mini|Logo mini|Schriftzug Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist die deutsche Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes mit ehrenamtlichen Helfern und hauptamtlichen Mitarbeitern ( Abs. 3 THW-Gesetz) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Anstalt hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Das THW wurde am 22. August 1950 gegründet und ist seit dem 25. August 1953Erlass des Bundesministers des Innern vom 25. August 1953, Gemeinsames Ministerialblatt, 4. Jahrgang, Nummer 30 vom 20. Oktober 1953, S. 507. eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit eigenem Verwaltungsunterbau.

Vorläufer des Technischen Hilfswerks war die 1919 von Otto Lummitzsch, einem Pionieroffizier, gegründete Technische Nothilfe (TN), die bis 1945 existierte.

Aufgaben mini|hochkant|Vom THW errichteter Trinkwasserbrunnen in Somalia, 1993 mini|hochkant|Im Rahmen der Amtshilfe für die Feuerwehr reißt ein Radlader des THW die Dachhaut einer brennenden Schule auf mini|Im Auftrag der Feuerwehr beseitigt das THW in Berlin eine Ölspur

Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Gesetz vom 22. Januar 1990 festgelegt, das am 1. Mai 2020 novelliert wurde.

Technische Hilfe im Zivilschutz Die Notwendigkeit des nicht-militärischen Schutzes der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen und deren Beseitigung waren die hauptsächlichen Gründe für die Schaffung dieser Organisation. Mit dem gesetzlichen Auftrag wird heute direkt Bezug auf das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz genommen und damit auf die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Aufgabenbewältigung im Verteidigungsfall. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stellt das THW flächendeckend Einrichtungen und Einheiten auf, die aus Helfern gebildet werden.

Das THW ist bewusst dem Bundesministerium des Innern und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall stehen die THW-Helfer unter dem besonderen Schutz der vierten Genfer Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden (ähnlich zu den Sanitätstruppen der Streitkräfte, die militärische Nichtkombattanten sind).

Technische Hilfe im Ausland Die Bundesrepublik Deutschland bietet einigen ausländischen Staaten vor allem bei Naturkatastrophen Hilfe an oder reagiert auf Hilfeersuchen anderer Staaten und bedient sich dabei u. a. der technischen und personellen Mittel des THW. Der Einsatz des THW als humanitärer Botschafter ist ein wichtiges Element im Rahmen internationaler Beziehungen, die Hilfe wird hierbei über das Auswärtige Amt vermittelt. Das THW hat für diese Zwecke bereits Ende der 1980er Jahre die Schnelleinsatzeinheiten Bergung Ausland (SEEBA) und seit 2004 die Wasser Ausland (SEEWA) aufgestellt,. Abgerufen am 19. März 2011. die innerhalb weniger Stunden weltweit Hilfe leisten können. In europäischen Nachbarländern kommen reguläre Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z. B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003) zum Einsatz. Daneben gibt es die im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens entwickelten High Capacity Pumping Modules (HCP) und die durch das THW als Partner im EU-Mechanismus vorgehaltenen technischen Unterstützungsteams (Technical Assistance Support Teams (TAST)). Für die Logistikabwicklung der ins Ausland zu verlegenden Einheiten wurde die Schnelleinsatzeinheit Logistikabwicklung im Lufttransportfall (SEElift) aufgestellt.

Zur Unterstützung von UN-Einsätzen in den Bereichen Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung bietet die Standing Engineering Capacity (SEC) Fähigkeiten zum schnellen Aufbau von Infrastruktur im Einsatzgebiet. Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte im Auftrag des UNHCR durchgeführt, beispielsweise in Bosnien und Herzegowina beim Aufbau der Stari most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z. B. Brunnenbau).

Technische Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen Durch § 1 Abs. 2 Nr. 3. in Verbindung mit § 12 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz sowie die Katastrophenschutzgesetze mehrerer Bundesländer leistet das THW technische Hilfe, wenn eine Katastrophe, ein öffentlicher Notstand oder ein Unglücksfall größeren Ausmaßes eingetreten ist und die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen das THW anfordern. Dies betrifft den Einsatz des THW in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden, also durch die kommunalen Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten. So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern. In der Vorbereitung auf solche Einsätze konzentriert sich das THW auf die im THW-Gesetz genannten großen Schadensereignisse. Der Einsatz folgt organisatorisch den Regeln der Amtshilfe.

Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Vereinbarung Über technische Hilfe im Zivilschutz, im Ausland oder im Katastrophenschutz kann das THW Vereinbarungen mit Bedarfsträgern abschließen. Beispielsweise können Einheiten des THW in eine örtliche Alarm- und Ausrückeordnung aufgenommen werden oder bestimmte Aufgaben planmäßig bei speziellen Katastrophenlagen übernommen werden. In einigen Bundesländern unterstützt das THW die Polizei im Rahmen der Technischen Hilfe auf Verkehrswegen.

Sonstige Amtshilfe Gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes leistet das THW im Bedarfsfall Amtshilfe, auch wenn keine Katastrophe, ein öffentlicher Notstand oder ein Unglücksfall größeren Ausmaßes vorliegt. Dies betrifft zum einen kleinere Einsätze der örtlichen Gefahrenabwehr, wenn bestimmte Fähigkeiten des THW benötigt werden, zum anderen aber auch Anforderungen durch die Polizeien der Länder und des Bundes oder den Zoll (z. B. zur Beleuchtung oder logistischen Unterstützung). Auch andere Behörden wie Gesundheitsämter, Forstverwaltungen oder Bauverwaltungen fordern das THW im Rahmen der Amtshilfe an. Dabei greift das THW auf seine zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz und zur Katastrophenhilfe geschaffenen Potentiale an Technik und Organisation zurück.

Einsatz im Rahmen privatrechtlicher Vereinbarung Neben den im THW-Gesetz geregelten gesetzlichen Aufgaben und der allgemeinen Amtshilfe kann prinzipiell jede Person oder Firma das THW anfordern, sofern sich für das THW hieraus eine Ausbildungsmöglichkeit ergibt. Es kommt dann ein privatrechtlicher Vertrag zustande, wobei der Auftraggeber Gebühren leisten muss. Solch ein Einsatz ist in der Regel nur möglich, wenn die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer eine Unbedenklichkeitserklärung erteilt, dass keine Konkurrenz mit der Privatwirtschaft besteht. So stellen zum Beispiel geplante Baumfällungen ohne Gefahr im Verzug keine Rechtfertigung für einen Einsatz dar.

Weiterhin kann ein gebührenpflichtiger Einsatz für Dritte erfolgen, wenn das THW bereits im Rahmen der Amtshilfe an einer Einsatzstelle tätig ist und sich vor Ort ein Bedarf der Privatperson oder Firma an der Hilfeleistung des THW ergibt, z. B. an Aufräum-, Abstützungs- oder anderen Sicherungsarbeiten nach einem Brandereignis. In diesem Fall ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, sofern ein unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit einer Amtshilfe besteht.

Geschichte

Gründungsjahre nach dem Zweiten Weltkrieg Nach Auflösung der 1919 von Otto Lummitzsch gegründeten, aus der Technischen Abteilung der Garde-Kavallerie-Schützen-Division hervorgegangenen, Technischen Nothilfe durch die Hauptsiegermächte 1945 wurde Lummitzsch am 22. August 1950 vom damaligen Bundesminister des Innern, Gustav Heinemann, beauftragt, unter der Bezeichnung „Ziviler Ordnungsdienst“ eine ähnliche Organisation für die Bundesrepublik aufzubauen. Einen Monat später, am 16. September 1950, erhielt Lummitzsch von Heinemann den Auftrag, mit „den Arbeiten für die Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes“ zu beginnen. Ab 20. Oktober 1951 wurde die Bezeichnung „Technisches Hilfswerk“ (THW) offiziell; diese Wortschöpfung war nicht neu, sondern bereits Titel einer TN-Werbebroschüre von 1920 gewesen.

In Erinnerung an die Erfahrungen mit der Technischen Nothilfe waren die Jahre 1950 und 1951 unter anderem durch Konflikte mit den Arbeitnehmervertretern gekennzeichnet. Insbesondere der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sowie die IG Metall sahen im neu aufgestellten THW zuvorderst eine „Streikbrecherorganisation“. Solche Vorbehalte verstärkten sich angesichts der offenkundigen personellen Kontinuität des THW-Führungspersonals. Neben Otto Lummitzsch übernahmen u. a. mit Erich Hampe (ehemals stellvertretender TN-Chef und seit 1952 – auch offiziell – im Bundesinnenministerium für den Aufbau des THW zuständig), Ludwig Röthenmeier und Josef Fornoni drei weitere ehemalige TN-Gründungsfiguren leitende Positionen im THW. Fornoni und Röthemeier waren bis 1945 im Reichsamt Technische Nothilfe tätig gewesen und standen zum Kriegsende im Generalsrang der Polizei. Neben der Tradition als „Streikbrecher“ war die NS-Vergangenheit seines Führungspersonals entscheidend für die gewerkschaftlichen sowie auch sozialdemokratischen Vorbehalte gegenüber der THW-Gründung. Durch die Konzentration auf andere Tätigkeitsfelder wie den Katastrophenschutz rückten diese Bedenken in den Hintergrund.

Im Februar und März 1953 wurde der erste Auslandseinsatz durchgeführt (Sturmflutkatastrophe in den Niederlanden). Durch die positive Berichterstattung führte er zu einer Steigerung der Akzeptanz des THW und zu einem regen Zulauf neuer Einsatzkräfte. Am 25. August 1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass vom Bundesministerium des Innern eine nicht-rechtsfähige Bundesanstalt und diesem direkt unterstellt.Gernot Wittling (Hrsg.): Wir helfen. Das THW gestern – heute – morgen. Bundesanstalt THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5, S. 26. Das THW wurde unter anderem mit technischen Diensten im zivilen Luftschutz (später Zivilschutz) betraut.

THW im Luftschutz und im Erweiterten Katastrophenschutz mini|Leicht absetzbarer Koffer LAK II auf einem THW-L60 der ehemaligen NVA

Seit 1955 wurde das THW als Träger des Bergungs- und Instandsetzungsdienstes in den Luftschutzhilfsdienst (LSHD) einbezogen.Gernot Wittling (Hrsg.): Wir helfen. Das THW gestern – heute – morgen. Bundesanstalt THW, Bonn 2000, S. 23. Im Sommer 1955 verfügte das THW über 343 Ortsverbände. Je ein Landesverband wurde in den einzelnen Bundesländern eingerichtet. Mit Gründung der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz im Jahre 1957 wurde das THW in diese Behörde eingegliedert. Der Personalbedarf wurde schnell gedeckt. Das große Problem der Anfangsjahre war die fehlende technische Ausstattung. Dabei schaffte Eigeninitiative Abhilfe, sodass viele Fahrzeuge damals im Privateigentum standen. Einige Ortsverbände waren zu Beginn lediglich mit einer Schubkarre zum Transport ausgestattet.

In den folgenden Jahrzehnten wurde die Ausrüstung, insbesondere durch die Ausstattung mit modernen Gerätekraftwagen (GKW) und Mannschaftstransportwagen (MTW), vervollständigt und modernisiert. Zudem wurde das THW insbesondere in den 1970er Jahren stärker von Hilfsdiensten in einem möglichen Kriegsfall auf den Einsatz bei Not- und Katastrophenlagen in Friedenszeiten ausgerichtet, analog zu anderen Einrichtungen des Zivilschutzes. Parallel stiegen die für das THW vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt von 8 Millionen D-Mark im Jahr 1970 auf mehr als 100 Millionen D-Mark in den 1980er Jahren.Martin Diebel: Atomkrieg und andere Katastrophen. Zivil- und Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und Großbritannien nach 1945. Paderborn 2017, S. 146. Seit der deutschen Wiedervereinigung befinden sich nicht nur Kraftfahrzeuge der Bundeswehr in den Reihen des THW, sondern auch Fahrzeuge der ehemaligen NVA wurden in die Ortsverbände integriert.

Umorganisation nach dem Ende des Kalten Krieges