Psychotherapeut ist eine Berufsbezeichnung für psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychologen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiterbildung in Psychotherapie. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich geschützt. In Deutschland ist die Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung die Erlangung der Approbation im Sinne des Psychotherapeutengesetzes bzw. der Approbationsordnung für Ärzte. In Österreich können auch weitere Berufsgruppen mit einer Zulassung zur Ausübung der Heilkunde Psychotherapie ausüben. In der Schweiz ist die Psychotherapieausübung auf Ärzte und Psychologen beschränkt.

Psychotherapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Krankheiten im Allgemeinen nach wissenschaftlichen Methoden. Die unterschiedlichen Krankheitsbilder und Forschungsschwerpunkte haben zur Entwicklung verschiedener wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren geführt. Dies sind die Verhaltenstherapie, die Systemische Therapie, die Psychoanalyse (siehe auch analytische Psychotherapie), sowie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Der Beruf des Psychotherapeuten gehört als freier Beruf zu den klassischen Kammerberufen, für die strenge standes- und berufsrechtliche Regelungen gelten. Angehörige der Berufsgruppe sind entweder in den Ärztekammern oder den Psychotherapeutenkammern der Länder organisiert.

Rechtliche Regelungen Deutschland In Deutschland sind die Bezeichnungen „Psychotherapeut“, „Psychologischer Psychotherapeut“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ durch das Strafgesetzbuch ( StGB) und das 1998 erlassene Psychotherapeutengesetz ( PsychThG) geschützt. Wer als ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut tätig werden will, muss zunächst ein Studium der Medizin oder Psychologie abgeschlossen haben. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird auch ein Studium der Pädagogik oder der Sozialpädagogik anerkannt (galt bis 12/2019). Im Anschluss an das Studium muss zusätzlich eine Psychotherapieweiterbildung (bei Ärzten) bzw. -ausbildung (bei Psychologen) absolviert werden. Ärzte bekommen die entsprechende Anerkennung als Facharzt zum Beispiel für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, für Psychologen endet die Ausbildung mit dem Staatsexamen, woraufhin die Approbation beantragt werden kann. Heilpraktiker dürfen sich nicht einfach nur „Psychotherapeut“ nennen, sondern sind Heilpraktiker nur für Psychotherapie.

Seit dem Wintersemester 2020/2021 wird ein eigenständiger Studiengang der psychologischen Psychotherapie angeboten, der in fünf Jahren zur Approbation führt und zur Aufnahme der Psychotherapeutenweiterbildung berechtigt. Aktuelle Psychologiestudierende und Psychologen können die Therapeutenausbildung nach altem Modell bis 2032 absolvieren. Der Gesetzgeber sehe für den neuen Studiengang zwar vor, dass sämtliche Richtlinienverfahren gelehrt und fortentwickelt werden sollten, doch geschehe das „im Augenblick kaum“, wie Jakob Müller und Cécile Loetz im August 2020 feststellten.

Österreich Das Recht zur Ausübung der Psychotherapie ist sowohl im österreichischen Ärztegesetz als auch im Psychotherapiegesetz geregelt. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt. Eine unbefugte Führung bedeutet eine Verwaltungsübertretung.Österreichisches Psychotherapiegesetz In Österreich besteht, anders als in Deutschland, jedoch keine Beschränkung auf spezifische Studiengänge wie Medizin oder Psychologie. So sind auch Krankenpfleger, Soziologen, Publizisten, Ehe- und Familienberater, Pädagogen, Philosophen, Theologen und Sozialarbeiter zur Ausbildung zugelassen. Wer nicht zu diesen Berufsgruppen zählt, kann einen Antrag auf Zulassung beim Bundesministerium für Gesundheit stellen.

Entscheidend für die Eintragung als Psychotherapeut ist der Abschluss einer zweistufigen Ausbildung, die mindestens fünf Jahre dauert und aus einem allgemeinen Teil, dem Psychotherapeutischen Propädeutikum, und einem Fachspezifikum besteht.Beruf Psychotherapeutin, Psychotherapeut Die Grundausbildung, das Propädeutikum, dauert etwa zwei Jahre. Danach kann das Fachspezifikum absolviert werden, das der Ausbildung in einer der anerkannten Methoden dient, und – je nach Methode und Ausbildungseinrichtung – mindestens drei Jahre dauert. Die Ausbildungsdauer kann abhängig von der Psychotherapie-Fachrichtung (Methode) und der Ausbildungsinstitution die Mindestausbildungsdauer um bis zu acht Jahre übersteigen. Die Ausbildungskosten können je nach gewählter Methode und Ausbildungsinstitution rund 15.000 bis 45.000 Euro betragen.

In Österreich sind derzeit 23 wissenschaftliche psychotherapeutische Methoden anerkannt (im Unterschied zu Deutschland werden in Österreich nicht Verfahren – also „Methodenfamilien“ –, sondern einzelne Methoden zugelassen, was manchmal zu Missverständnissen führt).In Österreich anerkannte PsychotherapiemethodenBescheid des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 10. Januar 2007, Geschäftszahl BMGF-93500/0002–1/7/2007. Die Krankenkasse kann die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung tragen.

Schweiz In der Schweiz sind Ärzte und Psychologen zur psychotherapeutischen Weiterbildung zugelassen. Mit einem entsprechenden Abschluss und einem eidgenössischen Titel darf Psychotherapie angeboten werden. Wenn ein Krankheitswert besteht, wird diese Leistung von der obligatorischen Grundversicherung übernommen (psychologische Psychotherapie erst seit 1. Juli 2022) und ansonsten in gewissem Umfang von der Zusatzversicherung. Ärztliche Psychotherapeuten dürfen nicht-ärztliche Therapeuten seit dem 31. Dezember 2022 nicht mehr anstellen (ehemals „delegierte Psychotherapie“). Aktuell erlauben nur gewisse Krankenkassen, dass ein Psychotherapeut in Weiterbildung über einen ausgebildeten Psychotherapeuten mit Fachtitel abrechnen kann.Psychotherapie#Schweiz

Psychologische Psychotherapeuten

Rechtsbasis und Formen Psychologische Psychotherapeuten behandeln psychische Störungen von Erwachsenen. Kinder und Jugendliche behandeln sie ohne zusätzliche Fachkunde und deshalb ohne sozialrechtliche Anerkennung als Kassenleistung. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandeln Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sind dafür spezifisch ausgebildet und behandeln daher mit sozialrechtlicher Anerkennung als Kassenleistung. Neben dem Psychotherapeutengesetz unterliegen die Psychologischen Psychotherapeuten den Heilberufsgesetzen der Länder.Z. B. Heilberufgesetz Nordrhein-Westfalen

Ausbildung Voraussetzung für eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten ist ein erfolgreich absolviertes Universitätsstudium der Psychologie mit Diplom- oder Master-Abschluss. Im Anschluss erfolgt eine mindestens dreijährige bis fünfjährige Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG), welche mit einer Approbationsprüfung endet. Danach kann die Zulassung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie (Approbation) beantragt werden. Die Mindestausbildungszeit zum psychologischen Psychotherapeuten beträgt laut Psychotherapeutengesetz 3 Jahre in Vollzeit oder 5 Jahre in Teilzeit (§ 5 PsychThG). Die gesamte Ausbildungszeit einschließlich Psychologiestudium und nachfolgender Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten dauert durchschnittlich 12 Jahre. Psychologische Psychotherapeuten arbeiten in Kliniken oder in eigener Praxis. Sie können an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Abs. 2, SGB V Die Ausbildung erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie auf eine vertiefte Ausbildung in einem der folgenden Verfahren: Psychoanalyse/analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie Systemische Therapie.

Die Ausbildung umfasst mindestens: 600 Behandlungsstunden praktische Ausbildung mit mindestens sechs Patientenbehandlungen unter mindestens 150 Stunden Supervision, 600 Stunden theoretische Ausbildung, 1.800 Stunden praktische Tätigkeit, davon 1.200 an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, 120 Stunden Selbsterfahrung (§ 5 Abs. 2 PsychTh-APrV).

Während der Psychotherapie-Ausbildung führt der Auszubildende die Bezeichnung „Psychotherapeut in Ausbildung“ (PiA). Die Mindestanforderungen an die Ausbildungen und das Nähere über die staatlichen Prüfungen sind auf Basis des Psychotherapeutengesetzes in der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten“ geregelt. Die Ausbildung kann an universitär angebundenen Einrichtungen sowie an staatlich anerkannten privaten Ausbildungsinstituten absolviert werden. In der Regel bieten die Ausbildungsinstitute die Ausbildung in nur einem Verfahren an. Lediglich zwei Institute bieten die Ausbildung in allen zugelassenen Psychotherapieverfahren an.Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie, KölnRhein-Eifel-Institut, Andernach Die Ausbildungskosten, die von den Psychotherapeuten in Ausbildung selber zu tragen sind, betragen rund 20.000 bis 40.000 Euro.FAZ, Psychotherapeuten: Lange DurststreckeFAZ, Psychotherapeuten zum BilligtarifSpiegel, Junge Psychotherapeuten, Voller Einsatz – kein GehaltSpiegel, Psychotherapeuten Hängepartie in der Ausbildung

Während der vorgeschriebenen praktischen Tätigkeit in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung werden die Ausbildungsteilnehmer für ihre Tätigkeit meist nur gering vergütet. Dies wird unter anderem darauf zurückgeführt, dass Psychologen während der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung mangels Approbation offiziell nicht selbstständig psychotherapeutisch handeln dürfen. In der Regel werden diese jedoch als vollwertige Mitarbeiter in der Versorgung psychisch Erkrankter eingesetzt.Wann und unter welchen Umständen haftet ein PIA in Gerlach Berufsrecht und Berufsethik in der Psychotherapie. S. 38 http://ra-gerlach.de/publikationen/Berufsrecht_fuer_Psychotherapeuten.pdf Inzwischen ergingen mehrere Gerichtsurteile gegen Kliniken, die Psychologen in Psychotherapie-Ausbildung während ihrer praktischen Tätigkeit eine Bezahlung verweigert hatten.LAG Hamm, Urteil vom 29. November 2012, Az. 11 Sa 74/12hensche.de

Befugnisbereich Die Tätigkeit von psychologischen Psychotherapeuten beschränkt sich nach dem Psychotherapeutengesetz auf die Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. So sind Psychologische Psychotherapeuten noch nicht berechtigt zu Tätigkeiten wie Medikamentenverordnung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Rahmen der Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes können Psychotherapeuten Leistungen wie Soziotherapie, Ergotherapie, psychiatrische häusliche Krankenpflege, psychotherapeutische Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhausbehandlungen sowie Krankentransporte verordnen.

Ärztliche Psychotherapeuten

Zu unterscheiden sind die psychotherapeutischen Fachärzte (Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) von Fachärzten anderer Fachgebiete (z. B. Allgemeinmediziner, Internisten, Gynäkologen usw.) mit einer Zusatzbezeichnung „fachgebundene Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“. Ärzte mit „fachgebundener Psychotherapie“ dürfen in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Erkrankungen psychotherapeutisch tätig werden, die in ihrem Fachgebiet liegen (ein Gynäkologe z. B. bei Vaginismus oder postpartaler Depression), sie haben im Anschluss an ihre Facharztweiterbildung eine zusätzliche Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen. (PDF; 759 kB)