser Zeit das Kind außerhalb des Mutterleibes potenziell überlebensfähig wäre.

Methoden des Schwangerschaftsabbruches mini|Video: Schwangerschaftsabbruchmethoden in Deutschland

Absaugmethode/Aspiration Die Absaugmethode ist mit 52,1 Prozent (Stand 2021) die in Deutschland am häufigsten angewandte Methode des Schwangerschaftsabbruchs. Sie kann von der 6. bis circa zur 14. Schwangerschaftswoche p. m. angewendet werden. Der Eingriff wird fast immer ambulant durchgeführt, er ist für erfahrene Ärzte einfach und in wenigen Minuten durchführbar.

Die Schmerzen werden entweder örtlich durch LokalanästhesieAbortion with Local Anesthesia Guideline APAC-Suisse. (PDF; 385 kB). oder durch eine kurze Vollnarkose ausgeschaltet. Manchmal wird (in der Schweiz) auch eine regionale Betäubung angewendet. In vielen Ländern ist der Eingriff unter lokaler Betäubung Standard (Niederlande, USA, Vereinigtes Königreich); in anderen wird er meist unter Vollnarkose durchgeführt (z. B. Deutschland, Schweiz). Lokalanästhesie ist die sicherste Methode der Schmerzausschaltung beim Schwangerschaftsabbruch im ersten Drittel der Schwangerschaft und wird deswegen von der WHO,World Health Organization, Department of Reproductive Health and Research: Safe abortion: technical and policy guidance for health systems. (PDF; 1,5 MB). den britischenRoyal College of Obstetricians and Gynaecologists: The Care of women Requesting Induced Abortion, Evidence-based Clinical Guideline Number 7, November 2011 (PDF; 1510 kB). und französischen Richtlinien (PDF; 59 kB). empfohlen.

Oft wird der Muttermund vor dem Eingriff durch die Gabe einer geringen Dosis eines Prostaglandins wie z. B. Misoprostol (Cytotec) oder Gemeprost (Cergem) aufgeweicht, was die Aufdehnung erleichtert. Der Muttermund wird mit einer gynäkologischen Kugelzange festgehalten und die Öffnung des Muttermundes mit feinen Metallstiften (Dilatatoren, z. B. Hegarstiften) gedehnt. Dann werden mit einem stumpfen Röhrchen (Saugcurette; 6 bis 12 mm Durchmesser, je nach Dauer der Schwangerschaft) der Fruchtsack mit dem Embryo sowie die Schleimhaut der Gebärmutter abgesaugt (Menstruationsextraktion). In der 10. Schwangerschaftswoche ist der menschliche Embryo rund 25 mm lang.

Mittels Ultraschall wird kontrolliert, ob Gewebereste zurückgeblieben sind, die gegebenenfalls mit einer zweiten Absaugung oder einer stumpfen Curette entfernt werden. Eine darüber hinausgehende Nachuntersuchung ist in den meisten Fällen nicht notwendig.

Der Abbruch mit der Absaugmethode ist unter guten medizinischen Bedingungen mit einer sehr geringen Komplikationsrate verbunden. Vereinzelt treten danach Krämpfe der Gebärmutter auf, die meistens mit Menstruationsbeschwerden vergleichbar und entsprechend mit krampflösenden Medikamenten zu therapieren sind.

Medikamentöser Abbruch

Das Standardverfahren besteht in einer Kombination von Mifepriston und dem Prostaglandin Misoprostol. Die so genannte „Abtreibungspille“ blockiert die Wirkung des Gelbkörperhormons (Progesteron) und führt zur Öffnung des Muttermunds. Etwa zwei Tage später wird das Prostaglandin eingenommen, das dazu führt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und die Gebärmutterschleimhaut mitsamt dem Fruchtsack und dem Embryo ausstößt. Der Vorgang ist vergleichbar mit einem Spontanabort oder einer stärkeren Regelblutung. Die Medikamente werden meistens ambulant, aber unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Immer öfter wird den Frauen auch die Einnahme des Prostaglandins zu Hause angeboten. Nach ein bis zwei Wochen ist eine Nachuntersuchung erforderlich.

Mifepriston ist in der Europäischen Union für den frühzeitigen medikamentösen Abbruch bis zur 9. Woche (63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung)(seit Juni 2007) sowie für Spätabbrüche im zweiten Trimester zugelassen. In den skandinavischen Ländern wird die Methode immer häufiger auch zwischen der 9. und der 14. SSW angewendet. (PDF; 419 kB). In Deutschland wurden 2021 32,3 Prozent, in der Schweiz 70 Prozent(Stand 2015) Schweizer Schwangerschaftsabbruch-Statistik. und in Schweden 80 Prozent (PDF; 1,4 MB). der Abbrüche medikamentös durchgeführt. Der geringere Anteil in Deutschland ist unter anderem auf die zeitliche Verzögerung durch Beratungspflicht und Bedenkzeit sowie auf Widerstände der Ärzteschaft (räumliche Anforderungen, unzureichende Kostenerstattung) (PDF) zurückzuführen.

Ein Abbruch nach der 14. SSW wird wegen möglicher Komplikationen meistens in Krankenhäusern durchgeführt. Bei fortgeschrittenen Schwangerschaften wird standardmäßig dieselbe Medikamentenkombination verabreicht, aber in höherer Dosierung. Ab etwa der 22. SSW ist es möglich, dass Föten einen Schwangerschaftsabbruch überleben. Um eine Lebendgeburt zu verhindern, wird deshalb bei möglicher Lebensfähigkeit des Fötus diesem die Blutzufuhr der Nabelschnur unterbunden oder Kaliumchlorid injiziert, welches einen Herzstillstand auslöst („Fetozid“).

Die medikamentöse Abtreibung führt zu vorübergehenden vaginalen Blutungen, Krämpfen und dem Abstoßen des Embryos und des Mutterkuchens (Plazenta). Komplikationen sind bei alleiniger Gabe von Misoprostol häufiger, vor allem ein unvollständiger Abbruch, weshalb die WHO die Anwendung beider Medikamente gemeinsam empfiehlt. Unter medizinischer Aufsicht sind schwere Komplikationen bei der Kombinationstherapie, die eine Krankenhausaufnahme, eine Bluttransfusion oder einen chirurgischen Eingriff erforderlich machen, mit 0,3 % selten. Die Mortalität beträgt (in den USA) etwa 0,65 Tote bei 100.000 medikamentösen Abtreibungsversuchen, was 13-mal geringer ist als die Geburts-assoziierte Mortalität.Lisa H. Harris, Daniel Grossman: Complications of Unsafe and Self-Managed Abortion, New England Journal of Medicine 2020, Band 382, Ausgabe 11 vom 12. März 2020, S. 1029–1040, doi:10.1056/NEJMra1908412

In Ländern, in denen Abtreibungen verboten sind und medikamentöse Abtreibungen ohne ärztliche Kontrolle stattfinden, zeigen Studien ebenfalls eine hohe Erfolgsrate und eine geringe Komplikationsrate.

Kürettage