mini|hochkant=1.5|Karte der Staaten mit föderaler Verfassung Unter Föderalismus (von , ‚Bündnis‘) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind. Oftmals wird der Begriff undifferenziert benutzt und sowohl auf Föderationen im engeren Sinne als auch auf Konföderationen angewandt.

Als föderalistischer Staat, in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt, wird demzufolge ein Staat mit einer föderalen Verfassung bezeichnet. Er ist nach dem föderativen Prinzip (oder Bundesstaatsprinzip) aufgebaut und besteht somit aus Teilstaaten, die bestimmte (beschränkte) staatsrechtliche Kompetenzen ausüben, welche nicht vom Bund als Gesamtstaat abgeleitet sind.Vgl. aber auch Überlegungen – vor allem auf Grund der Arbeiten von Hans Kelsen (Allgemeine Staatslehre, 1925, S. 199 f.; Die Bundesexekution. In: Zaccaria Giacometti, Dietrich Schindler (Hrsg.): Festgabe für Fritz Fleiner, 1927, , S. 127 ff., hier S. 130 ff.) und Hans Nawiasky (Allgemeine Staatslehre, Dritter Teil: Staatsrechtslehre, Einsiedeln [u. a.] 1956, S. 159 ff.) – über eine dreigliedrige Bundesstaatskonstruktion, d. h. die Zerlegung des Bundesstaates in die drei Kategorien Gesamtstaat, Zentralstaat und Gliedstaaten, wonach der Zentralstaat und die Gliedstaaten einander gleichgeordnet und beide dem Gesamtstaat untergeordnet sind. Meist wird dann von drei staatlichen Gebilden und Rechtssubjekten ausgegangen. Dagegen verneint die sog. Zweigliedrigkeitslehre einen zusätzlichen Zentral-‚Staat‘ und nimmt stattdessen den Bund als „Oberstaat“ an, der den Gliedstaaten prinzipiell übergeordnet ist; lediglich in den Bereichen, die die Bundesverfassung nicht geregelt hat, besteht Gleichordnung. Neben dem Gesamtstaat besitzen daher auch die Gliedstaaten eines Bundesstaates in staatsrechtlicher Hinsicht eine eigene, originäre Hoheitsgewalt über die Bevölkerung in ihrem Territorium.Christoph Gröpl: Staatsrecht I. 3. Auflage, C.H. Beck, München 2011, Rn. 601.

Teilweise wird den Gliedern des Bundes ein Austrittsrecht eingeräumt, wobei das geschriebene Verfassungsrecht aber nicht notwendigerweise mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen muss. Die „Prinzipienerklärung“ der UNO-Generalversammlung vom 24. Oktober 1970 schließt ein Recht auf Sezession im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Völker weitgehend aus.Resolution 2625, Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen (PDF; 55,8 kB), abgerufen am 25. August 2019.

Begriffsherkunft Der Begriff Föderalismus leitet sich aus dem lateinischen Wort foedus ab, welches zunächst allgemein ‚Bündnis‘ (zwischen Staaten), ‚Vertrag‘ (zwischen Privatpersonen) bedeutete.

Das Begriffsgeflecht foedus, foederati, Föderation, föderal steht im Wandel der Zeit und entzieht sich daher einer festen Definition (siehe auch Abschnitt „Vereinigte Staaten und konträre Wortbedeutung“).

Geschichte Als Föderaten galten Volksstämme in der voraugustäischen Römischen Republik, die weder Kolonien Roms waren noch römisches Bürgerrecht besaßen. Mit ihnen bestanden Bündnisse (foedera), welche ihnen auferlegten, Rom militärisch zu unterstützen. Im späteren Geschichtsverlauf zur Zeit der Völkerwanderung übertrug sich der Begriff auf jene barbarischen, meist germanischen Volksstämme, die die Erlaubnis bekamen, sich innerhalb des Römischen Reichs anzusiedeln; auch hier stellten diese als Gegenleistung Truppen für die römische Armee. In der spätantiken Entwicklung des Militärwesens wandelte sich die Begriffsbedeutung und bezeichnete vielmehr das Föderatenrecht, unter dem multiethnische Söldnertruppen, in denen auch römische Bürger Dienst für Rom taten, die Streitkräfte bildeten. Diese historische funktionale Bedeutung hat mit dem heutigen Föderalismus nichts zu tun.

Das Heilige Römische Reich hatte bereits föderale Züge. So etwa ist im weiteren Sinn das Reich der Ottonen, Salier und Staufer durch die praktische Unmöglichkeit, die Zentralgewalt zur Geltung zu bringen, weil grundlegende Instrumente wie geeignete Kommunikation oder eine verschriftlichte Verwaltung durch Beamte fehlte, auf föderative Machtdurchsetzung angewiesen. Im Hochmittelalter mit der Herrschaft der sächsischen Könige und Kaiser von Heinrich I. über Otto I. bis hin zu Otto III. versteht die moderne Mittelalterkunde heutzutage nicht mehr eine straffe zentralistische, sondern konsensuale Herrschaft; so mussten sich die gewählten Könige mit den regionalen Gewalten in einem hohen Maße arrangieren. Im spätmittelalterlichen Heiligen Römischen Reich hatten regionale fürstliche beziehungsweise reichsständische Herrschaften weitreichende Eigenständigkeit und beachtliches Mitbestimmungsrecht etwa im Kurfürsten­kolleg der Fürsten oder in den späteren Reichsversammlungen und auf Reichstagen. Erst zunehmende Abschottung der sich verselbstständigenden Fürsten im frühneuzeitlichen Reich setzte einen Niedergang der föderalen Kooperation auf Reichsebene in Gang. Dies mündete in Kleinstaaterei.

Im Frankreich der Französischen Revolution diente der Ausdruck fédéralisme dazu, die Girondisten zu stigmatisieren, gemäßigte Jakobiner, die durch den Aufstand der Pariser Sansculotten vom 31. Mai bis zum 2. Juni 1793 gestürzt wurden. Sie traten zwar keineswegs dafür ein, Frankreich zu einem Bundesstaat umzugestalten, doch sprachen sie sich dagegen aus, den Volksmassen der Hauptstadt zu erlauben, allen anderen ihren Willen aufzuzwingen. Paris sei nur eines von 83 Départements, also dürfe seine Bevölkerung auch nur 1/83 des politischen Einflusses ausüben dürfen, meinte der Abgeordnete Marc David Lasource. Deshalb bezeichneten die Anhänger der Bergpartei die Aufstände nach dem Sturz der Girondisten als „föderalistisch“.Jean Tulard, Jean-François Fayard und Alfred Fierro: Histoire et dictionnaire de la Révolution Francaise. Éditions Robert Laffont, Paris 1987, S. 815.

Moderner Föderalismus Theoretisch wurde der Föderalismus als modernes staatsrechtliches Prinzip von Montesquieu und Proudhon in Frankreich während der Aufklärung begründet. Montesquieu sah im Föderalismus eine Form der Gewaltenteilung, die die absolutistische Zentralmacht neben der Trennung in Legislative, Exekutive und Judikative beschneiden würde. Er wurde zu einem wesentlichen Element der verfassungsmäßigen Gliederung der USA, Kanadas und Australiens. In Europa hat besonders der deutschsprachige Raum föderalistische Traditionen entwickelt, ab dem 20. Jahrhundert ergänzten föderative Elemente nach und nach die parlamentarisch-demokratische Regierungsform in mehreren Staaten. Länder und weitere regionale Untergliederungen des Staates erhielten Machtbefugnisse eigenen Rechts. Dadurch wurden Machtausübung und Entscheidungsfindung auf verschiedene Ebenen verteilt, neben den Rahmen des Gesamtstaats trat die Gliedstaatsebene und damit eine zusätzliche Möglichkeit für Opposition. Diese Verteilung erhöhte die Partizipationsmöglichkeit an der politischen Entwicklung des Staates und der Länder.

Deutschsprachiger Raum

In Deutschland entwickelten sich unterschiedliche Modelle staatlichen Zusammenschlusses zwischen den Polen von Partikularismus einerseits und Unitarismus andererseits. Die Verfassungen des 1815 entstandenen Deutschen Bundes, des Deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland sind föderalistisch geprägt. In der Weimarer Verfassung waren die föderalistischen Elemente geringer ausgeprägt als die unitarischen.

Österreichs Bundesverfassung von 1920 war bundesstaatlich nur schwach ausgeprägt, zudem nahm die Zentralisierung aus wirtschaftlichen und politischen Gründen weiter zu. Erst die Verfassungsnovelle von 1974 beendete diese Entwicklung.Theo Öhlinger: Die Verfassungsentwicklung in Österreich seit 1974 Bundesstaat, Rechtsstaat und Demokratie als Thema verfassungsrechtlicher Reformen. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 37 (1977), S. 405 ff. Weitere Verfassungsnovellen stärkten die Kompetenzen der Länder und die Stellung des Bundesrates.

Vereinigte Staaten und konträre Wortbedeutung

Mit Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika folgte die erste moderne Umsetzung des praktischen Föderalismus. Programmatisch nannte sich die erste Verfassung Articles of Confederation (von 1776 bis 1789 in Kraft gewesen auf Grundlage der Konföderationsartikel, die das Gebilde nach der Unabhängigkeit 1783 zu einem Staatenbund machten). Hierin wurde ein loser Staatenbund mit voller Souveränität der Einzelstaaten fixiert. Allerdings formten die Staatsväter diese der föderalistischen Staatsidee entsprechende Republik schon alsbald mit Begründung der Vereinigten Staaten im Jahre 1789 um und lösten die zuvor bestehende Konföderation in ein Land mit Bundesstaaten unter Präsidialdemokratie auf. Entsprechend entschied man sich für die Bezeichnung des Gesamtstaats auch nicht für die Confederation, sondern für Union. Der engere Föderalismus-Begriff lebte 1860/61 im Zuge des Sezessionskrieges nochmals auf mit dem Austritt der Südstaaten, die sich Confederate States of America nannten und ihre Truppen schlicht Konföderierte.

Im Kontext des Föderalismus in den Vereinigten Staaten ist daher zu beachten, dass diese Wortbedeutung aus historischen Gründen der im Deutschen geläufigen entgegengesetzt ist: Als federalism wird im englischen Sprachraum (also auch Großbritannien, Kanada und Australien) gerade die Idee einer starken gesamtstaatlichen Zentralgewalt bezeichnet.Peter Pernthaler: Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre. Springer, Wien/New York 1996, S. 288. Ein „Föderalist“ (federalist) in den USA ist demnach Befürworter einer zentralstaatlichen Gewalt, der die Rechte des Gesamtstaates ausbauen will. Politiker wie die der Federalist Papers wollten aus dem zuerst begründeten Staatenbund eine engere Föderation, also einen Bundesstaat (Föderativstaat) machen und verwirklichten dies auch. Im Englischen werden die Ausdrücke federation und confederation teilweise für das deutsche Begriffspaar Bundesstaat und Staatenbund verwendet, aber die Terminologie ist nicht einheitlich. So heißt der Norddeutsche Bund auf Englisch, trotz seines staatlichen Charakters, North German Confederation.

Ideengeschichte und Entwicklung der Theorie des Föderalismus Politischer Föderalismus In der modernen Föderalismusforschung wird der Begriff des Föderalismus oft in einem weiten Sinn verstanden.Vgl. E. A. Hausteiner u. a.: Föderalismus. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 28–30/2015 mit zahlreichen Nachweisen. Bezieht man auch die supranationalen Organisationen, insbesondere die Europäische Union, mit ein, so erstreckt sich die territoriale Gliederung der politischen Weltgemeinschaft von den supranationalen Organisationen über die in ihnen zusammengeschlossenen Staaten und (in Bundesstaaten) deren Gliedstaaten oder den höheren Gebietskörperschaften (z. B. den französischen Regionen) bis zu den Landkreisen und Gemeinden. Diese Gliederung dient im Wesentlichen einer abgestuften Konfliktsbereinigung. Zu diesem Zweck werden die Entscheidungskompetenzen zwischen den verschiedenen Ebenen aufgeteilt. Diese Kompetenzenverteilung bestimmt wesentlich über die föderative Struktur. Sie wird in der Regel durch die Machtverhältnisse bestimmt und bleibt günstigenfalls einem experimentierenden Prozess von trial and error überlassen.Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre. 17. Auflage, §§ 3 III 4; 35 II 2; 38, insb. IV 1.