mini|Gebäude des Kammergerichts in Berlin: Tagungsort und Sitz des Alliierten Kontrollrats in Deutschland Der Alliierte Kontrollrat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Besatzungsmächten als oberste Besatzungsbehörde für Deutschland westlich der Oder-Neiße-Linie eingesetzt und übte die höchste Regierungsgewalt aus. Sein Sitz war in der Reichshauptstadt Berlin. Er bestand aus den Militärgouverneuren der vier Besatzungszonen in Deutschland und erließ sogenannte Kontrollratsgesetze und andere Direktiven, die für alle Besatzungszonen galten und über die einstimmig entschieden werden musste. Ihre Ausführung lag im Ermessen der Militärgouverneure, bei unüberbrückbaren Gegensätzen im Kontrollrat hatte jeder von ihnen das Recht, in seiner Zone auf Weisung seiner Regierung eigene Entscheidungen zu treffen. Deswegen gab es in Fragen der gemeinsamen Deutschlandpolitik der Hauptsiegermächte gleichsam ein Vetorecht, das es jeder Besatzungsmacht erlaubte, in ihrer Zone einen eigenen Weg einzuschlagen.

Die drei alliierten Militärgouverneure für die westlichen Besatzungszonen waren der französische General Pierre Koenig (1898–1970, Militärgouverneur 1945–1949), der britische General Brian Robertson (1896–1974, Militärgouverneur 1947–1949) und der US-amerikanische General Lucius D. Clay (1898–1978, Militärgouverneur 1947–1949).

Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland trat am 30. Juli 1945, während der Konferenz von Potsdam, zu seiner ersten Sitzung zusammen. Rechtliche Grundlage seiner Tätigkeit waren das Londoner Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14. November 1944 und die Berliner Viermächteerklärung vom 5. Juni 1945. Er hatte die Aufgabe, „richtunggebende Grundsätze zur Wirtschaftlichen Entmilitarisierung Deutschlands“ auszuarbeiten.Der Kontrollrat tagt …, Die Zeit, 6. September 1951.

Nachdem der sowjetische Vertreter vor dem Hintergrund des beginnenden Kalten Krieges am 20. März 1948 den Kontrollrat und im Juni 1948 die Alliierte Kommandantur verlassen hatte, stellte der Kontrollrat seine Tätigkeit praktisch ein, was im Jahr darauf zur Teilung Deutschlands führte.

Der Alliierte Kontrollrat trat als treuhänderischer Souverän über Deutschland erst wieder 1990 zusammen. Es war das letzte Mal, weil im Zuge der deutschen Wiedervereinigung im Oktober 1990 die vier Siegermächte ihre Rechte und Verantwortlichkeiten für Deutschland und Berlin bis zur Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages 1991 aussetzten.Frankfurter Rundschau vom 22. Juni 1990; Erklärung der Vier Mächte über die Aussetzung ihrer Vorbehaltsrechte über Berlin und Deutschland als Ganzes vom 1. Oktober 1990.Bekanntmachung einer Erklärung der Außenminister der Vier Mächte: Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und ‑Verantwortlichkeiten, vom 2. Oktober 1990, BGBl. 1990 II S. 1331.

Vorgeschichte Die Hauptalliierten der Anti-Hitler-Koalition, USA, Vereinigtes Königreich und Sowjetunion, hatten sich, beginnend mit der Konferenz von Teheran Ende 1943, mehrfach auf unterschiedlicher Ebene getroffen, um eine Einigung über das Vorgehen für die Zeit nach dem Sieg über das nationalsozialistische Deutsche Reich zu erzielen. So hatten die Teilnehmer der Casablanca-Konferenz die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation erhoben und die Erklärung von Jalta eine Einteilung in Besatzungszonen sowie eine koordinierte Verwaltung und Kontrolle durch eine Zentrale Kontrollkommission vorgegeben. Nach dem militärischen Zusammenbruch und dem Inkrafttreten der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht in der Nacht vom 8. zum 9. Mai 1945 wurde am 23. Mai im Sonderbereich Mürwik die Geschäftsführende Reichsregierung unter Karl Dönitz und Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk verhaftet.

Für Deutschland übernahmen die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Sowjetunion sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik am 5. Juni 1945 mit der Berliner Erklärung offiziell die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Sie legten darüber hinaus das KontrollverfahrenFeststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über das Kontrollverfahren in Deutschland (5. Juni 1945), in: documentArchiv.de in Deutschland „innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden“, die vier Besatzungszonen beziehungsweise für Berlin die vier Sektoren fest.Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland (5. Juni 1945), in: documentArchiv.de Die Festlegung der endgültigen Grenzen Deutschlands (oder irgendeines Teils davon) jedoch sollte ebenso wie die Fixierung seiner Rechtsstellung Sache einer späteren Friedensregelung sein, die dann im Zwei-plus-Vier-Vertrag abschließend ihren Ausdruck gefunden hat.

Für das besetzte Österreich, wo die Vorstände der (wieder) entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ am 27. April in einer gemeinsamen Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs in Berufung auf die Moskauer Deklaration den „Anschluss“ für nichtig und Österreich für unabhängig erklärt sowie eine provisorische Staatsregierung gebildet hatten, wurde am 4. Juli ein entsprechendes Abkommen über die alliierte Kontrolle unterzeichnet und eine Alliierte Kommission eingerichtet.

Konstituierung Gemäß den Vereinbarungen über das Kontrollsystem in Deutschland, die die von den USA, der Sowjetunion und Großbritannien gebildete Europäische Beratende Kommission am 12. September und 14. November 1944 (Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland) unterzeichnet hatte und die im Sommer 1945 auf der Potsdamer Konferenz bestätigt wurden, sollte die oberste Regierungsgewalt sowohl innerhalb der Besatzungszonen als auch in Deutschlands als Ganzem durch die militärischen Oberbefehlshaber der vier Mächte ausgeübt werden. Entsprechend waren diese die Repräsentanten der Siegermächte im Alliierten Kontrollrat: Marschall Schukow für die UdSSR, General Eisenhower für die USA, Feldmarschall Montgomery für Großbritannien und General de Lattre de Tassigny für Frankreich.

Am 30. Juli 1945 – am Rande dieser Konferenz – trat der Kontrollrat im US-Hauptquartier Berlin-Dahlem zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.Alliierte Besatzung: Alliierter Kontrollrat, Lebendiges Museum Online – LeMO, abgerufen am 9. März 2015. Die Geschäftsordnung sah vor, dass alle zehn Tage (also dreimal im Monat) eine Plenarsitzung stattfinden und in der Zwischenzeit ein Koordinierungsausschuss die Sitzungen vorbereiten sollte. Außerdem musste er im Konsens, also einstimmig, entscheiden und sollte eine gemeinsam koordinierte Politik in Bezug auf ganz Deutschland, die wirtschaftliche Einheit und die Zukunft Deutschlands sicherstellen, während jede der Mächte für die Verwaltung in ihrer jeweiligen Besatzungszone vollkommen eigenverantwortlich handelte.

Nachdem die Westmächte den sowjetischen Vorschlag verwarfen, sich im weitgehend betriebsbereiten Haus des ehemaligen Reichsluftfahrtministeriums im Sowjetischen Sektor niederzulassen, blieb der Alliierte Kontrollrat im Amerikanischen Sektor und zog samt Koordinierungsausschuss und seinen Unterorganen in das unzerstörte, bisherige Gebäude des Berliner Kammergerichts am Heinrich-von-Kleist-Park im Bezirk Schöneberg ein.Gerhard Keiderling: Der Umgang mit der Hauptstadt. Berlin 1945 bis 2000. Verlag am Park, Berlin 2004, ISBN 3-89793-084-6, S. 95.Alliierter Kontrollrat. Allied Control Council – Alliierter Kontrollrat (ehem. Kammergericht Berlin), Information zum Sitz des Kontrollrats vom Landesdenkmalamt Berlin, abgerufen am 20. März 2021. Dessen Plenarsaal hatte von August 1944 bis Januar 1945 mehrfach der Volksgerichtshof genutzt.Wolfgang Benz: Errichtung der Besatzungsherrschaft. In: Deutschland 1945–1949 (Informationen zur politischen Bildung, Heft 259), Bonn 2005.Matthias Etzel: Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1948) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 7), Mohr, Tübingen 1992, ISBN 978-3-16-145994-8, S. 48.

Tätigkeit Aufgaben und Organe Die amerikanische Besatzungszone wurde vom Office of Military Government for Germany (U.S.) (OMGUS) mit Sitz in Berlin und Frankfurt am Main verwaltet, die britische von der Control Commission for Germany/British Element, die sowjetische von der Sowjetischen Militäradministration (jeweils Berlin) und die französische von der zentralen Militärregierung („Gouvernement militaire de la zone française d’occupation“) in Baden-Baden. Nach den Beschlüssen auf der Potsdamer Konferenz hatte jede der vier Mächte politische Handlungsfreiheit in ihrer Zone.

Der Kontrollrat sollte die oberste Regierungsgewalt für Deutschland als Ganzes ausüben. Er war besetzt mit den Oberbefehlshabern der vier Besatzungszonen. Der Koordinierungsausschuss bestand aus ihren Stellvertretern Lucius D. Clay für die USA, Brian H. Robertson für Großbritannien, Wassili Sokolowski für die UdSSR und Louis Koeltz für Frankreich.Wolfgang Benz: Errichtung der Besatzungsherrschaft, Dossier Nationalsozialismus der Bundeszentrale für politische Bildung, 11. April 2005.

Die Aufgaben des Kontrollrates waren gem. Art. 3 des Abkommens über Kontrolleinrichtungen in Deutschland: die angemessene Einheitlichkeit des Vorgehens der Oberbefehlshaber in ihren jeweiligen Besatzungszonen sicherzustellen; Pläne aufzustellen und im gegenseitigen Einvernehmen Entscheidungen zu treffen über die wesentlichen Deutschland als Ganzes betreffenden militärischen, politischen, wirtschaftlichen und sonstigen Fragen, und zwar gemäß den jedem Oberbefehlshaber von seiner Regierung erteilten Weisungen; die deutsche Zentralverwaltung zu überwachen, die nach Anweisungen des Kontrollrates tätig und diesem für die Sicherstellung der Erfüllung seiner Forderungen verantwortlich sein wird; die Verwaltung Groß-Berlins durch entsprechende Organe zu leiten.

Der Kontrollrat sollte einmal innerhalb von zehn Tagen und auf Antrag eines seiner Mitglieder jederzeit zusammentreten. Entscheidungen des Kontrollrates mussten einstimmig ergehen. Der Vorsitz im Kontrollrat wurde der Reihe nach von jedem seiner vier Mitglieder geführt.

Dem Kontrollrat wurde ein ständiger Koordinierungsausschuss untergeordnet, der sich aus je einem Vertreter der vier Oberbefehlshaber nicht unter Generalsrang oder dem entsprechenden Rang der Marine oder Luftwaffe zusammensetzte. Die Aufgaben des Koordinierungsausschusses umfassten gem. Art. 5 des Abkommens über Kontrolleinrichtungen in Deutschland: die Ausführung der Kontrollratsentscheidungen; die ständige Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der deutschen Zentralverwaltung und der deutschen Institutionen; die Koordination laufender Probleme, die einheitliche Maßnahmen in allen vier Zonen erfordern; die Vorprüfung und Vorbereitung aller von den einzelnen Oberbefehlshabern unterbreiteten Fragen für den Kontrollrat.

Der Koordinierungsausschuss handelte durch den Kontrollstab, der Abteilungen bildete für Heer, Marine, Luftwaffe, Transportwesen, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Reparationen und Leistungen an die Besatzungsmächte sowie Restitutionen, Innere Angelegenheiten und Nachrichtenwesen, Rechtswesen, Kriegsgefangene und Displaced Persons, Arbeit. Die einzelnen Abteilungen wurden von einem Gremium aus vier Vertretern (einer von jeder Macht) geleitet. Die Aufgaben der vier Abteilungsleiter, die gemeinsam handeln sollten, umfassten gem. Art. 6 des Abkommens über Kontrolleinrichtungen in Deutschland: die Ausübung der Aufsicht über die entsprechenden deutschen Ministerien und deutschen zentralen Dienststellen;